Hi.
Ich habe gehört, man kann sich einen sogenannten Grundstücksfunk
beantragen, auf den normalen UKW Radiofrequenzen.
Ich würde gerne einen Grundstücksfunk mit 10 bis 20 mW EIRP beantragen.
Bekommt man sowas als Privatperson durch?
Muss man dafür zertifizierte Geräte benutzen, oder könnte man auch ein
Selbstbaugerät (ELV Bausatz) benutzen?
Hat jemand Erfahrung damit?
Vorteil UKW: Ich könnte jedes handelsübliche Radio verwenden.
>Gibt es da nicht schon was legales / kommerzelles was z.B. im Auto zum>Autoradio sendet...??
Ja - nur daß das paar nW in die Luft strahlt, und damit nur wenige Meter
schafft.
Einfach und billig dürfte ein Grundstückfunk aber nicht werden. Allein
die Genehmigung kostet einmalig und laufend Gebühren. Die genaue Höhe
teilt sicher die zuständige BNetzA auf Anfrage mit Außerdem kommen nur
kommerzielle Sender in Betracht, deren Leistung auf dem Grundstück
eingemessen werden muss (kostet extra). Ich denke mal, ein
Streaming-Server mit WLAN-Radios ist einfacher zu realisieren und
billiger.
Hallo,
hast du schon mal an eine Amateurfunkausbildung gedacht? Ist nicht allzu
teuer, allerdings musst du den Stoff lernen. Mit einem
amatuerfunkzeugnis darfst du dann auch selbstgebaute Geräte verwenden.
Viele Grüße
Michael
Wie wäre es mit den Audio-Video-Funkübertragungssystemen im 2,4GHz ISM
Band? Die sind billig, schaffen eine Reichweite von bis zu 300m und
senden meistens mit 10mW.
Gruß Markus
Hmm, also ich dachte, Grundstücksfunk ist ein formloser Antrag.
Dass das dann eingemessen werden muss wusste ich nicht.
Ich werde trotzdem da mal anrufen und fragen, was das alles so kostet,
Antrag, laufende Gebühren und alles.
2,4 GHz Videotransmitter kommen jedenfalls nicht in Frage, weil die Wlan
stören, außerdem brauche ich nur Audio.
Das mit dem Streamingserver und Wlan "Internetradios" benutzen kommt
auch nicht in Frage, da zu kompliziert (Streaming-Server einrichtung)
Das einzigste was in Frage kommt: 863 MHz, da gibts auch Empfänger mit
Klinkenbuchse. Und da dran dann halt so einen kleinen UKW Transmitter
den man legal einfach so betreiben kann (Diese Nanowatt Teile).
Das "Umsetzen" von 863 MHz auf einen Nanowatt UKW Transmitter müsste ich
beim Küchenradio und im Schlafzimmer für die Radiowecker machen.
Wenn das Gerät einen Aux Eingang hat (z.B. die Kompakt-Stereoanlage im
Keller), kann ich mir diesen Transmitter natürlich sparen und über den
863 MHz Empfänger direkt an den Aux Eingang anschließen.
Im Büro kann ich einfach PC-Lautsprecher nutzen.
Ich habe halt ein Radioprogramm via Sat, dass ich gerne im ganzen Haus
wie "normales" Radio hören möchte. Für dieses Radioprogramm wollte ich
einen extra DVB-S Receiver abstellen, der 24/7 empfängt, und es dann
über einen kleinen Sender im ganzen Haus verteilt.
Also das die Videoserver das WLAN stören bezweifle ich. Aus Erfahrung
kann ich sagen, dass es eher andersrum ist!
Die Teile gibts aber auch auf 5Ghz. Oder du nutzt halt 863Mhz. Ich würde
mich jedenfalls auf den ISM-Bändern bewegen.
Grundstücksfunk oder ähnliches ist weit aus mehr als ein formloser
Antrag! Sobald es um die Vergabe von Frequenzen geht und die
Bundesnetzagentur ins Spiel kommt hört der Spaß auf und es wird vorallem
teuer!
> 2,4 GHz Videotransmitter kommen jedenfalls nicht in Frage, weil die Wlan
stören, außerdem brauche ich nur Audio.
Ach so und was ist mit den Nachbarn die UKW hören wollen?
Glaubst du deine Funkwellen hören einfach an der Grunstücksgrenze auf?
