Meister nötig für Elektrotechniker als Subunternehmer?

Gast #2272025
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Hallo,
ich bin Elektrotechniker, habe keinen Meister, würde mich aber gern 
irgendwann selbsständig machen. Ein befreundeter selbstständiger 
Elektromeister würde mich als Subunternehmer anstellen. Jeder hätte ein 
anderes Fachgebiet, wir würden uns also gut ergänzen. Brauche ich dazu 
auch einen Meister? Oder reicht es aus dass er Meister ist?
#2272045
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Michael schrieb:
> Hallo,
> ich bin Elektrotechniker, habe keinen Meister, würde mich aber gern
> irgendwann selbsständig machen.

Voll oder nebenbei und womit? Handwerk oder Industrie?
Fragen über Fragen die dir hier wohl keiner verbindlich
beantworten kann und selbst dann kann die HWK immer noch
kommen und Stress machen, weil die das ganz anders sehen.
Im klassischen Handwerk brauchste sicher einen Meister, der
auch betrieblich präsent sein muss. Es hat Fälle gegeben
wo Ruheständler Lizenzen vergeben haben, aber das wird
als nicht mehr geduldet propagiert. Frühere Konstrukte können
noch Bestandsschutz haben, genau weiß ich das natürlich nicht.
Es gab mal eine Sendung wo das alles so erwähnt wurde.
Bei so einem wichtigen Schritt muss du so oder so das mit
der HWK abklären, denn die bekommen deine Gewerbeanmeldung
auch immer auf den Tisch und wenn dann nichts geklärt wurde
wird das einfach als Schwarzarbeit strafverfolgt.
Da kennen die gar nichts.

Michael schrieb:
> Ein befreundeter selbstständiger
> Elektromeister würde mich als Subunternehmer anstellen.

Entweder bist du Subunternehmer mit nur einem Kunden, dann
bekommste Ärger weil das eine Scheinselbständigkeit ist,
oder du bist normal angestellt mit allen Rechten und Pflichten.

Einzige Lücke die ich sehe ist ein Gewerbe das nicht explizit
dem klassischen Handwerk zuzuordnen ist und man das macht was
man machen will. Nur lässt sich das Risiko dann nicht mehr
versichern und wenn was passiert, oder du vom Zoll auf einer
Baustelle überprüft wirst und irgend was kommt denen komisch
vor dann bekommt man auch Ärger ohne Ende. Die Konkurrenz
wird auch nicht schlafen. Gerade im Elektrohandwerk kann ne Menge
passieren. Ich würde es mir gut überlegen, bevor ich versuche
ein System zu überlisten das man nicht kennt.
Gast #2272069
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Also meine Technikerausbildung ist schon ein paar Tage her, aber ich bin 
mir ziemlich sicher, das du dich selbstständig machen kannst und in 
einem wie auch immer gearteten Subunternehmerfall arbeiten darfst.
Allerdings ist der Hinweis mit der Scheinarbeit sicherlich nicht zu 
verachten.

Waren derartige Fragen nicht Inhalt der Technikerschule?
#2272081
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mkroes schrieb:
> Waren derartige Fragen nicht Inhalt der Technikerschule?

Also bei mir nicht, aber das ist auch schon ne Weile her,
aber mittlerweile haben sich auch einige Gesetze dazu geändert.
Grundsätzlich kann man sich überall selbständig machen,
wenn man den Beruf gelernt hat, ihn beherrscht und dieser
nicht Gefahrgeneigt ist und das ist eben oft nicht der Fall.
Malern und Tapezieren kann man auch ohne Meister, aber
Elektro? Das muss man dann im Detail analysieren ob es Gefahren gibt.
Elektrotechniker ist nicht gleich Qualifikation im Elektrohandwerk.
Den Elektrotechniker können aber auch Maschinenbauer(bin
selbst mal einen begegnet), Zahntechniker, Kundendiensttechniker
und weiß der Geier was, machen. War in meinem Semester bunt gemischt.
Sogar ein Meister war dabei und sicherlich sind da noch ganz andere
Variablen möglich.
Gast #2272159
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In manchen Bundesländern kann man Leistungem aus dem Techniker zum 
Großteil für einen Meisterbrief anrechnen lassen. Nachzuholen ist auf 
jeden Fall Teil 1. Erkundige Dich mal danach. Innerhalb kurzer Zeit und 
mit relativ wenig Geld bist Du dann selber Meister und hast Almosen der 
HWK nicht mehr nötig.
Gast #2272291
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Das was du schreibst klingt unlogisch. Wenn du als Subunternehmer 
arbeiten willst, dann brauchst du doch selbst eine Firma, auch wenn das 
nur ein ein Mann Unternehmen ist. Um Elektroarbeiten ausführen zu dürfen 
musst du im Handelsregister bei der Handwerkskammer eingetragen sein und 
genau dafür musst du entsprechend den Meistertitel haben.
#2272321
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Roland schrieb:
> Handelsregister bei der Handwerkskammer eingetragen

Eigentlich heißt es Handwerksrolle aber statt hier zu spekulieren
mal etwas ausführlicheres von wikipedia, auch wenn ich an einige
Passagen nicht so recht glaube:
http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerksrolle

Ich erinnere mich noch genau das ich als Geselle in die Handwerksrolle
eingetragen wurde, aber das ist lang her und mittlerweile kann das
auch schon wieder geändert worden sein.
Gast #2272327
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> Ein befreundeter selbstständiger Elektromeister würde mich als
> Subunternehmer anstellen.

