In den letzten Monaten haben einige Operateure in den USA im 22m
ISM-Band angefangen WSPR zu betreiben. 13 553 850 Hz (+1500 Hz).
Offenbar verwenden sie jeweils 5 mW Sendeleistung, das reicht (bei
niedrigem Störpegel) manchmal um deren Aussendungen auf dieser Seite vom
Atlantik und sogar in Neuseeland zu empfangen (13000 km!).
Wenn ich die Allgemeinzuteilung richtig verstehe, wäre in Deutschland
bis 10 mW ERP erlaubt, ist das richtig?
Falls das erlaubt ist, vielleicht hat hier jemand Lust mitzumachen.
Zum senden bieten sich z.B. die GPIO-Pins vom Raspberry Pi an, die
sollen 10 mW an 50 Ohm machen (Tiefpassfilter notwendig, da es ein
Rechtecksignal ist).
https://github.com/threeme3/WsprryPi
Diverse WSPR-Seiten bieten inzwischen das 22m-ISM-Band in der
Datenbanksuche an.
z.B. http://wspr.rocks oder http://www.wsprnet.org
Wie es mit dem Rufzeichen für nicht-amateurfunker aussieht weiss ich
nicht, eventuell wäre da eine Norm sinnvoll.
Phil schrieb:> Wenn ich die Allgemeinzuteilung richtig verstehe, wäre in Deutschland> bis 10 mW ERP erlaubt, ist das richtig?
Nicht ganz richtig. Die ISM Bereiche sind keine unregulierten
Bastelbänder.
Die Allgemeinzuteilung der ISM Bänder betrifft nur die Frequenznutzung.
Die für ISM verwendete Funkanlagen müssen zur RED Funkanalge-Richtlinie
2014/53/EU konform sein und brauchen eine Konformitätsbewertung durch
eine benannte Stelle. Das gilt, abgesehen von wenigen Ausnahmen, für
alle Geräte, die das Funkfrequenzspektrum nutzen.
@ BC107
Danke für die Erklärung.
Das heisst bei uns gibt es keine Möglichkeit da legal WSPR zu senden?
(Ausser man baut einen konformen Sender und lässt ihn prüfen)
HAM schrieb:> Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem> Autohof.
CB-Geräte mit SSB?
Phil schrieb:> Ausser man baut einen konformen Sender und lässt ihn prüfen
Wenn du einen nicht "offiziell" (also von einer "benannten Stelle")
geprüften aber sicher (also gemessen) konformen Sender hast, wird sicher
niemand an deiner Tür klingeln kommen. ;-)
Nur: wenn du in der Lage bist, einen solchen Sender zu bauen und auf
Konformität so weit zu prüfen, dass du dafür auch eine
Konformitätserklärung auszustellen in der Lage wärst – warum willst du
dann unbedingt das 22-m-Band benutzen? Mit den Kenntnissen, die du dann
hast, kannst du dir auch noch die 2 Stunden nehmen und eine
Amateurfunkprüfung mit ablegen. Dann stehen dir ganz viele verschiedene
Bänder zur Verfügung für die Experimente …
Oliver S. schrieb:> Senden die dann auch bis nach Australien?
Gute Ausbreitungsbedingungen und eine flach abstrahlende Sendeantenne
vorausgesetzt auf jeden Fall!
Wir nähern uns dem Sonnenfleckenmaximum, da sind auf 27MHz häufiger
interkontinentale Funkverbindungen möglich, mit WSPR stehen die Chancen
sicher noch besser als in SSB/FM.
Gruß
Arne
Für das 11m-Band scheint es auch eine WSPR-Frequenz zu geben aber das
wurde gemäss einem Foreneintrag aufgegeben, in der Datenbank gibt es
auch keine aktuellen Einträge.
Ich vermute dass CB-Funkgeräte nicht frequenzstabil genug wären (weniger
als 4 Hz drift über die 2 Minuten dauernde Aussendung: 0,15 ppm)
Jörg W. schrieb:> Nur: wenn du in der Lage bist, einen solchen Sender zu bauen und auf> Konformität so weit zu prüfen, dass du dafür auch eine> Konformitätserklärung auszustellen in der Lage wärst
Das ist keine Frage des "In der Lage seins". Eine benannte Stelle, die
eine Konformitätsprüfung nach Funkrichtlinie ausstellen darf, muss als
solche zertifiziert und bei der EU gelistet sein. Bei Funkanlagen geht
keine Selbstzertifizierung.
