Das ist echt frustrierend.
Ich suche mir ine neue Stelle, und die Kündigungsfrist ist ech ein
Problem.
Ich werde bei 50% der Bewerbungen eingeladen (ich war schon bei Osram,
Infineon und co. zum Gespräch). Die Firmen sind mit meinem Profil sehr
zufrieden und nur die überlange Kündigungsfrist ist ein echtes Problem.
D. h. wenn ich jetzt einen neuen Vertrag unterschriebe, kann ich erst in
Oktober anfangen!
So lange will ja kein Arbeitgeber warten. Hätte ich natürlich 20+J
Berufserfahrung gehabt, wäre es anders. Aber ich habe erst 3J Erfahrung.
Natürlich kann ich mich billig verkaufen und dadurch attraktiv machen,
aber das ist nicht der Sinn der Sache....
Ein Auflösungsvertrag wäre zwar möglich, aber ich kann hier nicht
versprechen, da ich nicht weiß was mir mein Chef dazu sagt.
Irgendwelche Ratschläge?
Casio schrieb:> Irgendwelche Ratschläge?
Zeitmaschine erfinden :-)
Nee, im Ersnt, was erwartest Du? Provoziere einfach eine fristlose
Kündigung, z.B. indem Du Deinen Vorgesetzten beleidigst -- oder warte
noch 17 Jahre, bis Du genügend Erfahrung gesammelt hast...
Sorry, aber manche Leute habe echt Probleme! Andere kämpfen derzeit mit
Entlassungen. Da habe ich mit Deinem Luxusproblem wirklich kein Mitleid!
Grüßle
Volker
Volker B. schrieb:> Provoziere einfach eine fristlose> Kündigung, z.B. indem Du Deinen Vorgesetzten beleidigst
Das ist hoffentlich kein erst gemeinter Ratschlag, das Arbeitszeugnis
dürfte nämlich entsprechend ausfallen...
bei 3 Jahren Zugehörigkeit schon 6 Monate Frist?
Würde ich prüfen lassen.
Wie lautet die Klausel(ich kann's nicht prüfen, bin nur neugierig)?
Irgendwie kommt es mir aber komisch vor das es für die neuen
Arbeitsgeber ein Problem sein soll.
Casio schrieb:> und nur die überlange Kündigungsfrist ist ein echtes Problem.
Wieso ist die ein Problem? Was ist denn vereinbart im Arbeitsvertrag
und mit welcher Funktion?
Nicht alles was Arbeitgeber glauben, im Rahmen der Vertragsfreiheit
zu dürfen, ist auch Juristisch abgesegnet.
Nach §622 beträgt die Kündigungsfrist für den ARBEITNEHMER nach der
Probezeit vier Wochen und ändert sich für gewöhnlich auch nicht.
Die Kündigungsfrist für den ARBEITGEBER verlängert sich dagegen
mit zunehmender Betriebszugehörigkeit um mehrere Monate.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Von dieser Regelung kann nur abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer
einen Ausgleich erhält und nicht unangemessen bei der Arbeitsplatzswahl
benachteiligt wird, was natürlich schnell passieren kann.
Gewöhnlich macht man das bei leitenden Angestellten.
So mancher Chef will den Eintritt sofort und nicht erst vier Wochen
warten, von Monaten ganz abgesehen.
Machst du (oder ich) vielleicht einen Denkfehler?
Wenn keine arbeitsvertragliche Besonderheit vorliegt, müsste man den
Vertrag vielleicht wegen Sittenwidrigkeit anfechten können.
Das ist dann aber die Sache eines Anwalts für Arbeitsrecht.
Rechtsberatung kann dieses Forum nicht leisten.
Casio schrieb:> Irgendwelche Ratschläge?
Selbst fristgerecht kündigen und einfach weitersuchen. Wenn du so
gefragt bist wie du schreibst, dann wird sich schon was finden.
Vorsichtshalber beim Arbeitsamt melden, nach dreimonatger Sperrzeit hat
man auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn man selbst kündigt.
