Glühlampenverbot auch für Notbeleuchtungslampen?

Gast #2629790
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Hi.

Ich war die Tage beim Osterstammtisch vom Verein.

Irgendwie kam da das Glühlampenverbot zur Sprache, so von wegen, dass 
die "Sparlampen" im Treppenhaus andauernd "durchknallen".

Und dann ging das Gespräch weiter:

Es soll eine Ausnahme geben, die Notbeleuchtung vom Glühlampenverbot 
ausnimmt.
Ich hab vorhin im Netz geschaut, es werden auch tatsächlich jede Menge 
Glühlampen mit E27 Fassung für "Notbeleuchtung" angeboten.
Sogar in Matt, mit bis zu 100W.

Einzigster Unterschied: Es sind durchweg "unübliche" Spannungen, z.B. 42 
oder 65 Volt.

Im Verein meinte einer "Na dann bau ich halt die Lampen auf 65 Volt um 
mit Trafo.

Stimmt das, dass Notbeleuchtungs-Leuchtmittel vom Verbot ausgenommen 
sind?
#2630002
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> Na dann bau ich halt die Lampen auf 65 Volt um mit Trafo.

Bei einem >20W-Trafo werden dann aber LED-Lampen doch wieder 
interessant. Grad im Treppenhaus ist es mit der etwas schlechteren 
Farbwiedergabe auch völlig egal...

Echt ein Irrsinn, welche Klimmzüge die Leute machen wollen, damit sie 
ihren geliebten Heatball wieder bekommen...
#2630010
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>Es soll eine Ausnahme geben, die Notbeleuchtung vom Glühlampenverbot
>ausnimmt.

Die Ausnahmen kann man z.B. hier nachlesen:
http://www.licht.de/de/info-und-service/licht-specials/aus-fuer-die-gluehlampe-die-alternativen/welche-lampen-sind-betroffen/

Über den Verwendungszweck wird da aber nichts gesagt. Warum die Lampen 
mit geringer Betriebsspannung weiter verkauft werden dürfen, die mit 230 
V aber nicht, ist mir auch nicht klar.
#2630011
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> Na dann bau ich halt die Lampen auf 65 Volt um mit Trafo.

Bei einem >20W-Trafo werden dann aber LED-Lampen preislich doch wieder 
interessant. Grad im Treppenhaus ist es mit der etwas schlechteren 
Farbwiedergabe auch völlig egal...

Echt ein Irrsinn, welche Klimmzüge die Leute machen wollen, damit sie 
ihren geliebten Heatball wieder bekommen...
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #2630026
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Andreas H. schrieb:
>>Es soll eine Ausnahme geben, die Notbeleuchtung vom Glühlampenverbot
>>ausnimmt.
>
> Die Ausnahmen kann man z.B. hier nachlesen:
> 
http://www.licht.de/de/info-und-service/licht-specials/aus-fuer-die-gluehlampe-die-alternativen/welche-lampen-sind-betroffen/
>
> Über den Verwendungszweck wird da aber nichts gesagt. Warum die Lampen
> mit geringer Betriebsspannung weiter verkauft werden dürfen, die mit 230
> V aber nicht, ist mir auch nicht klar.

Weil man im dafür benötigten Trafo noch etwas Verlustleistung in Wärme 
umsetzen kann und dickere Leitungen mehr material benötigen?

Namaste
#2630452
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Für einige Anwendungszwecke macht es einfach keinen Sinn, dass 
Glühlampenverbot durchzuziehen.
Diesen Notbeleuchtunggen mit LED würde ich auch nicht ohne weiteres über 
den Weg trauen. Das sind doch bestimmt die ersten Lampen die bei Feuer 
aussteigen weil es zu warm wird.
Bin mal gespannt wann die ersten Hersteller auf die Idee kommen LEDs in 
Backöfen als Beleuchtung einzubauen. ;-)
Moderator #2630554
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Timm Thaler schrieb:
> http://www.amazon.de/Philips-Allgebrauchslampe-Sto...
>
> Kostet halt 3 Eur, ist aber immer noch billiger als Sparstromlampen und
> gibts bei Hornbach.

Ist "Allgebrauchslampe stoßfest" die deutsche Übersetzung von
"Heatball"? :D

Immerhin hält die sie laut Datenblatt doppelt so lange wie eine
Standardglühbirne.

Interessant ist auch dieses:

Das Ding ist auf der Philips-Webseite unter

  "Allgebrauchslampen"

aufgelistet, im Datenblatt ist aber zu lesen:

  "Nicht für die Allgemein-Beleuchtung"   :)

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