[Frage] CE Zeichen und Zoll

Persönliche Seite #2572708
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Hi,

vielleicht hat jemand schon erfahrungen damit Sammeln dürfen:
Ich habe LED Lampen aus China bestellt, die jetzt im Zoll hängen.
Meine Eltern (die ich mit der Abholung beauftragt habe) sagen mir jetzt, 
die Birnen würden aufgrund einer fehlenden CE Kennzeichnung nicht 
ausgehändigt.

Ich war leider nicht selbst dabei um mit den Zollbeamten zu diskutieren, 
werde die aber morgen mal telefonisch kontaktieren. Nach dem was ich 
jetzt so gefunden habe auf die schnelle sollte die CE Kennzeichnung den 
Zoll aber nicht weiter interessieren (so zumindest die unbestätigte 
Meinung diverser dubioser Forennutzer).

Wie ist das, darf mir die Ware wirklich nicht ausgehändigt werden nur 
weil das CE Zeichen fehlt?

Könnte ich mit meiner Firma auftreten und die Ware ohne CE Zeichen 
importieren und mein eigenes CE Zeichen drauf pappen (also dass jeder 
selbst die CE Konformitätserklärung ausstellen darf weiß ich).

Laut dem Wiki Artikel zum CE-Kennzeichen geht die Kennzeichnungspflicht 
wenn sie nicht vom Hersteller und auch nicht vom "In der EU ansässigen 
Beauftragten" wahrgenommen wird, auf den Importeuer/Inverkehrbringer 
über, was in dem Fall ja ich wäre. Kann mir in dem Fall die Ware 
ausgehändigt werden?



Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen sammeln können/dürfen ;) und 
kann mich schon mal auf die morgige Konfrontation mit dem Zoll 
vorbereiten.

Vielen Dank schon mal!
Gast #2572778
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Hauke Radtki schrieb:
> Nach dem was ich
> jetzt so gefunden habe auf die schnelle sollte die CE Kennzeichnung den
> Zoll aber nicht weiter interessieren (so zumindest die unbestätigte
> Meinung diverser dubioser Forennutzer).

Wenn du den Zollbeamten überzeugen kannst, daß du die Dinger selber 
zertifizieren willst, dann mach das. Das gelingt aber nicht immer...

Oliver
Gast #2573270
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Hallo,

ich kenne bisher nur den umgekehrten Fall, mit CE und RoHS Kennzeichung 
wurden LED Stripes wegen fehlender Nachweise (in Deutsch!) 
zurückgehalten.

Mit CE Aufkleber dort hinzugehen ist da eher kontraproduktiv, weil dann 
wirklich der Nachweis über die Konformität zu erbringen wäre.

Da einzige was bleibt, ist klar auf Eigenbedarf hinzuweisen, und wenn 
das nicht hilft, den in dem Ablehnungsschreibern zur verweigerten 
Aushändigung enthaltenen Rechtsbehelf in Anspruch zu nehmen.

Mfg.
#2573359
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Ich gehe mal davon aus, es geht um gebrauchsfertige Lampen für die 
Raumbeleuchtung mit E27/E14 Sockel.

Hauke Radtki schrieb:
> Wie ist das, darf mir die Ware wirklich nicht ausgehändigt werden nur
> weil das CE Zeichen fehlt?
Wenn es der Zollbeamte ganz genau nimmt, ja! Daß trotzdem öfter Produkte 
ohne CE Zeichen durchrutschen, ist eher als glücklicher Zufall zu sehen.

Mathias schrieb:
> Da einzige was bleibt, ist klar auf Eigenbedarf hinzuweisen, und wenn
> das nicht hilft, den in dem Ablehnungsschreibern zur verweigerten
> Aushändigung enthaltenen Rechtsbehelf in Anspruch zu nehmen.
Eigenbedarf bringt überhaupt nichts. Auch in diesem Fall ist der Chinese 
der Inverkehrbringer und hat damit ein CE-Zeichen anzubringen.

Servus
Michael
Moderator Persönliche Seite #2573376
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Bürovorsteher schrieb:
> Wer außer dem Zoll soll denn sonst noch verhindern, dass irgendwelcher
> nichtzertifizierter Scheiß in Deutschland in Verkehr gebracht wird?
> Ist schon richtig so.