Helmut S. schrieb:>> 2,4 GHz Videotransmitter kommen jedenfalls nicht in Frage, weil die Wlan> stören, außerdem brauche ich nur Audio.>> Ach so und was ist mit den Nachbarn die UKW hören wollen?> Glaubst du deine Funkwellen hören einfach an der Grunstücksgrenze auf?
OMG! Immer dieses Meckern ohne Lesen...
Er hat gefragt wo er LEGAL Grundstücksfunk ANMELDEN kann...
Ich verstehe nicht was es da zu meckern gibt!
Mal abgesehen davon das sich Grundstücksfunk nicht rechnet da die Kosten
alleine für die Anmeldung schon zu hoch sind - von der Ausrüstung ganz
zu schweigen, hat es den NAchbarn einen Scheißdreck zu interessieren
wenn der TE von der Bundesnetzagentur eine Frequenz zugeteilt bekommt
und diese benutzt. Mal ganz davon abgesehen das dies eine Frequenz sein
würde die eh in der Region frei ist, weil mit ein paar mW kommt man
nicht gegen ettliche KW an, auch wenn die ein paar KW weiter stehen. Und
ein Übersteuern der Empfänger des Nachbarn ist auch nicht zu befürchten.
Oder lässt du dein Auto trotz amtlichen Führerschein und Zulassung auch
stehen, bloss weil dein Nachbar vieleicht mal die Strasse überqueren
will?
Was willst du uns also mit deinem Beitrag sagen???
Ich würde sogar wagen zu sagen, selbst wenn er noch einen Schritt weiter
gehen und illegalerweise einfach einen FM Transmitter mit einer
zusätzlichen Trnasistorstufe (mit Kleinleistungstransistor wie BFR92
u.ä.) versehen würde, könnte es dem Nachbarn egal sein da er davon
höchstens etwas mitbekommen würde wenn er zufällig die Frequenz findet.
-falls in Nachbarhaus die Feldstärke überhaupt noch für den Empfang
ausreicht. Ein "Stören" von vorhandenen Rundfunksendern würde wohl nicht
stattfinden.
(Bei mehrstufigen Sendern oder auch schon bei einstufigen mit
Leistungstransistoren wo man die Leistung dann bequem in Watt angeben
kann, da hört mein Verständniss aber dann auch wirklich auf.)
Gruß
Carsten
>Vorteil UKW: Ich könnte jedes handelsübliche Radio verwenden.
Wie groß ist denn das "Grundstück"?
Und es kommt ja nicht nur auf den Sender an. Es ist ein himmelweiter
Unterschied, ob man ein Baumarkt/Werberadio nimmt oder ein Markengerät
wie von GRUNDIG. Auch die DDR-Radios waren auf guten Empfang optimiert.
Es gibt auch Transmitter, welche besser gehen. Meist haben sie zwei
Batterien.
Und ein kleines Stück Draht als Sendeantenne ist immer noch besser als
zusätzliche Treiberstufen.
Hi. Also so groß ist das Grundstück nicht.
10 mW reichen locker für das ganze Haus+Garten.
Es ging mir hier auch mehr um die Möglichkeit, sowas zu beantragen. Wie
leicht/schwer man sowas durch bekommt, und welche Kosten auf mich
zukommen.
Ich habe übrigens schonmal ne Funkfrequenz beantragt (35 MHz
Flugmodellsteuerung). Das ist mehr oder weniger nur: Formular ausfüllen,
Gebühr bezahlen und gut ist.
Einen illegalen UKW Sender werde ich jedenfalls nicht betreiben. Dann
nehme ich lieber diese legalen, kleinen Transmitter in unmittelbarer
Nähe zum jeweiligen Wiedergabegerät, sofern diese keinen AUX Eingang
haben. Und zur Grundstücksweiten Signalverteilung ein 863 MHz System.
absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen.
Es wird allerdings wegen der Bandbreite etwas schwierig. Im UKW
Rundfunkband sind auch keine Afu-Frequenzen vorgesehen. Die
Fragestellung und die Anforderung sind auch klar gestellt und es wäre
beim ordentlichen Lesen gar nicht zu solchen Beiträgen gekommen.
