Gehalt beim Ex-AG abfragbar über Lohnsteuer?

Gast #2426189
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Hallo,
stimmt es, daß der aktuelle Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag, 
den der Ex-Arbeitgeber abgeführt hat, über die Lohnsteuer abfragen kann? 
Daraus kann er sich natürlich den Lohn, den man beim Ex-Arbeitgeber 
bekommen hat, ausrechnen. Das würde heißen, daß man beim 
Bewerbungsgespräch ehrlich sein muß, wenn nach dem letzten Gehalt 
gefragt wird...

Stimmt es auch, daß der Arbeitgeber über die Lohnsteuer sehen kann, von 
wann bis wann man bei den verschiedenen Ex-Arbeitgebern war?

Vielen Dank!
Gast #2426201
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interessierter Gast schrieb:
> Hallo,
>
> stimmt es, daß der aktuelle Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag,
>
> den der Ex-Arbeitgeber abgeführt hat, über die Lohnsteuer abfragen kann?

Nur die Steuer des laufenden Jahres mit den entrichteten soz. Beiträg in 
diesen Jahr.

interessierter Gast schrieb:

> Stimmt es auch, daß der Arbeitgeber über die Lohnsteuer sehen kann, von
>
> wann bis wann man bei den verschiedenen Ex-Arbeitgebern war?

Alles was du auf deiner Lohnsteurkarte siehst, sieht auch der AG.
Gast #2426238
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Marx W. schrieb:
> Alles was du auf deiner Lohnsteurkarte siehst, sieht auch der AG.

Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, das geht jetzt irgendwie online... 
Kann der aktuelle AG also nur Informationen aus dem aktuellen Jahr und 
nichts von vergangenen Jahren abrufen?
Das würde zumindest etwas Kreativität im Lebenslauf erlauben.
Gast #2426295
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interessierter Gast schrieb:
> Marx W. schrieb:
>> Alles was du auf deiner Lohnsteurkarte siehst, sieht auch der AG.
>
> Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, das geht jetzt irgendwie online...
> Kann der aktuelle AG also nur Informationen aus dem aktuellen Jahr und
> nichts von vergangenen Jahren abrufen?
> Das würde zumindest etwas Kreativität im Lebenslauf erlauben.

Ist doch vollkommen egal was du aktuell verdienst. Dem neuen Arbeitgeber 
sagst du wieviel du für einen Wechsel haben willst.

Alles andere ist grenzdebile Selbstunterwerfung.
Gast #2426310
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87689ahöljklh4639 schrieb:
> interessierter Gast schrieb:
>> Marx W. schrieb:
>>> Alles was du auf deiner Lohnsteurkarte siehst, sieht auch der AG.
>> Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, das geht jetzt irgendwie online...
>> Kann der aktuelle AG also nur Informationen aus dem aktuellen Jahr und
>> nichts von vergangenen Jahren abrufen?
>> Das würde zumindest etwas Kreativität im Lebenslauf erlauben.
> Ist doch vollkommen egal was du aktuell verdienst. Dem neuen Arbeitgeber
> sagst du wieviel du für einen Wechsel haben willst.
Zischen den Zeilen lese ich den Versuch etwas im letzten Jahr zu 
vertuschen, vielleicht eine Arbeitslosigkeit.
#2427469
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Marx W. schrieb:
> Nur was bringt das, der alte AG stellt das Arbeitszeugnis aus. Da steht
> auch drin von wann bis wann man wo war.
> Und Arbeitszeugnisse sind das A und O bei der Bewerbung!

Muss man für jeden Scheiß ein Arbeitszeugnis vorlegen? Wo sind wir
denn? Kommt mir vor wie Nazideutschland-Methoden und keiner sagt es.
Allein schon "Lebenslauf" lässt mich schlimmstes befürchten, nämlich
das die Menschenwürde mit dem Einstieg ins Berufsleben abgeschafft
wurde.

testpilot schrieb:
> vielleicht eine Arbeitslosigkeit.

Ist das eine Vorstrafe? Kommt einem manchmal so vor.
Gast #2427634
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Anton Hirtmann schrieb im Beitrag #2426192:
> Mein Chef fragt immer bei der Rentenversicherung nach, dann hat er alles
>
> schwarz auf weiß

ja, aber er weiss nicht, was an Sonderzahlungen erfolgt ist und was über 
der Bemessungsgrenze liegt. Die RV berechnet sich nur für RV-Beiträge 
unter 64800
#2428204
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Anton Hirtmann schrieb im Beitrag #2427703:
> Mit der
> Gehaltszahlung erwirbt man sich doch ein Nutzungsrecht am Arbeitnehmer.

Das Almosen was du Gehalt nennst ist doch nur ne Lachnummer und außerdem
glaubst du wohl noch, dein Chef erhält zusätzlich noch die 
Leibeigenschaft am ersten Neugeborenen des Arbeitnehmers, oder was?

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