Wir haben Fachkräftemangel - angeblich.
Da findest Du doch jederzeit einen guten Job.
normal zur Oktoberfrist kündigen und am Tage danach bist Du beim neuen
AG
-versprochen!
Böser Onkel schrieb:> Nach §622 beträgt die Kündigungsfrist für den ARBEITNEHMER nach der> Probezeit vier Wochen und ändert sich für gewöhnlich auch nicht.
Wenn du schon auf das Gesetz verweist, mache es bitte richtig und
vollständig. Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Absatz 6 des §622
zu lesen.
Ansonsten hast du sicher Recht. Nach dem Gesetz beträgt die
Kündigungsfrist nur einen Monat zum Monatsende. Somit dürfte die
Vereinbarung im AV gegen die guten Sitten verstoßen und rechtswidrig
sein, da der Arbeitnehmer hier unverhältnismäßig benachteiligt wird.
Mein Rat an den TE: Frage einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nur der
kann alle Unterlagen prüfen und dir einen Rat geben.
Wenn das nix bringt und du der Überflieger bist, für den du dich hälst:
Auf Verdacht zum nächsten Termin kündigen und halt weiter bewerben.
Jens P. schrieb:> Böser Onkel schrieb:>> Nach §622 beträgt die Kündigungsfrist für den ARBEITNEHMER nach der>> Probezeit vier Wochen und ändert sich für gewöhnlich auch nicht.>> Wenn du schon auf das Gesetz verweist, mache es bitte richtig und> vollständig. Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Absatz 6 des §622> zu lesen.
Ich finde Absatz 4 in diesem Zusammenhang hier viel spannender, und
damit hier alle etwas davon haben:
https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html schreibt:
> (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch> Tarifvertrag vereinbart werden. [...]
Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum
Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.
Ansonsten ist der gängige Weg ein Aufhebungsvertrag. Zumindest mein AG
weiß auch, dass er wechselwillige Leute besser ziehen lässt als sie
gegen ihren Willen festzuhalten, und steht dem idR nicht im Weg
(zumindest nicht stärker, als die Verwaltung sich selbst im Weg steht ;)
).
MfG, Arno
Arno schrieb:> Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum> Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.
Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?
Casio schrieb:> Natürlich kann ich mich billig verkaufen und dadurch attraktiv machen,
Neeee, in Kennerkreisen ist billig unattraktiv.
> Ein Auflösungsvertrag wäre zwar möglich, aber ich kann hier nicht> versprechen, da ich nicht weiß was mir mein Chef dazu sagt.
Ja genauso wird es gemacht. Sag, das du in der alten Firma um einen
Auflösungsvertrag zum Tagx in bspw. 6 Wochen bitten wirst, es aber nicht
versprechen kannst. Dann drückst ein Schreiben namens Kündigung ab, in
dem zu einem nach der regulärenen Frist kündigst und gleichzeitig um
einen Auflösungsvertrag zu deinen Wunschtermin bittest. Wenn dann doch
ein anderer Termin rauskommt, teilst du das dem neuen AG mit. Im
Idealfall hat der neue AG einen Vertrag mit Eintrittsspanne ausgefertigt
(Eintritt spätestens zum x.y.yy).
Üblicherweise kann man immer innerhalb eines Quartals wechseln (GF und
andere Leitungsposten mal ausgenommen). Wer allerdings als bewerber
rumdrückst und keinerlei eigene Initiative für einen beschleuigten
Wechsel zeigt, wirkt schnell unglaubwürdig. "Da hat sich mal wieder nur
beworben um den Markt zu testen und seinem bisherigen AG eine
Gehaltserhöhung aus dem Kreuz zu leiern. Solche Scheinbewerbungen sollen
wohl im Osten nicht ungewöhnlich sein.
Böser Onkel schrieb:> Machst du (oder ich) vielleicht einen Denkfehler?
Wahrscheinlich.