In ein paar Jahren werden se einen Teil des UKW Rundfunkbandes
hoffentlich mal als ISM freigeben. Oder zumindest ein paar Frequenzen
zur allgemeinen Nutzung als privates FM Radio mit ein paar mW.
Dann, wenn der analoge Rundfunk nicht mehr fort geführt wird.
Funkamateure dürfen wohl Musik übertragen. Die dürfen sogar Fernsehen
übertragen. Aber nicht einfach so. Kein kommerzielles Programm, und das
Rufzeichen muss immer genannt werden.
>absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen.>Es wird allerdings wegen der Bandbreite etwas schwierig. Im UKW>Rundfunkband sind auch keine Afu-Frequenzen vorgesehen. Die>Fragestellung und die Anforderung sind auch klar gestellt und es wäre>beim ordentlichen Lesen gar nicht zu solchen Beiträgen gekommen.>Funkamateure dürfen wohl Musik übertragen. Die dürfen sogar Fernsehen>übertragen. Aber nicht einfach so. Kein kommerzielles Programm, und das>Rufzeichen muss immer genannt werden.
So wie ich es mal verstanden habe, muß der zu übertragende Inhalt
amateurfunk-typischen Inhalt haben, bzw. amateurfunk-typischen Zwecken
dienen. Permanenter Grundstücksfunk dürfte da also nicht reinfallen.
Jens G. schrieb:>>absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen.>>Es wird allerdings wegen der Bandbreite etwas schwierig. Im UKW>>Rundfunkband sind auch keine Afu-Frequenzen vorgesehen. Die>>Fragestellung und die Anforderung sind auch klar gestellt und es wäre>>beim ordentlichen Lesen gar nicht zu solchen Beiträgen gekommen.>>>Funkamateure dürfen wohl Musik übertragen. Die dürfen sogar Fernsehen>>übertragen. Aber nicht einfach so. Kein kommerzielles Programm, und das>>Rufzeichen muss immer genannt werden.>> So wie ich es mal verstanden habe, muß der zu übertragende Inhalt> amateurfunk-typischen Inhalt haben, bzw. amateurfunk-typischen Zwecken> dienen. Permanenter Grundstücksfunk dürfte da also nicht reinfallen.
GENAU!
Und auf keinem Fall darf die Übertragung irgendwelchen Rundfunkähnlichen
Charakter haben. Von so dingen wie GEMA und Urheberrecht mal ganz
abgesehen. Damit scheidet eine Musikübertragung schon fast völlig aus.
Das einzige was in dieser Richtung möglich ist, ist eine kurze testweise
ausstrahlung zu Experimentalzwecken um einfach etwas Modulation zu
haben.
Das bedeutet aber das für zwei Minuten übertragung sicher eine
Begründung zu finden ist, für Stunden sicher nicht. Wobei der Bandplan
auf jeden Fall zu beachten ist.
Sollte diese Übertragung stark genug sein und in einem
Übertragungsverfahrend das bekannt ist, so das auch weitere Personen die
Sendung mitbekommen können, wird die Nutzung von irgendwelchen Dingen wo
man nicht selber die Urheberrechte besitzt schnell problematisch.
@TE
Grundsätzlichist es so, das es lange Zeit viele Anwendungen gab, wo die
Aufsichtsbehörde gerne ein Anmeldung wollte, aber weitere Maßnahmen wie
zum Beispiel Frequenzkoordinierung nicht Stattfanden. (CB Funk,
Funkfernsteuerungen, Führungsfunk usw...) Diese Anmeldungen waren
unkompliziert und damit billig. Vieles davon wurde aber mittlerweile
auch ohne Anmeldung freigegeben.
Ander seiht es bei allen Dingen aus wo eine Frequenzkoordinierung
notwendig wird, dir also eine Konkrete Frequenz zugeteilt wird. Das wird
bei Grundstücksfunk wohl der Fall sein. Diese Anmeldungen erfordern
einen erhöhen Aufwand, Recherche, Datenbanken, evtl. Bedarfsprüfung und
sind demzufolge teuer.
Gruß
Carsten
Rainer Unsinn schrieb:> Einfach und billig dürfte ein Grundstückfunk aber nicht werden. Allein> die Genehmigung kostet einmalig und laufend Gebühren.
