Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende


von Casio (Gast)


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Das ist echt frustrierend.
Ich suche mir ine neue Stelle, und die Kündigungsfrist ist ech ein 
Problem.


Ich werde bei 50% der Bewerbungen eingeladen (ich war schon bei Osram, 
Infineon und co. zum Gespräch). Die Firmen sind mit meinem Profil sehr 
zufrieden und nur die überlange Kündigungsfrist ist ein echtes Problem. 
D. h. wenn ich jetzt einen neuen Vertrag unterschriebe, kann ich erst in 
Oktober anfangen!

So lange will ja kein Arbeitgeber warten. Hätte ich natürlich 20+J 
Berufserfahrung gehabt, wäre es anders. Aber ich habe erst 3J Erfahrung.


Natürlich kann ich mich billig verkaufen und dadurch attraktiv machen, 
aber das ist nicht der Sinn der Sache....


Ein Auflösungsvertrag wäre zwar möglich, aber ich kann hier nicht 
versprechen, da ich nicht weiß was mir mein Chef dazu sagt.


Irgendwelche Ratschläge?

: Verschoben durch Moderator
von Volker B. (Firma: L-E-A) (vobs)


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Casio schrieb:

> Irgendwelche Ratschläge?

Zeitmaschine erfinden :-)

Nee, im Ersnt, was erwartest Du? Provoziere einfach eine fristlose 
Kündigung, z.B. indem Du Deinen Vorgesetzten beleidigst -- oder warte 
noch 17 Jahre, bis Du genügend Erfahrung gesammelt hast...

Sorry, aber manche Leute habe echt Probleme! Andere kämpfen derzeit mit 
Entlassungen. Da habe ich mit Deinem Luxusproblem wirklich kein Mitleid!

Grüßle
Volker

: Bearbeitet durch User
von Dirk W. (Gast)


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Volker B. schrieb:
> Provoziere einfach eine fristlose
> Kündigung, z.B. indem Du Deinen Vorgesetzten beleidigst

Das ist hoffentlich kein erst gemeinter Ratschlag, das Arbeitszeugnis 
dürfte nämlich entsprechend ausfallen...

von InterWebz (Gast)


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bei 3 Jahren Zugehörigkeit schon 6 Monate Frist?
Würde ich prüfen lassen.

Wie lautet die Klausel(ich kann's nicht prüfen, bin nur neugierig)?

Irgendwie kommt es mir aber komisch vor das es für die neuen 
Arbeitsgeber ein Problem sein soll.

von Böser Onkel (Gast)


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Casio schrieb:
> und nur die überlange Kündigungsfrist ist ein echtes Problem.

Wieso ist die ein Problem? Was ist denn vereinbart im Arbeitsvertrag
und mit welcher Funktion?
Nicht alles was Arbeitgeber glauben, im Rahmen der Vertragsfreiheit
zu dürfen, ist auch Juristisch abgesegnet.

Nach §622 beträgt die Kündigungsfrist für den ARBEITNEHMER nach der
Probezeit vier Wochen und ändert sich für gewöhnlich auch nicht.

Die Kündigungsfrist für den ARBEITGEBER verlängert sich dagegen
mit zunehmender Betriebszugehörigkeit um mehrere Monate.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Von dieser Regelung kann nur abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer
einen Ausgleich erhält und nicht unangemessen bei der Arbeitsplatzswahl
benachteiligt wird, was natürlich schnell passieren kann.
Gewöhnlich macht man das bei leitenden Angestellten.
So mancher Chef will den Eintritt sofort und nicht erst vier Wochen
warten, von Monaten ganz abgesehen.

Machst du (oder ich) vielleicht einen Denkfehler?

Wenn keine arbeitsvertragliche Besonderheit vorliegt, müsste man den
Vertrag vielleicht wegen Sittenwidrigkeit anfechten können.
Das ist dann aber die Sache eines Anwalts für Arbeitsrecht.
Rechtsberatung kann dieses Forum nicht leisten.

von BobbyX (Gast)


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Casio schrieb:

> Irgendwelche Ratschläge?