Weil im Arbeitsvertrag im allgemeinen und üblicherweise die rechtlich
anerkannte Floskel drin ist, dass wenn sich für den AG die
Kündigungsfrist lt. BGB verlängert, dies auch für den AN gilt. Inwiefern
man daraus einen unangemessene Benachteiligung des ANs (rechtlich
wirksam!)ableiten kann - keine Ahnung, käme wohl auf die Umstände an.
Aber:
Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag - wenn sich die beiden Seiten einig
sind, kann davon auch abgewichen werden (also bezüglich kürzerer
Kündigungsfrist). Für den einigermassen intelligenten AG heißt das, dass
man Reisende nicht aufhalten soll und einer kürzeren Kündigungsfrist
eher zustimmt - man will ja - bspw. in den für eine Firma sensiblen
Bereichen - keinen unmotivierten oder gar feindlich eingestellten MA im
Hause haben.
Für die Kündigung heißt das immer, dass man seine Wunschfrist (nicht
etwa die, die aus dem AVertrag hervorgeht) drauf schreibt. Wird das von
der Gegenseite akzeptiert und unterschrieben ist alles gut.
Mr.T schrieb:> Arno schrieb:>> Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum>> Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.>> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?
Ich vermute nicht, weil es unter "an die Allgemeinheit gerichtete
Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den
Medien" fallen dürfte.
Aber wenn das jemand anders anders beurteilt, gerne den Teil löschen.
Das Zitat aus dem Gesetzestext kann man ja sicherlich stehenlassen.
MfG, Arno
Auf keinen Fall ohne neuen Vertrag kündigen, da hat sich schon so
mancher verzockt.
Die 6 Monate sind gültig, wenn es im Vertrag steht.
Solche Verträge möglichst in jungen Jahren nicht unterschreiben.
Auf gute Mitarbeiter wartet man auch 6 Monate, hat jemand konkret
gesagt, dass das ein KO ist ?
Ich kenne zwei Leute die ihre 6 Monate bei der neuen Firma "absitzen"
mussten bevor sie wieder in die alte Firma zurück durften. Von wegen die
lassen einen einfach gehen.
Motzkopp schrieb:> Auf keinen Fall ohne neuen Vertrag kündigen, da hat sich schon so> mancher verzockt.> Die 6 Monate sind gültig, wenn es im Vertrag steht.> Solche Verträge möglichst in jungen Jahren nicht unterschreiben.> Auf gute Mitarbeiter wartet man auch 6 Monate, hat jemand konkret> gesagt, dass das ein KO ist ?
Bei 3 Jahren Berufserfahrung ?
Da wartet eher keiner.
Allerdings könnte das der Hebel sein, um auf sittenwidrig zu plädieren.
Das Problem ist nur, dass man das erst hinterher weiß. Man muss also
beim neuen AG unterschreiben, dann beim alten kurzfristig kündigen mit
dem Hinweis auf die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung. Dann verpisst man
sich und hofft, dass der alte AG weder klagt, noch die Klage verliert
und auch noch ein Zeugnis schickt. Sonst wird es teuer.
Ich würde dann doch einen passenden neuen AG suchen und dann sowas nie
wieder unterschreiben.
Folgendes lässt sich zur Not machen: Bei Bewerbungen 3 Monate
Kündigungsfrist angeben. Erst wenn es Richtung neuer Vertrag geht lügen
und sagen, dass du dich geirrt hättest mit der Kündigungsfrist. Du
kannst es nicht versprechen, aber vermutlich lässt der alte Arbeitgeber
auch nach 3 Monaten gehen, nur der neue Vertrag kann erstmal nicht
darauf basieren. Dann hoffen, dass das ganze Verfahren schon so weit
ist, dass die mehr abspringen wollen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte
Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
...
Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1
bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer
darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch
den Arbeitgeber.
In solch einer verzwickten Lage war ich 1999, zwar nicht ganze 6 Monate
aber 3 zum Quartalsende. Damals ging da angeblich kein Weg dran vorbei
....,
das BGB ist aber sicher in dem Bezug schon älter als 20 Jahre?
