Meine Fragen betreffen die Rechtslage in der Schweiz, leider ist darüber
sehr wenig zu finden. Selbstverständlich sind meine Rechtsfragen rein
hypopthetisch, sie betreffen keinen konkreten Fall.
1. Inverkehrssetzung
a)
Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften muss Hansruedi beachten,
wenn er ein Gerät (elektronische Apparate, die mit 50-1000V AC od. DC
gespiesen werden) in der Schweiz in Verkehr bringen will?
b)
Welche Vorschriften muss er zudem beachten, wenn er vorhat in
- die EU
- die USA
zu exportieren und den EU/USA Kunden ein zugeklassenes Gerät anbieten
möchte?
2. Anforderungen an eine Firma
a)
Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften muss Hansruedi beachten,
wenn er in der Schweiz eine Firma gründen will, die in der Schweiz
Geräte (elektronische Apparate, die mit 50-1000V AC od. DC gespiesen
werden) entwickeln, herstellen und vertreiben will?
b)
Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften muss Hansruedi beachten,
wenn er in der Schweiz eine Firma gründen will, die in der Schweiz
Geräte (elektronische Apparate, die mit 50-1000V AC od. DC gespiesen
werden) als Dienstleistung repariert?
3. Spannungsgrenze / Gesetzliche Unterscheidung
Worauf muss Hansruedi achten oder was bleibt Hansruedi erspart, wenn es
sich um Produkte handelt, die mit einer Spannung von <50V betrieben
werden?
In der Schweiz ist CE und RoHS voll uebernommen. Den WEEE Furz haben wir
nicht uebernommen, die Verpackungsrichtlinie auch nicht. Ich empfehle
mal 200..300Fr rauszublasen und sich in einem EMV Testcenter beraten zu
laasen. Man sollte sich so eine Beratung vor der Produktemtwicklung
reinziehen, nachher wird's teurer, da dann moeglicherweise
Designaenderungen anstehen.
Wie was jetzt noch? - JETZT ERST RECHT!-
Klar, der Artikel im Link unten stammt von vor über 3 Jahren, die
Gesetzesänderung per 1.7.2010 (PrSG) in der Schweiz hast Du aber schon
mitbekommen?
Da geht's nicht um EMV, sondern um Haftbarkeit auf die Jemand mit
kleinen Serien keine Lust hat.
Schau Dir mal die Liste der in der EU verbotenen Produkte an. Darunter
sind 90% Dinge, die Kleinkinder gefährden (ersticken, z.b.
pullover/bikinis mit Schnüren oder Spielzeug das Kleinteile verliert)
und daneben PKWs bei denen Pedale blockieren und Roller/Fahrräder deren
Rahmen brechen.
Einmal abgesehen davon interessiert mich in erster Linie, was Jemand
rein rechtlich alles beachten muss wenn er in der Schweiz ein Gerät
verkaufen will. Das technische verstehe ich, das rechtliche eher
weniger, ich denke aber auch nicht, dass mich da eine Beratung in EMV
weiterbringt.
http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/eueuropa/noerrstiefenhoferlutz140307.html
Was du meinst ist noch die Produkthaftung.
Die kommt dann noch zu den für E-technische
Waren genannten Gesetze hinzu.
Anmerk.:Wäre vorteilhafter wenn du nicht erst 1 woche nach deinem
Post reagieren würdest. Da geht schnell der Faden verloren.
Das EMV Testcenter kann auch im Falle von Produktehaftung helfen. Im
Wesentlichen geht es dabei um Sicherheitskonzepte. Kann durech einen
Fehler in der Hardware, in der software, oder in der Bedienung eine
Gefaerdung von Personen und Sachwerten entstehen ? Dabei muss der
Entwickler zeigen, dass alles unternommen wurde, dass das Geraet immer
in einen ungefaehrlichen, sicheren Zustand zurueckkehrt. Dabei muss man
die Ausfallwahrscheinlichkeit von Bauteilen beruecksichtigen. zB. Ein
Luefter kann ausfallen, und das Geraet darf trotzdem nicht ueberhitzen.