Wobei die einmaligen Gebühren durchaus nicht unerheblich sein werden
(auf EUR 200 oder so sollte man schon gefasst sein), die laufenden
Gebühren in Form der sogenannten Frequenznutzungsbeiträge werden für
eine einzelne Frequenz dagegen durchaus überschaubar bleiben.
> Die genaue Höhe> teilt sicher die zuständige BNetzA auf Anfrage mit
Ja, das wären diejenigen, die man dafür befragen sollte, alles andere
ist Spekulation.
> Außerdem kommen nur> kommerzielle Sender in Betracht, deren Leistung auf dem Grundstück> eingemessen werden muss (kostet extra).
Wie kommst du eigentlich darauf? Standortbescheinigungen werden doch
erst ab 10 W EIRP fällig, bei 10 mW dürfte da also noch niemand
anrücken. Der Sender wiederum wird irgendwelche ETSI ENs einhalten
müssen, um die man sich dann kümmern muss, aber ich hielte es nicht
für völlig undenkbar, einen ordentlich vermessenen Eigenbausender
dafür zu benutzen. Wenn man mal von der EN 300 220 Rückschlüsse
zieht (die allerdings einen anderen Verwendungszweck hat), dann
dürfte der kritischste Parameter die Nebenaussendungen innerhalb
des Rundfunkbandes (bzw. der Rundfunkbänder) sein, bei denen 4 nW
nicht überschritten werden dürfen.
Mario schrieb:> Ich habe die Schaltung schonmal aufgebaut und gute Erfahrungen (in einer> großen Wohnung mit vielen Wänden) gemacht.
Und, wie hoch sind die unerwünschten Aussendungen? Insbesondere hier,
wie viel strahlt er im Bereich 87,5 ... 108 MHz außerhalb seines
eingestellten Kanals noch ab?
Du hast das Problem von Mike noch nicht ganz verstanden. Er möchte
nicht einfach irgendeinen "Prüfsender" in Betrieb nehmen, sondern er
möchte ganz offiziell eine Aussendung nach Punkt 185001 des
Frequenznutzungsplans ("Ortsfeste Tonübertragung; Übertragung von
analogen Audiosignalen") beantragen.
Jörg Wunsch schrieb:>> Ich habe die Schaltung schonmal aufgebaut und gute Erfahrungen (in einer>> großen Wohnung mit vielen Wänden) gemacht.>> Und, wie hoch sind die unerwünschten Aussendungen?
Habe mir das Datenblatt des ICs mal angeguckt. Auf Seite 5 gibt's ein
Spektrumdiagramm. Das sagt zwar noch nichts über die Emissionen im
Rundfunkband aus, aber -23 dBc für die am schlechtesten unterdrückte
Oberwelle (3. Harmonische) sollte man zumindest nicht noch weiter
verstärken. Da der IC gerade mal -10 dBm überhaupt erreicht, mag das
ohne Verstärkung vielleicht gerade so tolerabel sein (wenn man wiederum
die EN 300 220 als Vergleich zu Rate zieht, sind dort die unerwünsch-
ten Aussendungen außerhalb der Rundfunkbänder und unterhalb 1 GHz auf
250 nW limitiert, das sind -36 dBm).
Ob allerdings die -10 dBm für Mike genug wären, müsste er selbst
entscheiden. Die Unterdrückung der 3. Harmonischen könnte man sicher
mit einem nachgeschalteten Tiefpass noch auf bessere Werte bringen,
mit einem nachgesetzten Verstärker jedoch würde man den ganzen Spaß
wieder von vorn aufrollen dürfen.
Was man auf keinen Fall jedoch tun sollte ist, wie in der gezeigten
Schaltung, einen VCO komplett frei laufend zu betreiben. Ohne
Quarzstabilisierung sollte man da nicht ins Rennen gehen (d.h., da
gehört noch eine PLL drum herum).
Jörg Wunsch schrieb:> Wie kommst du eigentlich darauf? Standortbescheinigungen werden doch> erst ab 10 W EIRP fällig, bei 10 mW dürfte da also noch niemand> anrücken.
Ich gehe davon aus, dass die Aussendungen das Grundstück des TE nicht
oder nur geringfügig überschreiten dürfen, da andernfalls weitere
Zuständigkeiten zu beachten sind, wie GEZ, GEMA, ev.
Landesmedienanstalt, örtliche Rundfunkanstalt(en), etc. pp. Von
Standortbescheinigungen reden wir hier noch gar nicht, da irrelevant.