In 1999 gab es leider noch nicht so gutes I-Net mit den ganzen
Rechts-Quellen und Foren wie heute.
Der TO sollte es eigentlich mit den Infos bis jetzt ganz gut
hinbekommen?
RA wollen immer nur "gutes" Geld verdienen, u. wenn alles so einfach
wäre wie im BGB stehend, dann sähe es für die RA ganz trübe aus mit
ihren Geschäften.
MeierKurt schrieb:> Weil im Arbeitsvertrag im allgemeinen und üblicherweise die rechtlich> anerkannte Floskel drin ist, dass wenn sich für den AG die> Kündigungsfrist lt. BGB verlängert, dies auch für den AN gilt.
Korrekt. Bei dem rumgefasel mancher Spezialisten hier frage ich mich,
wann die Leute hier das letzte mal in ihren eigenen Vertrag geschaut
haben.
Axel L. schrieb:> Dann verpisst man> sich und hofft, dass der alte AG weder klagt, noch die Klage verliert> und auch noch ein Zeugnis schickt. Sonst wird es teuer.
Besonders teuer wird das tendenziell eher nicht. Problem ist nämlich,
dass der AG nur Schadensersatz durch den Vertragsbruch fordern kann
(sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes bestimmt ist, was eher unüblich
ist). Dazu müsste der AG aber erstmal den konkreten Schaden nachweisen.
Wenn er jetzt zu z.B. Ende Juli kündigt kann der Schaden gar nicht
besonders groß sein, da der AG schon ein halbes Jahr vorher von der
Kündigung weiß und dementsprechend umplanenen muss. Ausnahmen davon
gibts eher erst bei leitenden oder besonderen Spezialtätigkeiten, aber
auch da müsste der AG darlegen können dass der Schaden aus der
verfrühten Kündigung entstand.
Nur das Arbeitszeugniss wird dann natürlich entsprechend schlecht
ausfallen.
Berufsrevolutionär schrieb:>>> Ein Auflösungsvertrag wäre zwar möglich, aber ich kann hier nicht>> versprechen, da ich nicht weiß was mir mein Chef dazu sagt.>> Ja genauso wird es gemacht. Sag, das du in der alten Firma um einen> Auflösungsvertrag zum Tagx in bspw. 6 Wochen bitten wirst, es aber nicht> versprechen kannst. Dann drückst ein Schreiben namens Kündigung ab, in> dem zu einem nach der regulärenen Frist kündigst und gleichzeitig um> einen Auflösungsvertrag zu deinen Wunschtermin bittest. Wenn dann doch> ein anderer Termin rauskommt, teilst du das dem neuen AG mit. Im> Idealfall hat der neue AG einen Vertrag mit Eintrittsspanne ausgefertigt> (Eintritt spätestens zum x.y.yy).>> Üblicherweise kann man immer innerhalb eines Quartals wechseln (GF und> andere Leitungsposten mal ausgenommen). Wer allerdings als bewerber> rumdrückst und keinerlei eigene Initiative für einen beschleuigten> Wechsel zeigt, wirkt schnell unglaubwürdig. "Da hat sich mal wieder nur> beworben um den Markt zu testen und seinem bisherigen AG eine> Gehaltserhöhung aus dem Kreuz zu leiern. Solche Scheinbewerbungen sollen> wohl im Osten nicht ungewöhnlich sein.
Ich stimme dieser Vorgehensweise zu.
Beiden Seiten gegenüber sauber ohne großes Vertragsgestreite.
Mir schwirrt es noch durch den Hinterkopf, dass man als Arbeitnehmer
IMMER mit der gesetzlichen Frist kündigen kann.
