Auslöse, Trennungszulage, Zulage für Übernachtung

Gast #2234737
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Hat jemand Erfahrung mit Zuzahlungen des Arbeitgebers
für Serviceausendienstler bei Übernachtungen, wenn die
ganze Woche unterwegs? Hatte heute ein Bewerbungs- gespräch, AG bezahlt 
Hotel, Spesen und zusätzlich noch
x € pro Übernachtung sozusagen als Schmerzensgeld
da nicht bei Familie und das abgabenfrei. Habe sowas
schon vom Kumpel gehört, der kriegt bei > 3 Nächte von
zu Hause weg pro Woche 140,--. Wollte ich nicht glauben.
Würde bei mir noch mehr sein. Was mich stutzig macht, dass da Vater 
Raffgier nicht die Hand mit aufhält.
Gast #2235024
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Das, was Du einnimmst, must du auch versteuern, wenn Du keine Ausgaben 
dagegenzusetzen hast, was man aber meistens hat.

Diese Zuzahlerei ist nur insoforn anders zu sehen, weil darauf keine 
Sozialabgaben erhoben werden und zwar auch nicht für den AG. Das ist 
letztlich zu Deinem Nachteil im Vergleich zu einem echten Brutto.

Auslöse sind 35,- - 50,- Euro je Tag, je nach Entfernung

Hotel geht 20,- pauschal, ansonsten nach Landestarif, oder Realrechnung

Trennungsgeld kenne ich nicht

Heimfahrten einmal die WOche einfach, alle 2 Wochen doppelt

Wie gesagt sind das alles Bruttoeinnahmen, die nur keine Sozialabgaben 
nach sich ziehen. Wenn Du weniger Kosten hast, machst Du einen Gewinn, 
der nicht versteuert werden muss. Das sind aber Mücken!

Was Du auch noch hast: 24,- Euro am Tag Verpflegungsmehraufwand. Der 
muss aber auch wieder mit den AG-Leistungen verrechnet werden.

Ist alles ein dummes Gerechne.

Ich berechne dem Kunden als Selbständiger einfach 500,- am Tag für 8h 
und fertig. Alle Kosten abgezogen und gut ist.
Gast #4971803
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Keine Ahnung wieviel es 2011 gab, Aktuelleres findest du hier:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2015-12-09-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2016.html

Aber auf das Kleingedruckte achten. In der Regel wird der Montag und der 
Freitag nur anteilig bezahlt weil du an diesen ja keine 24Std. außer 
Haus bist.
(Firma: --------------) #4971833
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Irgendwer schrieb:
> Keine Ahnung wieviel es 2011 gab, Aktuelleres findest du hier:
>
> 
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2015-12-09-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2016.html
>
> Aber auf das Kleingedruckte achten. In der Regel wird der Montag und der
> Freitag nur anteilig bezahlt weil du an diesen ja keine 24Std. außer
> Haus bist.

Was hat die Versteuerung mit den Anspruch auf Auslöse zu tun?

Die Auslöse und Reiskostenvergütung wird in Tarifverträgen oder im 
Arbeitsvertrag geregelt.

Und echt, mir hängt das Holkopfargument  im #4971803 dermaßen zum Halse 
raus. Ich kann dieses "Nepper, Schlepper und Bauernfänger" Argument 
nicht mehr hören!
#4972471
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Cha-woma M. schrieb:
> Was hat die Versteuerung mit den Anspruch auf Auslöse zu tun?

Die Höhe der Auslöse schon.

Cha-woma M. schrieb:
> Die Auslöse und Reiskostenvergütung wird in Tarifverträgen oder im
> Arbeitsvertrag geregelt.

Bzw. nicht geregelt und muss bei Dienstleistern dann für jeden Einsatz 
neu verhandelt werden, mit der Alternative die Kündigung zu erhalten.
Friss oder Stirb.
Gast #4972835
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> Autor: I-wesener@t-online.de (Gast)
> Datum: 11.04.2017 17:36

> Wieviel Auslöser bekomme ich pro Tag.
> Ich bin von Montag bis Freitag auf  Montage

Wo ?

In China, Brasilien oder Kleinblittersdorf.

Dafür gibt es Tabellen vom Finanzamt an die sich in der Regel seriöse 
Firmen
auch halten. Bindend sind die allerdings nicht !

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