Gast
#2443844
Hallo alle zusammen, habe hier ein relativ langes Kabel (60m) mit 16mm2 eingegraben liegen, läuft vom Zähler zu einer Unterverteilung in einem abgesetzten Gebäude. Habe Bedenken, daß der zulässige Spannungsfall überschritten wird, mag aber auch nicht unbedingt ein neues Kabel eingraben... Unser Elektromeister sieht das alles scheinbar nicht so eng, aber ich will als Eigentümer später nicht der Dumme sein. Anwendungsfall : Gewerbe Nun meine Fragen : 1.) ist es zulässig, die UV mit weniger als 63A abzusichern und die Leitung auch mit weniger Querschnitt auszulegen, z.B. 40A (ich las etwas von zwingender 63A Leitungsauslegung, oder ist das Internet - Unsinn ?) 2.)Gelten bei gewerblicher Anwendung die starren Grenzen für den zulässigen maximalen Spannungsfall auch, oder kann dort etwas mehr abfallen bzw. der Abfall anders verteilt werden (z.B. die zulässigen 4% gesamt, anstelle der 3,5% ab Zähler und 0,5% Davor ?) 3.) Spricht etwas dagegen, die UV im Vorraum von einem WC einzubauen ? vg P.S. die gesamte Geschichte macht nacher ein konzessionierter Elektromeister.