Gast
#2384481
Hallo Ich möchte einen Videosender (2,4GHz, 1W) bestellen. Ich weiß, dass der Betrieb in Deutschland nicht zulässig ist. Ist ein Kauf aber legal bzw. kann der Zoll das Paket evtl. beschlagnahmen?
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kann Zoll Videosender beschlagnahmen?
Gast
#2384481
Hallo Ich möchte einen Videosender (2,4GHz, 1W) bestellen. Ich weiß, dass der Betrieb in Deutschland nicht zulässig ist. Ist ein Kauf aber legal bzw. kann der Zoll das Paket evtl. beschlagnahmen?
Gast
#2384510
Warum frägst du nicht direkt beim Zoll nach? Dann musst du dir halt die Nachfrage gefallen lassen, warum du etwas kaufst, das du nicht benutzen willst? Floh schrieb: > Warum frägst du nicht direkt beim Zoll nach? > Dann musst du dir halt die Nachfrage gefallen lassen, warum du etwas > kaufst, das du nicht benutzen willst? Er schrieb ja nicht, dass er es nicht benutzen will
Gast
#2384521
Martin Schwaikert schrieb: > Er schrieb ja nicht, dass er es nicht benutzen will Ich hätte besser schreiben sollen: Floh schrieb: > Dann musst du dir halt "eine Ausrede dafür überlegen" , warum du etwas > kaufst, das du nicht benutzen willst? :-)
Gast
#2384524
konkret zu deiner Frage: Ja der Zoll kann den Sender einfach beschlagnahmen. Das Problem gabs schon oft bei Bestellungen im Modellbaubereich: FPV Systeme von HobbyKing aus China. Die haben dort Sendeleistungen um die 600mW und wurden schon oft vom Zoll beschlagnahmt. Ich war in letzter Zeit auch öfter wieder beim Zoll, und muss jedes mal die Pakete öffnen, den Inhalt vorzeigen, und sagen was das ist und wofür das ist. Kannst natürlich Glück haben, dass es durchgeht, aber wenn der Sender teuer ist, dann würd ich das nicht riskieren. > Ich war in letzter Zeit auch öfter wieder beim Zoll, und muss jedes mal > die Pakete öffnen, den Inhalt vorzeigen, und sagen was das ist und wofür > das ist. Oh wäre mir das ein Spaß. Ich würde denen so das Blaue vom Himmel erzählen, dass sie danach an die Existenz des Flux-Kompensators glauben :)
Gast
#2384555
Martin Schwaikert schrieb: > Oh wäre mir das ein Spaß. Ich würde denen so das Blaue vom Himmel > erzählen, dass sie danach an die Existenz des Flux-Kompensators glauben > :) Nee, würdest Du nicht: Die wissen sehr genau, was wofür zu gebrauchen ist und welcher Marktpreis realistisch ist. Leider.... Das kommt doch immer ganz darauf an, was man nun kauft. Wenn ich einfach nur eine Extension Card kaufen würde, dann bestehen durchaus Möglichkeiten, einen einfachen Sachverhalt sehr kompliziert darzustellen.
Gast
#2384604
die Frage meines Archtens ist vielmehr, ob der reine Kauf oder Besitz eines solchen Teiles legal ist. Ich könnte ja solche Sender ordern, um sie dann als Set (mit einer Brille z.B.) weiter in die USA zu verkaufen, ohne den Sender in D jemals in Betrieb genommen zu haben. Oder man könnte ja auch 1W Sender kaufen wollen, um sie dann selbst dahingehend zu modifizieren, dass sie nur mehr 1mW haben. Der Zoll wird nicht beschlagnahmen, sondern vorläufig verwahren. Dieser Sender kann keine gültige CE-Kennzeichnung haben und darf deshalb nicht in der EU in "Verkehr" gebracht (importiert) werden. Auch das Bestellen für sich selbst privat wird als in Verkehr bringen betrachtet, ohne dass man vorhat diese Ware weiterzugeben. Üblicherweise geht das Ding dann an den Absender zurück. Wenn Du Glück hast, zahlt Dir danach der Händler Geld zurück. Tschüss... Matthias schrieb: > Nee, würdest Du nicht: Die wissen sehr genau, was wofür zu gebrauchen > ist und welcher Marktpreis realistisch ist. Leider... Also ich hab mir mal einen Signalgenerator aus USA per EBAY gekauft und musste den auch beim Zoll abholen. Die Dame wollte dann auch, dass ich ihn auspacke. Ich hab sie gefragt, was sie denn genau sehen möchte an dem Gerät. Darauf hin schaute sie etwas ratlos und meinte, dass das vermutlich "irgend so ein Kasten" ist, an dem sie sowieso nichts erkennen kann und ich brauchte ihn dann nicht auspacken. Also zumindest nicht alle beim Zoll kennen sich mit Elektronik aus.
