Hallo,
habe mir bei eBay von einem deutschen Händler einige 230 V LED-Lampen
geholt, um damit die bisherigen Halogenlampen zu ersetzen.
Ich habe mich bewusst für eine Lösung mit vielen Einzel-LEDs
entschieden, da ich mit dieser Bauart bereits bei meiner
Wohnzimmerleuchte gute Erfahrungen gemacht habe: Gute Lichtausbeute,
warmer Farbton und gute Lichtverteilung dank Streuscheibe. Ich habe auch
nicht gerade das billigste genommen, sondern ungefähr das gleiche
bezahlt, wofür ich vor ca. 1 Jahr für 2 W-Lampen bezahlt hatte.
Leider trifft das nicht auf die oben angehängte Gurke.
Schon beim Auspacken fiel mir auf, dass eine Streuscheibe fehlt und
evtl. spannungsführende Teile zugänglich sind und auch optisch floppte
die Lampe voll: Im Vergleich zu einer 28 W Halogenlampe mit knapp 430
Lux kommt die LED gerade mal auch ca. 260 Lux. Aucb das Licht erscheint
trotz angegebener 3000 K nicht so warm.
Aber der Hammer kommt jetzt: Die LED-Kontakte können tasächlich
spannungsführend sein. Mit dem Multimeter maß ich bis zu 200 V gegen
PEN. Verifiziert habe ich es am Labornetzteil: 24 V über 1,5 kOhm
strombegrenzt (EN61010 schreibt eigentlich 2 kOhm vor, aber 1k5 war grad
zur Hand) aufg max. 16 mA. Ein Pol an einen der Sockelkontakte und mit
dem anderen nach und nach die LED-Anschlüsse abgetastet.
Es dauerte nicht lange, bis ich die ersten LEDs zum leuchten bringen
konnte und je näher ich dem "heißen" Ende kam, um so heller wurden die
LEDs und je höher der Strom bis ich am äußersten Ende auf über 15 mA
kam.
Der Ableitstrom wird also nur durch einen äußeren (Körper-)Widerstand
begrenzt.
Die "heißen" Stellen habe ich mal im Bild markiert. Diese Pins sind
leicht berührbar und nur über eine Gleichrichterdiode mit dem Fußkontakt
der Lampe verbunden. Zudem liegen sie so ungüstig, dass man auch
zufällig beim Wechseln der Lampe oder Saubermachen dagegen kommt, auch
wenn die Leuchte angeblich abgeschaltet ist, da die meisten
Schnurschalter nicht allpolig trennen.
*Im Extremfall hängt man mit dem Finger direkt an der Phase!*
Also: Finger weg von solchen Lampen.
>Ich habe mich bewusst für eine Lösung mit vielen Einzel-LEDs>entschieden, da ich mit dieser Bauart bereits bei meiner>Wohnzimmerleuchte gute Erfahrungen gemacht habe: Gute Lichtausbeute,>warmer Farbton und gute Lichtverteilung dank Streuscheibe. Ich habe auch
So ein Quatsch: diese Eigenschaften (abgesehen von Lichtverteilung)
hängen nicht von der Anzahl Dioden ab. Warum auch? Wenn es um die
Eigenschaften geht, guckt man sich die technischen Daten an, und nicht
einfach die Bauform der Lampe ...
>evtl. spannungsführende Teile zugänglich sind und auch optisch floppte>die Lampe voll: Im Vergleich zu einer 28 W Halogenlampe mit knapp 430>Lux kommt die LED gerade mal auch ca. 260 Lux. Aucb das Licht erscheint>trotz angegebener 3000 K nicht so warm.
Ja - wie gesagt - dies hängt nicht von der Bauform ab
>Aber der Hammer kommt jetzt: Die LED-Kontakte können tasächlich>spannungsführend sein. Mit dem Multimeter maß ich bis zu 200 V gegen
Ja logisch - was dachtest Du denn sonst? Trenntrafo inside?
Wenn die Streuscheibe fehlt, obwohl angegeben, dann zurück mit dem Teil.
Und wenn Streuscheibe nicht Bestandteil des Angebots war, dann auch
zurück, wegen Gefahr für Leib und Leben.