Strengenommen sind solche Experimente in ISM Bändern ordnungswidrig,
auf der anderen Seite wird wegen 10mW nicht die Kavallerie der
Bundesnetzagentur ausreiten. So lange niemand gestört wird, wird es
niemanden scheren.
BC107 schrieb im Beitrag #7068756:
> Das ist keine Frage des "In der Lage seins".
Daher auch der Konjunktiv.
Mir ging es nur darum: wer tatsächlich ein konformes Gerät aufbauen und
passend messen kann, der hat so viel Wissen und Messtechnik, dass er
sich dann auch gleich im Amateurfunk betätigen kann. Dort ist der
Selbstbau ganz regulär zulässig.
Ansonsten fällt ein einzelnes Baumuster eines solchen Geräts sowieso in
eine Grauzone: irgendwie muss man ja auch in der Industrie Geräte
aufbauen und testweise betreiben können, bevor man damit irgendwann zu
einer benannten Stelle geht. Der CE-Kuckuck und die
Konformitätserklärung kommen erst dann ins Spiel, wenn man ein Gerät "in
Verkehr bringt". Aber dass das Gerät konform ist, davon sollte man
sich natürlich sauber überzeugt haben.
Jörg W. schrieb:> CB-Geräte mit SSB?
Beim ein oder anderen Autohof dürfte auch eine AE5890eu oder irgendwas
von President liegen was SSB kann.
Heute war echt was los, SSB auf 27-28MHz nach England offen wie ein
Scheunentor, auf der 555 hat sich ein "modulationsbrei" gebildet, klang
als ob man alle nur empfangbaren Stationen in einen Mixer wirft und
ordentlich auf höchster Stufe Püree draus macht.
Teils mit S9+ und R5.
Hallo
Etwas Verstand (Vernünftige Auslegung des Senders, damit dann nicht noch
hausieren gehen und kluge Festlegung seines "Rufzeichen" -keine
offiziell existierenden oder gar Namen nutzen) und der Grundsatz: "Wo
kein Kläger da kein Richter" und es dürfte sehr unwahrscheinlich sein
das es irgendjemand interessiert.
Ja es ist natürlich weiterhin illegal - aber auch nachts wenn weit und
breit kein Auto zu sehen ist bei Rot über die Straße zu gehen ist
illegal, keinen Parkschein um 17:55 zu ziehen wenn erst ab 18:00 das
Parken kostenlos ist ist illegal und wahrscheinlich 1001 Dinge die mir
und dir gar nicht bewusst sind wir aber immer wieder machen...
Wobei:
Selbst die "große" Afulizenz ist kein Hexenwerk, die kleine (da geht
seid nun schon vielen Jahren ein netter teil des Afu- Kurzellenspektrums
und Morsen können ist zum Glück schon seid 2 Jahrzehnten obsolet) ist
wenn schon gewisse (aber immer noch wenig und oberflächliche)
E-Technikkentnisse vorhanden sind eine Sache die einen Lehraufwand von
höchstens einen Monat benötigt.
Wann es allerdings Prüfungstermine gibt (auch schon ohne eine Pandemie
gab es die nicht jeden Monat...) ist so eine Sache...
Prüfungsabnahme wie in den USA (durch andere Funkamateure die dazu
befähigt wurden) gibt es in DL trotz der Chance oder besser Zwänge die
wird in den letzten 2 Jahren hatten, immer noch nicht...
Obwohl schon vor 18 Jahren die Prüfung sehr entspannt abgelaufen war und
die Prüfer vor Ort so gar nicht die (ehemals?) typischen Beamten waren,
waren (und sind) sie de Facto doch welche - entsprechend schnell (lol)
und unbürokratisch ging und geht es mit der Terminvergabe und Anmeldung.
Praktiker schrieb:> Prüfungsabnahme wie in den USA (durch andere Funkamateure die dazu> befähigt wurden) gibt es in DL trotz der Chance oder besser Zwänge die> wird in den letzten 2 Jahren hatten, immer noch nicht.
