Online-Händler rückt die Kohle nicht aus, was kann man tun?

OP #1857533
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Folgende Situation, Handy beim Ebay-Händler gekauft. Drei mal war das 
Gerät kaputt und wurde jedes Mal repariert. Nach dem dritten Mal vom 
Recht Gebrauch gemacht, das Handy zum Händler zurück geschickt und das 
Geld verlangt. Jetzt wartet meine Frau schon seit 2 Monaten auf die 
Kohle. Alle Anrufe enden in leeren Versprechungen, Ausreden und Lügen, 
als würde es dem Typen Spaß bereiten, Leute zu verarschen. Weiß jemand, 
was man da als Verbraucher für Rechte und Möglichkeiten hat, um endlich 
an das Geld ran zukommen? Er wohnt leider 600km von uns entfernt...
#1859725
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>..Nein,mache es so wie Jörg schrieb.
>Das sage ich aus Erfahrung!
Und wenn der Händler Widerspruch einlegt sind bis 900Euro
Streitwert erst mal 23 Euro futsch.
Wenn man dann sein Recht durchsetzen kann kriegt man das
Geld ja wieder und das kann dauern und wehe der Händler
ist schon insolvent.
Ein Anwalt kann das alles erst mal abchecken, kostet dann
natürlich auch was, je nach Streitwert.
Um welchen Streitwert gehts denn eigentlich?
Moderator Persönliche Seite #1859750
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Mike Hammer schrieb:
> Und wenn der Händler Widerspruch einlegt sind bis 900Euro
> Streitwert erst mal 23 Euro futsch.

Ja, und?  Dein Anwalt nimmt nichts vorab?

Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, wie dargestellt, dann müsste
der Händler ziemlich einen an der Waffel haben, Widerspruch einzulegen,
denn er kann sich an allen 5 Fingern ausrechnen, dass es für ihn
wirklich nur noch teurer wird.  Dann kannst du dir natürlich in der
Tat einen Anwalt nehmen.

Ich verstehe diese "der Anwalt ist Gott, der kann das"-Mentalität
nicht, zumindest nicht bei derart einfach gehaltenen Sachverhalten.
#1859878
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Wie schon vorher geschrieben:

>Erstmal mit offiziellem Schreiben eine Frist setzen und mahnen.

Ohne Frist wird auch der Anwalt erstmal genau so ein Schreiben 
aufsetzen.

Alle Briefe, die keine eindeutige Frist enthalten mit der Androhung von 
Massnahmen, sind vollkommen witzlos und werden entsprechend ignoriert.

Gruss
Axel
#1861506
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>Informier doch auch mal ebay.  Die können den dann gleich mal sperren,
>bevor der das öfter macht.
Informier DU dich erst mal. Händler bei Ebay (vor allem Powerseller)
werden da bevorzugt behandelt.
Selbst wenn die hunderte von Negativbewertungen haben, passiert da
gar nichts und wenn ein Händler keine negative Bewertung hat, dann
war Ebay auf Antrag da gern behilflich. Als Kunde biste da voll in
den A... gekniffen weil deine Beschwerde in der Regel im Papierkorb
versenkt wird.
Gast #1861508
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www.mahnung-online.de

Toi toi toi musste ich das bisher einmal in Anspruch nehmen, aber da 
ging das ruckzucki mit dem Geldzurückerstatten, nachdem der händler erst 
stur gestellt hat. Ich musste dann auch keine Gebühren übernehmen, das 
musste der Händler da ich nachweislich im Recht war
#1862053
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>Solange sich keiner beschwert hat ebay ja auch keinen Grund mal zu
>reagieren...
Selbst wenn man den Vorgang der Ebay-Sicherheit meldet, Händler werden
da gar nicht behelligt. Am besten man zahlt alles per Lastschrift
über Paypal. Dann kann man sein Geld zurück buchen lassen. Hab bisher
darauf verzichtet.
#1862711
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>Selbst wenn die hunderte von Negativbewertungen haben, passiert da
>gar nichts und wenn ein Händler keine negative Bewertung hat, dann
>war Ebay auf Antrag da gern behilflich.

500 negative Bewertungen bei 60000 Vorgängen oder so sind nun wirklich 
nicht der Rede wert.

Kann man als Druckmittel nicht auch einfach Anzeige wegen Betrug oder 
Unterschlagung erstatten? Geht doch dann alles seinen Weg und kostet 
erst mal gar nichts.
#1866350
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hi,
nee, Anzeige wegen Betrug is nicht, worin soll denn die Betrugsabsicht 
erkennbar sein?
Unterschlagung ist auch was anderes, z.B. A beauftragt B mit der 
Überbringung von Geld an C, B bringt aber nicht, sondern unterschlägt 
es.
Das Ganze ist bislang ein gewöhnlicher Vertragsrücktritt, nur mit der 
Rückerstattung der Kohle hapert's halt ein wenig.
Ergo, wie oben schon erwähnt, ein Schreiben mit der Aufforderung zur 
Rückerstattung und einer Fristsetzung. Nach Ablauf derer können dann 
weitere Schritte eingeleitet werden, würde ich auch darauf hinweisen.
Warum ist Anwalts Schreiben dennoch wirksamer? Weil Anwalt gleich diesem 
Schreiben seine Kostennote beilegt und darauf hinweist, dass der x.y. 
zur Begleichung vorgemerkt ist. Und falls das nicht funtzen sollte, geht 
das Ding gleich als Mahnbescheid raus, so der weitere Hinweis.
Jetzt schnallt es unser Händler schon, bis dahin unangenehm und kostet 
vermeidbares Geld, alles weitere wird nur noch teurer.
Meistens bezahlen die dann schon, ausser die sind bankrott, dann geht 
der Schuss in's Leere.
Apropos Rechnung: die muss der Gegner bezahlen, der hat in diesem Fall 
ja auch das Einschreiten des Anwaltes zu verantworten, vorab musst du 
normalerweise nix löhnen. Blöd wird's halt bei bankrottem Händler, dann 
bleibst du auf der Rechnung sitzen. Aber für den Fall könnte ja ein 
Aufwandshonorar vereinbart werden, das ist friedlich für 'nen 
Standardbrief.
Grüssens, harry
OP #1876124
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So, das Geld ist bei meiner Frau angekommen.
Danke für den Tipp (Mahnbescheid) an Jörg Wunsch. Meine Frau hat es 
online erstellt, ausgedruckt und versendet. Paar Tage Später den Händler 
informiert, dass sie jetzt den Weg gegangen ist. Und schwuppdiwupp war 
das Geld da. Schön blöd, dass es mit dem Mahnbescheid wahrscheinlich 
schon im Gange ist :/

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