Hallo,
als zur Zeit Student möchte ich mich von hirnloser Sklavenarbeit
distanzieren und denke darüber nach einige spezielle, selbst entwickelte
Bausätze nebengewerblich anzubieten.
Um den Aufwand für die Kleinarbeit gering zu halten würde es sich
genauer gesagt hauptsächlich um Platinen und programmierte Controller
handeln, aber auch für den Einzelanwender schwer beziehbare, aus der
nicht-EU importierte Baugruppen (als Beispiel sei jetzt mal ein LCD samt
Steuerplatine genannt), die Teil eines Bausatzes sind.
Über grundsätzliche Dinge wie Gewerbeanmeldeung, Steuererklärung,
Anbieterkennzeichnung, Widerrufsrecht etc. brauchen wir hier nicht
diskutieren, da ich auf dem Gebiet vor einigen Jahren schon Erfahrungen
gesammelt habe.
Vielmehr geht es um die Spezialitäten beim Vertrieb von Bausätzen sowie
die neuen Regelungen.
ROHS
Trifft die Richtlinie auch auf Bausätze bzw. importierte Baugruppen, die
ohne weitere Beschaltung keinen Sinn ergeben, zu ?
CE
Ist doch meines Wissens nach nicht mein Problem sondern jenes des
Erbauers, richtig ?
Haftung
Angenommen ein Gerät soll über eine Schnittstelle mit einem anderen
Kommunizieren und die Schnittstelle wird durch einen Fehler meinerseits
beschädigt, könnte ich da belangt werden ?
Wo liegen die größten Risiken?
ElektroG
In der Vergangenheit viel gelesen aber auf dem aktuellen Stand bin ich
nicht mehr. Sind Anmeldung bzw. Anmeldung + Mengenmeldungen + Lotterie
bei der EAR notwendig ? Oder nichts von beidem ? Wenn auch nur etwas
davon anfällt, kamm man sich die weitere Diskussion wohl schenken.
Verpackungsverordnung
Damit kenne ich mich noch gar nicht aus. Gibt es einfache Systeme, denen
man sich anschließen kann und gegen eine geringe Gebühr eine bestimmte
Menge Verpackungsmaterial beliebiger Herkunft in Verkehr bringen kann ?
Wie läuft das konkret ab, wer will denn kontrollieren, ob ich nicht ein
wenig über die Grenze der "Volumenflatrate" (nenne es jetzt einfach mal
so, auch wenn es nach Gewicht geht) komme.
Frakturierungssoftware
Welche aktuelle vorzugsweise freie oder zumindest preiswerte
Frakturierungssoftware ist zu empfehlen. Vor einigen Jahren benutze ich
Lexware in der Einzelplatzversion. Heute wären meine Anforderungen:
Kundenstamm, Artikelstamm, Rechnungen schreiben, Unterstützung der E/A -
Rechnung, Datenanbindung (Kundendaten und Bestellung aus Onlineshop,
notfalls per CSV), Adressaufkleber, eventuell Unterstützung der
Verpackungsmengenberechnung.
Oder gar eine komplette Online-Lösung inkl. Ebay-Anbindung (Ebay macht
sich als Werbung ja leider immer noch recht gut)
Falls ich was vergessen habe weisst mich bitte darauf hin.
Jetzt darf und sollte diskutiert werden.
Danke
Der Anbieter :)
Ich habe auch ein paar kleine Schaltungen entwickelt, der Vertrieb läuft
aber über einen Händler.
Macht zwar nicht reich, aber ein paar Euros kommen auch zusammen, und
ich hab praktisch keine Arbeit mehr damit.
>Wenn Du nur auf kleine Stückzahlen kommst, so vergiss es.
Bitte mit Begründung.
Muss dazusagen, dass es nicht nur um´s Geld geht. Ich betrachte es auch
als Erfahrung für eventuelle spätere Selbständigkeit, vielleicht ein
wenig Imagebildung sowie als einfachen Kopierschutz (Lockbit, Layout nur
auf der Platine und nicht als Datei) für Dinge, die ich gerne so oder so
zum Nachbau zur Verfügung stellen würde, allerdings keine Lust habe,
dass das jamand abkupfert und dann Geld damit macht.
