Guten Morgen, Angenommen, ich möchte im Internet mit dem Firmennamen BlubberBlah auftreten und hab ein normales Einzelgewerbe mit Art "EDV-Dienstleister". Wie müsste ich das im Impressum angeben? BlubberBlah Inh. Mampf von Fetzenstein EDV-Dienstleister Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die ersten 2 Zeilen so brauche und auch nicht abkürzen darf. Aber die Art des Unternehmes weiß ich nicht ... Weiß da jemand was genaueres? Grüße, Mampf
Hallo! Ich finde BlubberBlah als Firmenname seltsam, aber das ist Deine Sache ;-) <keine Rechtsberatung>Grundsätzlich funktioniert das so, wie Du das gedacht hast. Schau mal unter "Etablissement-Bezeichnung" nach.</keine Rechtsberatung> Grüsse, TommyS
Bin nicht sicher, aber Fantasie-Firmennamen durften früher nur Vollkaufleute benutzen, aber das kann sich auch geändert haben. Frag bei der IHK und nicht hier das Halbwissen ab. Ist zuverlässiger.
Mampf schrieb: > Guten Morgen, > > Angenommen, ich möchte im Internet mit dem Firmennamen BlubberBlah > auftreten und hab ein normales Einzelgewerbe mit Art > "EDV-Dienstleister". > > Wie müsste ich das im Impressum angeben? > > BlubberBlah > Inh. Mampf von Fetzenstein > EDV-Dienstleister > > Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die ersten 2 Zeilen so brauche und > auch nicht abkürzen darf. Der Fantasiename ist für das Impressum irrelevant, ebenso Dein Tatätigkeitsschwerpunkt. Was da stehen muss ist Dein voll ausgeschriebener Name mit Anschrift. Alles andere weglassen. > Aber die Art des Unternehmes weiß ich nicht > ... Du weisst nicht, welche Unternehmensform Du wählst? Wie wär es mit "Einzelunternehmen"? Chris D.
Michael S. schrieb: > Bin nicht sicher, aber Fantasie-Firmennamen durften früher > nur Vollkaufleute benutzen, aber das kann sich auch geändert haben. Besser formuliert: ausschließlich Fantasienamen durften und dürfen nur Firmen verwenden. Ein FantasieZUSATZ war/ist auch Einzelunternehmen erlaubt. Zusätzlich muss immer der volle Name angegeben werden. Es muss eben immer klar erkennbar sein, mit wem man es zu tun hat. > Frag bei der IHK und nicht hier das Halbwissen ab. Ist zuverlässiger. Das auf jeden Fall - habe ich damals auch. Chris D.
Mampf schrieb: > BlubberBlah Name deiner Firma! Aber auch im Handelsregister? > Inh. Mampf von Fetzenstein Öh, will der mich fressen? > EDV-Dienstleister gibts so was noch? Aber am sonsten, so würd ich mal sagen geht es! Aber schau halt mal in Wiki was die für das Impressum zum besten geben! P.S. Das Imp. ist halt dafür da, dass sie dich auch für den Inhalt und verlinkter Seiten haftbar machen können!
Mampf schrieb: > Wie müsste ich das im Impressum angeben? Alles was Du wissen musst steht hier: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
Chris D. schrieb: > Michael S. schrieb: >> Bin nicht sicher, aber Fantasie-Firmennamen durften früher >> nur Vollkaufleute benutzen, aber das kann sich auch geändert haben. > > Besser formuliert: ausschließlich Fantasienamen durften und dürfen nur > Firmen verwenden. Jetzt müßte man bloß wissen, was eine Firma ist... seufz
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