Hi, ein Artikel bei Heise hat mich heute doch stutzig gemacht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsen-sperrt-Anonymisierungsdienste-aus-1263719.html Das betrifft mich zwar so nicht direkt. Hier im Kreis aber zum Beispiel, da verlangen viele Behörden bei der Kommunikation und Abwicklung über Email Formulare im '.doc-Format' (O-Ton). Statistiken gibt es als Excel-Dokument, schlimmstenfalls als dieses xlsx-Zeugs (OfficeOpenXML). Wie sieht denn das rein rechtlich aus? Die Sache mit dem Telemediengesetz spricht der Artikel oben ja an. Aber kann ich von einer Behörde beispielsweise fordern, dass sie mir Dokumente und Formulare, auf die ich einen Anspruch habe (etwa Rechnungen), in einem zugänglichen Format aushändigt? Oder umgekehrt: Hat die Behörde einen Anspruch darauf, Dokumente von mir in einem speziellen Format zu fordern? Bei den alten Office-Formaten ist das noch weniger tragisch, aber mit OfficeOpenXML hat auch meine LibreOffice-Installation arg zu beißen. Und Geld, um mir mal eben ein MS-Office zu leisten, habe ich nicht übrig. Abgesehen davon, dass mir der Schund nicht auf die Platte kommt und so weiter. Auch dir Grenze dazwischen würde mich interessieren. PDF war auch mal proprietär und OfficeOpenXML ist heute auch standardisiert. Was darf nun wer und wie fordern? Hach war das herrlich einfach, so mit Papier und Kuli :-) Danke und Gruß, Kama
Sven P. schrieb: > Hi, > > ein Artikel bei Heise hat mich heute doch stutzig gemacht: > http://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsen-sperrt-Anonymisierungsdienste-aus-1263719.html > > Das betrifft mich zwar so nicht direkt. > Hier im Kreis aber zum Beispiel, da verlangen viele Behörden bei der > Kommunikation und Abwicklung über Email Formulare im '.doc-Format' > (O-Ton). Statistiken gibt es als Excel-Dokument, schlimmstenfalls als > dieses xlsx-Zeugs (OfficeOpenXML). xlsx ist doch Excel? Aber zum Thema: Interessant wärs schon, aber das einfachste/praktikabelste ist wohl, sich einfach einen Viewer für das Format zu holen :)
Was meint das Grundgesetz heute? "Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt...." Im GG habe ich jetzt noch kein spezielles Datenformat gefunden. Unter "allgemein zugänglichen Quellen" verstehe ich Sachen, die man ungehindet lesen kann. Ist das so? Alternativ könnte man natürlich in Niedersachsen anfragen, ob die bitte mal "das Internet ausdrucken könnten", damit ich es ungehindert lesen kann :-)
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