Fände ich auch nach wie vor gut, das anzugehen. Schon allein wegen der
horrenden Gebühren, die die Behörde nimmt (und sicher auch nehmen muss,
um den Aufwand zu rechtfertigen). Ich denke, das kann für Leute ohne
persönliches Einkommen (also auch Jugendliche, wenn die Eltern das nicht
unterstützen wollen oder können) schon ein Hemmnis sein, überhaupt über
sowas nachzudenken.
Genau der entgegensetzte Trend hat gerade eingesetzt:
Die BNetzA ist nicht mehr bereit, US-Lizenzen umzuschreiben.
Da davon auszugehen ist, dass in den nächsten Monaten wieder mehr
"Streitkräfte" auf deutschem Boden stationiert werden, werden diese und
ihre Angehörigen aber dumm aus der Wäsche gucken.
HAM schrieb:> Da davon auszugehen ist, dass in den nächsten Monaten wieder mehr> "Streitkräfte" auf deutschem Boden stationiert werden, werden diese und> ihre Angehörigen aber dumm aus der Wäsche gucken.
Jau, die haben nix besseres zu tun als sich mit ihrem Rufzeichen zu
erkennen zu geben, so das jeder der mit hört für später weiß wer im Fall
der Fälle hier die Knarre in die hand genommen hat. Und wetten in
Russland wird aktuell jedes noch so kleine fitzelchen Signal das
empfangbar ist ausgewertet. Natürlich ebenso in der Ukraine, Deutschland
ect... Selbst ich "kleines Fischlein" empfange zur Zeit alles was geht,
auch wenn der Informationsgehalt teils mau ist.
Die sind doch zur Kommunion mit ihrer Familie nicht im geringsten auf
die Nutzung von Funk angewiesen, im Gegenteil. Da wird es ausreichend
VoIP mit VPN und Exklusiveer Bandbreite geben um die Standorte zu
versorgen.
Im schlimmsten Fall sorgt Musk für ausreichend Internet, die
Frequenzzuteilung für Up/Down-link sind auch in den USA sicher nicht
kostenlos, es sei denn man tut jemandem einen Gefallen.
Es ist nicht mehr 1945-1960, die halbe Welt liegt voller Kabel und
Glasfaser, SAT Verbindung sind zuverlässig und nahezu überall
verfügbar...
Und wenn die aus der Kaserne Betrieb machen (Hoheitsgebiet der USA) dann
ist das so! Als ob der beamtenschimmel da was machen könnte wo unsere
Verteidiger doch aktuell einrücken um uns zu helfen... Herr, wirf Hirn
vom Himmel!
Keiner, nichtmal der noch so komplexbehaftete, Beamte wird jemals im
Namen unserer Regulierungsbehörde auch nur einen Furz in diese Richtung
lassen.
Wenn wir die aktuellen Ereignisse Mal Revue passieren lassen, befinden
wir uns in einem "lauwarmen" Krieg, in der Ukraine knallt es und wir
versuchen den Gegner mit Sanktionen zum Einlenken zu bringen bei denen
wir ebenfalls zur Zielscheibe werden könnten.
Funk als Hauptkommunikation ist EOL, dazu dient aktuell das Internet.
Oder sendet hier jemand seinen Post über HF in CW/RTTY?
Außerdem, das sind Soldaten. Die scheren sich einen Scheißdreck drum ob
die dürfen was sie machen! Oder meinst du Uran-Munition sei mit der
Genfer Konvention vereinbar gewesen?
HAM schrieb:> Genau der entgegensetzte Trend hat gerade eingesetzt:> Die BNetzA ist nicht mehr bereit, US-Lizenzen umzuschreiben.
Wobei die Frage ist, ob es dafür je eine Rechtsgrundlage gab.
Ich meine ja auch nicht irgendein Entgegenkommen der Behörde, sondern
einen komplett umgestalteten Prüfungsablauf. Das braucht halt eine
geänderte AFUV, und dann kann sich die BNetzA das auch nicht selbst
aussuchen.
Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
§ 4 Fachliche Prüfung, Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen fremder
Verwaltungen
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird
ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Durchführung und die inhaltlichen
Anforderungen der fachlichen Prüfung für Funkamateure, den
Ausbildungsfunkbetrieb, die Einteilung der verschiedenen Arten von
Amateurfunkzeugnissen und die Anerkennung ausländischer
Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen, wenn sie einem deutschen
Amateurfunkzeugnis gleichwertig sind, zu regeln. Mit Bestehen der
fachlichen Prüfung werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
zu einer selbständigen und verantwortlichen Teilnahme am
Amateurfunkdienst nachgewiesen.