> Der Sender wiederum wird irgendwelche ETSI ENs einhalten> müssen, um die man sich dann kümmern muss, aber ich hielte es nicht> für völlig undenkbar, einen ordentlich vermessenen Eigenbausender> dafür zu benutzen.
Ich bin mir nicht sicher, ob der Betrieb eines selbstgebauten Senders
durch Nicht-Funkamateuere von der Genehmigungsbehörde geduldet wird.
Dabei dürfte unerheblich sein, ob der Sender alle relevanten Normen
einhält. Auch wenn die BNetzA nichts dagegen hat, dürfte allein die
CE-Prüfung den Kostenrahmen sprengen.
> Wenn man mal von der EN 300 220 Rückschlüsse> zieht (die allerdings einen anderen Verwendungszweck hat), dann> dürfte der kritischste Parameter die Nebenaussendungen innerhalb> des Rundfunkbandes (bzw. der Rundfunkbänder) sein, bei denen 4 nW> nicht überschritten werden dürfen.
Die wenigsten Hobbybastler haben einen Spektrumanalyser mit Meßempfänger
zu Hause stehen.
Manchmal ist eine Sache zwar theoretisch möglich, praktisch aber durch
den Widerstand berechtigter oder unberechtigter Dritter unlösbar.
Rainer Unsinn schrieb:> Ich gehe davon aus, dass die Aussendungen das Grundstück des TE nicht> oder nur geringfügig überschreiten dürfen, da andernfalls weitere> Zuständigkeiten zu beachten sind, wie GEZ, GEMA, ev.> Landesmedienanstalt, örtliche Rundfunkanstalt(en), etc. pp.
Wobei die GEMA möglicherweise der BNetzA egal sein wird.
Funkwellen werden nicht vor Grundstücksgrenzen halt machen, und
die Geometrie des Grundstücks wird nicht unbedingt mit der
Ausbreitung identisch sein. ;-) Dass man mit einem Messempfänger
durchaus auch außerhalb noch was empfängt, während ein Aldi-Radio
an der Grundstücksgrenze schon schlapp macht, ist praktisch wohl
nicht vermeidbar.
Ansonsten ist das schon richtig, in der FreqBZPV steht in der
Fußnote 14:
14 Frequenzen aus den Frequenzbereichen 87,5 — 108 MHz, 174 — 223 MHz
und 470 — 790 MHz können für nichtöffentliche, ortsfeste
Übertragungen innerhalb eines Grundstückes mit einer Sendeleistung
von maximal 50 mW ERP und mit der im jeweiligen Frequenzbereich
verwendeten Rundfunkübertragungstechnik genutzt werden. Diese
Nutzungen genießen keinerlei Schutz gegenüber dem Rundfunkdienst
und dürfen keine schädlichen Störungen des Rundfunkdienstes
verursachen.
> Ich bin mir nicht sicher, ob der Betrieb eines selbstgebauten Senders> durch Nicht-Funkamateuere von der Genehmigungsbehörde geduldet wird.
Warum nicht? Die Aufsichtsbehörde soll auf Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen achten. Solange diese eingehalten
werden, muss es ihr egal sein, warum sie eingehalten werden.
> Dabei dürfte unerheblich sein, ob der Sender alle relevanten Normen> einhält.
Woran willst du denn die Konformität sonst fest machen wenn nicht
daran? Genau das ist es letztlich, was auch die Prüflabors testen
(und irgendeine öffentlich zugängliche Grundlage für die Prüfung muss
es geben, denn letztlich soll ja jeder Unternehmer gleichberechtigt in
der Lage sein, ein solches Labor aufbauen zu können).
> Auch wenn die BNetzA nichts dagegen hat, dürfte allein die> CE-Prüfung den Kostenrahmen sprengen.
Eine CE-"Prüfung" brauchst du nur fürs "Inverkehrbringen".
> Die wenigsten Hobbybastler haben einen Spektrumanalyser mit Meßempfänger> zu Hause stehen.
