Hallo Zusammen,
Ich brauche euren Rat. Ich hab ein Luxusproblem, aber es lässt mir keine
Ruhe.
Ich hab vor 2 Wochen einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der Start wäre
Mitte Februar. Gestern hatte wurde mir ein sehr ähnlicher Job angeboten
aber mit deutlich besserer Bezahlung. Die Frage ist, wie ich mich da am
besten mit Anstantt rauswieseln kann? Ich meine rechtlich ist die Sache
relativ klar, im schlimmsten Fall muss ich da 2 Wochen (Kündigungsfrist)
hin. Aber wie könnten die reagieren? Man sieht sich ja immer 2x im
Leben...
Wie würdet Ihr das anstellen? Die Wahrheit sagen? War schonmal jemand in
solch einer Situation? Was machen die Firmen in diesem Moment? Heben die
auf oder zwingen die einen zu arbeiten?
Fabian
Sowas nennt sich Aufhebungsvertrag. Sicher ungewöhnlich, wenn er vor dem
Antritt gemacht wird und normalerweise geht er vom Arbeitgeber aus um
dich los zu werden, aber ein Problem sollte es nicht sein. Es geht ja
für beide Seiten um nichts (wie z.B. Abfindung).
Ulli N. schrieb:> Sowas nennt sich Aufhebungsvertrag. Sicher ungewöhnlich, wenn er vor dem>> Antritt gemacht wird und normalerweise geht er vom Arbeitgeber aus um>> dich los zu werden, aber ein Problem sollte es nicht sein. Es geht ja>> für beide Seiten um nichts (wie z.B. Abfindung).
Falsch.
Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.
Also, ich würd höfflich der Firma absagen, mit Angabe der Gründe
(besseres Jobangebot).
Einfach nicht kommen,ist ja auch möglich, aber man sieht sich im Leben
öfter als man denkt.
Nur nebenbei.
Auch der AG kann bei einem schriftlichen Arbeitsvertrag vor Antritt der
Stelle ohne Frist kündigen.
Aber für den ist der Fall schwieriger, da unter Umständen
Schadensersatzansprüche des AN (wg. Kündigung des bestehenden
A-Vertrages beim bisherigen AG) entstehen.
Marx W. schrieb:> Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.
Das wusste ich nicht. Wenn das so ist, hat er ja kein Problem, ausser
den "Gang nach Canossa" anzutreten umd der Firma mitteilen, daß er nicht
antreten wird. Ist natürlich schon irgenwie peinlich.
Marx W. schrieb:> Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.
Kannst du das irgendwie belegen ?
Marx W. schrieb:> Einfach nicht kommen,ist ja auch möglich, aber man sieht sich im Leben> öfter als man denkt.
Genau davor habe ich etwas Angst....
Ulli N. schrieb:> Es geht ja> für beide Seiten um nichts (wie z.B. Abfindung).
Naja, irgend jemand hat diese Stelle wegen mir nicht bekommen und der AG
muss sich nun unplanmäßig Ersatz suchen. Das ganze ist mir sehr sehr
peinlich!
Marx W. schrieb:> Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.
Das ist absoluter Unsinn.
Wenn der AN nicht zur Arbeit antritt, kann dies eine fristlose Kündigung
wegen Arbeitsverweigerung begründen. Zudem besteht möglicherweise auch
noch ein Schadenersatzanspruch. Ebenso kann im Arbeitsvertrag auch eine
Vertragsstrafe bei Nichtantreten fällig werden, aber diese muss explizit
vereinbart worden sein.
Natürlich wird man als AG nicht den AN zur Arbeit zwingen, weil das
Arbeitsergebnis sicherlich suboptimal wäre und ein derart unwilliger
Mitarbeiter nur schlecht auf das Betriebsklima wirken würde.
Marx W. schrieb:> Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.
Blödsinn.
Aber das war wenigstens leicht zu erkennen, die Aussage war ja mit "Marx
W." markiert.
Andreas Schweigstill schrieb:> Wenn der AN nicht zur Arbeit antritt, kann dies eine fristlose Kündigung>> wegen Arbeitsverweigerung begründen.
Naja, hablblang, der will ja garned bei der Firma arbeiten.
