Was rechnet ihr alle in eure Gehaltsaussage ein?

Gast #2250934
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Hi,

ich lese ja öfters Threads hier wo auch Gehälter angesprochen werden. 
Was rechnet ihr da alles hinein?

Grundgehalt
Leistungszulage (ERA - falls in Firma vorhanden)
Urlaubsgeld
Weihnachstgeld
Bonus (variert von Jahr zu Jahr ja sicherlich)
Firmenrente (kann auch einen sichtbaren Teil vom Gehaltspaket ausmachen)
weitere Zuschüsse vom Arbeitgeber (Jobticket, Zuschuss zur Kantine, VL, 
....)

Bei Vorstellungsgesprächen und dem anschließenden Angebot habe ich schon 
verschiedenes erlebt. Z.b. 60k gefordert und dann 50k als Gehalt 
(Grundgehalt + Leistungszulage + UG + WG), 10% Boni und Rest war 
aufgeteilt in Betriebsrentenzahlung AG, Zuschuss zum Bahnticket usw.
Aber auch 60k gefordert und dies in Form von Grundgehalt + 
Leistungszulage + UG + WG angeboten bekommen. Hinzu kamen noch 
obendrauf, Firmenrente, Kantinenzuschuss usw., sodaß das endgültige 
Gehalt sogar höher lag.

Gebt ihr also alle Bestandteile in eurem Gehalt mit an oder nur das was 
auch direkt monatlich an auch ausbezahlt wird?
Gast #2250950
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Hallo,
wenn es regenmäßige Zahlungen sind, welche Vertraglich (ev. 
Tarifvertraglich) fixiert sind, wie etwa Urlaubsgeld (2,3%/Tag), dann 
gehören sie zum Bruttojahresgehalt natürlich mit dazu. Beim 
Weihnachtsgeld muss man sich vor Augen halten, dass es, bei Tariflichen 
Gehältern regelmäßig, von der Firmenzugehörigkeit abhängt (35% bis 55%).
Andere Vertragliche Zulagen können auch ne Menge ausmachen. Hier muss 
man sich aber selbst fragen, ob man sie nutzt. Wenn ich nen Zuschlag zum 
ÖPNV bekomme, aber nicht nutze, sollte man es auch nicht in Kalkül 
ziehen.
Bei Boni sollte man beachten, dass sie ohne Rücksprache mit dem AN aus 
betrieblichen Gründen gekürzt werden können. Wer also z.B. ne 
Hausfinanzierung zu laufen hat, sollte sich auf eine Gehalt das zu 80% 
aus einer Leistungszulage besteht, nicht einlassen.
Gast #2254529
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Man sollte schon alles einrechnen, auch die AG-Zuschüsse! Bei der 
Krankenversicherung ist es egal, weil zumindest die gesetzlich 
versicherten alle gleiche Leistungen haben und man durch eine veränderte 
Zuzahlung keinen Gewinn machen kann.

Aber bei der RV+AV fliesst ja auch Geld vom AG über den Umweg der 
Rentenkasse wieder zu einem zurück. Und da ist es z.B. ein Unterschied, 
ob man einen Teil des Gehaltes in Zulagen bekommt! Davon muss der AG 
nämlich keine RV zahlen! Auch macht es einen Unterschied, ob man im 
Osten wohnt. Dort ist der Bemessungsbetrag geringer und man kriegt 
weniger hinzu. Das macht im Extremfall fast 1000,- im Jahr! Andererseits 
fehlt der Solizuschlag.

Fazit: Gehaltsanteile, die als Zulagen oder "steuerfreie" 
Kostenerstattungen gezahlt werden und die unterhalb der 
Bemessungsgrenzen liegen (KV~=48k, RV~=64k) sind weniger wert, als 
echtes brutto.

Wenn das Gehalt über 65k liegt, ist diese Betrachtung egal.

Es ist auch egal, ob etwas "steuerfrei" gezahlt wird. Es ist aufgrund 
der steuerschädlichen Gegenrechung mit den Aufwänden zu rechnen, wie ein 
Bruttogehalt! Der Unterschied ist lediglich im Steigungspunkt der 
Steurkurve zu sehen, weil die ersparten Steuern für 2000,- mehr nicht 
unbedingt dieselben sind, wie zurückerstattet Steuern für 2000,- 
weniger.

Aber auch dieser Punkt ist oberhalb von etwa 55k - wo die Kurve flach 
verläuft - völlig egal. So richtig vorteilhaft sind "steuerfreie" 
Beträge nur für Geringverdiener, aber dort schlägt meist der obige Punkt 
negati(er) zu!!!!
Gast #2254604
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Harald schrieb:
> Auch macht es einen Unterschied, ob man im
> Osten wohnt. Dort ist der Bemessungsbetrag geringer und man kriegt
> weniger hinzu. Das macht im Extremfall fast 1000,- im Jahr! Andererseits
> fehlt der Solizuschlag.

Denken das nach so vielen Jahren immer noch die meisten aus der 
Alt-BRD??

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