Selbst fristgerecht kündigen und einfach weitersuchen. Wenn du so 
gefragt bist wie du schreibst, dann wird sich schon was finden. 
Vorsichtshalber beim Arbeitsamt melden, nach dreimonatger Sperrzeit hat 
man auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn man selbst kündigt.

von Casio (Gast)


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In meinem Vertrag steht :
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende

Beitrag #6122455 wurde von einem Moderator gelöscht.
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Wir haben Fachkräftemangel - angeblich.
Da findest Du doch jederzeit einen guten Job.

normal zur Oktoberfrist kündigen und am Tage danach bist Du beim neuen 
AG

-versprochen!

Beitrag #6122476 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Böser Onkel (Gast)


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Casio schrieb:
> Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende

Wenn keine höchere Funktion vorhanden ist, dürfte das Sittenwidrig sein.

von Msd (Gast)


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Casio schrieb:
> Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende

Bingo.

Dagegen kannst du vorgehen. Fertig.

von Jens P. (picler)


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Böser Onkel schrieb:
> Nach §622 beträgt die Kündigungsfrist für den ARBEITNEHMER nach der
> Probezeit vier Wochen und ändert sich für gewöhnlich auch nicht.

Wenn du schon auf das Gesetz verweist, mache es bitte richtig und 
vollständig. Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Absatz 6 des §622 
zu lesen.

Ansonsten hast du sicher Recht. Nach dem Gesetz beträgt die 
Kündigungsfrist nur einen Monat zum Monatsende. Somit dürfte die 
Vereinbarung im AV gegen die guten Sitten verstoßen und rechtswidrig 
sein, da der Arbeitnehmer hier unverhältnismäßig benachteiligt wird.

Mein Rat an den TE: Frage einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nur der 
kann alle Unterlagen prüfen und dir einen Rat geben.

Wenn das nix bringt und du der Überflieger bist, für den du dich hälst: 
Auf Verdacht zum nächsten Termin kündigen und halt weiter bewerben.

von Arno (Gast)


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Jens P. schrieb:
> Böser Onkel schrieb:
>> Nach §622 beträgt die Kündigungsfrist für den ARBEITNEHMER nach der
>> Probezeit vier Wochen und ändert sich für gewöhnlich auch nicht.
>
> Wenn du schon auf das Gesetz verweist, mache es bitte richtig und
> vollständig. Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Absatz 6 des §622
> zu lesen.

Ich finde Absatz 4 in diesem Zusammenhang hier viel spannender, und 
damit hier alle etwas davon haben:

https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html schreibt:
> (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch
> Tarifvertrag vereinbart werden. [...]

Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum 
Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.

Ansonsten ist der gängige Weg ein Aufhebungsvertrag. Zumindest mein AG 
weiß auch, dass er wechselwillige Leute besser ziehen lässt als sie 
gegen ihren Willen festzuhalten, und steht dem idR nicht im Weg 
(zumindest nicht stärker, als die Verwaltung sich selbst im Weg steht ;) 
).

MfG, Arno

von Mr.T (Gast)


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Arno schrieb:
> Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum
> Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.

Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Casio schrieb:

> Natürlich kann ich mich billig verkaufen und dadurch attraktiv machen,

Neeee, in Kennerkreisen ist billig unattraktiv.

> Ein Auflösungsvertrag wäre zwar möglich, aber ich kann hier nicht
> versprechen, da ich nicht weiß was mir mein Chef dazu sagt.

