kann Zoll Videosender beschlagnahmen?

Gast #2384524
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konkret zu deiner Frage: Ja der Zoll kann den Sender einfach 
beschlagnahmen.

Das Problem gabs schon oft bei Bestellungen im Modellbaubereich: FPV 
Systeme von HobbyKing aus China. Die haben dort Sendeleistungen um die 
600mW und wurden schon oft vom Zoll beschlagnahmt.

Ich war in letzter Zeit auch öfter wieder beim Zoll, und muss jedes mal 
die Pakete öffnen, den Inhalt vorzeigen, und sagen was das ist und wofür 
das ist.

Kannst natürlich Glück haben, dass es durchgeht, aber wenn der Sender 
teuer ist, dann würd ich das nicht riskieren.
#2384543
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> Ich war in letzter Zeit auch öfter wieder beim Zoll, und muss jedes mal
> die Pakete öffnen, den Inhalt vorzeigen, und sagen was das ist und wofür
> das ist.

Oh wäre mir das ein Spaß. Ich würde denen so das Blaue vom Himmel 
erzählen, dass sie danach an die Existenz des Flux-Kompensators glauben 
:)
Gast #2384604
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die Frage meines Archtens ist vielmehr, ob der reine Kauf oder Besitz 
eines solchen Teiles legal ist.
Ich könnte ja solche Sender ordern, um sie dann als Set (mit einer 
Brille z.B.) weiter in die USA zu verkaufen, ohne den Sender in D jemals 
in Betrieb genommen zu haben.

Oder man könnte ja auch 1W Sender kaufen wollen, um sie dann selbst 
dahingehend zu modifizieren, dass sie nur mehr 1mW haben.
#2384616
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Der Zoll wird nicht beschlagnahmen, sondern vorläufig verwahren.
Dieser Sender kann keine gültige CE-Kennzeichnung haben und darf deshalb 
nicht in der EU in "Verkehr" gebracht (importiert) werden.

Auch das Bestellen für sich selbst privat wird als in Verkehr bringen 
betrachtet, ohne dass man vorhat diese Ware weiterzugeben.

Üblicherweise geht das Ding dann an den Absender zurück.
Wenn Du Glück hast, zahlt Dir danach der Händler Geld zurück.

Tschüss...
#2384890
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Matthias schrieb:
> Nee, würdest Du nicht: Die wissen sehr genau, was wofür zu gebrauchen
> ist und welcher Marktpreis realistisch ist. Leider...

Also ich hab mir mal einen Signalgenerator aus USA per EBAY gekauft und 
musste den auch beim Zoll abholen. Die Dame wollte dann auch, dass ich 
ihn auspacke.

Ich hab sie gefragt, was sie denn genau sehen möchte an dem Gerät. 
Darauf hin schaute sie etwas ratlos und meinte, dass das vermutlich 
"irgend so ein Kasten" ist, an dem sie sowieso nichts erkennen kann und 
ich brauchte ihn dann nicht auspacken.

Also zumindest nicht alle beim Zoll kennen sich mit Elektronik aus.
Gast #2384945
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Unabhängig davon, ob ein CE-Zeichen oder  eine BNetzA-Zulassung 
vorhanden ist, oder das Gerät in Deutschland verboten ist, sollte man 
sich um die "Zollnummern" kümmern.
Es zeigt sich immer wieder, dass der Zoll mit falschen Zollnummern 
agiert. Das bedeutet, dass man oft zuviel Steuern zahlen muss.

Deshalb zuerst die passende Zollnummer heraussuchen und dann zum Zoll 
fahren.
Besonders günstig kommt man weg, wenn das Gerät auch zur Ausbildung 
verwendet werden kann.
Gast #2384969
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Tim schrieb:
> Es zeigt sich immer wieder, dass der Zoll mit falschen Zollnummern
> agiert. Das bedeutet, dass man oft zuviel Steuern zahlen muss.

Ziemlicher Blödsinn. Die Steuer (19% Einfuhrumsatzsteuer) ist absolut 
unabhängig von der Tarec-Nummer (was Du Zollnummer nanntest) und fällt 
grundsätzlich ab 22 EUR Warenwert an (EUSt < 5 EUR wird nicht erhoben).
Zollabgaben erst ab ca. 155 EUR (weiss jetzt die absolute Summe nicht 
ganz genau) auf Warenwert inkl. Versand.

Lesen was Piefke schrieb, das ist korrekt, der weiss was er sagt.

Tim schrieb:
> Besonders günstig kommt man weg, wenn das Gerät auch zur Ausbildung
> verwendet werden kann.

Genau, so steht das alles in der Abgabenverordnung, nicht wahr?


*** kratzamkopfundschütteldenselbigenheftig ***
#2385415
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@ Autor: Martin F. (Gast)
Datum: 17.10.2011 11:18


martin, ich glaub das auch nicht so wirklich was hier so gepanikt wird.
Der Zoll darf meiner kenntnis nach nur Dinge beschlagnahmen die
nicht einführbar sind.
Für die Sache mit der hohen Ausgangsleistung interessiert sich
die Staatsanwaltschaft wenn sie darüber kenntnis erlangt.
Diese kenntnis wird dann gewonnen, wenn du das Teil in Betrieb nimmst
und dich einer localisiert. (Funkmessdienst oder sowas)

Wenn es nicht zu teuer ist, kaufe es einfach und gut ist.
Der Zoll ist nicht die Polizei.
Wenn der Versender in die Versandpapiere schreibt, dass es sich um
eine "bestückte Platine mit Halbleiterbauelementen " handelt
wirst du auch kein Problem bekommen.
Dann behalte noch im Kopf, falls du gefragt wirst:
"Diese bestückte Platine ist von sich aus nicht funktionierend,
da diese in eine Schaltung eingebaut werden muss, um etwas zu tun"
(Sozusagen ein Element welches angesteuert werden muss um einen Wert zu 
haben.


