Gast
#2455139
Welche Pflichten - neben der Fortbildung - hat ein betrieblicher Ersthelfer, die andere Mitarbeiter nicht haben? In der Bestellung findet sich ja nur der Satz "in Not geratenen oder hilflosen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihm den Umständen nach zuzumuten ist." Aber es ist ja sowieso jeder im Betrieb zur ersten Hilfe verpflichtet, alleine wegen der unterlassenen Hilfeleistung?