Forum: Offtopic BGV A3 in Gastronomie Küche??


von Michael M. (eos400dman)


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Hallo,

ich hab schon etwas gesucht. Aber kein richtiges Ergebniss bekommen.
Gilt die BGV A3 auch für Küchengeräte (auch für E-Herd und Kühlschrank?) 
in Restaurant? Und in welchem Abstand sollten/müssen die Geräte geprüft 
werden?

Viele Grüße Michael Mayer

von Frank B. (frank501)


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Genau weiß ich es jetzt nicht, aber in unserer Betriebsgastronomie wird 
die Küche bzw. die in dieser stehenden Geräte jährlich geprüft.

Eigentlich sollte dies aber auch in Restaurants oder Gaststätten gelten, 
denn auch diese müssen ja Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein 
sofern dort Angestellte arbeiten. Und in diesem Moment greifen auch die 
Vorschriften der BG.

Frank

von Thilo M. (Gast)


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Die BGV-A3 gilt nur für ortsveränderliche Geräte, keine Festeinbauten 
wie Herd oder Kühlschrank.
Diese ortsveränderlichen Geräte sollten alle fünf Jahre geprüft werden.

Wenn diese jährlich geprüft werden, dann geschieht das freiwillig. Ein 
Zwang seitens der BG oder so gibt es nicht.

von Frank B. (frank501)


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Thilo M. schrieb:
> Die BGV-A3 gilt nur für ortsveränderliche Geräte, keine Festeinbauten
> wie Herd oder Kühlschrank.

Stimmt allerdings, wird hier auch so gehandhabt. Da hatte ich mich etwas 
unpassend ausgedrückt.
Aber auch Ortsfeste Geräte und Installationen werden nach BGV-A3 
geprüft, wenn auch mit längeren Prüffristen von 4 Jahren.

Frank

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