(2) Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland ist auf Antrag
zur fachlichen Prüfung für Funkamateure zuzulassen. Über die bestandene
fachliche Prüfung nach Absatz 1 wird ein Amateurfunkzeugnis (§ 2 Nr. 1)
erteilt.
(3) Ausländische Funkamateure, die die Bedingungen der Verfügung 8/1995
des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar
1995 (Amtsblatt S. 18) erfüllen und keinen ständigen Wohnsitz in
Deutschland haben, dürfen bis zu drei Monaten eine Amateurfunkstelle in
Deutschland betreiben.
Es ging um das Umschreiben einer solchen Genehmigung.
Mit der CEPT-Regelung erlangst du ja automatisch (auf Basis
gegenseitiger Anerkennungen) das Recht zum Betrieb unter DL/Wirgendwas
(da musst du auch nicht erst die BNetzA fragen), allerdings eben nur bis
zu drei Monate lang.
Jörg W. schrieb:> Es ging um das Umschreiben einer solchen Genehmigung.
Es wurde nach der Rechtsgrundlage für ein DL-Rufzeichen für die
Gaststreitkräfte gefragt. Und diese Rechtsgrundlage ist der § 4 AFUG.
Darin steht: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur wird ermächtigt per Verfügung die Anerkennung
ausländischer
Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen, wenn sie einem deutschen
Amateurfunkzeugnis gleichwertig sind, zu regeln.
Und das ist für die Gaststreitkräfte per Verfügung geregelt.
Hier nochmal im Volltext:
Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
§ 4 Fachliche Prüfung, Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen fremder
Verwaltungen
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird
ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Durchführung und die inhaltlichen
Anforderungen der fachlichen Prüfung für Funkamateure, den
Ausbildungsfunkbetrieb, die Einteilung der verschiedenen Arten von
Amateurfunkzeugnissen und die Anerkennung ausländischer
Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen, wenn sie einem deutschen
Amateurfunkzeugnis gleichwertig sind, zu regeln. Mit Bestehen der
fachlichen Prüfung werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
zu einer selbständigen und verantwortlichen Teilnahme am
Amateurfunkdienst nachgewiesen.
BC107 schrieb im Beitrag #7069449:
> Jörg W. schrieb:>> Es ging um das Umschreiben einer solchen Genehmigung.>> Es wurde nach der Rechtsgrundlage für ein DL-Rufzeichen für die> Gaststreitkräfte gefragt.
Das war erst die zweite Behauptung, es wurde aber erstmal allgemein über
ein nicht mehr erfolgendes Umschreiben von US-Lizenzen berichtet. Die
US-Streitkräfte mussten dann nur als Exempel herhalten.
Die "Nicht-Anerkennung" der US-Lizenz zur Umschreibung auf nationale
Lizenz scheint aber ein DEU Problem zu sein ... Norwegen beispielsweise
erkennt weiterhin an/schreibt US-Liz. um.
Frage: wo genau sieht denn BNetzA den Hinderungsgrund zur
Anerkennung/Umschreibung? Mir wurden Bedenken bzgl. des Datenschutzes
genannt, klingt für mich aber eher vordergründig.
Kann hier jemand (das sprichwörtliche) Licht ins Dunkel bringen?
HAM schrieb:> Im 27 MHz-Band ließe sich WSPR machen.> Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem> Autohof.
Interessantes Thema.
CB Geräte darf man ja nicht ohne Verlust der Zulassung umbauen. Wäre
(die notwendige Frequenzstabilität mal außen vor gelassen) mit einem
Standard CB Funkgerät überhaupt sendeseitig WSPR Betrieb möglich? Also,
nur mit Einspeisung des Signals über den Mikro-Eingang. Oder (natürlich
nicht legal) nur Nutzung der CB Frequenzen und ein Raspi oder dgl. als
Sender?
Peter
Möglich ist es sicher, aber vermutlich reicht die Frequenzstabilität
nicht. Vielleicht ist das inzwischen bei moderneren Geräten besser.
Ich habe eben noch die Allgemeinzuteilung für CB-Funk durchgelesen. Da
steht dass Bakenaussendungen nicht erlaubt sind.
