Hi,
ich möchte gerne Experimente im Bereich um die 13,56Mhz machen. Hierfür
würde ich einen selbstgebauten Sender mit sehr geringer Leistung
verwenden.
Ich habe hier nur so manche Unklarheiten bezüglich der
Allgemeinzuteilung.
Die pdf Datei auf der Seite der BNETZA (die ich finden konnte) gibt zwar
den Frequenzbereich den ich nutzen möchte als ISM Band frei, jedoch ohne
genauere Angaben zur erlaubten Sendeleistung. Auf dieser Seite habe ich
jedoch unter Allgemeinzuteilung noch den Zusatz gefunden, das es sich um
Induktive "Funkwellen" handelt. Weiterhin eine Angabe zur
Feldstärke die erzeugt werden darf. Kann ich nun einen kleinen Sender,
mit dem ich über sehr kurze Distanz (eventuell 5Meter) ein Signal auf
ein Radio senden möchte bauen - da bei dieser geringen Leistung die
Feldstärke
Vorgaben vermutlich eingehalten werden, oder währe das rechtlich gesehen
nicht ok?. Es gäbe ja noch die Frequenz 27,12Mhz wo man sogar mit
relativ viel Leistung ERP (10mW) senden kann, allerdings, sind 13,56Mhz
eher mit einem üblichen Weltempfänger zu empfangen als 27,12Mhz. Was ist
eigendlich unter einer "rundfunkähnlichen Ausstrahlung" zu verstehen?
Wenn ich mal 5 oder 10 Minuten Musik übertragen würde - über meine
maximal 5m Reichweite -währe das doch nicht so "kritisch" als würde ich
stundenlang Senden, inklusive Moderation.
Was hier "machbar" ist und was nicht, soll nicht zur Debate stehen (im
Sinne von, selbst wenn man mit 1W senden würde, einige Kilometer weit,
würds wohl eher keinen stören) sondern mich interessiert´s ob ich
rechtlich gesehen auf der sicheren Seite währe.
Oberwellenfilter und co bekäme der Sender natürlich, und die Reichweite
ist wirklich so klein, da es eher zu Demonstrationszwecken gedacht ist.
PS: Ich möchte das Signal schon über eine relativ kleine Antenne senden,
und es nicht mit z.B. einer Luftspule induktiv auf das Radio koppeln.
PPS: Sollte ich 27,12Mhz verwenden - mit wie viel "dB" Gewinn kann ich
bei einem 1m langen Draht als Antenne ausgehen? Ich weis das 1m nicht
"lambda sonstwas" ist, aber dafür gibts entsprechende Anpassglieder.
Nicht das ich dann mit z.B. 5mW am Sender - auf einmal 15mW an der
Antenne ERP hätte.
PPPS: Ich habe auch schon google bemüht, bezüglich meiner Frage, aber
wirklich schlau draus wurde ich nicht.
Freue mich schon auf die Antworten, ich habe hier schonmal (selten) was
gefragt und bekam bis jetzt immer kompetente Antworten :-)
Gruß Stefan
Stefan02 schrieb:> Die pdf Datei auf der Seite der BNETZA (die ich finden konnte) gibt zwar> den Frequenzbereich den ich nutzen möchte als ISM Band frei, jedoch ohne> genauere Angaben zur erlaubten Sendeleistung. Auf dieser Seite habe ich> jedoch unter Allgemeinzuteilung noch den Zusatz gefunden, das es sich um> Induktive "Funkwellen" handelt. Weiterhin eine Angabe zur> Feldstärke die erzeugt werden darf.
Richtig. Man geht davon aus, dass bei dieser Frequenz und den
üblichen Antennen, die man da real in einem Gerät verbauen kann,
praktisch keine Abstrahlung einer EM-Welle stattfindet, sondern
in erster Linie effektiv nur eine Abstrahlung der magnetischen
Feldkomponente (bspw. über eine kleine Rahmenantenne) machbar ist.
Daher wird die magnetische Feldstärke in 10 m Abstand als
Kriterium benutzt.
> Kann ich nun einen kleinen Sender,> mit dem ich über sehr kurze Distanz (eventuell 5Meter) ein Signal auf> ein Radio senden möchte bauen - da bei dieser geringen Leistung die> Feldstärke> Vorgaben vermutlich eingehalten werden, oder währe das rechtlich gesehen> nicht ok?.
Der Satz ist konfus.
