Hallo,
ich habe vor mir ein Balkonkraftwerk zu kaufen. Die Planungen laufen
schone eine Zeit lang (ist ja grad nicht so leicht etwas zu bekommen)
Zähler war bisher ein alter Ferraris Zähler ohne Rücklaufsperre.
Soweit so gut.
Nun hat der Energieversorger alle Stromzähler der Mieter regulär
ausgetauscht durch "moderne Messeinrichtungen"
Typ: DVS7412.1T.2G
Wenn ich das Datenblatt des Zählers richtig deute, ist dieser Zähler
nicht saldierend, richtig?
Kann ich meinen Energierversorger dazu bringen einen saldieren Zähler
einzubauen?
Ein nicht saldierender Zähler ist doch das schlechteste was man haben
kann?
Die Balkonanlage ist noch nicht angemeldet.
MaWin schrieb:> Nutzer schrieb:>> Wenn ich das Datenblatt des Zählers richtig deute, ist dieser Zähler>> nicht saldierend,>> Doch, natürlich.
Magst du mir auch sagen warum?
Wenn ich nach der Tabelle gehe, das ist die 1T:
Einrichtungszähler +A (Bezug) mit Rücklaufsperre
und nicht 4T:
Einrichtungszähler –A (Lieferung) saldierend
Oder wo ist mein Denkfehler?
Nutzer schrieb:> Magst du mir auch sagen warum?
"Kann es passieren, dass ich gleichzeitig Strom ins Netz einspeise und
Strom aus dem Netz kaufe?
Nein, in Deutschland sind saldierende Zähler vorgeschrieben."
Nutzer schrieb:> Die Balkonanlage ist noch nicht angemeldet.
Ich habe nach der Anmeldung innerhalb weniger Tage einen
Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber bekommen.
Wird bei Dir nicht anders sein.
Käferlein schrieb:> Ich habe nach der Anmeldung innerhalb weniger Tage einen> Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber bekommen.> Wird bei Dir nicht anders sein.
Fragen: kostet der jetzt monatlich mehr als der alte Zähler? Wieviel?
Austausch kostenlos?
Käferlein schrieb:> Ich habe nach der Anmeldung innerhalb weniger Tage einen> Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber bekommen.> Wird bei Dir nicht anders sein.
Naja,
in dem Anmeldeformular des Netzbetreibers ist anzukreuzen ob ein Zähler
mit Rücklaufsperre verbaut ist. Und das ist er ja.
Außerdem ist der Zähler ja gerade erst neu.
Daher frage ich mich:
- Wird der Zähler nach Anmeldung getauscht?
- Was kostet der Tausch?
Nutzer schrieb:> Daher frage ich mich:> - Wird der Zähler nach Anmeldung getauscht?
Unter jeder Garantie, denn die Grundgebühr für den Zähler ist höher. Sie
machen es einem halt so schwierig wie irgend möglich.
> - Was kostet der Tausch?
Steht im Tarifwerk des Meßstellenbetreibers.
Trotzdem solltest du es jetzt machen, frisch nach Zählertausch: Das
erhöht die Chancen sehr, nicht in eine Jahr oder so einen aktuell
normenkonformen Zählerplatz vorzuhalten (weil wurde ja gerade ohne
Beanstandung getauscht). Hat es in der entfernten Nachbarschaft nämlich
schon anders gegeben. Wie gesagt: Sie machen es einem so schwer wie nur
irgend möglich.
Kurt schrieb:> Das erhöht die Chancen sehr, nicht in eine Jahr oder so einen aktuell> normenkonformen Zählerplatz vorzuhalten
FUD.
Niemand muss dafür umbauen.
Nutzer schrieb:> Das höre und lese ich zum ersten mal.>> Laut diesem Link ist das nicht so:
Na ja, und in dem Link steht ebenfalls geschrieben:
"Bei mini-PV Anlagen ist dieser Zähler nur zulässig, wenn auf demselben
Stromkreis / Außenleiter eingespeist und alle erzeugte Energie
verbraucht wird. Ist dies nicht sichergestellt beantragen Sie bitte
einen Zählerwechsel."
Ohne eigene Erzeugung macht es keinen Unterschied, ob der Zähler über
die Phasen saldiert. Mit eigener Erzeugung hast du einen Anspruch
darauf.
Nutzer schrieb:> - Wird der Zähler nach Anmeldung getauscht?
Wenn er tatsächlich nicht saldierend sein sollte: ja, dann wird er
getauscht. Notfalls musst du nachhaken.
