Bezeichnung vor Namen legal nutzen - welche erlaubt?

OP #2073601
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Guten Abend,

mir stellt sich die Frage, welche Bezeichnungen man legal vor seinem 
Namen führen darf, ohne daß man dazu einer Schulbildung oder Abstammung 
oder Geldleistung notwendig werden würde. Damit fallen die akademischen 
Grade wie Doktor und Professor schon einmal flach, sie bedingen 
schulische Bildung. Standesbezeichnungen und Berufstitel wie Ingenieur 
oder Kommerzialrat scheiden aus verwandeten Gründen aus. Dozent darf man 
sich angeblich ebenfalls nicht nennen. Bei den Adelstiteln sieht es 
ähnlich aus, hier ist entweder natürliche Abstammung oder Adoption 
(bedingt meistens Geldtransfer) von Nöten.

Bleiben noch "Berufsbezeichnungen", wohlklingend fällt mir hier aber nur 
der Herr Direktor ein.

Wer weiß mehr?
OP #2073608
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Michael K-punkt schrieb:
> Man muss sicher unterscheiden zwischen Dingen, die zum Namen gehören
> (Dr. z. Beispiel) und Berufsbezeichnung, die NACH dem Namen irgendwo
> hingeschrieben werden..

Mir geht es nicht um eine Eintragung in ein Dokument wie den Reisepaß, 
eher um die mögliche Verwendung in Briefen und in der Konversation.

Insofern ist der Direktor schon ein ziemlich gutes Beispiel, er kann im 
Schriftverkehr verwendet werden (Dir. Iwan Lokomotifeilowitsch, 
Musterstraße 11, 1080 Musterhausen) als auch in der Konversation ("Guten 
Morgen, Herr Direktor").

Allerdings muß es wohl mehr Möglichkeiten als nur den Direktor geben.
Edit: Der Präsident wäre mir noch eingefallen.
#2073641
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Wenn du Künstler bist darfst du anscheinend auch ein "von" vor deinen 
Namen setzen. So hat es zumindest der Musiker "Hubert von Goisern" 
gemacht. Als er mal darauf angesprochen wurde, was es mit dem "von" auf 
sich hat, erklärte er, dass er aus Goisern stammt. Weil aber "Hubert aus 
Goisern" nicht so gut klingt nannte er sich kurzentschlossen "Hubert von 
Goisern".

Kein Witz!
Persönliche Seite #2074423
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Иван S. schrieb:
> welche Bezeichnungen man legal vor seinem
> Namen führen darf

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Gast #2074558
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Vor Jahren brauchte ich mal ein paar neue Küchenmöbel. Also ab in ein 
Küchenstudio. Der Verkäufer überreichte mir sein Kärtchen mit der 
Bezeichnung: Diplom-Küchenspezialist (plus Namen). Vermutlich bekommt 
man sowas in einem 2-wöchigen Verkaufsseminar.

Ob die Bezeichnung ganz legal ist, da müßte ich selbst mal suchen.

Einen Maurer als Diplom-Mauerspezialist, kann ich mir aber nur sehr 
schwer vorstellen. Obwohl der Zusammenhang auch nicht viel anders ist. 
;-)
Persönliche Seite #2074620
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John Drake schrieb:
>> Geschäftsführer
>
> Ist das in DE wirklich der Fall? In Österreich ist dies üblicherweise
> mit einem Notariatsakt verbunden und bedarf einer Eintragung ins
> Firmenbuch.

In Deutschland kennt das BGB unterschiedliche Arten von 
Geschäftsführern.

GmbH Geschäftsführer
BGB Geschäftsführer
Vereinsgeschäfstführer
...

Für einige trifft die notarielle Beglaubigung auch in DE zu (z.B. 
GmbH-Geschäftsführer)
#2074940
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nenn dich doch einfach "präsident von fantastasien", gott oder sowas...
oder gründe eine eigene kirche und erklär dich zu einer gottheit (oder 
noch besser mehreren).
alternativ nennst du dich die x. reinkarnation deines (ur)^y-großvaters, 
hier musst du aber richtig zählen ;-)

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