Hallo,
ja keine der Lampen hat eine Streuscheibe. Im nachhinein muss ich
gestehen, dass in der Auktionsbeschreibung auf dem exemplarischen(!)
Bild ebenfalls keine Schutzscheibe dargestellt ist. Ich bin jedoch davon
ausgegangen, dass die Lampe konstruktive Maßnahmen gegen Berührung von
Netzspannung hat. Frei liegende Stromkreise würde ich höchstens für
Niedervoltlampen akzeptieren.
Leider geschieht die Rücksendung laut AGB zu meinen Lasten. Das ist es
mir nicht Wert. Lieber behalt ich die Lampe in meinem Gruselkabinett.
Wer sich traut, darf auch mal anfassen.
Marek N. schrieb:> habe mir bei eBay von einem deutschen Händler einige 230 V LED-Lampen> geholt, um damit die bisherigen Halogenlampen zu ersetzen.> Ich habe mich bewusst für eine Lösung mit vielen Einzel-LEDs> entschieden
Selbst schuld, kein Mitleid.
Marek N. schrieb:> Hallo,>> ja keine der Lampen hat eine Streuscheibe. Im nachhinein muss ich> gestehen, dass in der Auktionsbeschreibung auf dem exemplarischen(!)> Bild ebenfalls keine Schutzscheibe dargestellt ist. Ich bin jedoch davon> ausgegangen, dass die Lampe konstruktive Maßnahmen gegen Berührung von> Netzspannung hat. Frei liegende Stromkreise würde ich höchstens für> Niedervoltlampen akzeptieren.>> Leider geschieht die Rücksendung laut AGB zu meinen Lasten. Das ist es> mir nicht Wert. Lieber behalt ich die Lampe in meinem Gruselkabinett.> Wer sich traut, darf auch mal anfassen.
Wenn die Ware Schrott ist, also Garantiefall, dann könntest du die
Erstattung der Portokosten verlangen. Aber das liegt bei dir.
Bei ebay kauf ich schon lange keine technischen Artikel mehr - da sind
zu viele faule Eier unterwegs.
Marek N. schrieb:> Auktionsbeschreibung
selber schuld, wer sich b-ware von ebay-deppen holt.
> Bild ebenfalls keine Schutzscheibe
wie kommst du dann dazu, eine zu erwarten?
du hast halt in den topf mit ausschussware gelangt... vielleicht haben
die lampen normalerweise eine linse. vielleicht sind sie deswegen nicht
im normalen handel...
hier kannst du nicht mal dem ebay-händler einen vorwurf machen.
du bist schon selber schuld, dass du auf ihn reingefallen bist.
hier jetzt groß den geschädigten kunden zu markieren, ist ganz schön
lächerlich.
Michael H. schrieb:> Marek N. schrieb:>> Auktionsbeschreibung> selber schuld, wer sich b-ware von ebay-deppen holt.>>> Bild ebenfalls keine Schutzscheibe> wie kommst du dann dazu, eine zu erwarten?
Das Bild ist nur reprästentativ und entspricht nicht der von mir
bestellten E14-Lampe. Ich bin davon 'ausgegangen', dass eine 230 V-Lampe
'sicher konstruiert' ist. Entschuldigung :-(
Michael H. schrieb:> hier kannst du nicht mal dem ebay-händler einen vorwurf machen.> du bist schon selber schuld, dass du auf ihn reingefallen bist.
Doch natürlich, der Händler muss gewährleisten, dass seine Waren den
geltenden Vorschriften entspricht. Und da gehört ein zuverlässiger
Berührschutz dazu.
Hat das Ding CE? Ist eventuell ein Fall für den TÜV, die ziehen sowas
doch normalerweise aus dem Verkehr.
Marek N. schrieb:> Ich bin davon 'ausgegangen', dass eine 230 V-Lampe> 'sicher konstruiert' ist. Entschuldigung :-(
Bei billigstem Chinamüll von Ebay? Nach wie vor: selbst schuld.