Ja genauso wird es gemacht. Sag, das du in der alten Firma um einen 
Auflösungsvertrag zum Tagx in bspw. 6 Wochen bitten wirst, es aber nicht 
versprechen kannst. Dann drückst ein Schreiben namens Kündigung ab, in 
dem zu einem nach der regulärenen Frist kündigst und gleichzeitig um 
einen Auflösungsvertrag zu deinen Wunschtermin bittest. Wenn dann doch 
ein anderer Termin rauskommt, teilst du das dem neuen AG mit. Im 
Idealfall hat der neue AG einen Vertrag mit Eintrittsspanne ausgefertigt 
(Eintritt spätestens zum x.y.yy).

Üblicherweise kann man immer innerhalb eines Quartals wechseln (GF und 
andere Leitungsposten mal ausgenommen). Wer allerdings als bewerber 
rumdrückst und keinerlei eigene Initiative für einen beschleuigten 
Wechsel zeigt, wirkt schnell unglaubwürdig. "Da hat sich mal wieder nur 
beworben um den Markt zu testen und seinem bisherigen AG eine 
Gehaltserhöhung aus dem Kreuz zu leiern. Solche Scheinbewerbungen sollen 
wohl im Osten nicht ungewöhnlich sein.

von MeierKurt (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Machst du (oder ich) vielleicht einen Denkfehler?

Wahrscheinlich.
Weil im Arbeitsvertrag im allgemeinen und üblicherweise die rechtlich 
anerkannte Floskel drin ist, dass wenn sich für den AG die 
Kündigungsfrist lt. BGB verlängert, dies auch für den AN gilt. Inwiefern 
man daraus einen unangemessene Benachteiligung des ANs (rechtlich 
wirksam!)ableiten kann - keine Ahnung, käme wohl auf die Umstände an.
Aber:
Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag - wenn sich die beiden Seiten einig 
sind, kann davon auch abgewichen werden (also bezüglich kürzerer 
Kündigungsfrist). Für den einigermassen intelligenten AG heißt das, dass 
man Reisende nicht aufhalten soll und einer kürzeren Kündigungsfrist 
eher zustimmt - man will  ja - bspw. in den für eine Firma sensiblen 
Bereichen - keinen unmotivierten oder gar feindlich eingestellten MA im 
Hause haben.
Für die Kündigung heißt das immer, dass man seine Wunschfrist (nicht 
etwa die, die aus dem AVertrag hervorgeht) drauf schreibt. Wird das von 
der Gegenseite akzeptiert und unterschrieben ist alles gut.

von Arno (Gast)


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Mr.T schrieb:
> Arno schrieb:
>> Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum
>> Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.
>
> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?

Ich vermute nicht, weil es unter "an die Allgemeinheit gerichtete 
Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den 
Medien" fallen dürfte.

Aber wenn das jemand anders anders beurteilt, gerne den Teil löschen. 
Das Zitat aus dem Gesetzestext kann man ja sicherlich stehenlassen.

MfG, Arno

von Motzkopp (Gast)


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Auf keinen Fall ohne neuen Vertrag kündigen, da hat sich schon so 
mancher verzockt.
Die 6 Monate sind gültig, wenn es im Vertrag steht.
Solche Verträge möglichst in jungen Jahren nicht unterschreiben.
Auf gute Mitarbeiter wartet man auch 6 Monate, hat jemand konkret 
gesagt, dass das ein KO ist ?

von Helmut S. (helmuts)


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Ich kenne zwei Leute die ihre 6 Monate bei der neuen Firma "absitzen" 
mussten bevor sie wieder in die alte Firma zurück durften. Von wegen die 
lassen einen einfach gehen.

von Axel L. (axel_5)


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Motzkopp schrieb:
> Auf keinen Fall ohne neuen Vertrag kündigen, da hat sich schon so
> mancher verzockt.
> Die 6 Monate sind gültig, wenn es im Vertrag steht.
> Solche Verträge möglichst in jungen Jahren nicht unterschreiben.
> Auf gute Mitarbeiter wartet man auch 6 Monate, hat jemand konkret
> gesagt, dass das ein KO ist ?

Bei 3 Jahren Berufserfahrung ?
Da wartet eher keiner.