Gast
#2384945
Unabhängig davon, ob ein CE-Zeichen oder eine BNetzA-Zulassung vorhanden ist, oder das Gerät in Deutschland verboten ist, sollte man sich um die "Zollnummern" kümmern. Es zeigt sich immer wieder, dass der Zoll mit falschen Zollnummern agiert. Das bedeutet, dass man oft zuviel Steuern zahlen muss. Deshalb zuerst die passende Zollnummer heraussuchen und dann zum Zoll fahren. Besonders günstig kommt man weg, wenn das Gerät auch zur Ausbildung verwendet werden kann.
Gast
#2384969
Tim schrieb: > Es zeigt sich immer wieder, dass der Zoll mit falschen Zollnummern > agiert. Das bedeutet, dass man oft zuviel Steuern zahlen muss. Ziemlicher Blödsinn. Die Steuer (19% Einfuhrumsatzsteuer) ist absolut unabhängig von der Tarec-Nummer (was Du Zollnummer nanntest) und fällt grundsätzlich ab 22 EUR Warenwert an (EUSt < 5 EUR wird nicht erhoben). Zollabgaben erst ab ca. 155 EUR (weiss jetzt die absolute Summe nicht ganz genau) auf Warenwert inkl. Versand. Lesen was Piefke schrieb, das ist korrekt, der weiss was er sagt. Tim schrieb: > Besonders günstig kommt man weg, wenn das Gerät auch zur Ausbildung > verwendet werden kann. Genau, so steht das alles in der Abgabenverordnung, nicht wahr? *** kratzamkopfundschütteldenselbigenheftig ***
Gast
#2385382
Von welcher Preislage und für welchen Zweck redest du eigentlich? @ Autor: Martin F. (Gast) Datum: 17.10.2011 11:18 martin, ich glaub das auch nicht so wirklich was hier so gepanikt wird. Der Zoll darf meiner kenntnis nach nur Dinge beschlagnahmen die nicht einführbar sind. Für die Sache mit der hohen Ausgangsleistung interessiert sich die Staatsanwaltschaft wenn sie darüber kenntnis erlangt. Diese kenntnis wird dann gewonnen, wenn du das Teil in Betrieb nimmst und dich einer localisiert. (Funkmessdienst oder sowas) Wenn es nicht zu teuer ist, kaufe es einfach und gut ist. Der Zoll ist nicht die Polizei. Wenn der Versender in die Versandpapiere schreibt, dass es sich um eine "bestückte Platine mit Halbleiterbauelementen " handelt wirst du auch kein Problem bekommen. Dann behalte noch im Kopf, falls du gefragt wirst: "Diese bestückte Platine ist von sich aus nicht funktionierend, da diese in eine Schaltung eingebaut werden muss, um etwas zu tun" (Sozusagen ein Element welches angesteuert werden muss um einen Wert zu haben. Die Funktion ist dem Zoll vollkommen egal. Es geht nur darum, dass die Zolladministration das Zeug im Katalog finden kann. Gruss Klaus p.s. davon abgesehen kannst du das Teil ja auch für deinen freund im ursprungsland kaufen um ihm das demnächst zum Geburtstag als Geschenk zu senden. Lass dich nicht KIRRE machen hier. Kauf es und gut ist es.
