Telefonwählgerät an Nebenstellenanlge / zu wenig Stannung

OP #2047656
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Guten Tag,
folgende Ausgangslage will ich (aus Kostengründen) verändern:
TWG mit Freisprecheinrichtung PTU-21-EA-Plus befindet sich auf einem 
Aufzugskorb und wählt bei Notrufknopf eine einprogrammierte Rufnummer. 
So weit so gut. Pferdefuß: dafür habe ich einen eigenen Festnetzanschluß 
mit entsprechender Grundgebühr.
Nun packt mich der Geiz und ich habe den a/b auf einen a/b der 
Telefonanlage T Concept 721 gelegt.
Ergebnis: geht nicht. Das parallelgeschaltete analoge Telefon 
funktioniert.

Ich habe daher die Ruhespannung gemessen. Analog vom Festnetz ~ 57 V,
am a/b der Telefonanlage ~ 31 V.


Frage: wer kann mir helfen. Kann ich die a/b von der Telefonanlage 
verstären auf 60 V?

Oder muss ein neues TWG kaufen?

Für die Mithilfe danke ich


Martin
Gast #2047661
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Die 60 Volt am Hauptanschluß sind für Leitungslängen bis zu 7km 
ausgelegt. Bei Nebenstellenanlagen wird von wesentlich kürzeren 
Leitungen ausgegangen, daher ist die Spannung niedriger. Wenn man das 
nicht an der Anlage einstellen kann, ist da nichts zu machen.

Klaus
Gast #2047696
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Mir haben sie damals (TM), im Jahre 2000,
als ich einen Gebäudeneubau technisch zu betreuen hatte,
erzählt, daß der Betrieb eines Notrufwählgerätes in einem Aufzug,
über eine Telefonanlage, auch wenn diese eine USV hat,
absolut unzulässig wäre. Aus Sicherheitsgründen angeblich.

Hat sich da inzwischen die Rechts/Vorschriftenlage geändert ?

Gruß,
J
#2047710
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Schon damit versucht:

"4. Einige Sekunden nach dem Anschließen
der Telefonleitung initialisiert sich das
Notruftelefon, überprüft die Leitungsspannung
und gibt anschließend einen
Piepton aus, falls die Leitungsspannung
nicht im normalen Bereich liegt und eine
Anpassung des Brückensteckers „Leitungsüberwachung“
nötig ist. Bei Ertönen
eines tiefen Tons muß der Brückenstecker
in die Position „L“, bei Ertönen
eines hohen Tons in die Position „H“
gebracht werden. Nach der Initialisierung
gibt das Gerät die Telefonleitung wieder
frei."


Peter
OP #2047734
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JoergL schrieb:
> Mir haben sie damals (TM), im Jahre 2000,
> als ich einen Gebäudeneubau technisch zu betreuen hatte,
> erzählt, daß der Betrieb eines Notrufwählgerätes in einem Aufzug,
> über eine Telefonanlage, auch wenn diese eine USV hat,
> absolut unzulässig wäre. Aus Sicherheitsgründen angeblich.
>
> Hat sich da inzwischen die Rechts/Vorschriftenlage geändert ?
>
> Gruß,
> J

Die Beschreibung des TWG gibt die Anschaltung an einer Nebenstellanlage 
her.
Der interne Anschluß des TWG ist an der Telefonanlage als Notruf 
programmiert. Wählt also immer und würde ggf. ein anderes Gespräch 
trennen um rauswählen zu können.

Gruß

Martin
#2047736
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Also in Hinsicht auf die Rechtslage und der Tatsache, dass das Gerät die 
Leitung "nicht mag", würde ich bei Amtsanschluss bleiben.

Ansonsten evtl. mal überprüfen, wann genau das TWG eine Initialisierung 
macht, hab jetzt nicht die Anleitung komplett gelesen.

Den Hersteller könnte man auch noch fragen, der weis evtl. auch über die 
Rechtslage bescheid.


Ansonsten kann ich mir folgenden Kommentar nicht mehr verkneifen:

Wer ohne technische Ausbildung an sicherheitsrelevanten Geräten 
"rumfummelt" und das nur, um ein paar Euro zu sparen, gehört mit einer 
saftigen Geldstrafe bestraft, oder in den Bau, wenn etwas passiert.
Gast #2048038
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Also ich darf öfters mal Notrufsprechstellen für Aufzüge an 
Telefonanlagen anschalten, die auch vom TÜV abgenommen werden.

