Fahrtkostenerstattung: Vorstellung bei Auftraggeber / Vertragsunterzeichnung

Gast #1055135
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Servus zusammen,

zwei Fragen an die Rechtsprofis unter euch:

1. Ingenieurdienstleister stellt einen beim Auftraggeber vor (mit 
Einladung
   dazu):
   => Entspricht das einem "normalen" Vorstellungsgespräch und erfolgt 
somit
      die normale Fahrtkostenerstattung für diesen Termin?

2. Einladung zum Arbeitgeber zur Vertragsunterzeichnung und
   Formalienklärung:
   => Entspricht dies ebenfalls einem "normalen" Vorstellungsgespräch
      mit ebensolcher Fahrtkostenerstattung?

Grüße
Stefan
Gast #1055171
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1) Ist geregelt: Falls Fa. einlädt UND Fahrtkostenerstattung NICHT 
ausschliesst, muss sie's bezahlen.

2) Ggf. sollte man sich überlegen, inwieweit es opportun ist, auf diesen 
Erstattungen zu bestehen.

Gruss
Gast #1055467
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Das sind Alles entstandene Kosten für den Arbeitnehmer.

Werden sie nicht oder nur zum Teil erstattet, würde ich den Vertrag erst 
garnicht uneterschreiben.
Wenn eine Firma sich da dumm anstellt, wäre ich sofort weg.
Gast #1055544
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>1) Ist geregelt: Falls Fa. einlädt UND Fahrtkostenerstattung NICHT
>ausschliesst, muss sie's bezahlen.

Soweit ich weiß, stimmt es nicht! Die Firma ist nicht verpflichtet die 
Kosten zu erstatten. Nur in dem Fall, wenn es dir explizit von der 
jeweiligen Firma zugesagt wurde.

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