Deine aufgezählten angeblichen Vorteile bei Lampen mit vielen schwachen
LEDs statt einer oder weniger starken sind übrigens eher Unfug, weshalb
diese Bauform insbesondere bei Billigmüll zu finden ist.
Link zum Artikel wäre hilfreich.
Hi,
Klar hat das Teil CE (Vielleicht auch nur China-Engineering)! RoHs,
Mülltonnensymbol etc.
Ist natürlich nicht die Druckerschwärze wert, mit der es aufgebracht
wurde.
P.S. Eben noch mal an meiner Nachtischlampe gemessen. Wenn man den
Stecker (un-)günstig steckt, liegen an den markierten Pins auch im
ausgeschalteten Zustand die 225 V gegen Erde an. Schon beängstigend.
Marek N. schrieb:> Hi,>> Klar hat das Teil CE (Vielleicht auch nur China-Engineering)! RoHs,> Mülltonnensymbol etc.> Ist natürlich nicht die Druckerschwärze wert, mit der es aufgebracht> wurde.>> P.S. Eben noch mal an meiner Nachtischlampe gemessen. Wenn man den> Stecker (un-)günstig steckt, liegen an den markierten Pins auch im> ausgeschalteten Zustand die 225 V gegen Erde an. Schon beängstigend.
Also, die Vorredner haben schon Recht: Da hast du Schrott gekauft,
obwohl das Bild schon einen verdächtigen Eindruck gemacht hat.
Kommt jetzt auf die Summe an um die es geht. Für ein paar Euronen ist es
die Sache nicht wert, falls es mehr sind, versuch, über die
Sicherheitsaspekte zur Wandlung zu kommen.
Ich hatte schon mal den Fall, dass ich eine schlechte Bewertung
abgegeben habe und dann der Verkäufer windelweich Rücknahme, Trostpreis
etc. versprochen (und gehalten hat), wenn ich die Bewertung zurücknähme.
Also, ne negative Bewertung "lebensgefährliche Produkte" würde ich schon
mal ins Auge fassen, vielleicht dem Verkäufer auch so vorab mitteilen.
Nicht dass du noch Verantwortung trägst, wenn einer ohne Voltmeter und
technischen Sachverstand wie du die Dinger bestellt und dann daran
stirbt...
Hallo,
ja, ich habe eben den Verkäufer kontaktiert und ihm den Sachverhalt
geschildert. Daher gibt es hier erst mal keine Auktionsnummer.
Ich weiß, ich habe Schrott gekauft. Und ich hätte nicht auch nur eine
Silbe verloren, wenn die Lampen einfach nur funzeliges Licht von sich
gegeben hätten, oder die Halbwertszeit nur wenige Stunden betragen
hätte. Ich hätte es einfach unter Lehrgeld abgehakt und gut ist.
Das (Mein) Problem ist eben, dass diese Lampe bauartbedingt unsicher ist
und auch die Wahrscheinlichkeit nicht gering ist, dass sich solche Art
Lampen auch beim Discounter in der Schüttgutbox finden. Wenn Oma Erna
beim nächsten Frühjahrsputz da mitm feuchten Lappen drüberwischt hat sie
mal eben sozialverträglich die Rentenkasse entlastet.
Mal abwarten, was der Händler sagt.
Marek N. schrieb:> Wenn Oma Erna> beim nächsten Frühjahrsputz da mitm feuchten Lappen drüberwischt
Vielleicht hat der Chineses die Wendung "eine gewischt kriegen" da
völlig falsch verstanden...
Marek N. schrieb:> Klar hat das Teil CE (Vielleicht auch nur China-Engineering)!
Dann lass' dir die Konformitätserklärung geben, das ist dein gutes
Recht. Du als Kunde darfst verlangen, diese ausgehändigt zu
bekommen. Darin muss dann stehen, zu welchen Richtlinien das Teil
als konform behauptet wird, und da muss natürlich die für den
Berührungsschutz mit aufgeführt sein.
Ohne (korrektes) CE-Symbol darf das Teil gar nicht an dich als
Endkunde verkauft werden.
Marek N. schrieb:> Ich bin davon 'ausgegangen', dass eine 230 V-Lampe> 'sicher konstruiert' ist.