>Fakturierungssoftware
Was soll das ? Ich bin nun seit Jahren selbstaendig. Die ersten Jahre
hab ich alles mit Word(TM) gemacht. Angebote, Rechnungen, Lieferscheine,
Buchhaltung. Vor einigen Jahren habe ich die Buchhaltung an einen
Dritten vergeben. Den Rest mach ich immer noch mit Word.
Die Buchhaltungssoftware, zumindest im zahlbaren Bereich ist
grottenschlecht, aber ich muss ja nicht damit arbeiten..
>>Fakturierungssoftware>Was soll das ? Ich bin nun seit Jahren selbstaendig. Die ersten Jahre>hab ich alles mit Word(TM) gemacht. Angebote, Rechnungen, Lieferscheine,>Buchhaltung. Vor einigen Jahren habe ich die Buchhaltung an einen>Dritten vergeben. Den Rest mach ich immer noch mit Word.>Die Buchhaltungssoftware, zumindest im zahlbaren Bereich ist>grottenschlecht, aber ich muss ja nicht damit arbeiten..
Zu den buchhalterischen Qualitäten kann ich nichts sagen, aber die 100
DM, die ich mal für die Lexware Einzelplatzversion bezahlt hatte, haben
sich meiner Ansicht nach alleine für Kundenstamm, Artikelstamm,
Angebote, Gutschriften, Lieferscheine und Rechnungen gelohnt.
Mach doch erstmal was.
Wenn da was auf dich zukommt kannste es sowieso nicht
verhindern. Aber dann haste schon verdient und kannst
das hoffentlich bezahlen. GEZ fehlt noch auf der Liste.
Die bekommen nämlich durch die Gewerbeanmeldung Wind davon.
Ein Händler ist gewiß keine schlechte Idee, aber der
wird sich auch absichern und Ansprüche auf den Hersteller
abwälzen wenn der im Geschäft bleiben will.
>Mach doch erstmal was.>Wenn da was auf dich zukommt kannste es sowieso nicht>verhindern. Aber dann haste schon verdient und kannst>das hoffentlich bezahlen.
Wie schon angemerkt wurde, wird man damit nicht reich. Um mögliche
Sanktionen z.B. bzgl. EAR bezahlen zu können müsste man aber reich sein.
Also wären ein paar hilfreiche Infos im Vorfeld nicht uninteressant, mit
Aussagen wie
>Wenn Du nur auf kleine Stückzahlen kommst, so vergiss es
ohne weitere Begründung sind jedoch völlig überflüssig.
Anbieter schrieb:
> *ROHS*> Trifft die Richtlinie auch auf Bausätze bzw. importierte Baugruppen, die> ohne weitere Beschaltung keinen Sinn ergeben, zu ?
RoHS/WEEE/ElektroG
Abhängig von der Art/Verwendung der Teile/des Bausatzes. Bspw. sind
Baugruppen (s.u.) Geräte. Ähnliches gilt auch beim ElektroG (Stichwort:
Baugruppen und Fachkenntnisse) und EMVG.
Beim ElektroG würde dies Registrierung und insolvenzsichere Garantie
bedeuten, da an Endkunden (B2C) geliefert wird.
Bei reinen Bausätzen ist keine EAR-Registrierung nötig (bzw. sind mir
keine anderslautenden Urteile/Entscheidungen bekannt).
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldunghttp://www.elektrog-blog.de/
etc.
Die Baugruppen müssen RoHS-konform sein, wenn sie nicht unter die
Ausnahmen fallen.
> *CE*> Ist doch meines Wissens nach nicht mein Problem sondern jenes des> Erbauers, richtig ?
Jein/Nein.
