Guten Abend, mir stellt sich die Frage, welche Bezeichnungen man legal vor seinem Namen führen darf, ohne daß man dazu einer Schulbildung oder Abstammung oder Geldleistung notwendig werden würde. Damit fallen die akademischen Grade wie Doktor und Professor schon einmal flach, sie bedingen schulische Bildung. Standesbezeichnungen und Berufstitel wie Ingenieur oder Kommerzialrat scheiden aus verwandeten Gründen aus. Dozent darf man sich angeblich ebenfalls nicht nennen. Bei den Adelstiteln sieht es ähnlich aus, hier ist entweder natürliche Abstammung oder Adoption (bedingt meistens Geldtransfer) von Nöten. Bleiben noch "Berufsbezeichnungen", wohlklingend fällt mir hier aber nur der Herr Direktor ein. Wer weiß mehr?
Wie wärs mit Esel? In diesen Dingen bestehen große Unterschiede zwischen D und Ö.
Иван S. schrieb: > Wer weiß mehr? Man muss sicher unterscheiden zwischen Dingen, die zum Namen gehören (Dr. z. Beispiel) und Berufsbezeichnung, die NACH dem Namen irgendwo hingeschrieben werden..
Michael K-punkt schrieb: > Man muss sicher unterscheiden zwischen Dingen, die zum Namen gehören > (Dr. z. Beispiel) und Berufsbezeichnung, die NACH dem Namen irgendwo > hingeschrieben werden.. Mir geht es nicht um eine Eintragung in ein Dokument wie den Reisepaß, eher um die mögliche Verwendung in Briefen und in der Konversation. Insofern ist der Direktor schon ein ziemlich gutes Beispiel, er kann im Schriftverkehr verwendet werden (Dir. Iwan Lokomotifeilowitsch, Musterstraße 11, 1080 Musterhausen) als auch in der Konversation ("Guten Morgen, Herr Direktor"). Allerdings muß es wohl mehr Möglichkeiten als nur den Direktor geben. Edit: Der Präsident wäre mir noch eingefallen.
Uhu Uhuhu schrieb: > Lies das: http://de.wikipedia.org/wiki/Namenszusatz Dort stehen nur jene Sachen, für die es Voraussetzungen zum Führen gibt. Also exakt das, was ich nicht suche.
In D geht nur das, was dort steht. Dazu evtl. noch Künstlernamen, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Wenn du Künstler bist darfst du anscheinend auch ein "von" vor deinen Namen setzen. So hat es zumindest der Musiker "Hubert von Goisern" gemacht. Als er mal darauf angesprochen wurde, was es mit dem "von" auf sich hat, erklärte er, dass er aus Goisern stammt. Weil aber "Hubert aus Goisern" nicht so gut klingt nannte er sich kurzentschlossen "Hubert von Goisern". Kein Witz!
Eure Majestät!
oder einfach nur HERR....
@Platinenschwenker ..
>von...
Das dürfte durch einen allseits bekannten Ex-Doktoranden zur Zeit
im Moment nicht sehr populär sein. Da hat die Betitelung zu sehr
gelitten.
@Ivan Börsenexperte Iwan Lokomotifeilowitsch Forum-Abhänger Iwan Lokomotifeilowitsch Mathematik-Interessierter Iwan Lokomotifeilowitsch da gibts bestimmt noch mehr Vorlagen hier aus dem Forum
Paul Baumann schrieb: > Ich bin Oberdezimalrat. > MfG Paul Nicht nur, du bist auch noch Fachmann für Reimologie. Vermutlich ausgebildet an der Reimisch-Westfälischen Hochschule für Dichtkunst und Satz stringente, arhythmische Verversung.
Sehr beliebt auch: Experte. In der Form als Klimaexperte, Nahostexperte, ... in Fernsehen und Presse gerne genutzt.
Genau...der Traum-Beruf "Society-Experte" a.k.a. "eigentlich arbeitslos"
Arbeitslos: bei den Damen heisst es dann, Saengerin, Schauspielerin und Model.