Das sind diese Lampen auch. Allerdings nur, wenn auch das
konstruktionsmäßig vorgesehene Schutzglas da ist. Wenn
bei einer Glühlampe das Glas weg ist, kannst Du auch
spannungsführende Teile berühren. Wenn dieses Glas
allerdings schon beim Kauf nicht da war, wurde eine defekte
Lampe verkauft.
Gruss
Harald
PS: Vor LEDs, die direkt an 230V angeschlossen sind, muss
immer ein Schutzglas angebracht sein, auch wenn es sich um
die typischen 5mm-LEDs mit Anschlüssen hinten handelt.
> Dann lass' dir die Konformitätserklärung geben, das ist dein gutes> Recht. Du als Kunde darfst verlangen, diese ausgehändigt zu> bekommen.
Huh? Das wäre mir neu. Ich dachte bisher immer, nur offizielle Stellen
dürfen bei normalen Geräten Einblick in die Konformitätserklärung
verlangen, nicht der Endkunde.
Bei der Maschinenrichtlinie ist es anders, da muß sie beim Gerät
beiligen. Die gilt hier aber nicht.
Marek N. schrieb:> ja, ich habe eben den Verkäufer kontaktiert und ihm den Sachverhalt> geschildert. Daher gibt es hier erst mal keine Auktionsnummer.
Hat er so viel blinde Gutmütigkeit wirklich verdient?
Michael H. schrieb:> Michael S. schrieb:>> 14-tägiges Rückgaberecht nutzen, egal aus welchem Grund.> ...> Marek N. schrieb:>> Auktionsbeschreibung
Und? Glaubste, bloß weil es eine Auktion war, entfällt
das Fernabsatzgesetz?
Harald Wilhelms schrieb:> PS: Vor LEDs, die direkt an 230V angeschlossen sind, muss> immer ein Schutzglas angebracht sein, auch wenn es sich um> die typischen 5mm-LEDs mit Anschlüssen hinten handelt.
Mal von den schutzgetrennten Varianten mit eingebautem Netzteil
abgesehen...
Michael S. schrieb:> Michael H. schrieb:>> Michael S. schrieb:>>> 14-tägiges Rückgaberecht nutzen, egal aus welchem Grund.>> ...>> Marek N. schrieb:>>> Auktionsbeschreibung>> Und? Glaubste, bloß weil es eine Auktion war, entfällt> das Fernabsatzgesetz?
Er meint vielleicht, dass der Grund die Auktionsbeschreibung ist.
Ich würde den Verkäufer anmailen, fragen ob er weiß, was er da verkauft.
Und ich würde mich an den Verbraucherschutz wenden, die Daten da angeben
und so eine Lampe mal vorbeibringen, sodass die einen Test (zB vom TÜV)
veranlassen können.
Die könnten dann auch rechtliche Schritte einleiten, ohne, dass man
damit überhaupt was am Hut hat.
Moin,
der Händler hat schnell geantwortet. Doch die Aussage ließ mich fast vom
Stuhl fallen:
"Zu Ihren
Hinweisen möchte ich wie folgt Stellung nehmen.
Die eingehenden 230
Volt-Spannung wird innerhalb des Gehäuses mittels Transformator und
Gleichrichter auf eine niedrige ungefährliche Spannung in Gleichstrom
gewandelt. Es besteht daher keinerlei Gefahr noch besteht die
Möglichkeit
mit der Netzspannung in Berührung zu kommen.
Entstehende
Rücksendekosten werde wir Ihnen erstatten sofern der Wert der
zurückgesendeten Ware größer als 40 € ist."
Die wissen gar nicht was für ein Mist die verkaufen und verzapfen.
Noch mal: Mittels DC kann ein direkter Strompfad zwischen Sockelkontakt
und LED-Kette nachgewiesen werden. Es kann die Netzspannung bzgl. PE(N)
gemessen werden. Von galvanischer Trennung keine Spur.
Marek N. schrieb:> Die eingehenden 230> Volt-Spannung wird innerhalb des Gehäuses mittels Transformator und> Gleichrichter auf eine niedrige ungefährliche Spannung in Gleichstrom> gewandelt.