Das Gerät  nach dem du suchst nennt sich Zusatzspeisegerät.
Goggle findet da bestimmt was.
OP #2048209
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Jan S. schrieb:
> Also in Hinsicht auf die Rechtslage und der Tatsache, dass das Gerät die
> Leitung "nicht mag", würde ich bei Amtsanschluss bleiben.
>
> Ansonsten evtl. mal überprüfen, wann genau das TWG eine Initialisierung
> macht, hab jetzt nicht die Anleitung komplett gelesen.
>
> Den Hersteller könnte man auch noch fragen, der weis evtl. auch über die
> Rechtslage bescheid.
>
>
> Ansonsten kann ich mir folgenden Kommentar nicht mehr verkneifen:
>
> Wer ohne technische Ausbildung an sicherheitsrelevanten Geräten
> "rumfummelt" und das nur, um ein paar Euro zu sparen, gehört mit einer
> saftigen Geldstrafe bestraft, oder in den Bau, wenn etwas passiert.

Ich danke für Rat zu "Finger weg, wenn du keine Ahnung hast" und nehme 
den auch ernst. Keine Sorge, selbst das Umklemmen an der LSA plus Leiste 
überlasse ich einem Fernmeldetechniker und die Bastelei am TWG auch. 
Dazu hatte ich diese Woche extra einen Aufzugsmonteur der Wartungsfirma 
da. Wenn es Änderungen gibt, werden die selbstversändlich vom TÜV 
abgenommen, der kommt am 15.02.

Martin
OP #2048280
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Jan S. schrieb:
> Martin Bünemann schrieb:
>> Keine Sorge, selbst das Umklemmen an der LSA plus Leiste
>> überlasse ich einem Fernmeldetechniker und die Bastelei am TWG auch.
> Das hörte sich bislang allerdings nicht danach an...
Sorry, wollte keine falschen Eindruck erwecken. Die Programmierung der 
Telefonanlage  (besser: die Einstellungen in der 
Konfigurationssorftware) traue ich mir zu.  Netzwerkkabel und "interne" 
Basteleien bis hin zum S0 - Bus auch, Aber den Abschluß macht der 
Fernmeldetechniker, ggf. mit seinem Prüfhandapparat. Aber 
sicherheisrelevante Dinge gehören in die Hand von Experten. Darum gehe 
ich eben nicht an den a/b vom TWG, sondere lese mich ein um 
Möglichkeiten zu erforschen.
Gast #2048389
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1. Geiz ist geil?
2. Ab 20 Minuten eingesperrt im Lift nennt man Freiheitsberaubung.
3. Auch am S0 kann man was verkeht machen.
4. Eine USV ist das erste Teil was nach 2 Jahren einen neuen Akku haben 
sollte oder unzuverlässig wird.
5. Wenn Du eine ordentliche Amtleitung hast, kümmern sich ANDERE, auch 
wenn im Wohnvirtel der Strom mal länger weg sein sollte.
6. Hinweis für Kaufmänner:Eine USV ist üblicherweise für 20 Minuten 
Ausfall dimensioniert .... oder kostet mehr.
Gast #2048438
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Also bei uns liefen die Fahrstühle auch über die Telefonanlage, die Hing 
an einer großen USV und da hatte auch kein TÜV entwas dagegen.

Kann es sein das das Wählgerät ein Problem mit dem Freizeichen der 
Telefonanalge hat, eventuell muss man die Wähltonerkennung abschalten?
Gast #2048469
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>die Wähltonerkennung
oder die "0" ?

USV ist trotzdem ein kritischer Punkt, der regelmäßig hinterfragt werden 
muß! Oft sind nach wenigen Jahren oder einer längeren STromabschaltung 
(Tiefentladung) die Akkus hinüber.

Die Größe der USV sagt noch wenig über deren Zuverlässigkeit im Einsatz. 
Da reicht schon ein "Hausmeister", der die falsche Leiterplatte 
erwischt...
Gast #2048498
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oszi40 schrieb:
> USV ist trotzdem ein kritischer Punkt, der regelmäßig hinterfragt werden
> muß! Oft sind nach wenigen Jahren oder einer längeren STromabschaltung
> (Tiefentladung) die Akkus hinüber.

an der USV hing unser gesamter Serverraum mit 3Racks dran und sie hielt 
1Stunde lang bei 70% Last. Es wurde einmal im Monat ein Batteritest 
gemacht.

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