Die Funktion ist dem Zoll vollkommen egal.
Es geht nur darum, dass die Zolladministration das Zeug im Katalog 
finden
kann.

Gruss Klaus

p.s.
davon abgesehen kannst du das Teil ja auch für deinen freund im
ursprungsland kaufen um ihm das demnächst zum Geburtstag als Geschenk
zu senden.

Lass dich nicht KIRRE machen hier. Kauf es und gut ist es.
Gast #2386489
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Martin F. schrieb:
> Hallo
>
> Ich möchte einen Videosender (2,4GHz, 1W) bestellen. Ich weiß, dass der
> Betrieb in Deutschland nicht zulässig ist. Ist ein Kauf aber legal bzw.
> kann der Zoll das Paket evtl. beschlagnahmen?

Schau dir mal an, was der Zoll so alles kann und macht.

http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2011_376.html

Hierbei war der Besteller klar berechtigt, das Gerät in dem 
Frequenzbereich mit der eintsprechenden Leistung zu betreiben.

Gruß Andreas
Moderator Persönliche Seite #2387507
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Klaus De lisson schrieb:
> Für die Sache mit der hohen Ausgangsleistung interessiert sich
> die Staatsanwaltschaft wenn sie darüber kenntnis erlangt.

Kann sein, dass das in Frankreich so ist, in Deutschland ist ein
Verstoß gegen die Frequenznutzungsbestimmungen "nur" eine
Ordnungswidrigkeit, also nix Staatsanwalt.

Was natürlich nicht heißt, dass es nicht trotzdem teuer werden kann. ;)
Die Höchstgrenzen sind recht heftig, und allein die Kosten des
Messeinsatzes dürften ein übliches Privat-Budget kräftig belasten.

Ansonsten steht ja in dem verlinkten Artikel, dass sowas durchaus
schon beschlagnahmt worden ist, also "nichts ist unmöglich".  Muss
natürlich nicht heißen, dass deshalb jeder derartige Sender
unbedingt beschlagnahmt wird.
#2387521
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Jörg Wunsch schrieb:
> Klaus De lisson schrieb:
>> Für die Sache mit der hohen Ausgangsleistung interessiert sich
>> die Staatsanwaltschaft wenn sie darüber kenntnis erlangt.
>
> Kann sein, dass das in Frankreich so ist, in Deutschland ist ein
> Verstoß gegen die Frequenznutzungsbestimmungen "nur" eine
> Ordnungswidrigkeit, also nix Staatsanwalt.

Och,
das wundert mich jetzt aber.
vor  vielleicht 30 jahren wurde meine President 4Watt CB Funke mal
an der deutschen Grenze bei der versuchten Ausreise beschlagnahmt
und die Staatsanwaltschaft klagte mich wegen Verstoss §1 u. §2 des
Fermeldegesetzes an.
Ein von mir gebrachter Zeuge, der bezeugen konnte dass ich das Gerät 
zwar
ins Auto eingebaut hatte aber nicht benutzt habe wurde dann
sofort wegen Mitwisserschaft angeklagt.

Die waren irgendwie hart drauf. Im Ende ging es aber gut aus da ich
nach Eröffnung der Verhandlung eine Einstellung des Verfahrens erzielen
konnte.

Gruss Klaus
Gast #2387539
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Klaus De lisson schrieb:

>> Kann sein, dass das in Frankreich so ist, in Deutschland ist ein
>> Verstoß gegen die Frequenznutzungsbestimmungen "nur" eine
>> Ordnungswidrigkeit, also nix Staatsanwalt.
> Och, das wundert mich jetzt aber.

Was wundert dich, dass du mit 30 Jahre altem Wissen nicht auf dem 
neuesten Stand bist? Such mal auf deinem DSL-Modem das Posthorn - aaahh!
Gast #2388526
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Vergleicher schrieb:
> unabhängig von der Tarec-Nummer (was Du Zollnummer nanntest)

btw die Nummer heißt TARIC und bestimmt den Zollsatz (nicht, wie bereits 
richtig erwähnt, die Einfuhrumsatzsteuer). Dieser kann für ein 
"Sendegerät" ein anderer sein wie für eine "gedruckte Schaltung".(Wenn 
ich mich gerade auf die Schnelle nicht verguckt habe: 3,6% zu 0%

Klaus De lisson schrieb:
> Wenn der Versender in die Versandpapiere schreibt, dass es sich um
>
> eine "bestückte Platine mit Halbleiterbauelementen " handelt
>
> wirst du auch kein Problem bekommen.

Ack.
#2389420
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es gibt in DE viele Geräte zu kaufen deren Besitz zwar legal aber deren 
Nutzung illegal ist. Warum sollte der zoll da zuschlagen ? Es ist je 
lediglich der Betrieb verboten !! Der Besitz läßt sich nicht verbieten 
(außer vielleicht Schusswaffen) Betriebsfähig ist hier das Zauberwort.

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