Forum: PC Hard- und Software Rechtslage bei IT-Integration der öffentlichen Hand


von Sven P. (Gast)


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Hi,

ein Artikel bei Heise hat mich heute doch stutzig gemacht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsen-sperrt-Anonymisierungsdienste-aus-1263719.html

Das betrifft mich zwar so nicht direkt.
Hier im Kreis aber zum Beispiel, da verlangen viele Behörden bei der 
Kommunikation und Abwicklung über Email Formulare im '.doc-Format' 
(O-Ton). Statistiken gibt es als Excel-Dokument, schlimmstenfalls als 
dieses xlsx-Zeugs (OfficeOpenXML).

Wie sieht denn das rein rechtlich aus? Die Sache mit dem 
Telemediengesetz spricht der Artikel oben ja an. Aber kann ich von einer 
Behörde beispielsweise fordern, dass sie mir Dokumente und Formulare, 
auf die ich einen Anspruch habe (etwa Rechnungen), in einem zugänglichen 
Format aushändigt? Oder umgekehrt: Hat die Behörde einen Anspruch 
darauf, Dokumente von mir in einem speziellen Format zu fordern?

Bei den alten Office-Formaten ist das noch weniger tragisch, aber mit 
OfficeOpenXML hat auch meine LibreOffice-Installation arg zu beißen. Und 
Geld, um mir mal eben ein MS-Office zu leisten, habe ich nicht übrig. 
Abgesehen davon, dass mir der Schund nicht auf die Platte kommt und so 
weiter.

Auch dir Grenze dazwischen würde mich interessieren. PDF war auch mal 
proprietär und OfficeOpenXML ist heute auch standardisiert. Was darf nun 
wer und wie fordern?
Hach war das herrlich einfach, so mit Papier und Kuli :-)


Danke und Gruß,
Kama

von Reinhard S. (rezz)


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Sven P. schrieb:
> Hi,
>
> ein Artikel bei Heise hat mich heute doch stutzig gemacht:
> 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsen-sperrt-Anonymisierungsdienste-aus-1263719.html
>
> Das betrifft mich zwar so nicht direkt.
> Hier im Kreis aber zum Beispiel, da verlangen viele Behörden bei der
> Kommunikation und Abwicklung über Email Formulare im '.doc-Format'
> (O-Ton). Statistiken gibt es als Excel-Dokument, schlimmstenfalls als
> dieses xlsx-Zeugs (OfficeOpenXML).

xlsx ist doch Excel?

Aber zum Thema: Interessant wärs schon, aber das 
einfachste/praktikabelste ist wohl, sich einfach einen Viewer für das 
Format zu holen :)

von oszi40 (Gast)


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Was meint das Grundgesetz heute?
"Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu 
äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen 
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der 
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine 
Zensur findet nicht statt...."

Im GG habe ich jetzt noch kein spezielles Datenformat gefunden. Unter 
"allgemein zugänglichen Quellen" verstehe ich Sachen, die man ungehindet 
lesen kann. Ist das so?

Alternativ könnte man natürlich in Niedersachsen anfragen, ob die bitte 
mal "das Internet ausdrucken könnten", damit ich es ungehindert lesen 
kann :-)

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