Иван S. schrieb: > welche Bezeichnungen man legal vor seinem > Namen führen darf Allergieberater Akupunkteur Anlageberater Anti-Aging-Therapeut Aroma-Therapeut Astrophysiker Autor Bachblütentherapeut Baubiologe Betriebsökonom Betriebswirt Bewegungstherapeut Coach Detektiv Direktor Dolmetscher Dozent (Nicht Privatdozent - PD ist akademisch geschützt) Eheberater Entspannungstrainer Ernährungsberater Ernährungstherapeut Erziehungsberater Erziehungstherapeut Esoteriker Fachberater Fachexperte für Psychologie Fachkaufmann Fachkosmetiker Feng Shui Berater Finanzberater Finanzkaufmann Finanzmakler Finanzoptimierer Finanz-Sachverständiger Finanzvermittler Galerist Geschäftsführer Gesprächstherapeut Gesundheitsberater Gesundheitstherapeut Graphologe Gutachter Handelsfachwirt Handelsvertreter Hausmeister Hausverwalter Hypnosetherapeut Industriefachwirt Immobilienmakler Informatiker IT Manager Journalist Jurist Manager Musiktherapeut Komponist Konfliktberater Kosmetiker Kosmologe Krisenmanager Lehrer für Autogenes Training Logistiker Makler Mediator Medienberater Musiktherapeut Nagelstylist NLP Berater NLP Therapeut Ökonom Organisationsberater Parapsychologe Personalberater Personal-Trainer Pflegegutachter Produktionsmanager Projektmanager Publizist Rechtsfachwirt Rechtswirt Redakteur Reiseleiter Rentenberater Restaurator Seelsorger Sekretär Seniorenbetreuer Seniorentherapeut Sexualberater Sozialpädagogischer Berater Sozialtherapeut Suchtberater Systemanalytiker Tanzpädagoge Technologieberater Therapeut für Reflexzonenstimulation Übersetzer Umweltberater Unternehmensberater Verkaufsleiter Verleger Vermögensberater Visagist Volkswirt Web-Designer Werbeberater Werbetexter Wirtschaftsjurist Wirtschaftsökonom Yoga-Lehrer
Kommunist Iwan Lokomotifeilowitsch Началник Иван Локомотивайлович ;o
Joe G. schrieb: >> welche Bezeichnungen man legal vor seinem >> Namen führen darf > > Geschäftsführer Ist das in DE wirklich der Fall? In Österreich ist dies üblicherweise mit einem Notariatsakt verbunden und bedarf einer Eintragung ins Firmenbuch.
Vor Jahren brauchte ich mal ein paar neue Küchenmöbel. Also ab in ein Küchenstudio. Der Verkäufer überreichte mir sein Kärtchen mit der Bezeichnung: Diplom-Küchenspezialist (plus Namen). Vermutlich bekommt man sowas in einem 2-wöchigen Verkaufsseminar. Ob die Bezeichnung ganz legal ist, da müßte ich selbst mal suchen. Einen Maurer als Diplom-Mauerspezialist, kann ich mir aber nur sehr schwer vorstellen. Obwohl der Zusammenhang auch nicht viel anders ist. ;-)
Konstrukteur Leiterplattenentflechter Entwickler Systemdesigner Autoexperte (Dudelkötter ist auch einer!)
Florian *.* schrieb: > Arbeitslos: bei den Damen heisst es dann, Saengerin, Schauspielerin und > Model. ROFL YMMD! :D
John Drake schrieb: >> Geschäftsführer > > Ist das in DE wirklich der Fall? In Österreich ist dies üblicherweise > mit einem Notariatsakt verbunden und bedarf einer Eintragung ins > Firmenbuch. In Deutschland kennt das BGB unterschiedliche Arten von Geschäftsführern. GmbH Geschäftsführer BGB Geschäftsführer Vereinsgeschäfstführer ... Für einige trifft die notarielle Beglaubigung auch in DE zu (z.B. GmbH-Geschäftsführer)
nenn dich doch einfach "präsident von fantastasien", gott oder sowas... oder gründe eine eigene kirche und erklär dich zu einer gottheit (oder noch besser mehreren). alternativ nennst du dich die x. reinkarnation deines (ur)^y-großvaters, hier musst du aber richtig zählen ;-)
Mir reicht es, wenn meine Mitarbeiter mich mit " Meister" ansprechen, und sich dabei auf den Boden werfen. :)
Mein Führer klingt auch etwas größenwahnsinnig :)
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