Ich wäre für ein direktes Gespräch mit dem Vorgesetzten...wenn der
zukünftige Arbeitgeber Dich haben will...in der Regel findet sich da
eine Lösung, denn auch Arbeitgeber wissen, dass meist bei diesen langen
Kündigungszeiten der gelbe Zettel ins Haus flattert...das bringt ihm
auch nichts. Der offene Dialog hat auch den Vorteil, dass man in der
Zukunft vielleicht doch wieder zusammen findet und man sich da in die
Augen sehen kann...
Ntldr -. schrieb:> Nur das Arbeitszeugniss wird dann natürlich entsprechend schlecht> ausfallen.
Das kann man sich gerichtlich zurecht rücken lassen.
Da aber der Urheber des Zeugnisses mit drin steht hat jeder
Personaler da ja Gelegenheiten sich sensiblere Infomationen
zu beschaffen. Man sagt auch, der Ruf eilt einem voraus.
Wir müssen hier jetzt nicht darüber diskutieren ob das wirklich
praktiziert wird. Allein die Gelegenheit zählt.
Axel L. schrieb:> Ich würde dann doch einen passenden neuen AG suchen und dann sowas nie> wieder unterschreiben.
Da man in solchen Dingen meist sowieso nicht Fit ist, sollte man
den Vertrag prüfen (lassen).
MeierKurt schrieb:> Für den einigermassen intelligenten AG heißt das, dass> man Reisende nicht aufhalten soll und einer kürzeren Kündigungsfrist> eher zustimmt - man will ja - bspw. in den für eine Firma sensiblen> Bereichen - keinen unmotivierten oder gar feindlich eingestellten MA im> Hause haben.
Wenn das sowieso zur Unternehmens-Kultur gehört, warum macht man dann
so unpopuläre lange Kündigungsfristen überhaupt? Lieber auf Nummer
sicher gehen und den Beschäftigten in seiner Freizügigkeit knechten?
Firmen können ja zum Mittel des Aufhebungsvertrags greifen, aber ich
zweifle das ein Arbeitnehmer dazu in der Lage wäre. Das Gesicht von
dem Personaler würde ich dann gern mal sehen.
Berufsrevolutionär schrieb:> Wer allerdings als bewerber> rumdrückst und keinerlei eigene Initiative für einen beschleuigten> Wechsel zeigt, wirkt schnell unglaubwürdig.
Was hat das mit Glauben zu tun? In dem Fall sind Arbeitgeber in der
Regel auch unglaubwürdig.
> "Da hat sich mal wieder nur> beworben um den Markt zu testen und seinem bisherigen AG eine> Gehaltserhöhung aus dem Kreuz zu leiern.
Woher die Bewerber das wohl haben? Die Firmen wurmt es da eher, dass
sie mit ihren eigenen Waffen geschlagen wurden, also selbst Schuld
sind.
> Solche Scheinbewerbungen sollen> wohl im Osten nicht ungewöhnlich sein.
Gleiches Recht für alle. Gerade im Osten ist der Raubbau am größten.
Wenn sich die Menschen dann wehren, hat das meine ganze Sympathie,
solange es Gewaltfrei passiert.
Ntldr -. schrieb:> ist). Dazu müsste der AG aber erstmal den konkreten Schaden nachweisen.> Wenn er jetzt zu z.B. Ende Juli kündigt kann der Schaden gar nicht> besonders groß sein, da der AG schon ein halbes Jahr vorher von der> Kündigung weiß und dementsprechend umplanenen muss. Ausnahmen davon> gibts eher erst bei leitenden oder besonderen Spezialtätigkeiten, aber> auch da müsste der AG darlegen können dass der Schaden aus der> verfrühten Kündigung entstand.> Nur das Arbeitszeugniss wird dann natürlich entsprechend schlecht> ausfallen.
Nichts einfacher als das. Du hast 6 Monate Kündigungsfrist, kommst aber
nur 3 Monate. Dann leihen die sich 3 Monate einen Ersatzing beim
Dienstleister und knallen dir die Rechnung auf den Tisch. Begründung
Projektplan dürfte reichen.
joerjen schrieb:> Mir schwirrt es noch durch den Hinterkopf, dass man als> Arbeitnehmer IMMER mit der gesetzlichen Frist kündigen kann.