Die Allgemeinzuteilung enthält ja die Bedingungen, die du einhalten
musst. Formal musst du wohl dem FTEG genügen, wenn du das Gerät
"in Verkehr bringen" willst (eine permanente Eigennutzung ist dabei
wohl dem Inverkehrbringen äquivalent), und das wiederum erfordert,
dass eine "benannte Stelle" sich davon überzeugt hat, dass du die
Bedingungen einhälst. Wenn du keine solche Stelle einbeziehen willst,
dann hast du an dieser Stelle einen Rechtsverstoß, der allerdings,
solange du ansonsten damit keine Störungen verursachst (und keinen
kommerziellen Konkurrenten auf den Plan rufst), vermutlich folgenlos
bleiben wird.
> Was ist> eigendlich unter einer "rundfunkähnlichen Ausstrahlung" zu verstehen?
Dass du eine Art Rundfunkprogramm betreibst.
> Wenn ich mal 5 oder 10 Minuten Musik übertragen würde - über meine> maximal 5m Reichweite -währe das doch nicht so "kritisch" als würde ich> stundenlang Senden, inklusive Moderation.
Du kannst die Reichweite aber nicht begrenzen (sofern du keinen
Faradayschen Käfig hast), die Zeitdauer spielt auch keine wirkliche
Rolle. Auch bei den Rundfunksendern gibt's Dudelsender, die keine
Moderation haben. ;-)
Das ganze ISM-Band hat gerade mal 14 kHz Breite. Damit du dort mit
normalem AM übertragen kannst, musst du dir schon ziemlich sicher
sein:
. dass dein Träger die Bandmitte auch exakt trifft und
. dass dein NF-Signal ausreichend bandbreitenbegrenzt wird, dass die
Seitenbänder nicht über die Grenzen des ISM-Bandes hinaus reichen
Hallo Jörg,
ist die einschaltung der benannten Stelle wirklich beim FTEG noch
zwingend?
Ich habe irgendwie aus einer SRD Geschichte in Erinnerung, dass bei
durchgängig korrekter Anwendung der geforderten Messvorschriften, bei
denen kein Abweichen von den geforderten Verfahren erfolgt, kein
Hinzuziehen einer benannten Stelle mehr erforderlich wäre.
vy 73 de
Maik
Störsenderbauer schrieb:> ist die einschaltung der benannten Stelle wirklich beim FTEG noch> zwingend?
Mir ist so, aber ich müsste es auch nachlesen gehen. Da ist viel
Grauzone dabei, denn letztlich muss man in allererster Linie halt
die Konformität erklären (und durch Anbringen eines CE-Zeichens
selbige äußerlich sichtbar machen).
Hi,
ich hab´ mir nochmal die Allgemeinzuteilung angesehen...
wie währe es mit einem Sender auf 27,12Mhz? Dort ist ja eine Freigabe
für nicht näher spezifizierte Funkanwendungen ausserdem ist dieser
Bereich recht breitbandig...
Könnte man dann auch z.B. auf 27Mhz senden?
Georg W. schrieb:> Auf 27MHz sind CB-Funker und ein Teil der Modellbauer anzutreffen.
Aber die meisten Modellbauer arbeitn lieber im 40Mhz oder 35Mhz oder
neuerdings im 2,4Ghz bereich. Nur das Blligsegment ist im wilden 27Mhz
bereich.
Hallo,
CB-Funker sind leider am aussterben, doch meine Modellsteuerungen laufen
auf 27,xMHz noch immer problemlos. Also viel los ist in diesem Bandf
nicht mehr. Aber darf man so einfach in diesen "freigegebenen Bändern"
ohne Lizenz herumexperimentieren? Ich glaube eher nicht.
Musikübertragung (also bei "Rundfunkähnlich") ist eh untersagt, egal ob
5 Meter oder 5 Kilometer. Wenn die 5 Meter allerding in Deiner
Bastelstube sind und garantiert nichts nach Außen dringen kann, dann
sollte das machbar sein. Für 5 Meter reichen aber auch schon wenige
µWatt und die strahlt ja fast jeder einfache Ostzillator ganz ohne
Antenne ab.... ;-)
Old-Papa
Die riesige Antenne kann halt ein Problem sein. Am Empfänger macht das
nichts, denn dort tut es eine E-Feld Antenne problemlos. Es wird ja
nichts zurückgesendet.