Schwachsinn! Anstellen als Subunternehmer. LOL. ROFL. MegaLOL.

Sachlich: Handwerkskammer. IHK. Ordnungsamt.
Moderator Persönliche Seite #2272388
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Roland schrieb:
> Als Geselle in die Handwerksrolle, ja ne, is klar...

Da sollte es auch sein.

Denn siehe hier: BVerfG, Urteil v. 5.12.2005, Az.: 1 BvR 1730/02

Und: regelmäßig können sich auch EU-Ausländer ohne Meisterprüfung 
eintragen lassen (freie Berufsausübung).

Sämtliche Prozesse der HWKs diesbezüglich gingen bisher verloren.

Warum hat eigentlich noch niemand gegen die Schornsteinfegerpraxis 
geklagt?

Chris D.
Gast #2272452
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wow Danke für die tollen Antworten.

@Michael S.
Also ich bin auf Haushaltsgeräte spezielisiert, Waschmaschine, 
Geschirrspüler, Trockner, Kaffeemaschinen usw. Der befreundete Meister 
bräuchte mich also für diesen Kundenstamm weil er diese Richtung nicht 
abdeckt. dann ist es doch keine Scheinselbsständigkeit
#2272753
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Michael schrieb:
> dann ist es doch keine Scheinselbsständigkeit

Doch, so wie Matthias das recht anschaulich gemacht hat, aber
man muss nicht alle Kriterien erfüllen. Eins reicht schon, aber
wenn sich da was ändert, z.B. das man plötzlich auf Dauer wieder
nur mit mit einem Kunden da steht, kann es eng werden. Allerdings
passiert das alles nicht von heute auf morgen, denn ein Geschäftsjahr
ist lang und das ist in der Regel genug Zeit da aktiv zu werden.
Ich hab die Gesetze und Verordnungen ja nicht gemacht, ich
versuche eben nur nicht gegen die zu verstoßen um nicht
erfolgreich verklagt zu werden.

Michael schrieb:
> Der befreundete Meister
> bräuchte mich also für diesen Kundenstamm weil er diese Richtung nicht
> abdeckt. dann ist es doch keine Scheinselbsständigkeit
Na, ich weiß nicht, ich wäre da vorsichtig.

Zum Thema Selbständigkeit und Gründung der selben ist ja schon viel
hier geschrieben worden und im Grunde kann man immer wieder nur
dringenst raten einen Exitensgründerkurs bei der IHK zu belegen
um sich da erst mal etwas Basiswissen anzueignen. Ich weiß jetzt
nicht ob und wieviel so ein Kurs kostet, aber gut angelegt ist
die Gebühr allemal.

Chris D. schrieb:
> Warum hat eigentlich noch niemand gegen die Schornsteinfegerpraxis
> geklagt?

Weil sich da ohnehin in nächster Zeit Änderungen zu mehr Wettbewerb
ergeben werden. Ist eben nur etwas aus dem Fokus der Bevölkerung
geraten. Näheres weiß ich da jetzt auch nicht.
Gast #2272828
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Überwiegend Scheinselbstwisser hier.
Gehe zur örtlichen IHK und lass Dich dort beraten.
Die freuen sich über jeden neuen Beitragszahler und beraten
dahei meist auch kostenlos und nach aktueller Rechtslage.

Gruß

Otto II
Gast #2273282
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1. Reicht es aus das er Meister ist.
2. Wird man dich auf Antrag ebenfalls in der Handwerksrolle eintragen.
3. Erkundige dich bei deiner zuständigen Stelle, bevor du hier von 
Falschmeldungen bombardiert wirst.
Gast #2274630
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Da gibt es keine Falschmeldungen. Wenn er Staatl. gepr. Techniker ist 
kann er sich ohne weiteres in diesem Bereich alleine Selbstständig 
machen.

Direkte Eintragung von Industriemeistern und Technikern

Neben der Meisterprüfung berechtigen folgende Abschlüsse zum Betreiben 
eines
zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A) (§ 7 Abs. 2 HwO), sofern die
Abschlüsse mit dem einzutragenden Handwerk kompatibel sind. Eine 
Eintragung in
die Handwerksrolle muss bei der jeweilig zuständigen Handwerkskammer 
beantragt
werden.

- Hochschul-, Fachhochschulabschluss sowie Ingenieure mit entsprechenden
Studien- und Schulschwerpunkten
- Techniker (Abschlüsse staatlich anerkannter Fachschulen für Technik 
und
Gestaltung mit entsprechenden Studien- und Schulschwerpunkten)
- gleichwertige Prüfungen nach § 42 Abs. 2 HwO oder § 46 Abs. 2 BBIG, 
z.B.
Industriemeister
- gleichwertige EU-Diplome

Gruß
Uli

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