Nein !
Die gesetzliche Frist kann das was im Vertrag steht verlängern, aber
nicht verkürzen.
> Ich wäre für ein direktes Gespräch mit dem Vorgesetzten...wenn der> zukünftige Arbeitgeber Dich haben will...in der Regel findet sich da> eine Lösung, denn auch Arbeitgeber wissen, dass meist bei diesen langen> Kündigungszeiten der gelbe Zettel ins Haus flattert...
Das weiß er. Aber damit kann ein Teamleiter nicht begründen, dass er
dich früher gehen lässt, obwohl der Projektplan es nicht zu lässt. Bei
ständiger Krankheit sagt der dann, dumm gelaufen, aber meine Schuld ist
es nicht, dass das Projekt sich verschiebt.
Mr.T schrieb:> Arno schrieb:>> Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum>> Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.>> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?
Nö, ist eine reine Schlussfolgerung aus dem Wortlaut des Gesetzes, ohne
dass hierfür Kenntnisse der Besonderheiten des Einzelfalls bedarf.
Mr.X schrieb:> Mr.T schrieb:>> Arno schrieb:>>> Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum>>> Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.>>>> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?>> Nö, ist eine reine Schlussfolgerung aus dem Wortlaut des Gesetzes, ohne> dass hierfür Kenntnisse der Besonderheiten des Einzelfalls bedarf.
Das ist vor allem horrender Blödsinn!
MaWin schrieb:> Mr.T schrieb:>> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?>>> Arno als juristischer Laie KANN gar nicht rechtsberaten.
Irrtum! Er darf es nicht, selbst wenn er könnte. Jeder Rechtsanwalt
darf, unabhängig davon, ob er es im Einzelfall kann.
Casio schrieb:> nur die überlange Kündigungsfrist ist ein echtes Problem
1.Der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung ist Dir
bewusst?
2.Was sagt Deine Urlaubsplanung?
Mr.X schrieb:> MaWin schrieb:>> Arno als juristischer Laie KANN gar nicht rechtsberaten.>> Man muss kein Jurist sein, um das Rechtsberatungsgesetz verletzten zu> können.
Für Laien ist es sogar viel einfacher ;-)
Allerdings heißt das jetzt Rechtsdienstleistungsgesetz ...
Auch als AN hat man das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung. Nur
sitzt man dann auch wieder in der Zwickmühle Kündigung <-> neuer
Arbeitsvertrag.
Nick M. schrieb:> Auch als AN hat man das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung. Nur> sitzt man dann auch wieder in der Zwickmühle Kündigung <-> neuer> Arbeitsvertrag.
Fehlt nur der wichtige Grund.
Rudi Radlos schrieb:> Casio schrieb:> nur die überlange Kündigungsfrist ist ein echtes Problem>> 1.Der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung ist Dir> bewusst?> 2.Was sagt Deine Urlaubsplanung?
Massenweise Urlaub nützt dir auch nix.
Motzkopp schrieb:> Nichts einfacher als das. Du hast 6 Monate Kündigungsfrist, kommst aber> nur 3 Monate. Dann leihen die sich 3 Monate einen Ersatzing beim> Dienstleister und knallen dir die Rechnung auf den Tisch. Begründung> Projektplan dürfte reichen.
Ist ja Unsinn, weil die ja das Gehalt einsparen. Wenn dann könnten sie
die Differenz verlangen.
Außerdem reicht Projektplan natürlich nicht. Es muss ein konkreter
finanzieller Schaden nachgewiesen werden, der entsteht weil der TE weg
ist. Nicht weil man irgendeinen Dienstleister beauftragt hat.