Hi,
ich beziehe mich nicht auf das CB Band (27,12Mhz ist kein CB Kanal) wo
4W erlaubt sind sondern auf das ISM Band zwischen den Kanälen, welches
auch als "SRD" gelistet ist. Laut
der einen Verfügung (welche ich gerade nicht im Kopf habe siehe
Allgemeinzuteilung auf dieser Seite) ist ja als Betriebsart nichts
genaues zugewiesen das
interpretier ich so das man theoretisch das ganze Band zudrücken
könnte,
solange es unter dem SRD Aspekt und unter Einhaltung der entsprechenden
Vorgaben gemacht wird. Ich möchte hier jedoch nur ein AM Signal senden
zu
Testzwecken...
Eine andere Frage, wie siehts mit UKW selbstbau Sendern aus? 50nW ERP
sind
machbar, wenn man beim Sender einfach entsprechend große Widerstände
wählt,
und keine Antenne anschliesst (schon getestet) so bekomme ich eine
Reichweite die sogar unter der Reichweite der üblichen 50nW Senderchen
liegt. Wie siehts hier mit der Zulassung aus? Das die "0815"
Transistorschaltung wegen Oberwellen wohl eher nicht die erste Wahl
währe ist klar (Auch wenn die kaufbaren Sender auch eine Menge
Oberwellen senden (getestet) [Der Tunecast 2 hat bis jetzt die beste
Oberwellenunterdrückung) - wenn ich allerdings eine aufwändigere
Schaltung baue, welche ein entsprechend sauberes Signal liefert
(Nebenwellen sollten nicht so das Thema sein da es sich um einen Mono
Sender handeln würde) was meint ihr wie´s da mit der Zulassung
aussähe...
Andere Frage, - mal angenommen der Sender ist zugelassen, wie siehts mit
AM auf dem UKW Band aus? Ich möchte den selbstbau Sender dann z.B. mit
einem Pendelempfänger wieder empfangen, hier bietet sich logischerweise
AM als Betriebsart an... Die 50nW kann ich unterbieten ;) es sollte halt
ein selbstbau Sender sein...
Ich habe hier einen Elektronikbaukasten von Kosmos, der Anfang der 90
Jahre rauskam und sich mit Rundfunktechnik beschäftigt. Auf der
Verpackung wird schon damit geworben, das man einen AM und FM
Sprechfunksender zusammenbauen kann - und in der Tat ist das möglich.
Man kann einen kleinen Mittelwellensender bauen, mit ca 1m Reichweite.
Weiter hinten kann man sogar einen UKW Sender bauen, der in etwa so
stark ist wie die erst >10Jahre später zugelassenen ukw Minisender. In
der Anleitung gibt es zwar extra ein Kapitel das davor warnt
"Piratenzusenden" und es wird auch explizit erwähnt, das man an den
Sendern keine größere Antenne anstecken soll/darf. Das ist ja auch egal,
was mich wundert ist, wie die Baukasten Ersteller eine Zulassung für
diese zur damaligen Zeit offensichtlich "illegalen" Sender bastellei
bekommen haben. Der Baukasten wurde ja im Spielzeugladen "im großen
Stil" angeboten, und so viel ich mich erinnere war nirgends eine
Explizite "Sonderzulassungsurkunde" o.ä. für die Sender dabei...
Gibts etwa sowas wie "Grundstücksfunk"?? Ich meine nicht die
beantragbaren 10mW auf ukw, sondern das was in Foren desöfteren kursiert
"Senden is legal solang´s nicht aus dem Haus raus reicht" wobei das ja
eine "tolle" definition ist. Der eine sendet, empfängt mit einem
"tauben" 5€ Weltempfänger - 5m weit... der andere Besitzt z.B: einen
hochempfindlichen Weltempfänger und hört das gleiche Signal noch 50m
weit...
Stefan02 schrieb:> ....Der eine sendet, empfängt mit einem> "tauben" 5€ Weltempfänger - 5m weit... der andere Besitzt z.B: einen> hochempfindlichen Weltempfänger und hört das gleiche Signal noch 50m> weit...
Und dann gibt es noch diese komischen "Hörnerwagen", die da drin sitzen
empfangen 50km weit ;-)
Old-Papa
Stefan02 schrieb:> Laut> der einen Verfügung (welche ich gerade nicht im Kopf habe siehe> Allgemeinzuteilung auf dieser Seite) ist ja als Betriebsart nichts> genaues zugewiesen das> interpretier ich so das man theoretisch das ganze Band zudrücken> könnte,> solange es unter dem SRD Aspekt und unter Einhaltung der entsprechenden> Vorgaben gemacht wird.
