Gast
#2629790
Hi. Ich war die Tage beim Osterstammtisch vom Verein. Irgendwie kam da das Glühlampenverbot zur Sprache, so von wegen, dass die "Sparlampen" im Treppenhaus andauernd "durchknallen". Und dann ging das Gespräch weiter: Es soll eine Ausnahme geben, die Notbeleuchtung vom Glühlampenverbot ausnimmt. Ich hab vorhin im Netz geschaut, es werden auch tatsächlich jede Menge Glühlampen mit E27 Fassung für "Notbeleuchtung" angeboten. Sogar in Matt, mit bis zu 100W. Einzigster Unterschied: Es sind durchweg "unübliche" Spannungen, z.B. 42 oder 65 Volt. Im Verein meinte einer "Na dann bau ich halt die Lampen auf 65 Volt um mit Trafo. Stimmt das, dass Notbeleuchtungs-Leuchtmittel vom Verbot ausgenommen sind?