Und den Arbeitsvertrag kann man auch vor Antritt der Stelle kündigen.
Die Antrittspflicht müßte schon im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Wichtig zum Zustandekommen des Vertrages ist auch, dass ein
Leistungsaustausch standfindet. Der kann aber erst eintreten, wenn die
Stelle angetreten wird. Ferner ist der Arbeitnehmer in Vorleistung, die
Lohnzahlung erfolgt erst nach Leistungserbringung. Das heißt, erbringt
der AN keine Arbeitsleistung, so entfällt auch der Anspruch gegen den
AG.
> Zudem besteht möglicherweise auch>> noch ein Schadenersatzanspruch.
Dazu müßte ein quantifizierbarer Schaden entstanden sein!
Da hat aber der AG Probleme den darzustellen!
> Ebenso kann im Arbeitsvertrag auch eine>> Vertragsstrafe bei Nichtantreten fällig werden, aber diese muss explizit
Sowas schreiben eigentlich nur Zeitarbeitsfirmen, Spediteure und Co. in
die Verträge. Die leben wahrscheinlich von dem!
> vereinbart worden sein.
Andreas Schweigstill schrieb:> Natürlich wird man als AG nicht den AN zur Arbeit zwingen, weil das>> Arbeitsergebnis sicherlich suboptimal wäre und ein derart unwilliger>> Mitarbeiter nur schlecht auf das Betriebsklima wirken würde.
Ach wie gnädig ihr modernen Plantagentreiber seid!
Wir mir echt warm ums Herz!
XTerminator schrieb:> Marx W. schrieb:>> Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.>> Blödsinn.>> Aber das war wenigstens leicht zu erkennen, die Aussage war ja mit "Marx> W." markiert.
Sei froh, dass du nicht weist was du schreibst!
Mustertext gefällig!
Musterformulierung für eine schriftliche Kündigung vor Arbeitsantritt
Ich
habe am __ mit Ihnen einen Arbeitsvertrag geschlossen. Das
Arbeitsverhältnis sollte am __ beginnen. Hiermit teile ich Ihnen mit,
dass ich aus persönlichen Gründen das Arbeitsverhältnis nicht antreten
kann. Bezüglich der Rechtslage mache ich Sie darauf aufmerksam, dass der
Arbeitgeber Schadenersatz nur verlangen kann, wenn Kosten (der Schaden)
bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers zum ersten zulässigen
Kündigungstermin nicht entstanden wäre, also bei fristgemäßer Kündigung
vermeidbar gewesen wäre. In der Sache ist damit der
Schadenersatzanspruch wertlos.
Hier der link zur HP wo ich den Text herhabe:
http://www.urteilsticker-betriebsrat.de/newsletterarticle.asp?his=5098.453.1913&id=3002
also ich würde vorschlagen, den neuen Arbeitsvertrag (wenn man sich
sicher ist, dass das die bessere Stelle ist) zu unterschreiben mit einem
Antrittsdatum genau 2 Wochen nach Antrittsdatum des ersten Vertrags.
Dann beim ersten Arbeitgeber anfangen und sofort kündigen...
Trotzdem würde ich versuchen dem Arbeitgeber das vorher mitzuteilen,
evtl. ist er dann gnädiger gestimmt...
Marx W. schrieb:> Ach wie gnädig ihr modernen Plantagentreiber seid!> Wir mir echt warm ums Herz!
Musste auch darüber lachen, man muss sich das auf der Zunge zergehen
lassen: "zur Arbeit zwingen". lol
Tom schrieb:> ich habe genau das gleiche Problem, erst Vertrag unterschrieben und>> jetzt bessere Job Angebot! Ich weiß nicht was ich machen soll!
Steht doch alles oben!
Die meisten Arbeitsverträge beinhalten eine Probezeit in der Ohne Angabe
von Gründen arbeitstäglich (regelmäßig innert der ersten 2 Wochen)
gekündigt werden kann. Da dieses Recht auch für Arbeitnehmer gültig
ist, genügt es noch am Tag vor dem vereinbarten Arbeitsantritt ohne
Angabe von Gründen zu kündigen. Wenn das den AG. berührt wird er
eventuell den Grund nachfragen und nachverhandeln. In der Regel aber
bestellt er einfach den nächsten Bewerber erneut ein.
