Stundensatz für freiberufliche Arbeit

Gast #2324167
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Hallo zusammen,

vor 6 Monaten war ich als Embedded Sw und SPS Entwickler bei einem 
Unternehmen X eingestellt (4000.00€ Brutto, 40Std/wo), dann gekündigt 
und bei dem Unternehmen Y angefangen.

Jetzt habe ich einen Auftrag vom Unternehmen X bekommen, meine alte 
Software anzupassen und neue Module hinzufügen (Mikrocontroller 
Programmierung, ein paar Stundenarbeit).

Da ich nie freiberulich war, weiß ich nicht genau wieviel ich pro 
Stunde/Auftrag verlangen kann?
- Verlange ich einfach das doppelte vom alten Stundenlohn? neuen 
Stundenlohn?, mehr?

Danke für die Infos


Gruß
Dieter
Gast #2324188
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Hi, Dieter,
> ...dann gekündigt und bei dem Unternehmen Y angefangen.
> Jetzt habe ich einen Auftrag vom Unternehmen X bekommen

Vorsicht! Wenn du mit "angefangen" einen Arbeitsvertrag meinst, dann 
schau mal unter Nebenbeschäftigungen, ob Du den Auftrag von X annehmen 
darfst.
In der Regel nämlich wäre das ein Kündigungsgrund von Y.

Wer mit Zeitarbeitern arbeitet, der hat einen neuen zu suchen, der Deine 
ordentliche Dokumentation liest und sofort zur Tastatur greift....

Ciao
Wolfgang Horn
Gast #2324189
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Das Unternehmen X spart den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben, 
Urlauss- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung, Ausfallzeiten, 
Fortbildungskosten etc.
Somit ist das Doppelte des alten Stundenlohnes eine realistische 
Faustregel.
Gast #2324461
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>vor 6 Monaten war ich als Embedded Sw und SPS Entwickler bei einem
>Unternehmen X eingestellt (4000.00€ Brutto, 40Std/wo), dann gekündigt
>und bei dem Unternehmen Y angefangen.

In der letzten  c't wurde ein durchschnittlicher Stundenlohn für 
Freiberufler von 74€ angegeben.
Da Du 4000€ Brutto verdient hast, würde ich mindestens 
4000€*2/160Monatstunden=50€/Stunde zu verlangen ( Wie gesagt: 
mindestens, da Du ja bestens eingearbeitet bist)

>Vorsicht! Wenn du mit "angefangen" einen Arbeitsvertrag meinst, dann
>schau mal unter Nebenbeschäftigungen, ob Du den Auftrag von X annehmen
>darfst.
>In der Regel nämlich wäre das ein Kündigungsgrund von Y.

Falls das mit X klappt und Y einen Kündigungsgrund sehen würde: Dann 
Tschüss sagen und freiberuflich weiterarbeiten. Lohnt sich mehr.
Gast #2325500
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vielen Dank für die Infos.

Wie wird das mit der Rentenversicherung und Krankenversicherung geregelt 
(Hauptberuflich bin ich weiterhin verischert)?, das (nebenberufliche) 
Einkommen ist bestimmt nicht fest, mal mehr, mal weniger und mal gar 
nicht, muss man feste monatliche Beiträge bezahlen oder nur einmal am 
Ende des Jahres?
#2325840
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Dieter schrieb:
> vielen Dank für die Infos.
>
> Wie wird das mit der Rentenversicherung und Krankenversicherung geregelt
> (Hauptberuflich bin ich weiterhin verischert)?, das (nebenberufliche)
> Einkommen ist bestimmt nicht fest, mal mehr, mal weniger und mal gar
> nicht, muss man feste monatliche Beiträge bezahlen oder nur einmal am
> Ende des Jahres?

Rentenversicherung: wie bisher, wenn hauptberuflich selbstständig: keine 
Versicherungspflicht (Ausnahmen Künstler (Künstlersozialversicherung) 
und u.U. Anwälte)

Krankenversicherung: (afaik) keine gesetzliche Regelung bei 
nebenberuflicher Tätigkeit, abhängig vom Zeitaufwand und dem damit 
erzielten Einkommen (Bsp.: 10 Stunden nebenberuflich würden nicht zu 
höheren Beiträgen führen, außer das Einkommen ist (zu) hoch), 
Krankenversicherung fragen.
#2326154
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Dieter schrieb:
> Habe eben gelesen das es um "Scheinselbständigkeit" handeln wird!!

Theoretisch nicht, weil du ja zwei Abnehmer deiner Leistung hast,
aber ich würde dir raten, fragt deinen Steuerberater, der kann
dir dann auch verlässliche Zahlen nennen. Einen Stundensatz
zu kalkulieren ist nicht unbedingt die beste Lösung oder weißt du
ganz genau wie viel Zeit jede Arbeit dauert? Mach doch eine
Pauschale und wenn X das akzeptiert bist du da nicht so unter
Zugzwang. Ergo brauchste dann auch nur eine Rechnung schreiben
sofern die Sache nicht auf lange Sicht geplant ist. Hauptsache
die Genehmigung von Y liegt vor, denn der hat Anspruch auf deine
ungeteilte Arbeitskraft. Nur mein ganz unverbindliche unjuristische
Meinung.
Gast #2327068
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Vom BFH gibt es dazu eine REihe von Urteilen.

Scheinselbständigkeit greift hier sowieso nicht, da er ja schon abhängig 
beschäftigt ist und RV zahlt. Wenn das über dem Sau ist, kräht kein Hanh 
danach. Wenn darunter, können maximal ein paar Euro anfallen.

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