Ein Spektrumanalysator hat immer einen Messempfänger eingebaut. ;-)
Die Anzahl derer, die sowas zu Hause haben, ist mittlerweile wohl
nicht zu unterschätzen. Andererseits macht ein Spekki allein
natürlich noch lange keine erfolgreiche Messung für eine
Konformitätserklärung, und auch wenn man diese für den hier genannten
Betrieb nicht braucht (solange man das Gerät niemandem anders
weitergibt), tut man natürlich gut daran, sich messtechnisch zu
versichern, dass man die einschlägigen Normen einhält (und das
auch zu dokumentieren). Falls es sich hinterher herausstellt, dass
man in irgendeinem Parameter doch daneben gelegen hat und es zu
irgendeiner Art juristischen Nachspiels kommt, dann sollte man wohl
in der Lage sein nachzuweisen, auf welcher Basis man zu der
Einschätzung gelangt war, dass man gesetzeskonform wäre, ansonsten
wird einem die Sache wohl als "gefährlicher Leichtsinn" zu eigenen
Ungunsten ausgelegt werden.
Ob das nun alles lohnt, um seine Lieblingsmusik im Grundstück empfangen
zu können, muss Mike allein entscheiden. Er könnte ja erstmal anfragen
bei der BNetzA, mit welchen Kosten denn für die Frequenzzuteilung zu
rechnen sei. Vielleicht erledigt sich die Angelegenheit damit ja von
selbst ...
>Eine CE-"Prüfung" brauchst du nur fürs "Inverkehrbringen".
Das stimmt für Elektrogeräte nach EMVG, nicht jedoch für
Funksendeanlagen nach FTEG. Da gilt das auch für Inbetriebnahme.
Stefan Helmert schrieb:> Da gilt das auch für Inbetriebnahme.
Wie willst du denn eine Produktentwicklung durchführen (die ja
notwendigerweise auch immer wieder eine Inbetriebnahme des zu
entwickelnden Produktes beinhaltet), wenn du bereits vorab das
komplette Produkt einer entsprechenden Prüfung unterziehen sollst?
Das wäre ein Henne-und-Ei-Problem.
OK, bevor man es endgültig (und dauerhaft) in Betrieb nimmt, würde
ich dir Recht geben. Ist halt die Frage, wann die Produktentwicklung
denn abgeschlossen ist ;-), wobei im Zweifelsfalle kein Hahn danach
krähen wird, wenn das Gerät sich denn "ordentlich benimmt", also
alle einschlägigen Bestimmungen einhält.
Die Frequenzzuteilung wiederum benötigt man aber in jedem Falle
natürlich vor jeglicher Inbetriebnahme (auch einer solchen zu
Testzwecken).
Ich weiss der Fred ist nicht mehr aktuell aber vieleicht hilft es ja
noch jemanden weiter.
[quote]Ja! Es ist bei der RegTP eine Genehmigung einer UKW-Frequenz für
"nichtöffentlichen Rundfunk" möglich. Dies ist UKW-Rundunk innerhalb
eines Grundstückes. Es wird genau, die Sendeleistung genehmigt die
notwendig ist um ein Grundstück 100%ig nach Norm (60dB yV) zu versorgen,
also auch den Keller! Gibt natürlich leichten Overspill, aber was solls.
Die Kosten für die Genehmigung betragen einmalig rund 500 Euro zzgl.
jährlich rund 25 Euro. Anträge sind an die örtliche RegTP zu
richten.[/quote]
Quelle: http://www.radioforen.de/printthread.php?t=9197
Gruss aladin
Hi,
Ich habe den Thread jetzt nur überflogen, und weis daher nicht, ob das
schonmal vorgeschlagen wurde. 2,4Ghz Systeme kann ich abraten, habe
selber ettliche probiert, neben den Wlan Störungen ist die Ton
Reichweite sehr schlecht, aus dem Haus gesendet nur wenige Meter
Reichweite, wobei hier die billigen Systeme besser waren als die
teueren!!. 863Mhz Sender sind gut, haben auch ordentlich Reichweite -
allerdings kann der Thread Ersteller die schlecht auf einem Radio
hören...
