Gast
#2426189
Hallo, stimmt es, daß der aktuelle Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag, den der Ex-Arbeitgeber abgeführt hat, über die Lohnsteuer abfragen kann? Daraus kann er sich natürlich den Lohn, den man beim Ex-Arbeitgeber bekommen hat, ausrechnen. Das würde heißen, daß man beim Bewerbungsgespräch ehrlich sein muß, wenn nach dem letzten Gehalt gefragt wird... Stimmt es auch, daß der Arbeitgeber über die Lohnsteuer sehen kann, von wann bis wann man bei den verschiedenen Ex-Arbeitgebern war? Vielen Dank!