Forum: Offtopic Bezeichnung vor Namen legal nutzen - welche erlaubt?


von Иван S. (ivan)


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Guten Abend,

mir stellt sich die Frage, welche Bezeichnungen man legal vor seinem 
Namen führen darf, ohne daß man dazu einer Schulbildung oder Abstammung 
oder Geldleistung notwendig werden würde. Damit fallen die akademischen 
Grade wie Doktor und Professor schon einmal flach, sie bedingen 
schulische Bildung. Standesbezeichnungen und Berufstitel wie Ingenieur 
oder Kommerzialrat scheiden aus verwandeten Gründen aus. Dozent darf man 
sich angeblich ebenfalls nicht nennen. Bei den Adelstiteln sieht es 
ähnlich aus, hier ist entweder natürliche Abstammung oder Adoption 
(bedingt meistens Geldtransfer) von Nöten.

Bleiben noch "Berufsbezeichnungen", wohlklingend fällt mir hier aber nur 
der Herr Direktor ein.

Wer weiß mehr?

von Uhu U. (uhu)


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Wie wärs mit Esel?

In diesen Dingen bestehen große Unterschiede zwischen D und Ö.

von Michael K. (charles_b)


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Иван S. schrieb:

> Wer weiß mehr?

Man muss sicher unterscheiden zwischen Dingen, die zum Namen gehören 
(Dr. z. Beispiel) und Berufsbezeichnung, die NACH dem Namen irgendwo 
hingeschrieben werden..

von Иван S. (ivan)


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Michael K-punkt schrieb:
> Man muss sicher unterscheiden zwischen Dingen, die zum Namen gehören
> (Dr. z. Beispiel) und Berufsbezeichnung, die NACH dem Namen irgendwo
> hingeschrieben werden..

Mir geht es nicht um eine Eintragung in ein Dokument wie den Reisepaß, 
eher um die mögliche Verwendung in Briefen und in der Konversation.

Insofern ist der Direktor schon ein ziemlich gutes Beispiel, er kann im 
Schriftverkehr verwendet werden (Dir. Iwan Lokomotifeilowitsch, 
Musterstraße 11, 1080 Musterhausen) als auch in der Konversation ("Guten 
Morgen, Herr Direktor").

Allerdings muß es wohl mehr Möglichkeiten als nur den Direktor geben.
Edit: Der Präsident wäre mir noch eingefallen.

von Uhu U. (uhu)


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von Иван S. (ivan)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Lies das: http://de.wikipedia.org/wiki/Namenszusatz

Dort stehen nur jene Sachen, für die es Voraussetzungen zum Führen gibt. 
Also exakt das, was ich nicht suche.

von Uhu U. (uhu)


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In D geht nur das, was dort steht. Dazu evtl. noch Künstlernamen, da bin 
ich mir aber nicht ganz sicher.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Wenn du Künstler bist darfst du anscheinend auch ein "von" vor deinen 
Namen setzen. So hat es zumindest der Musiker "Hubert von Goisern" 
gemacht. Als er mal darauf angesprochen wurde, was es mit dem "von" auf 
sich hat, erklärte er, dass er aus Goisern stammt. Weil aber "Hubert aus 
Goisern" nicht so gut klingt nannte er sich kurzentschlossen "Hubert von 
Goisern".

Kein Witz!

von Michael H. (michael_h45)


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Und die Gelangweilten versammeln sich...

von Michael S. (technicans)


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Eure Majestät!
 oder einfach nur HERR....

@Platinenschwenker ..

>von...
Das dürfte durch einen allseits bekannten Ex-Doktoranden zur Zeit
im Moment nicht sehr populär sein. Da hat die Betitelung zu sehr
gelitten.

von LuXXuS 9. (aichn)


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"Herr Linksträger Mustermann"

von Paul B. (paul_baumann)


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Ich bin Oberdezimalrat.
MfG Paul

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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@Ivan

Börsenexperte Iwan Lokomotifeilowitsch
Forum-Abhänger Iwan Lokomotifeilowitsch
Mathematik-Interessierter Iwan Lokomotifeilowitsch

da gibts bestimmt noch mehr Vorlagen hier aus dem Forum

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Paul Baumann schrieb:
> Ich bin Oberdezimalrat.
> MfG Paul

Nicht nur, du bist auch noch Fachmann für Reimologie. Vermutlich 
ausgebildet an der Reimisch-Westfälischen Hochschule für Dichtkunst und 
Satz stringente, arhythmische Verversung.

von Pink S. (pinkshell)


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Sehr beliebt auch: Experte.