Export in die USA. Je nach Warenkategorie kommen da auch verschiedene
EMV Richtlinien zum Zug. Speziell ist dabei auch die Produktesicherheit.
Im Falle der USA uebernimmt der Importeur die Haftung. Daher schaut der
gewerbliche Importeur darauf, dass die Richtlinien eingehalten worden
sind. Er wird sich von einem selbst aufgeklebten CE Abziehbildchen nicht
beirren lassen und die Tests bei einem fuer US Tests akkreditierten
Testcenter durchgefuehrt haben wollen. Das ist kostenmaessig was
Anderes. Zum Einen kostet die US Akkreditierung etwas, zum Anderen geht
es um die Dokumente. Ich komme in einem europaeischen Testcenter einen
niedrigeren Preis weg wenn ich nur die Messungen brauche, und die
Dokumente nicht. Das sind dann schnell mal ein paar hundert Euro.
Also Export in die USA nur wenn die Stueckzahlen und die Marge stimmen.
Na endlich geht's doch mal ans eingemachte.
Danke für Eure Antworten, wird langsam interessant!
Vom Export in die USA war ja nie die Rede, dürfte jedoch dem Export in
ein Land, in dem wie in der Schweiz keine CE Vorschrift herrscht
entsprechen, die USA-spezifischen Bedingungen natürlich vorbehalten.
Natürlich interressiert mich auch die internationale Lage, auch solche
Antworten sind also keinesfalls offtopic.
Ihr habt mich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Inverkehrbringer
glaubhaft machen muss, dass er alles zumutbare unternommen hat um sein
Produkt sicher in Verkehr zu setzen.
Spielt dabei die Ausbildung des Inverkehrsetzers eine Rolle, also wird
unterschieden ob einer mit Fachhochschulabschluss oder ein "Laie" ein
Gerät in Verkehr gebracht hat?
Darf ein "laie", also z.B. einer mit abgeschlossener Berufsleher im
Bereich Elektrotechnik ein Ger$t überhaupt in Verkehr bringen?
Alzi,
etwas mehr Kohaerenz bitte. Die Frage nach einem Export in die USA war
zentral. Wie schon erwaehnt gilt CE auch in der Schweiz. Wir haben die
EMV und die Produktesicherheit voll uebernommen.
Ich sag noch schnell wie's mit Kanada laeuft. Die dortige Behoerde
heisst CSA, und die will auch Papiere sehen. Einfach einen Kleber drauf
geht nicht. Ein zu importierendes Produkt muss dort vorbei. Oder
allenfalls in Europa bei einem von der CSA anerkannten Testcenter. Erst
muss man bei der CSA die relevanten Unterlagen einreichen, und die
bestimmen dann was geprueft werden muss. Die CSA webseite sollte helfen,
und die Leute dahinter sind sehr hilfsbereit.
Der Inverkehrbringer hat es mit einer besseren Ausbildung nicht
einfacher. Denn die Regeln aendern alle paar Jahre, werden ergaenzt,
erneuert. Dafuer gibt es ja die Testcenter, die sich das Produkt
anschauen. Wie schon erwaehnt kann man sich bei einem Testcenter auch
vor der Produktlancierung beraten lassen. Sollte man unbedingt.
Die Vorschriften und Normen kann man bei *beuth.de* ordern. Wenn man
noch nicht genau weiss welche Produktkategorie sollte man sich auch an
einem Testcenter beraten lassen. Die Vorschriften unterscheiden sich
teilweise stark.
Wer ein Produkt in Verkehr bringt ist egal, solange es den Vorschriften
entspricht.
"Alzi" WTF denn das??
Dümmlicher Knilch schrieb:> Wie schon erwaehnt gilt CE auch in der Schweiz. Wir haben die> EMV und die Produktesicherheit voll uebernommen.
Ich habe die Gesetze durchgelesen, Du auch?
Gesetzesteste verstehen ist nicht Jedermanns Sache, Wikipedia jetzt auch
nicht mehr meine, oder steht unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
nicht deutlich verständlich:
"Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE-Kennzeichnung
nicht gefordert."