Ja, mit 10 mW ERP. Wenn du die auf die kompletten 320 kHz Bandbreite
ausdehnen willst, hast du aber eine ziemlich geringe Leistungsdichte.
> Ich möchte hier jedoch nur ein AM Signal senden> zu> Testzwecken...
Damit verplemperst du 50 % der abgestrahlten Leistung im Träger.
> Eine andere Frage, wie siehts mit UKW selbstbau Sendern aus?
Wie mit allem anderen (außer Amateurfunk): du musst dich an die
Bestimmungen halten, wobei auch das FTEG dazu gehört (das ist die
Ausnahme für Amateurfunk-Eigenbaugeräte, dort gilt das FTEG nicht).
> Wie siehts hier mit der Zulassung aus? Das die "0815"> Transistorschaltung wegen Oberwellen wohl eher nicht die erste Wahl> währe ist klar
Habe gerade mal nachgesehen, die Allgemeinzuteilung nennt die ETSI EN
301 357 als Grundlage. Der maximal zulässige Frequenzfehler wird mit
10 kHz angegeben, das bekommst du mit einem freischwingenden Generator
nicht hin. Die maximal zulässige Nebenaussendung ist mit 4 nW
angegeben, das wären -11 dBc. Das ist eigentlich problemlos zu
erreichen (bei anderen SRD-Sendern muss man typischerweise -30 dBc und
mehr erreichen, je nach Sendeleistung).
Das Wort "Zulassung" darfst du streichen. "Konformitätserklärung" ist
das Stichwort im EU-Recht. Du musst also selbst wissen, was für
dich zutreffend ist und dann erklären, dass du das so einhälst. Als
äußeres Kennzeichen dafür klebst du einen CE-Kuckuck drauf.
> Andere Frage, - mal angenommen der Sender ist zugelassen, wie siehts mit> AM auf dem UKW Band aus?
Schwierig. Die Allgemeinzuteilung schreibt erstmal keine
Modulationsart vor, aber die darin referenzierte EN 301 357 nennt
ausdrücklich nur FM-Sender.
> Man kann einen kleinen Mittelwellensender bauen, mit ca 1m Reichweite.
Das fällt unter die Allgemeinzuteilung für magnetische Abstrahlung.
Da sind -15 dBµA/m in 10 m Entfernung gefordert. Ich habe aber kein
Gefühl, wie viel oder wenig das wirklich ist. ;-)
> Gibts etwa sowas wie "Grundstücksfunk"?
Nein. Elektromagnetische Wellen haben nämlich keine Ahnung, was eine
Grundstücksgrenze ist. ;-)
Jörg Wunsch schrieb:>> Gibts etwa sowas wie "Grundstücksfunk"?>> Nein. Elektromagnetische Wellen haben nämlich keine Ahnung, was eine> Grundstücksgrenze ist. ;-)
Naja, mit "etwas" Aufwand kann man das den geliebten Funkwellen schon
beibringen.
Einfach einen schönen Karnickeldrahtzaun um und über(!) das Grundstück
spannen, dann kommt bei kleiner Leistung fast nix raus ;-)
Duck & weg
Old-Papa
Abdul K. schrieb:> Ist der überhaupt lötbar?
Wahrscheinlich ist es verzinkter Stahldraht, eher nicht lötbar.
Mir ging's ja mehr darum, dass bei nicht verlöteten oder verschweißten
Gitterpunkten durch Korrosion der Faradaysche Käfig sehr schnell
eklatante Löcher bekommen kann, weil Teile dann selbst als Antenne
fungieren. Nur, falls jemand wirklich mal in einem Faradayschen
Käfig experimentieren möchte …
Vielen Dank für die ausführliche Antwort Jörg :-)
Nun habe ich erneut ein paar Fragen.
Bei den Mittelwellensendern könnte man einfach einen kleinen AM
Modulator bauen der über eine Drossel sendet und das ganze so
abschwächen das es ~10cm weit um die Ferritantenne des Radios empfangbar
ist und dann einen "legal" Stempel draufkleben?