Gast
#2386489
Martin F. schrieb: > Hallo > > Ich möchte einen Videosender (2,4GHz, 1W) bestellen. Ich weiß, dass der > Betrieb in Deutschland nicht zulässig ist. Ist ein Kauf aber legal bzw. > kann der Zoll das Paket evtl. beschlagnahmen? Schau dir mal an, was der Zoll so alles kann und macht. http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2011_376.html Hierbei war der Besteller klar berechtigt, das Gerät in dem Frequenzbereich mit der eintsprechenden Leistung zu betreiben. Gruß Andreas Klaus De lisson schrieb: > Für die Sache mit der hohen Ausgangsleistung interessiert sich > die Staatsanwaltschaft wenn sie darüber kenntnis erlangt. Kann sein, dass das in Frankreich so ist, in Deutschland ist ein Verstoß gegen die Frequenznutzungsbestimmungen "nur" eine Ordnungswidrigkeit, also nix Staatsanwalt. Was natürlich nicht heißt, dass es nicht trotzdem teuer werden kann. ;) Die Höchstgrenzen sind recht heftig, und allein die Kosten des Messeinsatzes dürften ein übliches Privat-Budget kräftig belasten. Ansonsten steht ja in dem verlinkten Artikel, dass sowas durchaus schon beschlagnahmt worden ist, also "nichts ist unmöglich". Muss natürlich nicht heißen, dass deshalb jeder derartige Sender unbedingt beschlagnahmt wird. Jörg Wunsch schrieb: > Klaus De lisson schrieb: >> Für die Sache mit der hohen Ausgangsleistung interessiert sich >> die Staatsanwaltschaft wenn sie darüber kenntnis erlangt. > > Kann sein, dass das in Frankreich so ist, in Deutschland ist ein > Verstoß gegen die Frequenznutzungsbestimmungen "nur" eine > Ordnungswidrigkeit, also nix Staatsanwalt. Och, das wundert mich jetzt aber. vor vielleicht 30 jahren wurde meine President 4Watt CB Funke mal an der deutschen Grenze bei der versuchten Ausreise beschlagnahmt und die Staatsanwaltschaft klagte mich wegen Verstoss §1 u. §2 des Fermeldegesetzes an. Ein von mir gebrachter Zeuge, der bezeugen konnte dass ich das Gerät zwar ins Auto eingebaut hatte aber nicht benutzt habe wurde dann sofort wegen Mitwisserschaft angeklagt. Die waren irgendwie hart drauf. Im Ende ging es aber gut aus da ich nach Eröffnung der Verhandlung eine Einstellung des Verfahrens erzielen konnte. Gruss Klaus Klaus De lisson schrieb: > vor vielleicht 30 jahren ...waren die Gesetze in diesem Land noch andere. ;-)
Gast
#2387539
Klaus De lisson schrieb: >> Kann sein, dass das in Frankreich so ist, in Deutschland ist ein >> Verstoß gegen die Frequenznutzungsbestimmungen "nur" eine >> Ordnungswidrigkeit, also nix Staatsanwalt. > Och, das wundert mich jetzt aber. Was wundert dich, dass du mit 30 Jahre altem Wissen nicht auf dem neuesten Stand bist? Such mal auf deinem DSL-Modem das Posthorn - aaahh! scherz ? Ist ja okay !
Gast
#2388526
Vergleicher schrieb: > unabhängig von der Tarec-Nummer (was Du Zollnummer nanntest) btw die Nummer heißt TARIC und bestimmt den Zollsatz (nicht, wie bereits richtig erwähnt, die Einfuhrumsatzsteuer). Dieser kann für ein "Sendegerät" ein anderer sein wie für eine "gedruckte Schaltung".(Wenn ich mich gerade auf die Schnelle nicht verguckt habe: 3,6% zu 0% Klaus De lisson schrieb: > Wenn der Versender in die Versandpapiere schreibt, dass es sich um > > eine "bestückte Platine mit Halbleiterbauelementen " handelt > > wirst du auch kein Problem bekommen. Ack. es gibt in DE viele Geräte zu kaufen deren Besitz zwar legal aber deren Nutzung illegal ist. Warum sollte der zoll da zuschlagen ? Es ist je lediglich der Betrieb verboten !! Der Besitz läßt sich nicht verbieten (außer vielleicht Schusswaffen) Betriebsfähig ist hier das Zauberwort. Stephan Henning schrieb: > Warum sollte der zoll da zuschlagen ? Stand doch im verlinkten Beitrag des verlinkten Beitrags geschrieben: weil der Importeur vom Zoll als "Inverkehrbringer" angenommen wird und das Teil kein CE-Zeichen trägt. Tom schrieb: > Klaus De lisson schrieb: >> Wenn der Versender in die Versandpapiere schreibt, dass es sich um >> >> eine "bestückte Platine mit Halbleiterbauelementen " handelt >> >> wirst du auch kein Problem bekommen. > > Ack. Mercie für das Ack Antwort schreibenBitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben. |
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