??? schrieb:
> -Wie bekommt man eien Amateurfunklizenz?
Gar nicht. Das Teil heißt nämlich "Amateurfunkzeugnis". ;)
> -Was kostet die ungefähr und wo kriegt man die? Post?
Post? Das war im letzten Jahrtausend. Inzwischen versackt die Post
nur noch Briefe, oder vielleicht verbeutelt sie sie auch (*) :), um
hoheitliche Aufgaben kümmert sich eine Behörde. Die hieß mal BAPT
(Bundesamt für Post und Telekommunikation), aber das war zu profan,
danach hieß sie RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post), aktuell heißt sie BNetzA (Bundesnetzagentur für was
weiß ich nicht alles).
Die entsprechenden Außenstellen der BNetzA führen regelmäßig
Prüfungen zur Erlangung eines Amateurfunkzeugnisses durch; die
Termine erfährst du auf deren Webseite. Welche Außenstelle du
dir aussuchst, ist dabei dir überlassen. Ebenso ist der Weg dir
überlassen, wie du dich auf eine solche Prüfung vorbereitest. Du
kannst dir das alles im Selbststudium aneignen, du kannst einen
Online-Lehrgang absolvieren, oder du kannst dich bei aktiven
Funkamateuren umsehen, die dann typischerweise im Rahmen ihrer
Vereinstätigkeit (bspw. des DARC) entsprechende Lehrgänge organi-
sieren.
> -Was sind die Pflichten eines Amateurfunkers?
Die Leute nennen sich gern Funkamateure, nicht Amateurfunker. Das
ist mehr als Krümelkackerei, denn es drückt aus, dass es keineswegs
nur um einen "Funker" geht.
Eine Pflicht besteht primär zur Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften, aber das ist natürlich selbstverständlich.
> -Was muss ein A.Funker können?
Er muss den Funkbetrieb beherrschen und die gesetzlichen Grundlagen
seines Tuns kennen — wie jeder andere, der Hochfrequenz abstrahlende
Geräte betreibt oder in Verkehr bringt. Von einem Funkamateur wird
zusätzlich so viel Kenntnis verlangt, dass er (sofern seine Funk-
station mehr als 10 W EIRP an Strahlungsleistung erzeugt) im Rahmen
einer sogenannten Selbsterklärung die Einhaltung der gesetzlichen
Strahlungsgrenzwerte nachweisen kann. Für alle anderen Funkdienste
(und auch Funkanwendungen, bspw. CB-Funk, sofern die 10 W EIRP
überschritten werden) hingegen obliegt dieser Nachweis der Behörde
im Rahmen einer sogenannten Standortbescheinigung, die natürlich vom
Betreiber zu finanzieren ist.
> -Was alles darf ein A.Funker?
Am Amateurfunkbetrieb aktiv (also sendend) teilnehmen. Die passive
(empfangende) Teilnahme ist hingegen jeder Person ohne weiteren
Nachweis von Voraussetzungen freigestellt.
> Was passier bei Fehlern?
Das hängt vom Fehler ab. Wenn du mit der Hand in die 750-Watt-
Röhrenendstufe reingreifst => exitus. Wenn du gegen bestehende
rechtliche Regelungen bezüglich der HF-Aussendungen verstößt, dann
das gleiche, wie mit jedem anderen, der dagegen verstößt. In erster
Linie handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit entsprech-
enden Bußgeldern bewehrt ist. Außerdem wird man im Regelfall die
Kosten eines Messeinsatzes tragen müssen, der zum Nachweis des
Verstoßes notwendig war. Zusätzlich könnte bei Vorsatz oder
anderweitig grob fahrlässigem Verschulden auch das Amateurfunkzeugnis
entzogen werden.
(*) Wer den Joke nicht kennt:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/206054