Beglaubigung Arbeitsvertrag

Gast #2526349
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Das verwirrt mich. Ich dache immer, ein Notar beurkundet nur oder macht 
Abschriften ? Und auf dem Einwohnermeldeamt werden nur öffentliche 
Dokumente beglaubigt....oder nicht?

Ein Arbeitsvertrag ist ja "nur" eine Privates Dokument.
Gast #2526413
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Peter schrieb:
> Denn kann ich in diesem Fall leider nicht um Hilfe bitten...

Weshalb nicht? Darf er nicht erfahren, das Du ein neuen Job hast?
Wenn er das wissen will, kannst Du doch auch mit Ausreden kommen a la 
"Ich will ein neues Auto kaufen, brauche für die Finanzierung eine 
Vorlage bla bla..."
Gast #2526421
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Hallo Peter

Ein Arbeitsvertrag ist eine Übereinkunft zwischen mir und meinem
Arbeitgeber. Sobald sich ein Dritter dafür interessiert werde ich
strubbelig. Fordert dieser gar eine "beglaubigte Kopie" an wendet
sich das in pures Entsetzen.

Meine persönliche Frage: "Wer will das von mir wissen?"
Ferner, aber bedeutend wichtiger: "Kann ich mit dieser Form von
Neugier bei einem (potentiellen) Nachfolgerarbeitgeber leben?"

?
Gast #2526547
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Peter schrieb:

> Ich benötige eine beglaubigte Kopie meines Arbeitsvertrages. Weiss
> jemand, wo ich sowas bekomme ?

Das macht dir jede Behörde. Such dir die bequemste nächst gelegenste 
aus. Hatte selbst mal mit Beglaubigungen zu tun, und am 
Einwohnermeldeamt sagten sie mir, ich könnte eigentlich im Grunde zu 
jeder Behörde gehen. Z.B. sogar Straßenverkehrsamt oder Standesamt. 
Bürgermeister. Aber auch die Pfarrei, Notar, Anwaltsbüro. Nehmen auf 
jeden Fall alle Gebühren. Die privaten wie Notar und Anwaltsbüro 
vermutlich mehr als sonst wo.
Gast #2526669
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Daniel H. schrieb:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung#Urkundspersonen_2
Das wichtigste daraus:
Der Kreis des zur Beglaubigung befugten Personenkreises ist gesetzlich 
eingeschränkt auf siegelführende Stellen. Zur Beglaubigung von Kopien 
sind in Deutschland folgende Personen berechtigt:

1.Notare,
2.Amtspersonen, die das Dokument ausgestellt haben bzw. bei denen es 
verwahrt wird,
3.sonstige Urkundspersonen (z.B. Urkundsperson des Jugendamtes, vgl. § 
59 SGB VIII; der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eines Gerichts, vgl. 
§ 169 ZPO, § 153 GVG),
4.Gemeindesekretäre oder vom Bürgermeister beauftragte Beamte oder 
Angestellte,
5.Stellen staatlich anerkannter Kirchen.[3]

Was noch geht, den Arbeitsvertrag im Original plus Kopie da vorlegen 
(also hinfahren) wo die "beglaubigte Kopie" gewünscht wird,  und den 
Betreffenden auf der Kopie die "Gleichheit" bestätigen lassen.
Aber mal ehrlich:
Wo, Warum, Wozu, Wofür braucht man eine "beglaubigte Kopie des 
Arbeitsvertrages"?
Gast #2526686
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Marx w. schrieb:
> Aber mal ehrlich:
> Wo, Warum, Wozu, Wofür braucht man eine "beglaubigte Kopie des
> Arbeitsvertrages"?

Das würde mich auch interessieren.
Bei einem Mietvertrag hatte ich meinen Original-Arbeitsvertrag 
mitgenommen, bzw. meine Gehaltsabrechnungen der letzten 3-6 Monate.
Das sollte auch für Kreditverträge etc. aussreichen, die ich nicht bei 
meiner Hausbank abschließe.

Peter schrieb:
> Ich kann auf jeden Fall meinen AG nicht einweihen. Da wecke ich
> schlafende Hunde...

Da es hier immer wieder Dinge gibt, die man nicht glauben kann, verrate 
doch mal um was es geht.
Ich bin (wir sind?) neugierig.
Gast #2526708
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Vielleicht will er den AG wechseln und dazu zieht er in eine neue 
Wohnung an einem anderen Ort.

Für den Mietvertrag aber braucht er vielleicht eine beglaubigte Kopie 
des Arbeitsvertrages. Der neue Vertrag wird nichts nützen, denn er ist 
ja wahrscheinlich in der Probezeit.


Ich habe mir mal im Großraum München Wohnungen angesehen, und je nobler 
es wurde, um so eher brauchte man Nachweise.

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