Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fantasie-Firmen-Name und normales Gewerbe


von Mampf (Gast)


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Guten Morgen,

Angenommen, ich möchte im Internet mit dem Firmennamen BlubberBlah 
auftreten und hab ein normales Einzelgewerbe mit Art 
"EDV-Dienstleister".

Wie müsste ich das im Impressum angeben?

BlubberBlah
Inh. Mampf von Fetzenstein
EDV-Dienstleister

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die ersten 2 Zeilen so brauche und 
auch nicht abkürzen darf. Aber die Art des Unternehmes weiß ich nicht 
...

Weiß da jemand was genaueres?

Grüße,
Mampf

von TommyS (Gast)


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Hallo!

Ich finde BlubberBlah als Firmenname seltsam, aber das ist Deine Sache 
;-)

<keine Rechtsberatung>Grundsätzlich funktioniert das so, wie Du das 
gedacht hast. Schau mal unter "Etablissement-Bezeichnung" nach.</keine 
Rechtsberatung>

Grüsse,
TommyS

von allex (Gast)


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von Michael S. (technicans)


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Bin nicht sicher, aber Fantasie-Firmennamen durften früher
nur Vollkaufleute benutzen, aber das kann sich auch geändert haben.
Frag bei der IHK und nicht hier das Halbwissen ab. Ist zuverlässiger.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Mampf schrieb:
> Guten Morgen,
>
> Angenommen, ich möchte im Internet mit dem Firmennamen BlubberBlah
> auftreten und hab ein normales Einzelgewerbe mit Art
> "EDV-Dienstleister".
>
> Wie müsste ich das im Impressum angeben?
>
> BlubberBlah
> Inh. Mampf von Fetzenstein
> EDV-Dienstleister
>
> Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die ersten 2 Zeilen so brauche und
> auch nicht abkürzen darf.

Der Fantasiename ist für das Impressum irrelevant, ebenso Dein 
Tatätigkeitsschwerpunkt. Was da stehen muss ist Dein voll 
ausgeschriebener Name mit Anschrift. Alles andere weglassen.

> Aber die Art des Unternehmes weiß ich nicht
> ...

Du weisst nicht, welche Unternehmensform Du wählst?

Wie wär es mit "Einzelunternehmen"?

Chris D.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Bin nicht sicher, aber Fantasie-Firmennamen durften früher
> nur Vollkaufleute benutzen, aber das kann sich auch geändert haben.

Besser formuliert: ausschließlich Fantasienamen durften und dürfen nur 
Firmen verwenden.

Ein FantasieZUSATZ war/ist auch Einzelunternehmen erlaubt. Zusätzlich 
muss immer der volle Name angegeben werden.

Es muss eben immer klar erkennbar sein, mit wem man es zu tun hat.

> Frag bei der IHK und nicht hier das Halbwissen ab. Ist zuverlässiger.

Das auf jeden Fall - habe ich damals auch.

Chris D.

von Marx W. (Gast)


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Mampf schrieb:
> BlubberBlah
Name deiner  Firma! Aber auch im Handelsregister?
> Inh. Mampf von Fetzenstein
Öh, will der mich fressen?
> EDV-Dienstleister
gibts so was noch?


Aber am sonsten, so würd ich mal sagen geht es!
Aber schau halt mal in Wiki was die für das Impressum zum besten geben!


P.S.
Das Imp. ist halt dafür da, dass sie dich auch für den Inhalt und 
verlinkter Seiten haftbar machen können!

von Chris (Gast)


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Mampf schrieb:
> Wie müsste ich das im Impressum angeben?

Alles was Du wissen musst steht hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

von Martin (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Michael S. schrieb:
>> Bin nicht sicher, aber Fantasie-Firmennamen durften früher
>> nur Vollkaufleute benutzen, aber das kann sich auch geändert haben.
>
> Besser formuliert: ausschließlich Fantasienamen durften und dürfen nur
> Firmen verwenden.

Jetzt müßte man bloß wissen, was eine Firma ist... seufz

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