AÜG Neuerung

Gast #2380258
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Guten Tag zusammen!

das AÜG hat sich ja geändert. Ab Dez. 2011, teilweise schon jetzt, haben 
sich ja einige interessante Dinge geändert.
Hierzu habe ich einige Fragen, ob und wie das Ganze umgesetzt wird.
- Equal Pay: bekommen die Leihkräfte dann einen zum Tariflohn ähnlichen 
Lohn? (Im Falle von ERA Bayern bspw, ERA10 ?) Das ist doch schon jetzt 
umzusetzen, oder?
- Interne offene Stellen. Diese sind den Leihkräften anzubieten, bzw. 
müssen diese bevorzugt fest eingestellt werden?
- Erfolgsbeteiligung: zahlt das Unternehmen eine Erfolgsbeteiligung 
bislang nur an die Stammbelegschaft, so muss jetzt auch eine Leihkraft 
diese Auszahlung erhalten?

Wenn das alles so wäre, dann wäre das ja mal Schritt in die richtige 
Richtung.
Wie sind Eure Erfahrungen?????

Viele Grüße
#2380439
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Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 18 vom 29.04.2011, die Änderung zu § 10 
Absatz 4.

Ich bin kein Jurist, aber das liest sich für mich so als ob bei einem 
bestehenden, z.B. von dem der IG Metall abweichenden Tarifvertrag der 
Verleiher nicht dazu verpflichtet ist, den Arbeitnehmer nach dem 
höheren Tarif zu entlohnen. Er ist lediglich verpflichtet, nach einem 
Tarifvertrag zu bezahlen wenn einer existiert, nur kann das eben wohl 
auch der schlechtere von zwei möglichen sein.

Ist aber auch ziemlich verschwurbeltes Beamtendeutsch, kann gut sein 
dass ich das falsch interpretiere.

Zum selber nachschauen:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

>Wie sind Eure Erfahrungen?????

Die kann es nicht geben, weil diese Änderung noch nicht gilt. 
Inkrafttreten: 1. Dezember 2011. Und ein Fragezeichen hätte auch 
gereicht.
#2380481
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Mark Brandis schrieb:
> Die kann es nicht geben, weil diese Änderung noch nicht gilt.
> Inkrafttreten: 1. Dezember 2011. Und ein Fragezeichen hätte auch
> gereicht.

Ach nee, doch nicht: Ein Teil der Änderungen galt bereits ab dem Tag 
ihrer Verkündung. Wenn seitdem die Löhne von Ingenieuren in Leiharbeit 
nicht gestiegen sind, dann nehme ich das mal als "Nachweis" dafür, dass 
meine oben genannte Interpretation zutreffend ist.

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