Mein Vorschlag währe, einen ISM Sender im VHF Band zu kaufen (dort
gibt´s diverse bei ebay z.B: Wetekom HPE14400) diese Sender senden auf
40,68 oder 37,1Mhz - mit bis zu 10mW Sendeleistung und haben eine ganz
passable Reichweite (mit Scanner konnte ich soeinen Sender sogar noch in
1,5km Distanz empfangen allerdings in schmalband FM) und diesen mittels
"Ne612" Mischer auf´s ukw Band hochzumischen. Die dazugehörige Schaltung
sollte nicht allzuaufwändig sein - man müsste halt für jeden Radio einen
eigenen Mischer bauen. Das ganze sollte dann auchnoch einigermaßen legal
sein, da ja ein ISM Sender verwendet wird, und das Mischer
Ausgangssignal nicht allzuviel Sendeleistung haben dürfte. Ich habe vor
einiger Zeit mal den Versuch mit Transistoren gemacht, und das hat
funktioniert - sogar Stereo Empfang (Da gleicher Pilotton).
Währe ein Vorschlag meinerseits.
Josef Huber schrieb:> absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen.
Aber nur, solange die Musik keine rundfunkähnliche Darbietung darstellt.
siehe: Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung
- AFuV)
§ 16 Technische und betriebliche Rahmenbedingungen für
Amateurfunkstellen
(8) .... Das Aussenden von irreführenden Signalen, von Dauerträgern und
von rundfunkähnlichen Darbietungen ... ist nicht zulässig.
Sehr interessante Diskussion hier...
Weiter oben hat jemand geschrieben, daß auch Frequenzen im VHFIII bzw.
UHF Band für Grunsstücksfunk freigegeben sind. Ist da eine bestimmte
Modulation vorgegeben? Oder kann man senden was man will, d.h. wäre auch
eine DVB-T oder PAL-Abstrahlung als Grundstücksfunk möglich?
Ich dachte das wäre nur für UKW Rundfunk.
Aber das mit GEMA etc. sollte man nicht unterschätzen!
Stefan02 schrieb:> Ich habe den Thread jetzt nur überflogen
Bei einem älteren Thread wie diesem wäre es nicht schlecht, ihn zuvor
komplett zu lesen. Normalerweise ist es nicht sinnvoll, bereits
"toten" Threads noch weitere Diskussionen zu entlocken. (Die Info zum
Genehmigungsverfahren für den Grundstücksfunk kann man hier als
Ausnahme von der Regel durchgehen lassen.)
> Mein Vorschlag währe, einen ISM Sender im VHF Band zu kaufen (dort
Wenn man von der deutschen Sonderlösung 149,995 ... 150,005 MHz
absieht, gibt's im VHF-Bereich nur ein ISM-Band: 40,66 ... 40,70 MHz.
Das ist entschieden zu schmal für WFM (auch wenn Audioübertragungen
dort nicht bereits durch die Nutzungsbestimmungen ausgeschlossen
sind).
"ISM-Band" heißt übrigens nicht "du kannst tun und lassen, was du
willst". Sowie das Band oder Teile dessen für andere als ISM-Zwecke
genutzt werden sollen, greift nicht mehr die Allgemeinzuteilung für
ISM-Zwecke (Vfg. 76/2003), sondern die jeweils zutreffende je nach
Verwendungszweck.
> 863Mhz Sender sind gut, haben auch ordentlich Reichweite -> allerdings kann der Thread Ersteller die schlecht auf einem Radio> hören.
Man könnte einen Konverter bauen. Sowas war in der Anfangszeit des
UHF-Fernsehens üblich. Einspeisung entweder direkt in die Antenne
des Rundfunkempfängers, oder unter Ausnutzung der 50-nW-Allgemein-
zuteilung über Antenne. (Sowas hatte der OP seinerzeit auch bereits
selbst in Erwägung gezogen.)
Hi,
Die beiden Frequenzen 37,1 und 40,68Mhz sind für Funkkopfhörer also W-FM
und Stereo zugelassen es gibt hier auch ettliche Systeme z.T. auch von
nahmhaften Herstellern wie Philips. Die Frequenzen müssten Heutzutage
immernoch erlaubt sein, allerdings nutzt man Heutzutage eher 863Mhz.
Diese Funkkopfhörer auf diesen Frequenzen müssten so in den "90ern"
aktuell gewesen sein also tippe mal auf 1995-2000. Für so tiefe
Frequenzen ist der entsprechende Mischer dann auch eher aufgebaut als
für 863Mhz. Man könnte auch (vermutlich getestet habe ichs noch nicht)
von einem 863Mhz Empfänger das 10,7Mhz Signal auskoppeln mit HF Kabel
und beim Radio 10,7Mhz ZF Filter wieder einkoppeln ... dazu müsste man
halt das Radio ends umbauen ist also fraglich ob rendtabel.