Sehe ich auch so.

Andererseits ist die Frage, wie ein deutscher Importeur, der dann
selbst als Inverkehrbringer auftreten möchte, an seine Ware kommt,
offenbar nicht so sauber geregelt …
Persönliche Seite #2573436
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Aktueller Stand ist: Zollamt hat garkeine Ahnung.

Wurde weitergeleitet an das Regierungspräsidium Gießen, der Vertreter 
des zuständigen Beamten klang aber schon mal so als wäre es nicht 
unmöglich waren zu Importieren und hier erst seine Kennzeichnung 
durchzuführen.

Leider muss ich bis Montag warten, bis der wirklich dafür zuständige 
Beamte wieder da ist.

Ich werde auf jeden Fall berichten.
Gast #2573440
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Gunther schrieb:

> nützt nix: auch Ersatzteile / Bausätze !! müssen den Nachweis einer CE
> Konformität durch ein CE Zeichen nachweisen.

Dazu gab's mal eine Diskussion auf dafc. Dort hatte sich jemand für 
seinen 10 Jahre alten Powermac ein Ersatzteil in USA bestellt. Das wurde 
am Zoll reflektiert, weil CE und RoHS-Kennzeichnung fehlten.

Zu dem Zeitpunkt, als Apple das Board hergestellt hatte, gab es die 
entsprechenden Vorschriften noch nicht. Das hatte für den Zoll keine 
Relevanz, da zählt der Zeitpunkt des ersten in-Verkehr-bringens in der 
EU.


D.h. grundsätzlich kannst Du sogar Probleme bekommen, wenn Du Dir einen 
Röhren-Tek von 1960 für Dein Museum importierst.
Gast #2573550
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Bürovorsteher schrieb:
> Wer außer dem Zoll soll denn sonst noch verhindern, dass irgendwelcher
> nichtzertifizierter Scheiß in Deutschland in Verkehr gebracht wird?
> Ist schon richtig so.

Die Markteilnehmer, also der Wettbewerb. So ist das System nunmal 
gedacht. Der reine Import ist nicht unbedingt das "In-Vekehrbringen". 
Und der Chinese ist auch nicht unbedingt der "In-Vekehr-Bringer".

Wie schon gesagt wurde, es völlig normal, daß erst ein Importeur die 
Zertifizierung durchführt, und die Ware in den Verkehr bringt.

Oliver
Gast #2574662
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Ich finde das Vorgehen vom Zoll mehr als angebracht.
Wenn ich mir dann noch ansehe, was für ein Abfall teilweise tatsächlich 
in den Handel kommt, dürfen die gern auch noch mehr kontrollieren.

Wenn ich mir den Aufwand ansehe, den wir zur Zertifizierung unserer 
Produkte treiben (müssen) - muß man ja auch sicherstellen, dass sich die 
anderen an die Spielregeln halten. Und nochmehr "nicht entstörte 
Brandsätze mit fehlerhaftem Schutzleiter" müssen auch nicht importiert 
werden.

Dazu sind die Leute beim Zoll bislang immer höflich und hilfsbereit 
gewesen. Und wenn man schonmal dort ist - die Kantine bei unserem 
Zollamt ist gar nicht mal so schlecht ;)

vg

Maik
Gast #2574692
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>Wenn ich mir den Aufwand ansehe, den wir zur Zertifizierung unserer
>Produkte treiben (müssen) - muß man ja auch sicherstellen, dass sich die
>anderen an die Spielregeln halten. Und nochmehr "nicht entstörte
>Brandsätze mit fehlerhaftem Schutzleiter" müssen auch nicht importiert
>werden.
Träum weiter!
Nicht DE wird bestimmen, sondern wir werden uns demnächst an die 
Gesetze, Vorschriften, Gewohnheiten usw. der Chinesen richten.
Die Musik spielt in China!
Es klingt, als wärst du Zoll-Anwärter frisch von der Schule.
#2575100
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Moin,

die Menschen beim Zoll prüfen eigentlich nur die Papierlage:

- Gerät wird IN die EU importiert => Ok, also etwas mehr Prüfung.
- zunächst die Frage ob  das "Ding" überhaupt verkehrsfähig. Scheinbar 
wurden keine illegalen "Dinge" gefunden, sonst gäbe es noch anderen 
Ärger.