Allerdings könnte das der Hebel sein, um auf sittenwidrig zu plädieren.
Das Problem ist nur, dass man das erst hinterher weiß. Man muss also 
beim neuen AG unterschreiben, dann beim alten kurzfristig kündigen mit 
dem Hinweis auf die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung. Dann verpisst man 
sich und hofft, dass der alte AG weder klagt, noch die Klage verliert 
und auch noch ein Zeugnis schickt. Sonst wird es teuer.

Ich würde dann doch einen passenden neuen AG suchen und dann sowas nie 
wieder unterschreiben.

von Motzkopp (Gast)


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Folgendes lässt sich zur Not machen: Bei Bewerbungen 3 Monate 
Kündigungsfrist angeben. Erst wenn es Richtung neuer Vertrag geht lügen 
und sagen, dass du dich geirrt hättest mit der Kündigungsfrist. Du 
kannst es nicht versprechen, aber vermutlich lässt der alte Arbeitgeber 
auch nach 3 Monaten gehen, nur der neue Vertrag kann erstmal nicht 
darauf basieren. Dann hoffen, dass das ganze Verfahren schon so weit 
ist, dass die mehr abspringen wollen.

von Niemand (Gast)


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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte 
Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
...
Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 
bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer 
darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch 
den Arbeitgeber.

In solch einer verzwickten Lage war ich 1999, zwar nicht ganze 6 Monate 
aber 3 zum Quartalsende. Damals ging da angeblich kein Weg dran vorbei 
....,
das BGB ist aber sicher in dem Bezug schon älter als 20 Jahre?
In 1999 gab es leider noch nicht so gutes I-Net mit den ganzen 
Rechts-Quellen und Foren wie heute.

Der TO sollte es eigentlich mit den Infos bis jetzt ganz gut 
hinbekommen?
RA wollen immer nur "gutes" Geld verdienen, u. wenn alles so einfach 
wäre wie im BGB stehend, dann sähe es für die RA ganz trübe aus mit 
ihren Geschäften.

von MaWin (Gast)


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Mr.T schrieb:
> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?

Arno als juristischer Laie KANN gar nicht rechtsberaten.

Beitrag #6123110 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Msd (Gast)


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MeierKurt schrieb:
> Weil im Arbeitsvertrag im allgemeinen und üblicherweise die rechtlich
> anerkannte Floskel drin ist, dass wenn sich für den AG die
> Kündigungsfrist lt. BGB verlängert, dies auch für den AN gilt.

Korrekt. Bei dem rumgefasel mancher Spezialisten hier frage ich mich, 
wann die Leute hier das letzte mal in ihren eigenen Vertrag geschaut 
haben.

von Ntldr -. (ntldr)


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Axel L. schrieb:
> Dann verpisst man
> sich und hofft, dass der alte AG weder klagt, noch die Klage verliert
> und auch noch ein Zeugnis schickt. Sonst wird es teuer.

Besonders teuer wird das tendenziell eher nicht. Problem ist nämlich, 
dass der AG nur Schadensersatz durch den Vertragsbruch fordern kann 
(sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes bestimmt ist, was eher unüblich 
ist). Dazu müsste der AG aber erstmal den konkreten Schaden nachweisen. 
Wenn er jetzt zu z.B. Ende Juli kündigt kann der Schaden gar nicht 
besonders groß sein, da der AG schon ein halbes Jahr vorher von der 
Kündigung weiß und dementsprechend umplanenen muss. Ausnahmen davon 
gibts eher erst bei leitenden oder besonderen Spezialtätigkeiten, aber 
auch da müsste der AG darlegen können dass der Schaden aus der 
verfrühten Kündigung entstand.

