Welche Pflichten - neben der Fortbildung - hat ein betrieblicher Ersthelfer, die andere Mitarbeiter nicht haben? In der Bestellung findet sich ja nur der Satz "in Not geratenen oder hilflosen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihm den Umständen nach zuzumuten ist." Aber es ist ja sowieso jeder im Betrieb zur ersten Hilfe verpflichtet, alleine wegen der unterlassenen Hilfeleistung?
HalfBit schrieb: > Aber es ist ja sowieso jeder im Betrieb zur ersten Hilfe verpflichtet, > alleine wegen der unterlassenen Hilfeleistung? Erste Hilfe kann auch sein, dass man nur den Arzt ruft ;) HalfBit schrieb: > Welche Pflichten - neben der Fortbildung - hat ein betrieblicher > Ersthelfer, die andere Mitarbeiter nicht haben? Als Ersthelfer "darfst" du auch lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen. Genaueres wirst du bei deiner Fortbildungsmaßnahme erfahren ;)
Mehrwert schrieb: > Schau mal in die BGI 509, vielleicht hilft die etwas weiter. Danke - das war die gesuchte Information
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