EMVG §3 2b und 2c
"Im Sinne dieses Gesetzes
2. ist Gerät
b) ein Bauteil oder eine Baugruppe, die jeweils dazu bestimmt sind, vom
Endnutzer in ein Gerät eingebaut zu werden, und die elektromagnetische
Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische
Störungen beeinträchtigt werden kann,
c) ein serienmäßig vorbereiteter Baukasten, der nach der Montage eine
eigenständige Funktion erfüllt und elektromagnetische Störungen
verursachen
kann, ..."
sowie §3 8
"8. ist Hersteller diejenige natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die für den Entwurf oder die
Fertigung eines Gerätes verantwortlich ist oder die sich durch die
Ausstellung einer Konformitätserklärung im eigenen Namen oder das
Anbringen ihres Namens, ihrer Marke oder eines anderen
unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt; Hersteller
ist auch, wer aus bereits gefertigten Endprodukten ein neues Gerät
herstellt oder wer ein Gerät verändert, umbaut oder anpasst;"
http://ec.europa.eu/enterprise/electr_equipment/emc/guides/emcguide_may2007.pdf> *Haftung*> Angenommen ein Gerät soll über eine Schnittstelle mit einem anderen> Kommunizieren und die Schnittstelle wird durch einen Fehler meinerseits> beschädigt, könnte ich da belangt werden ?> Wo liegen die größten Risiken?
Wie bei allen anderen Sachen auch -> BGB (und AGBG). Haftung immer bei
Vorsatz/arglistigem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit. Bei
leichter/einfacher Fahrlässigkeit kann die Haftung (meistens)
ausgeschlossen werden.
Mängelhaftung und Mängelfolgehaftung nicht vergessen...
> *Verpackungsverordnung*> Damit kenne ich mich noch gar nicht aus. Gibt es einfache Systeme, denen> man sich anschließen kann und gegen eine geringe Gebühr eine bestimmte> Menge Verpackungsmaterial beliebiger Herkunft in Verkehr bringen kann ?> Wie läuft das konkret ab, wer will denn kontrollieren, ob ich nicht ein> wenig über die Grenze der "Volumenflatrate" (nenne es jetzt einfach mal> so, auch wenn es nach Gewicht geht) komme.
Einige Hersteller von Verpackungsmaterialien wie z.B.
http://www.ratioform.de/info/Verpackungsverordnung-Seite-3/
oder
www.baehr-verpackung.de/VerpackV
übernehmen in Zusammenarbeit mit Partnern das "Handling".
Informationen zur Verpackungsverordnung z.B. unter
http://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsverordnung-faq.html> *Frakturierungssoftware*> Welche aktuelle vorzugsweise freie oder zumindest preiswerte> Frakturierungssoftware ist zu empfehlen. Vor einigen Jahren benutze ich> Lexware in der Einzelplatzversion. Heute wären meine Anforderungen:> Kundenstamm, Artikelstamm, Rechnungen schreiben, Unterstützung der E/A -> Rechnung, Datenanbindung (Kundendaten und Bestellung aus Onlineshop,> notfalls per CSV), Adressaufkleber, eventuell Unterstützung der> Verpackungsmengenberechnung.> Oder gar eine komplette Online-Lösung inkl. Ebay-Anbindung (Ebay macht> sich als Werbung ja leider immer noch recht gut)http://www.cao-faktura.de/http://www.jtl-software.de/jtlwawi.phphttp://www.ideawins.com/Default.aspx
könnte man sich noch ansehen
(Ebay-Anbindung gibt's bei allen, Office Accounting ist eigentlich nicht
für den deutschen Markt gedacht, dafür aber die imo am besten
integrierte Lösung)
In vielen Fällen dürfte aber für den Anfang auch eine Lösung mit einem
beliebigen Office-Programm und ein paar selbstgestrickten Makros und
Formularen ausreichen.
> Falls ich was vergessen habe weisst mich bitte darauf hin.
Ein paar gute Rechts-/Fachanwälte ;-)
> Jetzt darf und sollte diskutiert werden.>> Danke>> Der Anbieter :)
@Anbieter
definiere "Reich"?
Ich würde mal unverbindlich diese Institutionen befragen
ob es für Gründer nicht Ausnahmen, Sonderkonditionen, Fördermittel
oder Stundung usw. gibt. Bei so gesetzlichen Zwängen würde ich
das nicht gleich von vorn herein ausschließen und das erstmal klären.
Ein IHK-Beitrag kann man nämlich auch etwas hinauszögern bis
Gewinne erwirtschaftet werden und dann ist man gefangen.