Nutzer schrieb:> - Was kostet der Tausch?
bei mir hat es nichts gekostet. Aber deine Stadwerke müssen das nicht
unbedingt genau so handhaben wie meine.
Kurt schrieb:> Unter jeder Garantie, denn die Grundgebühr für den Zähler ist höher.
Auch das gilt für meine Stadtwerke nicht: kein Kosten für den
Zählertausch, keine geänderten Zählergebühren.... Aber wie schon
geschrieben: es kommt auf den jeweiligen Anbieter an, es gibt nicht eine
universelle Regelung.
Der Tausch selber DARF nichts kosten, das wird mit der Miete abgegolten.
Wenn der Netzbetreiber bzw. Messtellenbetreiber da Geld für haben will:
Nicht zahlen!
Die Miete selber ist auf 20€/p.a. gedeckelt. Mehr DARF es gesetzlich
geregelt (für einen digitalen Zähler) nicht kosten.
Nutzer schrieb:> in dem Anmeldeformular des Netzbetreibers ist anzukreuzen ob ein Zähler> mit Rücklaufsperre verbaut ist. Und das ist er ja.> Außerdem ist der Zähler ja gerade erst neu.
Genau so war es bei mir auch. Aber das Easymeter war halt kein
Zweirichtungszähler. Also wieder einen neuen bekommen.
Hat nix gekostet.
Wobei, wenn die einspeisung nicht vergütet wird würde ich auch nichts
anmelden.
Dem nachbar sagt man "Balkonkraftwerk, 600W, angemolden" und dem
netzbetreiber sagt man gar nichts. Alzheimer hat seine vorteile.
Rüdiger B. schrieb:> Da der Zähler beide Richtungen misst würde ich Ihn anmelden, sonst gibt> es bei der nächsten Ablesung Ärger.
Wie denn?
Sagt der "sie haben uns hier strom geschenkt, das wollen wir nicht".
Meinst du das sind volldeppen?
Mein zähler hatte 40 kwh einspeisung drauf bevor ich angemolden habe.
Hat niemanden gestört.
Rüdiger B. schrieb:> Da der Zähler beide Richtungen misst würde ich Ihn anmelden, sonst> gibt es bei der nächsten Ablesung Ärger.
Erstens liest man meist selber ab, zweitens hab ich noch niemanden auf
eine Taste drücken sehen, um den 2.8.1 Zählerstand anzuzeigen und
drittens haben die Formblätter gar kein Feld für den 2.8.1 Messwert.
Ok,
so wie es aussieht ist der Zähler saldierend, weil alle Zähler in DE
saldierend sein müssen.
Oder der Zähler wird nach Anmeldung kostenfrei getauscht.
Damit kann ich gut leben.
Dann werde ich Anlage mal anmelden (Sehe da keine Nachteil) und das
Balkonkraftwerk bestellen.
Hallo,
eine kurze Bemerkung zum Zählertausch des EVU. Wenn der Zählertausch
vorgenommen werden soll wird ebenfalls das Umfeld des Zählers vom EVU
auf die Einhaltung der letzen VDE-Vorgaben geprüft. Sollten sich im
Zugang des Zählers keine Überspannungsableiter ( je nach Netzform kann
das bis zu 500€ Kosten) befinden, so lehnt das EVU die Montage des
E-Zählers ab. Diese Überspannungsableiter sind vom zugelassenen
Elektrofachbetrieb zu installieren! Also erst einmal überprüfen oder
überprüfen lassen ob die notwendigen Vorausetzungen für einen
Zählerwechsel gegeben sind.
einen guten Tag
fritsche
Friedhelm E. schrieb:> eine kurze Bemerkung zum Zählertausch des EVU. Wenn der Zählertausch> vorgenommen werden soll wird ebenfalls das Umfeld des Zählers vom EVU> auf die Einhaltung der letzen VDE-Vorgaben geprüft. Sollten sich im> Zugang des Zählers keine Überspannungsableiter ( je nach Netzform kann> das bis zu 500€ Kosten) befinden, so lehnt das EVU die Montage des> E-Zählers ab.
Woher kommt diese Information? Belege, Links?
Bei uns (Rhein Necker Region) wurden in den letzten Jahren 3 Zähler
durch neue elektronische getauscht, da hat kein Schwein nach Ableitern
gefragt.
Unser Haus ist Baujahr 1968. Da gibt es weder Überspannungsableiter,
noch Schutzleiter. Da wurde der alte Ferrariszähler einfach gegen einen
digitalen Zähler getauscht.
