Hallo, ich hab schon etwas gesucht. Aber kein richtiges Ergebniss bekommen. Gilt die BGV A3 auch für Küchengeräte (auch für E-Herd und Kühlschrank?) in Restaurant? Und in welchem Abstand sollten/müssen die Geräte geprüft werden? Viele Grüße Michael Mayer
Genau weiß ich es jetzt nicht, aber in unserer Betriebsgastronomie wird die Küche bzw. die in dieser stehenden Geräte jährlich geprüft. Eigentlich sollte dies aber auch in Restaurants oder Gaststätten gelten, denn auch diese müssen ja Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein sofern dort Angestellte arbeiten. Und in diesem Moment greifen auch die Vorschriften der BG. Frank
Gast
#2420166
Die BGV-A3 gilt nur für ortsveränderliche Geräte, keine Festeinbauten wie Herd oder Kühlschrank. Diese ortsveränderlichen Geräte sollten alle fünf Jahre geprüft werden. Wenn diese jährlich geprüft werden, dann geschieht das freiwillig. Ein Zwang seitens der BG oder so gibt es nicht.
Thilo M. schrieb: > Die BGV-A3 gilt nur für ortsveränderliche Geräte, keine Festeinbauten > wie Herd oder Kühlschrank. Stimmt allerdings, wird hier auch so gehandhabt. Da hatte ich mich etwas unpassend ausgedrückt. Aber auch Ortsfeste Geräte und Installationen werden nach BGV-A3 geprüft, wenn auch mit längeren Prüffristen von 4 Jahren. Frank
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