Vorschriften IR Scheinwerfer

OP (Firma: port29 GmbH) Persönliche Seite #1866080
Lesenswert?

Martin schrieb:
> Interessanter ist wohl die Frage darf ich mein eigenes Grundstück
> einfach so Videoüberwachen wenn dies irgendwievon anderen betretbar
> ist....

Diese Frage kann ich dir beantworten. Ja, darfst du, denn auf deinem 
Grundstück hast du Hausrecht. Wenn du das Grundstück überwachen willst, 
musst du aber deine Besucher darauf aufmerksam machen.

Von Videoüberwachung halte ich persönlich aber nichts. Denn eine 
Überwachung dient nur der Aufklärung. Ich möchte die Kamera als 
Bewegungsmelder einsetzen und die gleichzeitig zur Gesichtskontrolle 
verwenden. RFID Chip + das richtige Gesicht und man hat Zutritt.

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