Friedhelm E. schrieb:> Hallo,> eine kurze Bemerkung zum Zählertausch des EVU. Wenn der Zählertausch> vorgenommen werden soll wird ebenfalls das Umfeld des Zählers vom EVU> auf die Einhaltung der letzen VDE-Vorgaben geprüft. Sollten sich im> Zugang des Zählers keine Überspannungsableiter ( je nach Netzform kann> das bis zu 500€ Kosten) befinden, so lehnt das EVU die Montage des> E-Zählers ab. Diese Überspannungsableiter sind vom zugelassenen> Elektrofachbetrieb zu installieren! Also erst einmal überprüfen oder> überprüfen lassen ob die notwendigen Vorausetzungen für einen> Zählerwechsel gegeben sind.
Der Zähler wurde erst vor 1 Woche getauscht.
Wenn es da i.O. war wird es jetzt wohl beim erneuten tausch immernoch
i.O. sein
Eine Anpassung auf die neuen Vorschriften gilt nur bei wesentlicher
Änderung der Elektroanlage. Das ist bei Balkon-Anlagen eher nicht der
Fall.
Bei uns wurde jedenfalls auch nur der Zähler getauscht,
Überspannungsableiter nicht vorhanden.
Welche Relevanz hat das? Du hast es noch nicht verstanden: Wenn es in
deinem Keller nicht erfüllt ist, bist du der Dumme. Laienbedienbare
Sicherungen vor dem Zähler usw. wohl nicht, aber wenn dein Keller
nicht die aktuellen räumlichen Anforderungen (Abstände usw.) erfüllt,
mußt du_ ihn auf _deine Kosten in diesen Zustand versetzen. Das kann
schon ganz schön eklig sein. Sie können halt diese Karte ziehen, wenn
sie wollen. Und "bei anderen habt ihr das aber nicht gemacht" ist da
völlig egal, da es eine "gültige" Forderung bei dir ist.
Klar kann man sich auf den Standpunkt setzen das ein Balkonkraftwerk
eine wesentliche Änderung ist, bei einer gerichtlichen Klärung dürfte
jedoch der Netzbetreiber damit eine Bauchlandung machen.
Jörg S. schrieb:> Klar kann man sich auf den Standpunkt setzen das ein> Balkonkraftwerk eine wesentliche Änderung ist, bei einer gerichtlichen> Klärung dürfte jedoch der Netzbetreiber damit eine Bauchlandung machen.
Die Großen sitzen immer am längeren Hebel.
Kurt schrieb:> Welche Relevanz hat das?
Hat Was? Wenn du mal lernst zu zitieren, dann weiß man vieleicht auch
auf was sich deine Schwarzmalerei bezieht.
Kurt schrieb:> aber wenn dein Keller> nicht die aktuellen räumlichen Anforderungen (Abstände usw.) erfüllt,> mußt du_ ihn auf _deine Kosten in diesen Zustand versetzen. Das kann> schon ganz schön eklig sein.
jaja, eben waren wir beim einfachen Tauschen eines Zählers und jetzt
soll der TO sein Haus incl. Keller anbauen oder am besten gleich ganz
abreißen.
Kurt, kann es sein dass du Elektriker bist?
Erik schrieb:> Die Großen sitzen immer am längeren Hebel.
Bei so Kleinkram eher nicht. Da gibt es schon diverse
Gerichtsentscheidungen bzw. Antworten der Clearingstelle wo der
Netzbetreiber den kürzeren gezogen hat.
@MaWin
zur Präzisierung deiner Behauptung, dass die Verbindung Zähler zum
Hausanschluss Sache des EVUs ist, da irrst Du Dich. Das ist Sache des
Eigentümers der Elektroanlage. Da ich Kontakte mit anderen Lesern dieses
Forums habe, kam es schon mehrfach vor und auch bei mir, das das EVU der
Anmeldung einer Balkonanlage mit 2 Wege-Zähler eine genaue Vor-Ort
Besichtigung machte und die Aktualität der Zählerinfrastruktur
feststellten. Da meine Zähleranlage von 2008 ohne Überspannungsschutz
war, machten sie die Vorrausetzung des Überspannungsschutzes als
Bedingung für die Auswechslung.
Im Einzelfall enscheidet jedes EVU selber was Vorrausetzung ist. Bei
einem einfachen Tausch des alten Zählers gegen einen E-Zähler wird
scheinbar wenig kontrolliert, meist wird die Auswechslung von
Sub-Unternehmer ausgeführt die kein besonderes Interesse auf die
Zuverlässigkeit der Anlage erheben, ganz im Gegenteil zu den
EVU-Mitarbeitern.
Fazit: Antrag stellen und keine Probleme erwarten.
einen schönen Tag.
