Kann mir jemand sagen in welcher Größenordnung Gebühren für eine FAT32/16 Lizenz anfallen? Mir geht es insbesondere um die langen Dateinamen, die ich in einer Kleinserie von 50 Geräten einsetzen möchte. Wie geht ihr mit den langen Dateinamen um?
Du wärst der erste, der für FAT Lizenzgebühren bezahlen würde.
AFAIK betrifft das Lange-Dateinamen-Patent nur die Idee, für Uralt-Geräte zusätzlich 8.3-Kurznamen (LANGED~1.TXT) zu verwenden. Wenn du darauf verzichtest, brauchst du auch nichts zu lizensieren. Ach so: IANAL ;-)
@ Reinhard Bei meinem Glück bin ich auch der Erste der von den MS-Anwälten kontaktiert wird.
Dumme Gegenfrage wer bezahlt bei Linux wenn mkfs.vfat -F 32 /dev/xyz die HD formatiert hat?
Kann man den Heise-Artikel (siehe unten) dahingehend interpretieren, dass ein Patent - für FAT16/32 lange Dateinname - in Deutschland nicht existiert? Auf der anderen Seite sind die erwähnten 0,25 Euro auch nicht die Welt. http://heise-online.mobi/news/Bundespatentgericht-erklaert-FAT-Patent-von-Microsoft-fuer-nichtig-659314.html
oszi40 schrieb: > Dumme Gegenfrage wer bezahlt bei Linux > wenn mkfs.vfat -F 32 /dev/xyz die HD formatiert hat? Derjenige, der die so formatierten HDs kommerziell vertreibt.
Markus schrieb: > Kann man den Heise-Artikel (siehe unten) dahingehend interpretieren, > dass ein Patent - für FAT16/32 lange Dateinname - in Deutschland nicht > existiert? Existieren schon, aber es ist nicht anerkannt worden.
>> Kann man den Heise-Artikel (siehe unten) dahingehend interpretieren, >> dass ein Patent - für FAT16/32 lange Dateinname - in Deutschland nicht >> existiert? > > Existieren schon, aber es ist nicht anerkannt worden. Leider stimmt diese Aussage nicht mehr, der BGH hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts offenbar gekippt :-( http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesgerichtshof-haelt-Microsofts-FAT-Patent-aufrecht-985124.html Gruß, Dirk
»Laut BGH lehrt der Schutzanspruch so, zwei eigenständige Verzeichniseinträge einen mit einem kurzen Namen und einen mit einem langen Namen zu speichern. Beim RRIP seien im Unterschied dazu "beide Namen in ein und demselben Verzeichniseintrag enthalten".« Als ob das nicht Unix-Dateisysteme bereits seit den 1970er Jahren machen würden... nennt sich dort "hard link". Aber wenn ich das richtig sehe, sollte das Patent doch nicht die Hersteller von SD-Karten etc. treffen, da diese ja selbst zwar ein Dateisystem formatieren, aber keine (langen) Dateinamen darin haben, oder?
>"beide Namen in ein und demselben >Verzeichniseintrag enthalten".« >Als ob das nicht Unix-Dateisysteme bereits seit den 1970er Jahren >machen würden... nennt sich dort "hard link" "hard link": Zwei Verzeichniseintraege (mit unabhaengigen Namen und an unanbhaengiger Stelle) fuer ein und dieselbe Datei, also eher das Gegenteil.
Das gibt dann also wieder einen Ruck in Richtung Linux(-Dateisystem)? Naja, 2014 ist nicht so lange hin. Bis dahin muß M$ also sich wieder eine inkompatible Erweiterung einfallen lassen und auch durchdrücken. Ob in Win7 bereits sowas drin ist?
faustian schrieb: > "hard link": Zwei Verzeichniseintraege (mit unabhaengigen Namen und an > unanbhaengiger Stelle) fuer ein und dieselbe Datei, also eher das > Gegenteil. Nein, sondern genau das, womit der BGH den angeblichen Schutzrechts- anspruch begründet hat. Hast du mein Zitat aus dem Urteil gelesen?
Abdul K. schrieb: > Ob > in Win7 bereits sowas drin ist? ja, nennt sich exFat. <topic> Fuer FAT muss man nur bezahlen wenn man nen Linux irgendwie kommerziell in seinen geraeten einsetzt, die einzigen die das bis jetzt getroffen hat sind AFAIK TomTom. aber was das kosten wuerde weiss sicherlich niemand, auch M$ wird wohl noch keins einzeln lizensiert haben</topic>
"Nein, sondern genau das, womit der BGH den angeblichen Schutzrechts- anspruch begründet hat. Hast du mein Zitat aus dem Urteil gelesen?" Ich hab auch die verlinkten Artikel gelesen. Rock Ridge ist nochmal was ganz anderes als die POSIX Hardlink-Semantik.
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