Das ist bei solchen Lampen meist schon aus Platzgründen nicht möglich.
Gruss
Harald
So,
hab jetzt mal die Lampe aufgemacht, das ist es mir Wert.
Von galvanischer Trennung keine Spur. Wie erwartet, ein ganz normales
Kondensator-Netzteil.
Beste Grüße, Marek
Simon K. schrieb:> Er meint vielleicht, dass der Grund die Auktionsbeschreibung ist.
Wenn Michael H. schon seinen Senf dazu gibt, soll er sich mal
verständlich ausdrücken, dann kann man seine Posts auch ernst
nehmen oder besser ignorieren.
Wow!
Wenn soetwas in einem Deutschen Supermarkt verkauft werden würde dann
wäre das Massensterben vorprogrammiert.
Das ist ja schon schlimmer wie diese Cinawandwarzen ohne einhaltung der
sicherheitsstandards.
Wenn das ein richiger Händler in Dutschland ist würde ich mal ganz
schnell die zuständigen behörden Alamieren. Denn nicht jeder kennt sich
mit elektronik aus. Und nicht jedes Haus in deutschland besitzt einen
FI.
1. Nach dem Öffnen ist es mit der Rückgabe natürlich Sense - aber
vielleicht waren es ja nur ein paar Euro, die das Anstehen am Postamt eh
nicht rentieren.
2. Es gibt eine sog. Rapex-Liste, mit wöchentlichen Warnungen etc. vor
gefährlichen Produkten. ggf. mal nach Rapex googlen.
Michael K-punkt schrieb:> Nach dem Öffnen ist es mit der Rückgabe natürlich Sense
Wenn die Ware nicht anders als wie im Laden zu prüfen möglich ist,
und sich nicht wesentlich verschlechtert hat, ist Rückgabe sehr
wohl möglich.
Alexander T.-Z. schrieb:> Michael H. schrieb:>> nur mit einem multimeter kannst du das nicht messen...>> Stimmt. Man braucht mindestens vier Multimeter.
idiot...
miss mal mit einem multimeter die spannung am lampensockel einer
ausgeschalteten lampe.
oder benutz die suchfunktion zum thema netzspannung und multimeter.
Michael S. schrieb:> Und? Glaubste, bloß weil es eine Auktion war, entfällt> das Fernabsatzgesetz?
ganz recht. nur nicht, wenn es ein eingetragener händler war, der sich
auch eindeutig als solcher deklariert.
war aber hier scheinbar der fall.
Michael S. schrieb:> Michael K-punkt schrieb:>> Nach dem Öffnen ist es mit der Rückgabe natürlich Sense>> Wenn die Ware nicht anders als wie im Laden zu prüfen möglich ist,> und sich nicht wesentlich verschlechtert hat, ist Rückgabe sehr> wohl möglich.
Stimmt. Ich hab mich auf das Bild bezogen.
Michael H. schrieb:> idiot...
Konfuzius sagt: "Eine Beleidigung entehrt nur den, der sie ausspricht!"
Lesenswert hätte ich übrigens gefunden (und das war die Pragmatik meiner
scherzhaften Bemerkung), inwiefern die vom TE genau beschriebene
Meßmethode fehlerhaft und seine Schlußfolgerung folgedessen unrichtig
war.
Michael H. schrieb:> nur nicht, wenn es ein eingetragener händler war, der sich> auch eindeutig als solcher deklariert.> war aber hier scheinbar der fall.
Auch falsch. Ein gewerblicher Händler muss sich bei Neuware an das
Fernabsatzgesetz halten. Die kann und darf er nicht ausschließen,
kann bei Gebrauchtwaren allenfalls von zwei auf ein Jahr Gewährleistung
verkürzen, aber auch nur dann.
Ein privater Händler nur, wenn er nicht die Gewährleistung
rechtswirksam ausschließt, also die richtige prozessfeste Deklaration
benutzt. Macht nämlich nicht jeder.
Ganz so schlau wie du immer tust, bist du nämlich nicht, wenn es um
solche Details geht. Solltest mal an deinen Aussagen mehr Zeit und Mühe
investieren.
