Ausbildung, Externenprüfung nach §45 BBiG

Gast #903304
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Hat jemand, oder kennt jemand jemanden, der die Berufsausbildung nach § 
45 Absatz 2 BBiG abgeschlossen hat (Externenprüfung)?

Absatz 2 Satz 1 legt eine Mindest-Berufserfahrung fest. Satz 3 sagt dann 
aber, dass diese Mindestzeit, bei besonderer Eignung, nicht notwendig 
ist.

Das hört sich an, als könnte man eine Ausbildung in weniger als 6 
Monaten absolvieren. Kennt jemand Präzedensfälle?

Hier noch der Link zum Gesetz: 
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__45.html

Mich interessier das, weil ich eine (zweit) Ausbildung in wesentlich 
weniger als den 3 Jahren ablegen möchte. Ich bin natürlich bereit dafür 
mit übermenschlichen Kräften zu lernen.
Gast #904854
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>Absatz 2 Satz 1 legt eine Mindest-Berufserfahrung fest.
>Satz 3 sagt dann aber, dass diese Mindestzeit, bei besonderer Eignung, >nicht 
notwendig
>ist.

Der Trick ist Berufserfahrung. Wenn du nachweisen kannst daß du diese 
Arbeit schon seit AnnoTobak machst dann wirst du vielleicht extern 
geprüft.

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