Autoverkauf: GmbH

Gast #2361060
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Nein, das geht nicht.
Da die GmbH eine juristische Person ist, kann sie kein Auto privat 
verkaufen. Und wenn die GmbH das Auto an eine Privatperson verkauft, 
dann muss das Unternehmen min. 1 Jahr Gewährleistung darauf geben.
Gast #2361064
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> dann muss das Unternehmen min. 1 Jahr Gewährleistung darauf geben

Aber nur die Gewähr, daß das Auto so ist wie beschrieben
und keine Mängel bei Übergabe enthält,
die dem Kunden nicht genannt wurden.

Wer ein "schrottreifes" Auto verkauft, muß keine Gewährleistung
dafür tragen, wenn es nicht fährt oder die Tür klemmt.

Wer schreibt "wir wissen nicht, welche Mängel es enthält, es
könnten viele Teile verschlissen sein, es sind uns aber keine
Mängel bekannt" ist ehrlich (wenn er wirklich keine Mängel
kennt) und kann nicht belangt werden.

Es ist wie bei eBay: Du kannst auch Schrott verkufen, Hauptsache
du beschriebst ihn korrekt. Die Gewähr liegt auf "Objekt ist
wie beschrieben", nicht auf "Objekt ist top in Ordnung".
Gast #2361077
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Das was du meinst ist die Garantieleistung. Die ist freiwillig. 
Allerdings ist jedes Unternehmen, welches ein gebrauchtes Gut an eine 
Privatperson verkauft, verpflichtet, eine Gewähr von 1 Jahr zu leisten. 
Deshalb verkaufen die seriösen Autohäuser die angekauften Schrottkisten 
von Kunden (z.B als Anzahlung)  nur an wiederverkäufer, die die Karren 
eh nach Afrika etc. exportieren, da man bei b2b keine Gewähr leisten 
muss.
Gast #2361117
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Wo bitte ist das Problem?
Die GmbH verkauft die Möhre an ihren GF, der ja in aller Regel vom 
Selbstkontrahierungsverbot befreit ist. Der GF verkauft es dann als 
Privatperson an Privat mit der Formel "Gekauft wie gesehen" weiter.
Es ist empfehlenswert, die Möhre vorher vom Sachverständigen bewerten zu 
lassen, dass das FA für Körperschaften keine unzulässige 
Gewinnausschüttung an den GF unterstellen kann.
Gast #2361445
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> Es sieht so aus [1],

Nein.

Es gibt aber immer Leute mit Panik in den Augen.
Wie kommst du zu einer Firma ?

Du gewährleistest nur, daß das Produkt wie beschrieben ist.

Lügst du also in der Beschreibung, gibt ess zu Recht Probleme.
#2361767
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Ich habe gerade ein ähnliches Problem mit meinem Uraltbenz
gehabt.

Von Privat an Privat kann man Haftungsauschluss machen.

Gewerblich an Gewerblich auch.

Gewerblich an Privat unmöglich.

Der Begriff eines gewerblich genutzen Fahrzeuges ist eng zu sehen.
Jeder Selbstständige nutzt sein Fahrzeug gewerblich.

Ich hab die alte Kiste einem Gebrauchtwagenhändler fast geschenkt,
dafür ist der jetzt in Litauen oder im Kongo.
( Nur für Export!)

Es ist halt so.
Persönliche Seite #2366841
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Michael K-punkt schrieb:
> Wenn ne GmbH was verkauft muss
> sie doch MwSt. berechnen

Auch eine GmbH darf die kleine Unternehmen Regelung nutzen

Michael K-punkt schrieb:
> wer würde nicht gerne zwei Klappen
> mit einer Fliege schlagen

Was will man hier "schlagen"? Auch beim Verkauf an den GF muss 
selbstverständlich Mehrwertsteuer "berechnet" werden wenn die GmbH zum 
Ausweis verpflichtet ist.
#2369824
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Ja genau! Nur könnte man ja "vergessen" haben, dass man damals die Mwst. 
rausgerechnet hat...

Habe die Geschichte von einem Bauunternehmer gehört, der fleißig 
Ziegelsteine gekauft hat und sich die Mwst. erstatten hat lassen.

Leider hat er deutlich weniger Steine offiziel verbaut, so dass 
irgendwann die Frage aufkam, wo denn die Steine hingekommen sind....

P.S. An die Kleinunternehmerregelung hab ich jetzt nicht gedacht. Doch 
gerade wenn ein Auto gekauft wird und man so schnell mehrere 1000 Euro 
"sparen" kann - da sollte man drüber nachdenken, ob man die 
Kleinunternehmerregelung nicht lieber aufgibt.

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