In der Form als Klimaexperte, Nahostexperte, ... in Fernsehen und Presse 
gerne genutzt.

von LuXXuS 9. (aichn)


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Genau...der Traum-Beruf "Society-Experte" a.k.a. "eigentlich arbeitslos"

von Florian *. (haribohunter)


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Arbeitslos: bei den Damen heisst es dann, Saengerin, Schauspielerin und 
Model.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Иван S. schrieb:
> welche Bezeichnungen man legal vor seinem
> Namen führen darf

Allergieberater
Akupunkteur
Anlageberater
Anti-Aging-Therapeut
Aroma-Therapeut
Astrophysiker
Autor
Bachblütentherapeut
Baubiologe
Betriebsökonom
Betriebswirt
Bewegungstherapeut
Coach
Detektiv
Direktor
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Dozent (Nicht Privatdozent - PD ist akademisch geschützt)
Eheberater
Entspannungstrainer
Ernährungsberater
Ernährungstherapeut
Erziehungsberater
Erziehungstherapeut
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Fachberater
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Fachkaufmann
Fachkosmetiker
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Finanzberater
Finanzkaufmann
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Galerist
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Gesundheitsberater
Gesundheitstherapeut
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Volkswirt
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Werbeberater
Werbetexter
Wirtschaftsjurist
Wirtschaftsökonom
Yoga-Lehrer

von Daniel -. (root)


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Kommunist Iwan Lokomotifeilowitsch
Началник Иван Локомотивайлович
;o

von John D. (Gast)


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Joe G. schrieb:

>> welche Bezeichnungen man legal vor seinem
>> Namen führen darf
>
> Geschäftsführer

Ist das in DE wirklich der Fall? In Österreich ist dies üblicherweise 
mit einem Notariatsakt verbunden und bedarf einer Eintragung ins 
Firmenbuch.

von J.-u. G. (juwe)


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Privatier

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel -------- schrieb:

> Началник Иван Локомотивайлович
Начальник bitteschön. ;-)

von Wilhelm F. (Gast)


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Vor Jahren brauchte ich mal ein paar neue Küchenmöbel. Also ab in ein 
Küchenstudio. Der Verkäufer überreichte mir sein Kärtchen mit der 
Bezeichnung: Diplom-Küchenspezialist (plus Namen). Vermutlich bekommt 
man sowas in einem 2-wöchigen Verkaufsseminar.

Ob die Bezeichnung ganz legal ist, da müßte ich selbst mal suchen.

Einen Maurer als Diplom-Mauerspezialist, kann ich mir aber nur sehr 
schwer vorstellen. Obwohl der Zusammenhang auch nicht viel anders ist. 
;-)

von Bernd G. (Gast)


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Konstrukteur
Leiterplattenentflechter
Entwickler
Systemdesigner
Autoexperte (Dudelkötter ist auch einer!)

von El Patron B. (bastihh)


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Florian *.* schrieb:
> Arbeitslos: bei den Damen heisst es dann, Saengerin, Schauspielerin und
> Model.

ROFL YMMD! :D

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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John Drake schrieb:
>> Geschäftsführer
>
> Ist das in DE wirklich der Fall? In Österreich ist dies üblicherweise
> mit einem Notariatsakt verbunden und bedarf einer Eintragung ins
> Firmenbuch.

In Deutschland kennt das BGB unterschiedliche Arten von 
Geschäftsführern.

GmbH Geschäftsführer
BGB Geschäftsführer
Vereinsgeschäfstführer
...

Für einige trifft die notarielle Beglaubigung auch in DE zu (z.B. 
GmbH-Geschäftsführer)

von Daniel F. (df311)


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nenn dich doch einfach "präsident von fantastasien", gott oder sowas...
oder gründe eine eigene kirche und erklär dich zu einer gottheit (oder 
noch besser mehreren).
alternativ nennst du dich die x. reinkarnation deines (ur)^y-großvaters, 
hier musst du aber richtig zählen ;-)

von Bernd F. (metallfunk)


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Mir reicht es, wenn meine Mitarbeiter mich mit " Meister"
ansprechen, und sich dabei auf den Boden werfen.  :)

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Mein Führer klingt auch etwas größenwahnsinnig :)

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