Fritsche
Friedhelm E. schrieb:> Im Einzelfall enscheidet jedes EVU selber was Vorrausetzung ist.
Die müssen sich aber auch in ihre Vorgaben und die Gesetze halten. Das
ein Balkonkraftwerk, das ja nur vereinfacht angemeldet werden kann WEIL
es als nicht signifikant eingestuft wurde (von der EU!), als wesentliche
Änderung der Elektroanlage gilt, ist absurd.
Ich hätte den Leuten vom EVU also gesagt das es schön das sie mal vorbei
geschaut haben, das Balkonkraftwerk aber auch ohne Zählerwechsel in
Betrieb geht, wenn der EVU den Zähler von sich aus nicht wechseln will.
Friedhelm E. schrieb:> Fazit: Antrag stellen und keine Probleme erwarten.> einen schönen Tag.
Man stellt bei einer Balkonsolar keinen Antrag.
Man meldet sie nur, damit ggf. ein Zähler mit Rücklaufsperre hinkommt.
Das EVU hat und braucht die Anlage nicht genehmigen, die Anlagen sind
per se genehmigt.
Wenn es um richtige PV geht, mit Kilowatt an Einspeiseleistung, sieht
das ggf. anders aus, da Altinstallationen nicht unbedingt dafür
ausgelegt sind kann ein erheblicher Umbau nötig sein.
Aber davon redet hier keiner.
Also verbreite kein FUD.
Der Gesetzgeber fordert in § 19 Abs. 3 (NAV) eine Anmeldung ohne
Vorgaben zu machen.
Auf den schriftlichen Formularen beim Netzbetreiber steht manchmal auch
Antrag anstelle von Anmeldung oder Antrag auf Anmeldung, usw. Man sollte
sich davon nicht verwirren lassen.
https://balkonkraftwerk-vertrieb.de/rechtliches/
Falls das steckbare Solar-Gerät eine Eigenanlage nach NAV darstellt, hat
der Anschlussnehmer oder -nutzer dem Netzbetreiber vor der Errichtung
Mitteilung zu machen.
Muss die vorhandene Elektroinstallation vor dem Anschluss eines
Solargerätes von einem Elektroinstallateur geprüft werden?
Ja, allerdings kann in folgenden Fällen darauf verzichtet werden: ...
Steht zwar hier nicht, aber einige Netzbetreiber nutzen die Anmeldung um
vor Ort die aktuelle Installation zu begutachten. Nach neuen Standards
sind auch Überspannungsableiter im Niederspannungsverteiler notwendig.
Manche EVU achten auch darauf. Begründet wird dies damit, dass eine
Störung mit Überspannung sonst zuviele Wandler zugleich abschiessen
könnte. Diesen Lastsprung will man vermeiden. Meistens wird das so
gemanaged, dass der Bestandsschutz für weitere Verkabelung noch erhalten
bleibt.
Udo S. schrieb:> Kurt schrieb:>> Welche Relevanz hat das?>> Hat Was? Wenn du mal lernst zu zitieren, dann weiß man vieleicht auch> auf was sich deine Schwarzmalerei bezieht.
Wenn ich kein Zitat mache, bezieht sich das natürlich auf das zuletzt
Geschriebene. Ist ja auch nur ein Satz. Außer diesem chronischen
"FUD"-Gehuste natürlich.
Jörg S. schrieb:> Klar kann man sich auf den Standpunkt setzen das ein Balkonkraftwerk> eine wesentliche Änderung ist, bei einer gerichtlichen Klärung dürfte> jedoch der Netzbetreiber damit eine Bauchlandung machen.
Noch mal: Es geht dabei offiziell nicht um das Balkonkraftwerk,
sondern ein real existierendes und üblicherweise auch normenrechtlich
korrektes Einspruchsrecht des Netzbetreibers.
Und wer bitte geht "in echt" dafür wie lange vor Gericht? Also wird es
geschluckt und umgesetzt, sonst scheint die Sonne am Ende gar nich mehr.
Das Ziel wird so oder so erreicht: Besser kein Balkonkraftwerk, sonst
bekomme ich nur Ärger. Und alle im EVU-Bereich freuen sich.
Ich hatte zwischenzeitlich eine Anfrage bei Hersteller gestellt. Her die
Antwort:
> Guten Tag Herr XXXXXX;>> vielen Dank für Ihre Anfrage bei der DZG Metering.> Grundsätzlich sind unsere elektronischen Zähler phasen-saldierend.> Da der bei Ihnen eingesetzte Zähler nur ein Einrichtungszähler ist, wird> bei Ihnen keine Einspeisung gemessen.> Die Balkonanlagen sind generell nur für den Eigenverbrauch gedacht, d.h.> bei Nutzung läuft der Zähler folglich langsamer.>> Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Damit wäre die Ursprungsfrage geklärt.