>Wenn die Ware nicht anders als wie im Laden zu prüfen möglich ist,>und sich nicht wesentlich verschlechtert hat, ist Rückgabe sehr>wohl möglich.
Denke ich auch, daß sich die Ware nach dem Knacken nicht wesentlich
verschlechtert hat ...
Alexander T.-Z. schrieb:> Lesenswert hätte ich übrigens gefunden (und das war die Pragmatik meiner> scherzhaften Bemerkung), inwiefern die vom TE genau beschriebene> Meßmethode fehlerhaft und seine Schlußfolgerung folgedessen unrichtig> war.
tja, wir sind hier aber nicht im kindergarten und ich sehe die pflicht
auf seiten desjenigen, der bullshit schreibt. und das warst du =)
du darfst also schön selber suchen und lesen.
Michael S. schrieb:> Ein privater Händler nur, wenn er nicht die Gewährleistung> rechtswirksam ausschließt, also die richtige prozessfeste Deklaration> benutzt. Macht nämlich nicht jeder.
und von gewährleistung redet hier wer? du als einziger.
> Ganz so schlau wie du immer tust, bist du nämlich nicht, wenn es um> solche Details geht.
mag sein. aber um die gehts hier doch gar nicht. die bringst du ins
gespräch, weil du wieder dein breites bauernwissen unters volk bringen
willst. gratuliere, hat hier bestens geklappt.
ja, die zeit, die hartzer wie du sie haben, hab ich nicht an der hand.
dafür nutz ich die verfügbare zeit besser. im zweifelsfall allenfalls
besser als du =)
Michael H. schrieb:> tja, wir sind hier aber nicht im kindergarten und ich sehe die pflicht> auf seiten desjenigen, der bullshit schreibt. und das warst du =)> du darfst also schön selber suchen und lesen.
Wenn man deine Posts so liest dürfte die These mit dem Kindergarten
hier schon zutreffen. Siehe du mal lieber selbst zu das du deiner
Verpflichtung nach kommst sachlich nachvollziehbar zu posten und
nicht einfach nur Schmähsprüche zu kloppen. Das ist nämlich deine
Spezialität und das sehen auch andere so.
komm, technicans, mike hammer, leo headtrick, oder wie auch immer du
dich jetzt dann nennen magst:
erklär uns allen doch nochmal, warum die messung mit dem multimeter
nicht vernünftig klappt.
und am besten gleich nochmal deine beste these: warum eine dreilagige
platine günstiger als eine vierlagige ist.
Also, mein finaler Post hier.
- wer nicht messen kann, darf es gerne lernen. Dazu muss man nicht mal
dämlich posten, wenn man es nicht verstanden hat. Es reicht völlig,
nachzusehen, warum man es falsch macht =)
- wer auf eBay vernünftige Ware erwartet, wenn das nicht ausdrücklich so
in der Beschreibung oder den Bildern festgehalten ist, ist selber
schuld.
Wer Grabbeltisch bezahlt, kriegt Grabbeltisch.
Kein Mitleid.
- natürlich kann man die Ware wieder zurückgeben und das Geld
wiederverlangen.
Schuld auf die Deppen reingefallen zu sein, ist und bleibt man trotzdem
ganz allein.
Wer dazu unbedingt meint, mir widersprechen zu müssen, tue das bitte per
pn. Dann kann ich ihn im Privaten ignorieren =)
Gerd E. schrieb:>> Dann lass' dir die Konformitätserklärung geben, das ist dein gutes>> Recht. Du als Kunde darfst verlangen, diese ausgehändigt zu>> bekommen.>> Huh? Das wäre mir neu. Ich dachte bisher immer, nur offizielle Stellen> dürfen bei normalen Geräten Einblick in die Konformitätserklärung> verlangen, nicht der Endkunde.
OK, kann sein, dass ich mich geirrt habe (finde gerade keine näheren
Details auf die Schnelle). Man kann die Erklärung ja trotzdem
erstmal verlangen und bei Nichterbringung dann den Weg über den
Verbraucherschutz wählen.