Peter schrieb:> CB Geräte darf man ja nicht ohne Verlust der Zulassung umbauen.
Stimmt so auch nicht.
Erstens gibt es keine "Zulassung", sondern eine Konformitätserklärung
(zumindest für halbwegs aktuelle Geräte, und die wirst du für SSB
brauchen, eine alte FM-Funke hilft dir für WSPR nicht). Zweitens ist bei
einem halbwegs sachgemäßen Umbau im NF-Pfad (was anderes ist das ja
nicht) nicht zu erwarten, dass die Konformität zu den diversen (in der
Erklärung benannten) Vorschriften gefährdet wird.
Phil schrieb:> Da steht dass Bakenaussendungen nicht erlaubt sind.
Das könnte schon eher ein Problem werden. Wobei natürlich nicht so genau
definiert, ist, was eine "Bake" ist, aber ich denke, dass eine
Aussendung, die sich ungerichtet an beliebige Empfänger wendet, wohl als
solche zu werten ist.
Oliver S. schrieb:> HAM schrieb:>>> Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem>> Autohof.>> Senden die dann auch bis nach Australien?> Oliver
Ja. Das geht manchmal mit nur 1 Watt.
Gemäss der Amateurfunkverordnung § 13 scheint man auch als Funkamateur
nicht ohne weiteres eine (automatische) WSPR-Bake betreiben zu dürfen:
"Der Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden
Amateurfunkstelle bedarf einer gesonderten Rufzeichenzuteilung nach § 3
Abs. 3 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes."
Lustig ist dass unter § 2 zwar der Begriff "Funkbake" definiert wird,
allerdings findet man im weiteren Text nichts mehr zu dem Thema.
Phil schrieb:> Gemäss der Amateurfunkverordnung § 13 scheint man auch als Funkamateur> nicht ohne weiteres eine (automatische) WSPR-Bake betreiben zu dürfen:
Naja das ist aber wirklich jedem Funkamateur bekannt. Wird aber nicht so
eng gesehen. Und auch das ist bekannt.
lukas schrieb:> Wird aber nicht so eng gesehen.
Insbesondere scheint niemand den Betrieb einer WSPR-Station ernsthaft
als "Bake" auszulegen.
Insofern wäre es natürlich die Frage, ob einem das jemand im 11-m-Band
unterstellen würde.
Jörg W. schrieb:> Mit den Kenntnissen, die du dann> hast, kannst du dir auch noch die 2 Stunden nehmen und eine> Amateurfunkprüfung mit ablegen.
Stimmt, die Kinder-Klasse kam unerwartet über die Hintertür für die
Defizitären wg. Longcovid ;)
Die Fehlerquote ist verdoppelt worden, die Fragen vereinfacht, der
Umsatz stimmt wieder.
Die Amateurzeugnisse werden aber immer noch nicht ganz verschenkt ;)
Radler schrieb:> Die Fehlerquote ist verdoppelt worden, die Fragen vereinfacht
Du schreibst wirres Zeug.
Erstens gab's die letzte Änderung vor 15 Jahren, zweitens war es
inbesondere für Klasse E damals verschwierigt worden statt vereinfacht:
im Vorfeld hatte die Klasse E bereits deutlich mehr Rechte bekommen als
zuvor (mehr Frequenzen und keine Limitierung auf 10 W EIRP mehr), danach
hat man aber das Niveau der Fragen entsprechend angehoben.
Kilo S. schrieb:> Im schlimmsten Fall sorgt Musk für ausreichend Internet> ...> Funk als Hauptkommunikation ist EOL, dazu dient aktuell das Internet.
Alles klar, der Strom kommt aus der Steckdose - wozu brauchen Windparks,
Solarfarmen und (andere) Kraftwerke?
Hallo zusammen.
Alex schrieb:>> Senden die dann auch bis nach Australien?> Ja. Das geht manchmal mit nur 1 Watt
Das geht bei mir auf 10MHz mit 200mW! seit Jahren jeden! Tag.
Stn Homebrew: DDS-VFO, DCF77 gesteuert, 200mW PA, Inverted V Dipol.
73
Wilhelm
Wolfgang schrieb:> Alles klar, der Strom kommt aus der Steckdose - wozu brauchen Windparks,> Solarfarmen und (andere) Kraftwerke?