- Jetzt die Entscheidung:

Empfänger ist kein Endverbraucher? => dann liegen doch wohl die 
kompletten Importpapiere vor, sind ja Profis. Damit geht die 
Verantwortung für das
Inverkehrbingen an den Kaufmann/die Firma in D über und eine wie auch 
immer geartetet Dokumentation/Kennzeichnung ist (noch) nicht 
erforderlich.

Empfänger ist Endverbraucher?
In diesem Fall ist der chinesische Händler/Hersteller der 
Inverkehrbringer im Sinne der EU Verordnungen und somit verantwortlich 
für die Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Vorschriften, der 
Kennzeichnung und der ordnungsgmäßen Dokumentation. Fehlt da etwas ist 
das Inverkerbringen in der EU nicht gestattet, return to sender...

------------

Auch wenn viele Leute der Meinung sind, sie könnten als Privatperson 
doch wohl selbst entscheiden, was sie importieren wollten/dürften, ist 
das zwar bedingt richtig, zielt aber trotzdem am eigentlichen Problem 
vorbei:
Natürlich darf (dürfte) der mündige Bürger beliebigen Müll käuflich 
erwerben, leider darf im Gegenzug der potetielle Verkäufer nur das in 
den europäischen Markt bringen, was den Normen entspricht.

--
 SJ
Moderator Persönliche Seite #2575719
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Charly B. schrieb:
> Fekalsprache ist hier aber kein
> Problem ?

Doch: ein orthografisches.

Du darfst deine Meinung natürlich frei äußern, aber nicht jeder muss
dir jede beliebige Plattform für jede von dir gewählte Äußerungsform
zur Verfügung stellen, und Andreas legt in seinen Nutzungsbedingungen
ausdrücklich fest, dass seine Plattform für Beleidigungen oder
Verleumdungen nicht zur Verfügung steht.
#3743112
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Aktuell ein ähnliches Problem bei mir. Der Import eines LED-Stripes 12V 
5m, ohne weitere Geräte wird verweigert.
Zuerst die Standardbenachrichtigung: Es fehlen uns Rechnungen
Dann plötzlich muss der Streifen zum Regierungspräsidium für eine 
Überprüfung.

Dieses stellt fest:
- ohne Angaben zu einem EU-Beauftragten des Herstellers bzw. zu einem 
EU-Importeur die Ware nicht EU-konform ist,
  - das CE-Kennzeichen auf der Transportverpackung gem. RL, RoHS und 
EcoD somit irreführend ist.

Habt ihr in letzter Zeit auch vermehrt solche Erfahrungen gemacht?
#3743318
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Fabian  . schrieb:
> - ohne Angaben zu einem EU-Beauftragten des Herstellers bzw. zu einem
> EU-Importeur die Ware nicht EU-konform ist,

Falsch, ein LED Streifen ist ein elektronisches Halbleiter Bauteil, kein 
Gerät, welches (laut Conrad): Nur eine Elektro Fachkraft darf die 
Installation von LED Modulen (mit Netzgerät) unter Beachtung aller 
gültigen Vorschriften und Normen vornehmen!

Du kannst ja mal rausfinden, wo die CE Konformitätserklärung von LED 
Streifen deutscher Importeure ist.

>   - das CE-Kennzeichen auf der Transportverpackung gem. RL, RoHS und
> EcoD somit irreführend ist.

Richtig. Bauteile dürfen kein CE Zeichen tragen, weil es keine CE 
Vorschrift gibt, die sie einhalten müssten. Sie müssen RoHS einhalten, 
dazu ist ein RoHS auf der Packung sinnvoll. EcoD kann erst für das ganze 
Gerät ermittelt werden, mit Vorschlatgerät, und ist daher am LED 
Streufen auch unzulässig.

Nimm also 2 Aufkleber zum Zoll mit, überkleben die CE + EcoD 
Markierungen auf der Packung, und nimm die Rolle mit.

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