Soweit ich die schweizer Gesetze interpretierte, ist CE in der Schweiz
nur dann erforderlich, wenn die Produkte in die EU exportiert werden,
andernfalls nicht.
Korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege oder zieh die Aussage in
Deinem letzten Post zurück!
Dümmlicher Knilch schrieb:> Wer ein Produkt in Verkehr bringt ist egal, solange es den Vorschriften> entspricht.
Das ist eine Antwort auf meine Frage bezüglich Hansruedis
Verpflichtungen.
Es ist der schweizer Rechtssprechung also egal, ob der Inverkehrbringer,
also Hansruedi ein dipl. Ing. HTL/FH/ETH/Dr. oder einfach nur Hansruedi
ohne erworbene Fachkenntnisse ist, solange er die in der Schweiz
geltenden gesetzlichen Grundlagen einhält/eingehalten hat.
Danke!
Ich geb zu, ich hab mir's sagen lassen.
<quote>
EMV- und Niederspannungsrichtlinien
Der Hersteller oder der Inverkehrbringer muss gegenüber seinen Kunden,
den Behörden und bei Produkthaftpflichtsfällen nachweisen können, dass
seine Produkte bei der Inverkehrbringung dem Stand der Technik
entsprechen.
Dieser Nachweis ist in den meisten Fällen gegeben, wenn ein Produkt mit
den gültigen harmonisierten europäischen Normen übereinstimmt. (EMV-,
Sicherheits- und weitere Prüfungen zum Nachweis der CE-Konformität)
Damit Sie sicher sind, dass Ihre Produkte den gültigen Normen
entsprechen, vergleichen Sie die in der Konformitätserklärung oder in
den Prüfberichten aufgeführten Ausgaben der Normen mit den heute
gültigen Normen.
Angaben über die Bezugsdaten der harmonisierten Normen finden Sie in den
Listen, welche im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden:
- Niederspannungs-Richtlinie
- EMV-Richtlinie
Zusammenstellung der OSEC über die wichtigsten Begriffe des Risk
Mangements.
Die aktuelle Normen können z.B. bei der Schweizerischen
Normen-Vereinigung oder bei der Electrosuisse bezogen werden.
</quote>
Einen Titel braucht man nicht zur Inverkehrbringung. Man kann sich auch
nicht hinter einem Titel verstecken wenn etwas schiefgeht. Allerdings
wird es schwierig etwas in Verkehr zu bringen wenn man keine Ahnung hat
und Haftung uebernehmen muss. Eine E-Lok zB baut nicht irgendwer.
Koennte zwar, tut aber nicht. Denn so ein Projekt bedingt Finanzierung,
und wenn man Bastler ist bekommt man eh keinen Kredit. Nun koennte man
eine chinesische Lok ausm Hut ziehen, auch so ein Projekt bedingt
Finanzierung, und dann muss man zumindest zeigen, dass das Produkt
taugt. Auch wenn man nur Verkaeufer ist.
Nehmen wir etwas Einfacheres. Ein Haushaltsgeraet. Das ergibt einen
Schadenfall. Moeglicherweise hat man eine Haftpflicht. Moeglicherweise
eine Betriebshaftpflicht. Die Versicherung kassiert gerne Praemien. Bei
einem Schadenfall wird dann hingeschaut. Aha. Der Ersteller hat keine
Ahnung, bedeutet, er handelte fahrlaessig. Dh die Leistung wird gekuerzt
oder gestrichen. Er haette zumindet ein Testcenter aufsuchen sollen.
Aha. Er war sogar da. (oder auch nicht). Dann wurde das Produkt nicht
vollstaendig geprueft. Wird es eh nicht... die Versicherung wird sich
sowieso druecken wollen, egal, ob der Ersteller studiert ist oder nicht.
Bei einem Prozess hat man als Profesioneller veilleicht ein paar
Freunde, oder auch nicht.
Danke für Deine Antwort.
Was Du über Haftung schreibst entspricht grösstenteils meiner Annahme,
mit der Stütze hab ich Probleme.
Der von Dir zitierte Text kommt mir bekannt vor, ich finde ihn jedoch
nicht mehr.
Kannst Du die Quelle angeben?