Namaste
Rolf schrieb:> Frag doch mal Wilhelm Ferkes, der hat das doch auch schon mal gemacht.
Ja, der Wilhelm hat auch schon mal einen Vertrag vor Antritt gekündigt.
Aber nicht, weil er lieber arbeitslos ist, soondern weil er heimatnah
einen Job fand.
Das war aber das falsche Pferd, kann man vorher nie wissen.
Die erste Firma stellte sich natürlich pissig an, und sandte mir so
Unterlagen wie Steuerkarte nicht mehr zurück. Das macht aber nichts, die
geht man sich für 5€ Gebühr beim Meldeamt neu holen.
Ubrigens, zum Thema, man sieht sich zwei mal:
Mir ist im ganzen Leben in über 30 Jahren nie mehr jemand aus meinen
Branchen über den Weg gelaufen. Sowas ist eher Zufall, dafür ist die
Welt zu groß.
> Er blieb lieber arbeitslos als die Stelle anzutreten.
Wie sich doch irgendwo immer wieder dumme Vorurteile und Unwahrheiten
einschleichen...
... kann ich nur beipflichten, seid ich hier mit Liften mache, treffe
ich dauernd Leute aus der Branche und viele öfter. Die Welt ist ein
Dorf.
Nochmehr treffe ich aber Ossis die hier(in Vorarlberg und Ostschweiz)
arbeiten.
Namaste
Wilhelm Ferkes schrieb:> Mir ist im ganzen Leben in über 30 Jahren nie mehr jemand aus meinen> Branchen über den Weg gelaufen. Sowas ist eher Zufall, dafür ist die> Welt zu groß.
Ist eher untypisch. Ich habe eine ganze Weile im Kundendienst gearbeitet
und habe laufend Leuten aus meinem früheren beruflichen Umfeld gegenüber
gestanden, darunter auch Personalchef und Abteilungsleiter. Hätte ich in
der vorherigen Firma beim Abgang verbrannte Erde hinterlassen, hätten
die vielleicht eine "kleine Beschwerde" über mich gehabt, ob berechtigt
oder nicht sei mal dahingestellt.
Auch in der jetzigen Firma habe ich Kollegen, mit denen ich früher schon
direkt oder indirekt zu tun hatte. Die Welt ist ein Dorf und unsere
Branche auch in Großstädten sehr überschaubar. Insbesondere die Chefs
kennen sich untereinander, sei es vom gemeinsamen Golfen oder aus dem
AG-Verband.
Fabian schrieb:> Ich hab vor 2 Wochen einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der Start wäre> Mitte Februar. Gestern hatte wurde mir ein sehr ähnlicher Job angeboten> aber mit deutlich besserer Bezahlung.
Die Frage ist ja auch, ob es nur um die Bezahlung geht, oder auch
um das Verhältnis bei der Arbeit. Da du ja hoffentlich das neue,
vermeintlich bessere Angebot noch nicht unterschrieben hast, kann
ich wie so oft nur sagen: "Sei fair" oder wie Grossmutter immer sagte:
" was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu".
Auf den Punkt gebracht heisst das für dich dass du deinen
Vertragspartner
wohl mal treffen solltest (zumindest persönlich anrufen).
Im persönlichen Gespräch kannst du dann ja deine Gründe auch darlegen.
Ich hoffe für dich dein Vertragspartner erhöht sein Angebot dann nicht.
Dadurch wärest du ja dann richtig in der Klemme.
So ähnlich wie bei Freundinnen ( Die eine ist prima und super Lieb,
aber die andere fi**t besser. Das sin immer tragische Situationen.
Gruss Klaus
Klaus De lisson schrieb:> "Sei fair" oder wie Grossmutter immer sagte:> " was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu".
An sich eine sehr vernünftige Einstellung, nur das sich so gut wie
kein Arbeitgeber das auf seine Fahne schreibt. Es täuscht, wenn man
annimmt das sich der eine oder andere wohlwollend verhält. Das machen
die nur schauspielerisch aus Eigennutz oder Zwang. Ist man entbehrlich
und leicht entsorgbar, wird aus dem Paulus ganz schnell ein Saulus.