Wie viel Reichweite währe eigendlich mit 10mW ERP drinnen auf dem
genannten Band. Ausgegangen von einem AM Sender welcher ein Tonsignal
(Sprache o.ä.) sendet - währe interessant ein Gefühl dafür zu bekommen
wie "weit" erlaubt ist. Einen schätzungsweise z.B. < / =2mW Sender zu
bauen ist eine Sache aber zu garantieren das er nicht zu weit geht eine
andere (Antenne kurzer (<50cm) Drahtstummel aber an den Sender angepasst
komme je nach Empfänger 20-30m weit mit viel AM Hub mit der Konstruktion
- jedoch ist der Träger über eine weitere Distanz noch "reinpfeifend"
wahrnehmbar auf SSB habe nicht getestet wie weit schätze mal 50 -
100m?).
Wie schaut´s eigendlich mit der Vermischung der CB Kanäle aus? Das Band
überschneidet sich ja mit den CB Kanälen, kann ich dann sozusagen auf´m
CB Funk Band Senden solange ich´s unter dem Überbegriff SRD lauffen
lasse und die Leistungen einhalte?
Gibts eine gesetzliche Definition einer "Rundfunkähnlichen
Ausstrahlung"? Ich habe mal wo gelesen das, wenn man jetzt z.B: auf ukw
einen Radiosender aufmachen wollen würde, man 24h Programm bieten
muss... Wenn ich jetzt 2 Minuten lang einen Radiosender auf Kurzwelle
ausstrahl mit meinem Senderchen auf dem besagten Band ists ja im Prinzip
rundfunkähnlich, aber wenn ich meinen Sender nur 2 Minuten lang an
lass... Wie ists wenn 1 Lied (3 Minuten z.B:) komplett gesendet wird,
und dann der Sender wieder ausgeschalten wird? Wie währe es mit einer
Endlosschleife wo irgentwie soetwas gesprochen wird wie "Testsendung
Versuchsaufbau" - wo die ganze Sendung auch nur 1 Minute lang
ausgestrahlt wird?
Wie schaut´s eigendlich ausserhalb der ISM Bänder aus. Wenn man einen
Superhet baut, hat man ja einen Lo. Der währe bei meinem Sender und der
normalen ZF (455Khz) ja unter oder über dem eigendlich zugelassenem
Band. Wenn der Lo aber nicht absichtlich sendet, sondern halt von der
Platine ein schwaches natürlich unmoduliertes Signal davon abgestrahlt
wird - wie ist hier die Rechtslage?
Diese Fragen stelle ich nicht weil ich legal Radiosenden will :-)
Sondern eben einen kleinen Sender aufbauen will um mit selbrigem
Empfänger testen zu können. Hier auf ein CB Funkgerät zurückzugreifen
"wenn ich senden wollen würde" währe logischerweise die bessere
Möglichkeit.
Stefan02 schrieb:> Bei den Mittelwellensendern könnte man einfach einen kleinen AM> Modulator bauen der über eine Drossel sendet und das ganze so> abschwächen das es ~10cm weit um die Ferritantenne des Radios empfangbar> ist und dann einen "legal" Stempel draufkleben?
Da trifft dann wohl die Allgemeinzuteilung für induktive
Funkanwendungen zu, d. h. du müsstest die Einhaltung der
entsprechenden Grenzwerte (die dort in dBµA/m in 10 m Entfernung
spezifiziert sind, nicht als Leistungswerte) nachweisen.
> Wie schaut´s eigendlich mit der Vermischung der CB Kanäle aus? Das Band> überschneidet sich ja mit den CB Kanälen, kann ich dann sozusagen auf´m> CB Funk Band Senden solange ich´s unter dem Überbegriff SRD lauffen> lasse und die Leistungen einhalte?
Ja, die zulässige Leistung für ein SRD ist halt deutlich geringer als
die für eine CB-Funke.
> Gibts eine gesetzliche Definition einer "Rundfunkähnlichen> Ausstrahlung"?
Da fragst du mich zu viel, aber der gesunde Menschenverstand kann
ja als erste Näherung dienen. ;-)
> Wie ists wenn 1 Lied (3 Minuten z.B:) komplett gesendet wird,> und dann der Sender wieder ausgeschalten wird?
Haarspalterei. Vermutlich wird dann eher die GEMA bei dir
kassieren kommen als die BNetzA ...
> Wie schaut´s eigendlich ausserhalb der ISM Bänder aus. Wenn man einen> Superhet baut, hat man ja einen Lo.
Auch dafür gibt's (in den jeweils zutreffenden ETSI ENs) Grenzwerte.
So aus den Kopf raus würde ich sagen, 2 nW unterhalb 1 GHz und
4 nW darüber, aber Details liest du bitte selber bei der ETSI nach.