Zu den Stereo Systemen auf 863Mhz das wird eher nicht funktionieren, ich
habe hier eins welches mit Chinch audio in/ audio out arbeitet und dort
liegt der 19Khz Pilotton noch am audio out an, wenn man dann einen FM
transmitter anschliesst, gibts einen komischen Sound (die Kanäle
scheinen "hin und her" zu wandern) weil sich die beiden Pilotton Signale
wohl überlagern.
Stefan02 schrieb:> Die beiden Frequenzen 37,1 und 40,68Mhz sind für Funkkopfhörer also W-FM> und Stereo zugelassen es gibt hier auch ettliche Systeme z.T. auch von> nahmhaften Herstellern wie Philips. Die Frequenzen müssten Heutzutage> immernoch erlaubt sein
Ich kann dazu keine Allgemeinzuteilung finden. Wenn du eine findest,
bitte trage sie bei Allgemeinzuteilung nach. Für 40,68 MHz kann
ich mir auch nicht vorstellen, dass dort jemals mehr als die 40 kHz
zugelassen waren, da dies genau die Breite des ISM-Bandes ist. Für
36,55 .. 37,75 MHz kennt der Frequenznutzungsplan den Eintrag 171008,
der mit maximal 50 mW und 150 kHz Bandbreite eine Audioübertragung
gestattet, jedoch auf "drahtlose Mikrofone" lautet. Eine
Allgemeinzuteilung dafür kann ich nicht (mehr?) finden, was bedeuten
würde, dass die entsprechende Frequenznutzung einer Einzelzuteilung
bedarf. (Es gibt dort noch Allgemeinzuteilungen für drahtlose
Mikrofone, allerdings arbeiten diese mit einem 50-kHz-Raster.)
Raeuber Hotzenplotz schrieb:> Weiter oben hat jemand geschrieben, daß auch Frequenzen im VHFIII bzw.> UHF Band für Grunsstücksfunk freigegeben sind.
Habe nochmal nachgeschaut, darüber finde ich nichts im Frequenznutzungs-
plan. Die Allgemeinzuteilung Vfg. 7/2006 (das ist die, mit der die
50-nW-Nutzung im Rundfunkband II gestattet worden ist) enthält noch
Zuweisungen für 863-865 MHz und 1795-1800 MHz, aber das sind andere
Bereiche.
Hallo!
Interessanter Thread, ich bin eben darüber gestolpert, da ich mich auch
schon mit 863 MHz-Funk beschäftigt habe.
Ich suche besagtes System:
"[...]ich habe hier eins welches mit Chinch audio in/ audio out
arbeitet[...]"
So etwas habe ich noch nie irgendwo gefunden. Um welches handelt es
sich?
MfG
...
Mike schrieb:> Wenn ich Wlan Radios nutzen wollte, müsste ich noch einen eigenen>> Streaming-Server einrichten.>> Außerdem soll es einfach und billig sein.
Super Argument.
Ich verwette meinen Ar5ch dass ein Streamingserver billiger und leichter
zu bekommen ist wie diese Quatschidee genehmigt zu bekommen!
Du brauchst auf jeden Fall Commercial-Equipment. Selberbasteln ist nicht
sonst wirds ja noch teuerer. Ich habe damit ganz gute Erfahrungen machen
können... R&S SR8000 geht halt in bisschen über das hinaus was du
brauchst. Ist aber sehr gut!
http://www.rohde-schwarz.de/de/Produkte/rundfunk/hoerfunksender/SR8000.html
Falls dein Grundstück ein bisschen größer ist braust halt den NR8200.
http://www.rohde-schwarz.de/de/Produkte/rundfunk/hoerfunksender/NR8200.html
Edit:
Mit den obigen Produkten desckst du 10W - 30kW ab!!!
Gerd T. schrieb:> Mit den obigen Produkten desckst du 10W - 30kW ab!!!
Bei erlaubten maximal 50 mW (die ja noch in der Zuteilung reduziert
werden können, wie wir oben lesen durften).
>> Mit den obigen Produkten desckst du 10W - 30kW ab!!!
viel hilft viel...:-)
(geht es R. u S. so schlecht, dass sie jetzt neue Vertriebswege suchen
müssen?)