[V] Apple Cinema Display 20" Gebrauchsspuren

OP #8047599
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Verkaufe Apple Cinema Display Deutliche Spuren und Kratzer auf dem Display Funktionstüchtig Firewire und DVI Anschluss vorhanden Preis 28€ inkl Versand VHB Oder Abholung in Osnabrück

Versand nur nach Vorkasse. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

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#8050667
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Johannes F. schrieb:

Lars B. schrieb:

Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Nur rein aus Interesse: Bringt es einem als Verkäufer rechtlich irgendwas, diesen Satz ins Angebot zu schreiben? Habe ich schon ein paar Mal so ähnlich gelesen und frage mich jedesmal.

Nein, gar nichts. Der Hinweis "Privatverkauf" reicht vollkommen aus.

#8050971
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Johannes F. schrieb:

Lars B. schrieb:

Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Nur rein aus Interesse: Bringt es einem als Verkäufer rechtlich irgendwas, diesen Satz ins Angebot zu schreiben? Habe ich schon ein paar Mal so ähnlich gelesen und frage mich jedesmal.

Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Formulierung "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung." zu allgemein ist, da es Haftungsgründe gibt, die sich vertraglich nicht ausschließen lassen. Damit würde dieser Ausschluß ungültig.

Um das zu vermeiden, muss man die nicht ausschließbaren Fälle explizit vom Ausschluß ausschließen: "Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt."

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen bietet die Formulierung in dieser Form eine gewisse Sicherheit, auch von Juristen so verstanden zu werden, wie es der unvoreingenommene Leser erwartet. Im Zweifel wird das aber ein Gericht entscheiden.

#8051124
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Soul E. schrieb:

Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Formulierung "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung." zu allgemein ist, da es Haftungsgründe gibt, die sich vertraglich nicht ausschließen lassen. Damit würde dieser Ausschluß ungültig.

Aha, also der Grund, weshalb es auch die "Salvatorische Klausel" gibt.

Soul E. schrieb:

Um das zu vermeiden, muss man die nicht ausschließbaren Fälle explizit vom Ausschluß ausschließen:

Ich hätte ja dann rein von der Vernunft her gedacht, daß es genügen sollte, zu schreiben: "Jegliche Mängelhaftungsansprüche werden so weit wie rechtlich möglich ausgeschlossen."

Aber bekanntlich hat ja Jura zum Teil recht wenig mit Vernunft und gesundem Menschenverstand zu tun, zumindest was m.E.n. das Zivilrecht betrifft. Man denke nur an die Trennungstheorie und solche wunderbaren maximal lebensfremden Konstrukte...

#8051237
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Rene K. schrieb:

Johannes F. schrieb:

Lars B. schrieb:

Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Nur rein aus Interesse: Bringt es einem als Verkäufer rechtlich irgendwas, diesen Satz ins Angebot zu schreiben? Habe ich schon ein paar Mal so ähnlich gelesen und frage mich jedesmal.

Nein, gar nichts. Der Hinweis "Privatverkauf" reicht vollkommen aus.

Nein

#8051343
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Johannes F. schrieb:

Max B. schrieb:

Nein, gar nichts. Der Hinweis "Privatverkauf" reicht vollkommen aus.

Nein

"Nein, es bringt nichts", oder "Nein, reicht nicht aus"? :-D

Nein, reicht nicht aus!

Edit: Eine Haftung kann nicht automatisch ausgeschlossen werden nur weil da "Privatverkauf" steht. Ebenso solche Floskeln wie: "Gekauft wie gesehen" sind völliger Käse!

: Bearbeitet durch User

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