Nur das Arbeitszeugniss wird dann natürlich entsprechend schlecht 
ausfallen.

von InterWebz (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
>
>> Ein Auflösungsvertrag wäre zwar möglich, aber ich kann hier nicht
>> versprechen, da ich nicht weiß was mir mein Chef dazu sagt.
>
> Ja genauso wird es gemacht. Sag, das du in der alten Firma um einen
> Auflösungsvertrag zum Tagx in bspw. 6 Wochen bitten wirst, es aber nicht
> versprechen kannst. Dann drückst ein Schreiben namens Kündigung ab, in
> dem zu einem nach der regulärenen Frist kündigst und gleichzeitig um
> einen Auflösungsvertrag zu deinen Wunschtermin bittest. Wenn dann doch
> ein anderer Termin rauskommt, teilst du das dem neuen AG mit. Im
> Idealfall hat der neue AG einen Vertrag mit Eintrittsspanne ausgefertigt
> (Eintritt spätestens zum x.y.yy).
>
> Üblicherweise kann man immer innerhalb eines Quartals wechseln (GF und
> andere Leitungsposten mal ausgenommen). Wer allerdings als bewerber
> rumdrückst und keinerlei eigene Initiative für einen beschleuigten
> Wechsel zeigt, wirkt schnell unglaubwürdig. "Da hat sich mal wieder nur
> beworben um den Markt zu testen und seinem bisherigen AG eine
> Gehaltserhöhung aus dem Kreuz zu leiern. Solche Scheinbewerbungen sollen
> wohl im Osten nicht ungewöhnlich sein.

Ich stimme dieser Vorgehensweise zu.
Beiden Seiten gegenüber sauber ohne großes Vertragsgestreite.

von joerjen (Gast)


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Mir schwirrt es noch durch den Hinterkopf, dass man als Arbeitnehmer 
IMMER mit der gesetzlichen Frist kündigen kann.

Ich wäre für ein direktes Gespräch mit dem Vorgesetzten...wenn der 
zukünftige Arbeitgeber Dich haben will...in der Regel findet sich da 
eine Lösung, denn auch Arbeitgeber wissen, dass meist bei diesen langen 
Kündigungszeiten der gelbe Zettel ins Haus flattert...das bringt ihm 
auch nichts. Der offene Dialog hat auch den Vorteil, dass man in der 
Zukunft vielleicht doch wieder zusammen findet und man sich da in die 
Augen sehen kann...

von Böser Onkel (Gast)


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Ntldr -. schrieb:
> Nur das Arbeitszeugniss wird dann natürlich entsprechend schlecht
> ausfallen.

Das kann man sich gerichtlich zurecht rücken lassen.
Da aber der Urheber des Zeugnisses mit drin steht hat jeder
Personaler da ja Gelegenheiten sich sensiblere Infomationen
zu beschaffen. Man sagt auch, der Ruf eilt einem voraus.
Wir müssen hier jetzt nicht darüber diskutieren ob das wirklich
praktiziert wird. Allein die Gelegenheit zählt.

Axel L. schrieb:
> Ich würde dann doch einen passenden neuen AG suchen und dann sowas nie
> wieder unterschreiben.

Da man in solchen Dingen meist sowieso nicht Fit ist, sollte man
den Vertrag prüfen (lassen).

MeierKurt schrieb:
> Für den einigermassen intelligenten AG heißt das, dass
> man Reisende nicht aufhalten soll und einer kürzeren Kündigungsfrist
> eher zustimmt - man will  ja - bspw. in den für eine Firma sensiblen
> Bereichen - keinen unmotivierten oder gar feindlich eingestellten MA im
> Hause haben.

Wenn das sowieso zur Unternehmens-Kultur gehört, warum macht man dann
so unpopuläre lange Kündigungsfristen überhaupt? Lieber auf Nummer
sicher gehen und den Beschäftigten in seiner Freizügigkeit knechten?

Firmen können ja zum Mittel des Aufhebungsvertrags greifen, aber ich 
zweifle das ein Arbeitnehmer dazu in der Lage wäre. Das Gesicht von
dem Personaler würde ich dann gern mal sehen.