Cyblord -. schrieb:> Motzkopp schrieb:>>> Nichts einfacher als das. Du hast 6 Monate Kündigungsfrist, kommst aber>> nur 3 Monate. Dann leihen die sich 3 Monate einen Ersatzing beim>> Dienstleister und knallen dir die Rechnung auf den Tisch. Begründung>> Projektplan dürfte reichen.>> Ist ja Unsinn, weil die ja das Gehalt einsparen. Wenn dann könnten sie> die Differenz verlangen.> Außerdem reicht Projektplan natürlich nicht. Es muss ein konkreter> finanzieller Schaden nachgewiesen werden, der entsteht weil der TE weg> ist. Nicht weil man irgendeinen Dienstleister beauftragt hat.
Stimmt schon, aber dieser Schaden besteht gerade in den Mehrkosten, die
dadurch entstehen, dass ein Dienstleister beauftragt werden muss, der
wahrscheinlich teurer ist als der Angestellte.
Darüber hinaus könnte weiterer Schaden dadurch entstehen, dass die
Ersatzkraft zunächst mit dem Projekt vertraut gemacht werden muss und
dadurch langsamer vorankommt, als es beim Angestellten der Fall gewesen
wäre. Hier dürfte die Beweisführung allerdings problematisch werden.
InterWebz schrieb:> bei 3 Jahren Zugehörigkeit schon 6 Monate Frist?> Würde ich prüfen lassen.
Ist zulässig, solange die Zeit über der gesetzlichen liegt und der
Arbeitgeber keine kürzere hat!
Casio schrieb:> Ich suche mir ine neue Stelle, und die Kündigungsfrist ist ech ein> Problem.
Warum suchst du etwas neues?
Kohle, Arbeitsort, Arbeit an sich, Kollegen?
Ich schon wieder schrieb:> Ist zulässig, solange die Zeit über der gesetzlichen liegt und der> Arbeitgeber keine kürzere hat!>
Vorsichtig, auch hier wird es bei Übertreibung irgendwann problematisch,
aber davon sind wir hier weit entfernt. Mehr als zwei Jahre würde mir
Bauchschmerzen machen.
6 Monate zum Quartalsende ist so das Maximum was einem normalen
Arbeitnehmer noch abgerungen werden kann, darum wählen viele Kackfirmen
genau das. Anfänger durchschauen evtl. nicht direkt was man damit auf
sich lädt und müssen beim Wechsel dann darauf hoffen, dass entweder der
neue AG genug Geduld hat oder man sich mittels Aufhebungsvertrag trennt.
Diese Klausel für einen nicht leitenden Angestellten, sollte ein erstes
Alarmzeichen sein, da du als Arbeitnehmer praktisch keine Vorteile
daraus ziehen kannst.
Mr.T schrieb:> Arno schrieb:>> Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum>> Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.>> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?
Nein, da versuchen nur Laien ein Gesetz zu lesen und es nicht zu
verstehen. Leute, wenn ihr nicht erfolgreich Jura studiert habt, lasst
es. Oder fragt ihr mal euren Anwalt nach dem Kirchhofschen Gesetzen?
Wäre ja mal einen Spaß wert ;-)
Es ist immer wieder lustig und frustrierend zugleich, wenn man trotz
völliger Unkenntnis der Materie mit Rechtsbegriffen wie "Sittenwidrig"
um sich wirft.
In einer jüngeren Entscheidung hielt das BAG eine Kündigungsfrist von
drei Jahren für unangemessen und begründet das mit einer unangemessen
starken Einschränkung der Lebensgestaltung des AN. Auf eine sechs
monatige Frist kann man das nicht beziehen.
Zudem sollte sich ein Fachjurist die Regelung im AV mal im Wortlaut
anschauen. Danach kann man sich ein Urteil erlauben.
Rede mit deinem AG. Ihr findet ganz sicher eine Lösung, mit der ihr
beide leben könnt. Ein Jobwechsel ist ja kein Verbrechen.
Ich schon wieder schrieb:> Ist zulässig, solange die Zeit über der gesetzlichen liegt und der> Arbeitgeber keine kürzere hat!
So ist es. Die Sittenwidrigkeitsgrenzen gibt es zudem immer. Die liegen
aber weit davon entfernt.