Wir überlegen, zwischen 2 Geräten eine BT-Verbindung herzustellen. Die Geräte brauchen über BT nur untereinander kommunizieren, und nicht mit PCs, Händy oder so gekoppelt werden (d.h. es wäre gar nicht nötig, jemanden auf die Benutzung der Technologie hinzuweisen). Bisher lief das über WLAN, aber wir müssen in einem Gerät Strom sparen und dachten an BLE (das andere behält WLAN und BT). Unsere bisher eingesetzten Module hatten nur WLAN, die neuen könnten auch BLE).
"ALL Bluetooth® Products Must Be Qualified
Your supplier or other member companies cannot qualify your products on your behalf, you must complete the Bluetooth Qualification Process for your product yourself. [...]"
Früher dürfte es gelautet haben:
"all products that use any of the Bluetooth® trademarks
(including the word "Bluetooth") must be qualified [...]"
und die Preise sind natürlich gestiegen - auf 11040 Elftausend! Dollar/Produkt. Das zu zahlen, ist natürlich bei geplanten 100 Stück unmöglich.
Geht das jetzt legal noch, fertige BT-Module Lizenzkostenfrei einzusetzen (Nina, ESP32, etc), solange nirgends die Trademarks verwendet werden? Die Seite sagt, sie hätten "Patente" auf BT - Aber die sollte ja der Hersteller des Moduls bereits lizenziert haben.
Aber die sollte ja der Hersteller des Moduls bereits lizenziert haben.
Davon würde ich nur bei Fertiggeräten (also z.B. USB-Bluetooth-Adapter) ausgehen. Dem Gerät einen USB-Host-Anschluss zu spendieren und einen Adapter mit Original-Branding beizulegen, dürfte die sicherste Lösung sein, wenn es BT sein muss.
"You can check to see if a product has completed the Bluetooth
Qualification Process by referring to the Qualified Product database"
Sinnerfassend lesen wäre allerdings auch nicht verboten ;)
"ALL Bluetooth® Products Must Be Qualified
Your supplier or other member companies cannot qualify your products on
your behalf, you must complete the Bluetooth Qualification Process for
your product yourself. [...]"
Das einzusetzende Modul ist schon in der Liste, aber die geänderte Formulierung heißt ja genau, dass das mittlerweile obsolet ist, und nur der Qualification Process abgekürzt werden kann; die Volle Latte an Kohle muss trotzdem gelöhnt werden. Oder wie ist das sonst zu verstehen?
Dass allerdings Papier geduldig ist (und Bildschirme noch viel mehr) kann die SIG natürlich alles auf ihrer HP schreiben. Dass ihre Logos und Namen nicht verwendet werden dürfen ist klar. Die Frage ist jedoch: Wirkt der Patentschutz RECHTLICH so weit, dass auch dieser greift, oder reicht das, wenn der Hersteller des Moduls schon die Patentlizenzen gelöhnt hat?
Aber die sollte ja der Hersteller des Moduls bereits lizenziert haben.
Davon würde ich nur bei Fertiggeräten (also z.B. USB-Bluetooth-Adapter)
ausgehen. Dem Gerät einen USB-Host-Anschluss zu spendieren und einen
Adapter mit Original-Branding beizulegen, dürfte die sicherste Lösung
sein, wenn es BT sein muss.
Ich fürchte, rechtlich gesehen, würde das notwendig sein. Wenn allerdings sowieso noch ein anderes Modul benötigt (plus USB Interface) wird, würd ich vermutlich gleich redesignen. Die Idee wäre die BT-Funktionalität eines des neueren Moduls (pinkompatibel) mitzuverwenden, um uns HW-Änderungen zu sparen. (Sorry das was bei genauer Betrachtung des Ursprungsbeitrags nicht ganz klar formuliert).
Dem Gerät einen USB-Host-Anschluss zu spendieren und einen
Adapter mit Original-Branding beizulegen, dürfte die sicherste Lösung
sein, wenn es BT sein muss.
Mit Betonung auf "beizulegen". Wenn das Modul fix angeschlossen und für den Endkunden unzugänglich verbaut wird, zählt das glaub ich wiederum als eigenes Produkt.
Der Text vom infineon Link ist schon von 2016. (geben auch noch die 'billigen' Preise mit 8k$ an). Und es ist natürlich aus einer Sichtweise heraus geschrieben, die Lizenzen verkaufen wollen. Ich zitiere mal:
Das widerspricht halt auch ein wenig der alten Formulierung
1
allproductsthatuseanyoftheBluetoothtrademarks
2
(includingthewordBluetooth)mustbequalified
wobei die einerseits von "Qualified" reden - im Sinne von das Zeugs funktioniert und andererseits von "Declaration" - im Sinne von du darfst das Zeug verkaufen.
Also ich werd' hier wohl nix riskieren und darauf verzichten. 'Ne größere Batterie ist jedenfalls billiger als die 11k Lizenzkosten pro Gerät(typ) (von dem wir dann wahrscheinlich aus deren Sicht noch 2 haben werden, da Basis und remote unterschiedlich sind, auch wenn das eine ohne das andere nicht funktioniert).
Auch wenn nicht geklärt ist, ob ich für Patentverletzungen verantwortlich bin, wenn ich jemandem ein Produkt(teil) abkaufe und dieses in meinem Gerät einbaue.
Hier bei Würth steht einiges dazu. Die Vertreter sind diesbezüglich auch sehr gut geschult bzw. stellen den Kontakt zu den Spezialisten her. Bei euren 100..200 Modulen seid ihr dort mit Sicherheit herzlich willkommen. Teuer sind die auch nicht, jedenfalls nicht exorbitant.
Um die genannte Summe kommt man wohl nicht herum, wenn es offiziell sein soll.
Wobei ich mir sicher bin, dass es sehr viele (China-Gadget-)Produkte gibt, die das nicht durchgezogen haben. Aber gut, denen sind andere Qualifizierungen auch wurscht.
Ein weiterer Witz ist, dass der verwendete BT Standard (4.2, 5.0 etc) zum Zeitpunkt des Listings noch supported sein muss, sonst kann man es nicht qualifizieren. 4.2 ist zum jetzigen Zeitpunkt das Minimum.
Siehe auch Suche nach: bluetooth standard listing deprecation