Ich frage mich nur was das mit dem Eigenverbrauch soll?
Meine Grundlast/Standby liegt laut Zähler bei 60W. Dann komme ich doch
zwangsläufig in die Einspeisung.
Ob vergütet oder nicht spielt doch keine Rolle.
Nutzer schrieb:> Ob vergütet oder nicht spielt doch keine Rolle.
Mit vergütung bekommst du 8ct die kwh. Das macht auf dauer schon was
aus.
Mit deiner grundlast von 60W macht eine 600W einspeisung ohne vergütung
wenig sinn. Nimm eine 300W teil, oder sogar nur ein 100W teil.
Käferlein schrieb:> Ich tue den in einen 50 Liter Boiler und dusche damit warm für umme.
Wird bei einer Mietwohnung schwierig
Pepe schrieb:> Mit vergütung bekommst du 8ct die kwh. Das macht auf dauer schon was> aus.>> Mit deiner grundlast von 60W macht eine 600W einspeisung ohne vergütung> wenig sinn. Nimm eine 300W teil, oder sogar nur ein 100W teil.
Kann man bei einem Balkonkraftwerk (also ohne großen Aufwand) Vergütung
bekommen?
Ich dachte das sei ausgeschlossen, bzw man müsste dann den selben
Aufwand treiben wie bei einer großen Anlage?
Ich wollte ein 400W WR nehmen, da ich nur für ein 400Wp Solarmodul platz
habe.
Nutzer schrieb:> Kann man bei einem Balkonkraftwerk (also ohne großen Aufwand) Vergütung> bekommen?> Ich dachte das sei ausgeschlossen, bzw man müsste dann den selben> Aufwand treiben wie bei einer großen Anlage?
na siehste: genau das meinte der Hersteller mit
Nutzer schrieb:> Die Balkonanlagen sind generell nur für den Eigenverbrauch gedacht
das natürlich trotzdem immer Mal wieder eingespeist wird ändert nichts
an der generellen Idee
Nutzer schrieb:> Kann man bei einem Balkonkraftwerk (also ohne großen Aufwand) Vergütung> bekommen?
Bei uns in CH ging das problemlos. Ein anruf genügt.
> Ich wollte ein 400W WR nehmen, da ich nur für ein 400Wp Solarmodul platz> habe.
Schau was du günstig bekommst. 400WP macht sinn, dazu ein 300W WR.
Wenn du ein 300WP für 50ct/W inkl. lieferung bekommst nimm es.
Dazu einen dieser von händlern gehassten $40 WR mit 300W aus china.
Und schau welche dauerlasten du auf sonnenschein verlegen kannst.
Bei mir ist die wasser-WP alleine 500W mal 8 stunden, das sind 4kwh pro
sonnentag gespart. Das rechnet sich dann schon.
Pepe schrieb:> WR mit 300W
Das paßt nur wenn der Wechselrichter die Normen (VDE AR-N 4100 und die
VDE-AR-N 4105) für fest installierte Photovoltaikanlagen einhält.
Außerdem darfst Du noch die entsprechend vorgeschriebene Steckdose
einbauen.
Bei vielen muss mit der Anmeldung die Gerätebezeichnung (Typ) mit
angegeben werden.
Dieter schrieb:> Das paßt nur wenn der Wechselrichter die Normen (VDE AR-N 4100 und die> VDE-AR-N 4105)
Da wird niemand kontrollieren wird und das DARF niemand kontrollieren.
> für fest installierte Photovoltaikanlagen einhält.
Eine balkonanlage ist keine fest installierte anlage. Steht in der CH
norm explizit drin, die panels müssen "ohne grossen aufwand
verschiebbar" sein.
> Außerdem darfst Du noch die entsprechend vorgeschriebene Steckdose> einbauen.
Da wird niemand kontrollieren wird und das DARF niemand kontrollieren.
> Bei vielen muss mit der Anmeldung die Gerätebezeichnung (Typ) mit> angegeben werden.
Da wird niemand kontrollieren wird und das DARF niemand kontrollieren.
Die CH'ler verlangen auch einen RCD typ-B in der WR leitung. Aber
da wird niemand kontrollieren wird und das DARF niemand kontrollieren.
Ich denke ich bin schweizweit der eizige der wirklich einen FI typ B
drin hat.