Berufsrevolutionär schrieb:
> Wer allerdings als bewerber
> rumdrückst und keinerlei eigene Initiative für einen beschleuigten
> Wechsel zeigt, wirkt schnell unglaubwürdig.

Was hat das mit Glauben zu tun? In dem Fall sind Arbeitgeber in der
Regel auch unglaubwürdig.

> "Da hat sich mal wieder nur
> beworben um den Markt zu testen und seinem bisherigen AG eine
> Gehaltserhöhung aus dem Kreuz zu leiern.

Woher die Bewerber das wohl haben? Die Firmen wurmt es da eher, dass
sie mit ihren eigenen Waffen geschlagen wurden, also selbst Schuld
sind.

> Solche Scheinbewerbungen sollen
> wohl im Osten nicht ungewöhnlich sein.

Gleiches Recht für alle. Gerade im Osten ist der Raubbau am größten.
Wenn sich die Menschen dann wehren, hat das meine ganze Sympathie,
solange es Gewaltfrei passiert.

von Motzkopp (Gast)


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Ntldr -. schrieb:
> ist). Dazu müsste der AG aber erstmal den konkreten Schaden nachweisen.
> Wenn er jetzt zu z.B. Ende Juli kündigt kann der Schaden gar nicht
> besonders groß sein, da der AG schon ein halbes Jahr vorher von der
> Kündigung weiß und dementsprechend umplanenen muss. Ausnahmen davon
> gibts eher erst bei leitenden oder besonderen Spezialtätigkeiten, aber
> auch da müsste der AG darlegen können dass der Schaden aus der
> verfrühten Kündigung entstand.
> Nur das Arbeitszeugniss wird dann natürlich entsprechend schlecht
> ausfallen.

Nichts einfacher als das. Du hast 6 Monate Kündigungsfrist, kommst aber 
nur 3 Monate. Dann leihen die sich 3 Monate einen Ersatzing beim 
Dienstleister und knallen dir die Rechnung auf den Tisch. Begründung 
Projektplan dürfte reichen.

von Motzkopp (Gast)


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joerjen schrieb:
> Mir schwirrt es noch durch den Hinterkopf, dass man als
> Arbeitnehmer IMMER mit der gesetzlichen Frist kündigen kann.

Nein !
Die gesetzliche Frist kann das was im Vertrag steht verlängern, aber 
nicht verkürzen.


> Ich wäre für ein direktes Gespräch mit dem Vorgesetzten...wenn der
> zukünftige Arbeitgeber Dich haben will...in der Regel findet sich da
> eine Lösung, denn auch Arbeitgeber wissen, dass meist bei diesen langen
> Kündigungszeiten der gelbe Zettel ins Haus flattert...

Das weiß er. Aber damit kann ein Teamleiter nicht begründen, dass er 
dich früher gehen lässt, obwohl der Projektplan es nicht zu lässt. Bei 
ständiger Krankheit sagt der dann, dumm gelaufen, aber meine Schuld ist 
es nicht, dass das Projekt sich verschiebt.

von Mr.X (Gast)


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Mr.T schrieb:
> Arno schrieb:
>> Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum
>> Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.
>
> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?

Nö, ist eine reine Schlussfolgerung aus dem Wortlaut des Gesetzes, ohne 
dass hierfür Kenntnisse der Besonderheiten des Einzelfalls bedarf.

von Percy N. (vox_bovi)


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Mr.X schrieb:
> Mr.T schrieb:
>> Arno schrieb:
>>> Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum
>>> Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.
>>
>> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?
>
> Nö, ist eine reine Schlussfolgerung aus dem Wortlaut des Gesetzes, ohne
> dass hierfür Kenntnisse der Besonderheiten des Einzelfalls bedarf.

Das ist vor allem horrender Blödsinn!

MaWin schrieb:
> Mr.T schrieb:
>> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?
>>
> Arno als juristischer Laie KANN gar nicht rechtsberaten.

