Gast
#2164519
Wenn man z.b. 2 eigene Sendeanlagen an verschiedenen Orten verbinden will, wärend eine davon automatisiert abläuft? Geht das?
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Kann man beim Amateurfunk auch 2 Rufzeichen erhalten?
Gast
#2164519
Wenn man z.b. 2 eigene Sendeanlagen an verschiedenen Orten verbinden will, wärend eine davon automatisiert abläuft? Geht das? Für automatisch arbeitende Stationen kann das personengebundene Rufzeichen eh nicht verwendet werden. Da muss man ein zusätzliches Rufzeichen beantragen, dass an die automatische Station gebunden ist.
Gast
#2164561
Für eine automatische Station im (mehr oder weniger ;-) ) kurzzeitigem Testbetrieb kann man mit Bindestrich eine Ziffer an das eigene Rufzeichen anhängen. (AFAIR und IMHO)
Gast
#2164588
Hallo Kann man beim Amateurfunk auch 2 Rufzeichen erhalten? Man bekommt IMMER 7 Rufzeichen. Zusätzlich zu dem persönlich zugeteilten hat man noch die sechs Rufzeichen: MOE, MOI, MOS, MOH, MO5 und MOT. Ansonsten muss man zusätzliche Rufzeichen beantragen. z.B. als Ausbildungsrufzeichen oder eben für automatisch arbeitende Stationen. Die Detais der Bedingungen ändern sich oft. Abhängig davon, wie der Wind der Gesetzteslage gerade bläst. Also nachfragen. Viel Spass. Sockenpuppe schrieb: > Zusätzlich zu dem persönlich zugeteilten hat man noch die sechs > > Rufzeichen: > MOE, MOI, MOS, MOH, MO5 und MOT. Wobei Diese Rufzeichen aber nur streng Zweckgebunden kurzzeitig eingesetzt werden dürfen. Aber Immerhin für Automatisch betriebene Stationen ;-) (Nicht das sich jetzt jemand mit MO5 Meldet, nur weil er das hier gelesen hat ;-) ) Gruß Carsten Carsten Sch. schrieb: >> Rufzeichen: > >> MOE, MOI, MOS, MOH, MO5 und MOT. sind für, in einen kurzen Zeitraum, automatisch betriebene Fuchsjagdsender vorgesehen. Sie dienen dem Fuchsjäger zur Unterscheidung der Füchse sprich Fuchsjagdsender. Diese werden in CW ausgesendet. Keinesfalls sind diese Rufzeichen ( sofern man sie als solche überhaupt bezeichnen darf ) für sonstige Zwecke erlaubt. Ralph Berres
Gast
#2165412
Siehe Gebührenordnung bei der Bundesnetzagentur, bzw Bundesjustizministerium: http://bundesrecht.juris.de/afuv_2005/anlage_2_23.html Antwort schreibenBitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben. |
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