Bastler schrieb:
> Hi.
>
> Darf der Zoll einen Wideband FM Transmitter, frequenzbereich auch
> außerhalb der SRD/ISM Bänder, ohne CE Kennzeichen und ohne WEEE Nummer
> usw, einfach beschlagnahmen?
> Es handelte sich hierbei um ein Fertiggerät, nicht um ein ein einzelnes
> "Bauteil" oder "Baugruppe".
Man müsste jetzt alle Umstände des genauen Einzelfalls prüfen ob es
nicht doch ein Schlupfloch geben könnte, aber im allgemeinen: JA, DARF
ER!
> Mit der Beründung, ohne CE Kennzeichen darf nichts importiert werden,
> auch nicht rein privat.
...auch nicht rein privat... ist hier etwas die falsche Formulierung.
GERADE NICHT PRIVAT währe wohl der richtige Ausdruck!
Ohne Nachweis der CE Konformität ist ein Produkt welches unter die
entsprechende Verordnung fällt in der EU "nicht Verkehrsfähig". Ein
solches Produkt darf nicht an Endverbraucher in der EU abgegeben werden.
Auch nicht über den Versandweg von ausserhalb EU.
Das ist manchmal etwas schwer verständlich und in einigen Fällen auch
Sinnfrei, aber es ist geltendes Recht. Teilweise wurden sogar Waren
einbehalten deren einziger Mangel das Fehlen einer Bedienungsanleitung
in den hier durch die EU vorgeschriebenen Amtssprachen war.
Als Gewerblicher würde es da im Einzelfall noch eher möglichkeiten
geben. Da hat man durchaus die Möglichkeit "Nichtzertifizierte" Waren zu
importieren und seinerseits als verantwortlicher Importeur die
Zertifizierung zu veranlassen um sie dann in den Verkehr zu bringen.
Bevor man diesen "Möglichen" Schritt, der ja nur bei Großmengen Sinn
macht, aber gehen kann ist es natürlich unerlässlich das man erst einmal
Muster der "unzertifizierten" Waren zur Prüfung erhält ;-)
(Ob man das aber so aber am Tag der Abholung direkt am Thresen der
Zollstelle vorbringen kann oder das bereits vorher eingeleitet werden
muss, das weiß ich gerade auch nicht)
> Dürfen andere Elektronikbauteile, die mit im Paket waren (z.B. Akkus)
> gleichzeitig mit beschlagnahmt werden?
Beschlagnahmt werden darf so ohne weiteres gar nichts. Auch solche Waren
ohne CE Kennzeichnung werden NICHT Beschlagnahmt. Es wird lediglich die
Herausgabe verweigert und die Waren dann ZURÜCKGESCHICKT an den
Absender!
Das ist ein Unterschied zur Beschlagnahme auf die dann meisten die
Einziehung incl. Vernichtung folgt, welche z.B. bei verbotenen und/oder
gefährlichen Gegenständen sowie in Fällen von Produktpiraterie erfolgt.
Falls die Akkus nicht als Fälschungen oder aufgrund bereits erfolgter
Untersuchung (auch an baugleichen Typen) als zu Gefährlich für den
Rücktransport (Explosionsgefahr/ besondere Giftstoffe) einzustufen sind
werden diese sicher nicht Beschlagnahmt werden.
Hier hört nun aber mein wissen auf. Ich kann mir aber gut vorstellen das
es rechtlich nicht ohne weiteres möglich ist eine Sendung die als ganzes
nicht Einführbar ist "auseinanderzureissen" und nur das Halbvolle Paket
zurückzusenden.
Als vermute ich einfach mal, es gilt: GANZ- oder gar nicht!
Somit müssten dann auch die restlichen TEile aus dem Paket, selbst die
welche Einführbar währen, wieder mit zurück. In diesem Fall die Akkus.
Gruß
Carsten