Irrtum! Er darf es nicht,  selbst wenn er könnte. Jeder Rechtsanwalt 
darf, unabhängig davon, ob er es im Einzelfall kann.

: Bearbeitet durch User
von Mr.X (Gast)


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MaWin schrieb:
> Arno als juristischer Laie KANN gar nicht rechtsberaten.

Man muss kein Jurist sein, um das Rechtsberatungsgesetz verletzten zu 
können.

von Rudi Radlos (Gast)


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Casio schrieb:
> nur die überlange Kündigungsfrist ist ein echtes Problem

1.Der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung ist Dir 
bewusst?
2.Was sagt Deine Urlaubsplanung?

von Percy N. (vox_bovi)


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Mr.X schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Arno als juristischer Laie KANN gar nicht rechtsberaten.
>
> Man muss kein Jurist sein, um das Rechtsberatungsgesetz verletzten zu
> können.

Für Laien ist es sogar viel einfacher ;-)
Allerdings heißt das jetzt Rechtsdienstleistungsgesetz ...

: Bearbeitet durch User
von Nick M. (Gast)


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Auch als AN hat man das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung. Nur 
sitzt man dann auch wieder in der Zwickmühle Kündigung <-> neuer 
Arbeitsvertrag.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nick M. schrieb:
> Auch als AN hat man das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung. Nur
> sitzt man dann auch wieder in der Zwickmühle Kündigung <-> neuer
> Arbeitsvertrag.

Fehlt nur der wichtige Grund.

von Motzkopp (Gast)


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Rudi Radlos schrieb:
> Casio schrieb:
> nur die überlange Kündigungsfrist ist ein echtes Problem
>
> 1.Der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung ist Dir
> bewusst?
> 2.Was sagt Deine Urlaubsplanung?

Massenweise Urlaub nützt dir auch nix.

von Nick M. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Fehlt nur der wichtige Grund.

Vertrauensverlust genügt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nick M. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Fehlt nur der wichtige Grund.
>
> Vertrauensverlust genügt.

Aus der Luft gegriffen

von Nick M. (Gast)


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Percy N. schrieb:
>> Vertrauensverlust genügt.
>
> Aus der Luft gegriffen

Na dann halt nicht.

von Cyblord -. (cyblord)


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Motzkopp schrieb:

> Nichts einfacher als das. Du hast 6 Monate Kündigungsfrist, kommst aber
> nur 3 Monate. Dann leihen die sich 3 Monate einen Ersatzing beim
> Dienstleister und knallen dir die Rechnung auf den Tisch. Begründung
> Projektplan dürfte reichen.

Ist ja Unsinn, weil die ja das Gehalt einsparen. Wenn dann könnten sie 
die Differenz verlangen.
Außerdem reicht Projektplan natürlich nicht. Es muss ein konkreter 
finanzieller Schaden nachgewiesen werden, der entsteht weil der TE weg 
ist. Nicht weil man irgendeinen Dienstleister beauftragt hat.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Motzkopp schrieb:
>
>> Nichts einfacher als das. Du hast 6 Monate Kündigungsfrist, kommst aber
>> nur 3 Monate. Dann leihen die sich 3 Monate einen Ersatzing beim
>> Dienstleister und knallen dir die Rechnung auf den Tisch. Begründung
>> Projektplan dürfte reichen.
>
> Ist ja Unsinn, weil die ja das Gehalt einsparen. Wenn dann könnten sie
> die Differenz verlangen.
> Außerdem reicht Projektplan natürlich nicht. Es muss ein konkreter
> finanzieller Schaden nachgewiesen werden, der entsteht weil der TE weg
> ist. Nicht weil man irgendeinen Dienstleister beauftragt hat.

