FAT16/32: lange Dateinamen Lizenzgebühr

Gast #1682376
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AFAIK betrifft das Lange-Dateinamen-Patent nur die Idee, für 
Uralt-Geräte zusätzlich 8.3-Kurznamen (LANGED~1.TXT) zu verwenden. Wenn 
du darauf verzichtest, brauchst du auch nichts zu lizensieren.

Ach so: IANAL ;-)
Gast #1685706
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>> Kann man den Heise-Artikel (siehe unten) dahingehend interpretieren,
>> dass ein Patent - für FAT16/32 lange Dateinname - in Deutschland nicht
>> existiert?
>
> Existieren schon, aber es ist nicht anerkannt worden.

Leider stimmt diese Aussage nicht mehr, der BGH hat die Entscheidung des 
Bundespatentgerichts offenbar gekippt :-(

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesgerichtshof-haelt-Microsofts-FAT-Patent-aufrecht-985124.html

Gruß, Dirk
Moderator Persönliche Seite #1685793
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»Laut BGH lehrt der Schutzanspruch so, zwei eigenständige
Verzeichniseinträge ­ einen mit einem kurzen Namen und einen
mit einem langen Namen ­ zu speichern. Beim RRIP seien im
Unterschied dazu "beide Namen in ein und demselben
Verzeichniseintrag enthalten".«

Als ob das nicht Unix-Dateisysteme bereits seit den 1970er Jahren
machen würden... nennt sich dort "hard link".

Aber wenn ich das richtig sehe, sollte das Patent doch nicht die
Hersteller von SD-Karten etc. treffen, da diese ja selbst zwar ein
Dateisystem formatieren, aber keine (langen) Dateinamen darin haben,
oder?
Gast #1690302
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>"beide Namen in ein und demselben
>Verzeichniseintrag enthalten".«

>Als ob das nicht Unix-Dateisysteme bereits seit den 1970er Jahren
>machen würden... nennt sich dort "hard link"

"hard link": Zwei Verzeichniseintraege (mit unabhaengigen Namen und an 
unanbhaengiger Stelle) fuer ein und dieselbe Datei, also eher das 
Gegenteil.
Gast #1690882
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Abdul K. schrieb:
> Ob
> in Win7 bereits sowas drin ist?

ja, nennt sich exFat.

<topic> Fuer FAT muss man nur bezahlen wenn man nen Linux irgendwie 
kommerziell in seinen geraeten einsetzt, die einzigen die das bis jetzt 
getroffen hat sind AFAIK TomTom.
aber was das kosten wuerde weiss sicherlich niemand, auch M$ wird wohl 
noch keins einzeln lizensiert haben</topic>
Gast #1691190
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"Nein, sondern genau das, womit der BGH den angeblichen Schutzrechts-
anspruch begründet hat.  Hast du mein Zitat aus dem Urteil gelesen?"

Ich hab auch die verlinkten Artikel gelesen. Rock Ridge ist nochmal was 
ganz anderes als die POSIX Hardlink-Semantik.

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