Gast
#1055135
Servus zusammen,
zwei Fragen an die Rechtsprofis unter euch:
1. Ingenieurdienstleister stellt einen beim Auftraggeber vor (mit
Einladung
dazu):
=> Entspricht das einem "normalen" Vorstellungsgespräch und erfolgt
somit
die normale Fahrtkostenerstattung für diesen Termin?
2. Einladung zum Arbeitgeber zur Vertragsunterzeichnung und
Formalienklärung:
=> Entspricht dies ebenfalls einem "normalen" Vorstellungsgespräch
mit ebensolcher Fahrtkostenerstattung?
Grüße
Stefan