Hey, ich weiß, dass es sich hierbei um keine rechtskonforme Beratung handelt, aber weiß jemand, wie es damit aussieht, wenn ein Betrieb schließt, ob Abfindungen bezahlt werden? Von meinem logischen Verstand her wuerde ich sagen, dass keine Abfindungen bezahlt werden, weil der Betrieb beispielsweise nicht zahlungsfaehig ist. Gibt es eine Frist die bei der Kuendigung eingehalten werden muss? Vielen Dank im voraus erstmal...
Gast
#1797442
hi eine frage die mich betroffen macht. nur ein paar informationen wären hilfreich: - wie viele beschäftigte - branche - industrie/ handwerk - in einem tarifvertrag sonst wird das kristall-kugel gucken... cu zipp
Gast
#1797479
Firmenzugehörigkeit wie lange , Status in der gewesenen Firma , wie lange bekannt das Zahlungsunfähigkeit absehbar , noch ausstehende Lonhforderungen , Firmenstandort - Tochtergesellschaften - Rechtsform
Abfindungen sind kein Rechtsanspruch. Die werden in der Regel nur gezahlt um einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, also auf den Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu verzichten. Mit der Insolvenz erlischt die Firma, der Vertragspartner und somit verschwindet jeder Rechtsanspruch automatisch. Wenn man Glück hat und noch Lohn/Gehalt zu beanspruchen hat kann man vielleicht noch vom Insolvenzverwalter eine Restzahlung erwarten aber ein Anspruch muss schon bestehen. Wenn man Pech hat, kann der Insolvenzverwalter sogar drei Lohn/Gehalts- zahlungen zurückverlangen um Gläubigerforderungen auszugleichen. Das Geld sollte also möglichst schnell gesichert werden indem man es vom Gehaltskonto entfernt. Nicht vergessen, Insolvenzausgleichsgeld bei der Agentur zu beantragen und sich Arbeitssuchend zu melden.
Gast
#1797744
Branche: Pharmazie/ Apotheke. Groeße: 2 Apotheker, 3 Angestellte Betriebszugehoerigkeit: ~1Jahr. Die Apotheke wurde vom jetzigen Chef letztes Jahr uebernommen mit den Angestellten. Da die Eltern vom Besitzer einige Apotheken haben, kommen alle bis auf meine Bekannte in diesen unter. Die Apotheke wird geschlossen, weil sie angeblich nicht rentabel ist.
Meine einschätzung, ganz normale Betriebsbedingte Kündigung, also Gesetzliche oder Vertragliche Kündigungsfrist und gut.
Gast
#1797753
Eine Klage ist erstmal kostenlos (jeder trägt seine Kosten selbst auf der ersten Ebene) und kann auch ohne einen Anwalt in erster Instanz erfolgen!Bloß nichts hinnehmen!
Gast
#1797757
Kleiner Zusatz, wie der Vorredner schon sagte, es besteht kein Rechtsanpruch auf eine Abfindung. Bei einer Klage laufen nahezu 99% der Fälle auf einen Vergleich aus d.h. man einigt sich. Regelsatz den das Gericht vorschlägt liegt bei 1/2 Bruttogehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit plus evtl. offene Urlaubstage/Überstunden. Liegt alles im Verhandlungsgeschick der Parteien... Viel Glück Ne kostenlosen Rechtsberatung bekommste beim Amt bzw. beim Gericht
Gast
#1797759
achso und 3 Wochen haste Zeit nach Kündigung Deine Klage einzureichen... so das wars ;-)
Gast
#1798109
paulus schrieb: > Die Apotheke wird geschlossen, weil sie angeblich nicht rentabel ist. Wir haben schon sehr viele Apotheken.
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