Stimmt schon, aber dieser Schaden besteht gerade in den Mehrkosten, die 
dadurch entstehen,  dass ein Dienstleister beauftragt werden muss, der 
wahrscheinlich teurer ist als der Angestellte.
Darüber hinaus könnte weiterer Schaden dadurch entstehen,  dass die 
Ersatzkraft zunächst mit dem Projekt vertraut gemacht werden muss und 
dadurch langsamer vorankommt, als es beim Angestellten der Fall gewesen 
wäre. Hier dürfte die Beweisführung allerdings problematisch werden.

von Ich schon wieder (Gast)


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InterWebz schrieb:
> bei 3 Jahren Zugehörigkeit schon 6 Monate Frist?
> Würde ich prüfen lassen.

Ist zulässig, solange die Zeit über der gesetzlichen liegt und der 
Arbeitgeber keine kürzere hat!


Casio schrieb:
> Ich suche mir ine neue Stelle, und die Kündigungsfrist ist ech ein
> Problem.

Warum suchst du etwas neues?

Kohle, Arbeitsort, Arbeit an sich, Kollegen?

von Percy N. (vox_bovi)


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Ich schon wieder schrieb:

> Ist zulässig, solange die Zeit über der gesetzlichen liegt und der
> Arbeitgeber keine kürzere hat!
>
Vorsichtig, auch hier wird es bei Übertreibung irgendwann problematisch, 
aber davon sind wir hier weit entfernt. Mehr als zwei Jahre würde mir 
Bauchschmerzen machen.

von Shiiiiiiat (Gast)


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6 Monate zum Quartalsende ist so das Maximum was einem normalen 
Arbeitnehmer noch abgerungen werden kann, darum wählen viele Kackfirmen 
genau das. Anfänger durchschauen evtl. nicht direkt was man damit auf 
sich lädt und müssen beim Wechsel dann darauf hoffen, dass entweder der 
neue AG genug Geduld hat oder man sich mittels Aufhebungsvertrag trennt.
Diese Klausel für einen nicht leitenden Angestellten, sollte ein erstes 
Alarmzeichen sein, da du als Arbeitnehmer praktisch keine Vorteile 
daraus ziehen kannst.

von ACME (Gast)


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Mr.T schrieb:
> Arno schrieb:
>> Wenn kein Tarifvertrag, dann gilt Absatz 1, demnach 4 Wochen zum
>> Monatsende oder zur Monatsmitte, egal was im Arbeitsvertrag steht.
>
> Das ist jetzt schon eine Rechtsberatung, gell?

Nein, da versuchen nur Laien ein Gesetz zu lesen und es nicht zu 
verstehen. Leute, wenn ihr nicht erfolgreich Jura studiert habt, lasst 
es. Oder fragt ihr mal euren Anwalt nach dem Kirchhofschen Gesetzen? 
Wäre ja mal einen Spaß wert ;-)

Es ist immer wieder lustig und frustrierend zugleich, wenn man trotz 
völliger Unkenntnis der Materie mit Rechtsbegriffen wie "Sittenwidrig" 
um sich wirft.
In einer jüngeren Entscheidung hielt das BAG eine Kündigungsfrist von 
drei Jahren für unangemessen und begründet das mit einer unangemessen 
starken Einschränkung der Lebensgestaltung des AN. Auf eine sechs 
monatige Frist kann man das nicht beziehen.
Zudem sollte sich ein Fachjurist die Regelung im AV mal im Wortlaut 
anschauen. Danach kann man sich ein Urteil erlauben.

Rede mit deinem AG. Ihr findet ganz sicher eine Lösung, mit der ihr 
beide leben könnt. Ein Jobwechsel ist ja kein Verbrechen.

von ACME (Gast)


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Ich schon wieder schrieb:
> Ist zulässig, solange die Zeit über der gesetzlichen liegt und der
> Arbeitgeber keine kürzere hat!

So ist es. Die Sittenwidrigkeitsgrenzen gibt es zudem immer. Die liegen 
aber weit davon entfernt.

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