Ich hab hier gerade eine Firma am Wickel, die in schwärmerischer Weise
von dem Betrieb schreiben, aber Reaktion auf Bewerbungen gleich Null.
Teilweise findet man die Stellen auch bei Dienstleistern und das jetzt
schon ein halbes Jahr.
Klaus De lisson schrieb:> So ähnlich wie bei Freundinnen ( Die eine ist prima und super Lieb,> aber die andere fi**t besser. Das sin immer tragische Situationen.
Nein, überhaupt nicht tragisch, diese Entscheidung ist wirklich
einfach...
Zum Ursprungsproblem:
Bessere Stelle klar machen (Vertrag unterschreiben), und dann erste
Stelle freundlich und höflich absagen. Wie genau, kommt auf die
Situation drauf an.
Das Beispiel weiter oben mit der rechtlichen Belehrung ist das typische
Negativbeispiel und typisch für einen Großteil heutiger Menschen:
Unfähig miteinander fair und positiv umzugehen. Aber lassen wir das...
Zurück zum Thema: Weil 90% der Mitmenschen sich schroff und
rücksichtslos verhalten und meistens nicht absagen und statt dessen
einfach nicht erscheinen, hat man mit einer guten Absage sehr einfaches
Spiel.
Ziel ist, die Absage sogar noch einen Tick raffinierter, besser und
freundlicher als die ursprüngliche Bewerbung zu gestallten.
So habe ich es gemacht, und habe eine ausserordentlich positive
Rückmeldung von der Firma bekommen. Und dabei wurde mir von
Verantwortlichen bestätigt, dass es eine absolute Seltenheit ist, dass
Bewerber stillsicher und korrekt Absagen.
Wie Fabian weiß: Man trifft sich immer zweimal im Leben. Einmal auf dem
Hochweg, einmal auf dem Abwärtsweg. "Nein" sagen ist nicht verwerflich.
Allerdings klatscht man seinem Gegenüber auch keine Ohrfeige ins
Gesicht.
Obdachloser Pappenheimer schrieb:>> So habe ich es gemacht, und habe eine ausserordentlich positive> Rückmeldung von der Firma bekommen. Und dabei wurde mir von> Verantwortlichen bestätigt, dass es eine absolute Seltenheit ist, dass> Bewerber stillsicher und korrekt Absagen.
Darf man fragen, in welcher Art und Weise Du abgesagt hattest?
Obdachloser Pappenheimer schrieb:> So habe ich es gemacht, und habe eine ausserordentlich positive> Rückmeldung von der Firma bekommen. Und dabei wurde mir von> Verantwortlichen bestätigt, dass es eine absolute Seltenheit ist, dass> Bewerber stillsicher und korrekt Absagen.
Hast Du eine Bewerbung zurückgezogen oder einen bereits unterschriebenen
Vertrag?
Eine Stelle absagen kann auch Kosten bedeuten. Ich hatte da mal einen
Fall unter Bekannten. Der eine sagte zu, und zwei Wochen spaeter wieder
ab. Der andere hat dann den Anwalt genommen. Er hat geklagt ein Projekt
gestartet zu haben, einen zusaetzlich Mitarbeiter fuer dieses Projekt
eingestellt zu haben und die erlittenen Schaeden auf 100kEuro beziffert.
Der Richter hat davon dann 50k davon gutgeheissen. Dh der Absagende
durfte 50k abdruecken.
>Dh der Absagende durfte 50k abdruecken.
Könntest Du die juristische Begründung dafür, am Besten mit Nennung der
relevanten Paragraphen, etwas näher ausführen?
Würde das auch für eine Kündigung in der Probezeit gelten?
Wenn alle Stricke reißen, dann beißt man halt mal in den saueren Apfel,
geht einen halben Tag hin, wenn es der Aufwand und die Zeit erlauben,
und kündigt dann in der Probezeit. Man muß ja keine Gründe angeben.
Zumindest dies sollte korrekt sein.
Was hier Leute die sich zum "Spitzenmangement (selbsternannt)" zählen
von sich geben. Ist dermaßen von jeder Rechts- und Gesetzeskenntnis
befreit, wie ne leere Bierdose vom Bier.