Arbeitgeber verweigert Arbeitszeugnis

OP #2263941
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Hallo,

Ich war jetzt 1,5 Jahre befristet bei einem Arbeitgeber angestellt, und 
habe nun einen neuen Job. Zwar beim selben Chef, aber bezahlt aus einer 
anderen Geldquelle (Uni). Ich habe ein Arbeitszeugnis verlangt, aber 
bekomme keines, mit der Ausrede, der Chef sei zu beschäftigt. Zudem will 
ich ihm nicht unbedingt auf die Nase binden, dass ich mich mal ganz 
unverbindlich außerhalb bewerbe (nur so zum Spaß, vielleicht findet man 
ja was Nettes...).
Gibt es irgendeine Frist in der die mir das Zeugnis geben müssen?
#2264135
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Zuckerle schrieb im Beitrag #2264070:
> Was heißt hier verplichtet, wenn er keine Lust hat eins auszustellen hat
> er eben keine Lust. Willst du deswegen vor Gericht ziehen?
Was sonst? Noch ist das ein Rechtsstaat und keine Anarchie.
> Du bist doch noch in der Firma? Besorge dir Briefpapier mit dem
> Firmenlogo
> und mache dir dein Arbeitszeugnis selbst. Das sind die Besten!
Oder die schlechtesten, weil man gleich sieht wer der Verfasser
ist. An einen Briefbogen mit Firmenlogo wird der TO wohl nicht
ran kommen und wenn doch, könnte das schnell missinterpretiert
und zur fristlosen Kündigung führen.

Mike Strangelove schrieb:
> Gibt es irgendeine Frist in der die mir das Zeugnis geben müssen?

Die Frist die du vorgibst(2-3 Wochen, höchstens einen Monat
Verjährung ist glaube ich drei Jahre), bei der sich dein
Arbeitgeber nach fruchtlosen verstreichen in Verzug befindet
mit der Konsequenz, ihn dann erfolgreich verklagen zu können.
Ohne Fristsetzung hätte das nämlich keinen Erfolg, weil auch
dein Chef Rechte hat, die zu beachten sind, nämlich ihm
Gelegenheit zu geben, sich wohl zu verhalten.
Gast #2264141
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Michael S. schrieb:
> Oder die schlechtesten weil man gleich sieht wer der Verfasser
>
> ist. An einen Briefbogen mit Firmenlogo wird der TO wohl nicht
>
> ran kommen und wenn doch könnte das schnell missinterpretiert
>
> und zur fristlosen Kündigung führen.

hat nicht vor kurzem ein Gericht festgestellt, dass selbst das fälschen 
der Unterschrift des Chefs auf einem Arbeitszeugnis kein dienstliches 
Vergehen ist und somit keine Kündigung rechtfertigt?
Gast #2265401
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> befristet bei einem Arbeitgeber angestellt

Wenn die Befristung ausläuft, braucht man keine Kündigung.

In einer ordenltlichen Firma bekommt man auch ein Zeugnis. Eine 
Nachfrage, was da so üblich ist, kann nicht schaden. Betriebsrat und 
Personalstelle sind auch Ansprechpartner für Nachfragen. Allerdings wird 
ein unfreundlicher Chef selten ein freundliches Zeugnis schreiben. Etwas 
selbst schreiben und vorlegen könnte die Sache zwar erleichtern, aber 
wer nicht jeden Tag Zeugnisse schreibt, kann auch viel falsch machen.

Meine harmlose Lösung wäre: dem Chef einen Termin setzen und fragen wie 
Du ihn dabei unterstützen kannst.
#2265501
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Rudi Radlos schrieb:
> Etwas
> selbst schreiben und vorlegen könnte die Sache zwar erleichtern,

Aber der Arbeitgeber ist an diesen Vorschlag nicht gebunden und
kann trotzdem auf der Grundlage des Vorschlags ein deutlich
schlechteres Zeugnis schreiben und muss dann auch keine zwei 
Nachbesserungsversuche dann erdulden weil ja ein Skript von dir
vorliegt. Ausgetrickst biste dann.
Wenn man selbst am Entwurf beteiligt war könnte eine Klage auf ein
ordentliches Zeugnis problematisch bis unmöglich sein.
Besser man überlässt das dem Arbeitgeber allein und wenn es nicht
gefällt braucht man nur zwei Nachbesserungsversuche hinnehmen
bevor man auf ein gutes Zeugnis klagen kann.
Im Zweifel würde ich das aber mit einem Anwalt abklären.
Angeblich soll man sogar 30Jahre Anspruch auf ein Zeugnis haben,
aber ob das überhaupt stimmt und pragmatisch ist kann ich nicht sagen.

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