Dir ist schon klar das es hier darum geht ob die hier Funken dürfen.
Und ich geh schwer davon aus das die das Null juckt so lange die auf
ihrem Gelände sind ob die ihre Zulassung hier haben umschreiben oder
nicht.
Offiziell ist es Deutsches Gebiet und dort gilt mit Einschränkungen auch
Deutsches Recht (Rammstein zb.) ist allerdings eher fragwürdig ob so ein
Bisschen "schwarzfunk" da angezeigt würde oder verfolgt.
Jörg W. schrieb:> Radler schrieb:>> Die Fehlerquote ist verdoppelt worden, die Fragen vereinfacht>> Du schreibst wirres Zeug.>> Erstens gab's die letzte Änderung vor 15 Jahren, zweitens war es> inbesondere für Klasse E damals verschwierigt worden statt vereinfacht:> im Vorfeld hatte die Klasse E bereits deutlich mehr Rechte bekommen als> zuvor (mehr Frequenzen und keine Limitierung auf 10 W EIRP mehr), danach> hat man aber das Niveau der Fragen entsprechend angehoben.
Nöpp, die Meldung von 2021 von Marek.N entwirre ich X-TRA Dir hier:
BNetzA senkt die Gebühren für die AFU-Prüfung
Beitrag "BNetzA senkt die Gebühren für die AFU-Prüfung"
darin:
Thorsten schrieb:
> auch die Prüfungsfragen sind von 75%> erforderlichen auf 50% reduziert worden. Somit ist es einfacher die> Prüfung zu bestehen.
Wenn das nicht die Klasse K ist über die Covid-Hintertür, was dann?
Die BNA-Prüfer lassen auch nur 5 Amateure je Termin zu, in M 15.
Jörg W. schrieb:> Lasst doch mal bitte die Diskussion halbwegs beim Thema.
gerne bleiben wir beim Thema WSPR, doch die Frage war unter welchen
Umständen das läuft - CB oder AFu bzw. bei Unterschiede und wie
nonlicenseds oder auch OM YL und XYL das tun können,
73!
Hallo
Jörg W. schrieb:> Insbesondere scheint niemand den Betrieb einer WSPR-Station ernsthaft> als "Bake" auszulegen.
Damit hast du vollkommen recht und das ganze wird ja in der Praxis, auch
von der Behördenseite, sehr großzügig und zeitgemäß abgehandelt.
Die Leute an der Front (seitens der Reg. TP oder wie auch immer die
zuständige Behörde augenblicklich genannt wird) sind zum Glück schon
seid langen im hier und jetzt angekommen und auch ihnen ist klar das ein
Großteil der Gesetze und Verordnungen (und Prüfungsfragen) im
Amateurfunk auf die Realitäten und Zustände von vor 30 Jahren und mehr
bezogen sind und teilweise so gar nicht in die gar nicht mal so neu Zeit
hineinpassen (können).
Digitalfunk ist da immer noch (nur) so was wie RTTY und Packet Radio,
Baken sind da fast immer ausschließlich abgesetzte Sender an erhöhten
(nicht dauerhaft Bewohnten) Standorten und guter Antenne die 365 Tage im
Jahr mit 10W (und mehr) betrieben werden und ein eigenes Rufzeichen
haben müssen.
Die Bakenkennung erfolgt immer noch ausschließlich in CW (Morsecode) und
das "Internet" ist immer noch unbekannt bzw. exestiert sehr indirekt als
Telefonnetz (der Bundespost...).
Digital Voice usw. ist natürlich total unbekannt.
Die ganzen Gesetze, fast alle Verordnungen (bis auf wenige Ausnahmen)
und leider (das empfinde ich an peinlichsten bis sogar lächerlich) auch
die Prüfungsfragen im Amateurfunkumfeld haben einen kräftigen 70er bis
90er Bezug (leider kein Witz...)
Jörg W. schrieb:> Geschrieben von einem anonymen Teilnehmer im Forum, ohne irgendeine> Referenz.
k.A. aber scheint dort unwidersprochen.
> Edit: der Prüfungsablauf und die erforderliche Punktezahl sind hier> dokumentiert
Danke, in drei Jahren ist der Bub von 2005-2007 ja schon ausgewachsen ;)
Tipp: bei Interesse BNA schon bei der Anmeldung zur Prüfung fragen.