Kabeldimensionierung zur Unterverteilung

Gast #2443844
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Hallo alle zusammen,
habe hier ein relativ langes Kabel (60m) mit 16mm2 eingegraben liegen, 
läuft vom Zähler zu einer Unterverteilung in einem abgesetzten Gebäude.
Habe Bedenken, daß der zulässige Spannungsfall überschritten wird, mag 
aber auch nicht unbedingt ein neues Kabel eingraben...

Unser Elektromeister sieht das alles scheinbar nicht so eng, aber ich 
will als Eigentümer später nicht der Dumme sein.

Anwendungsfall : Gewerbe

Nun meine Fragen :
1.) ist es zulässig, die UV mit weniger als 63A abzusichern und die 
Leitung auch mit weniger Querschnitt auszulegen, z.B. 40A (ich las etwas 
von zwingender 63A Leitungsauslegung, oder ist das Internet - Unsinn ?)

2.)Gelten bei gewerblicher Anwendung die starren Grenzen für den 
zulässigen maximalen Spannungsfall auch, oder kann dort etwas mehr 
abfallen bzw. der Abfall anders verteilt werden (z.B. die zulässigen 4% 
gesamt, anstelle der 3,5% ab Zähler und 0,5% Davor ?)

3.) Spricht etwas dagegen, die UV im Vorraum von einem WC einzubauen ?


vg


P.S. die gesamte Geschichte macht nacher ein konzessionierter 
Elektromeister.
Gast #2443853
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nicht_Energietechniker schrieb:
> P.S. die gesamte Geschichte macht nacher ein konzessionierter
> Elektromeister.

Frage doch ihn, er muss es letztlich abnehmen. Ich weiß allerdings 
nicht, wo das Problem sein soll. 16mm² sind für 63A locker ausreichend, 
vorausgesetzt es ist Kupfer. Bei Alu könnte es etwas knapp werden. 
Sollten auch 32A deinen Anforderungen genügen, sichere die Leitung halt 
damit ab und gut ist. Von mindestens 63A im gewerblichen Bereich habe 
ich noch nichts gehört.

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