nachweis der praktischen tätigkeit für technikerschule

Gast #2591035
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mofarocker schrieb:
> Für die Technikerschule soll ich einen Nachweis mitschicken, dass ich
>
> nach meiner Ausbildung einen für mein Gebiet einen Beruf ausübe bzw.
>
> ausgeübt habe. Es heißt, Arbeitsvertrag genügt nicht.
>
> Wie soll ich dass denn nun Nachweisen?

Du mußt keine Berufsausbildung haben, die wollen nur eine Tätigkeit im 
Berufsfeld des von dir gewählten Technikers haben.
Wer was verlangt, sollte auch Wissen was mal will.
Also, frag halt die direkt was als Nachweis dienen kann!
Meiner Meinung nach kannste denen deine Arbeitszeugnisse (auch von Y) 
vorlegen. Da steht ja drin von Wann bis Wann du Was dort gemacht hast!

Ferner kannste dich auch einschreiben und die geforderten Zeiten neben 
den Techniker erreichen. Die event. fehlenden Zeiten müßtest du auch 
nach der Abschlußprüfung noch durch eine Tätigkeit herreinbringen 
können. In den Fall erhälts du ein Zeugnis über die erfolgreiche 
Technikerprüfung, mit den Hinweis , dass das Abschlußzeugnis mit den 
Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit  ausgestellt wird.
Hab meine BAS/Mittlere Reife auch am Ende des zweiten Lehrjahres 
gemacht, da bekam ich auch nur die erfolgreiche Prüfung bestätigt, und 
mit meinen Gesellenbrief das Zeugnis der FOS-reife!

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