return -1; schrieb:
> Ach so, ne eher Bestechlichkeit im Sinne von Vorteilsannahme.
Kommt auf dem Umfang an. Kleinigkeiten dürften kaum Konsequenzen
nach sich ziehen, nicht mal ne Abmahnung. Wenn nichts im Vertrag
geregelt ist, dann gilt eine gesetzliche Regelung, die ich aber
nicht benennen kann.
Bei leichten (insbesondere vertraglichen) Vergehen kann es abgemahnt
werden oder sogar zur fristlosen Kündigung kommen.
return -1; schrieb:
> welches Gefühl stellt sich dann bei euch ein?
Persönlich ist im Job jeder selbst der nächste, gleich
aus welchem Grund.