>>Ist das verboten?
Zumindest ist es unvereinbar mit den Richtlinien der UVV, BGV und der
VDE, nach welchen Steckdosenleisten nur für den temporären Einsatz
zulässig sind und nicht kaskadiert werden dürfen.
Hintergrund ist ganz einfach:
Jedes Gerät darf bis zu 0,3 Ohm Schutzleiterwiderstand haben. Hast Du
eine bescheidene Installation, bei der Deine Steckdose schon die maximal
zulässigen 2,88 Ohm Schleifenimpedanz hat { für B16A! } und packst noch
2 kaskadierte, ebenso verwahrloste Steckdosenleisten mit je 0,3 Ohm
dran, liegt Dein Schutzleiterwiderstand zwischenzeitlich bei 3,26 Ohm
und liegt Dein Strom im Fall eines Kurz- oder Körperschlusses nur noch
bei 34 Ampere (Für alle, die es nachrechnen bitte dran denken, dass "L"
bei der Berechnung mit dem gleichen Widerstand angenommen wird!) und das
reicht einem alten Automaten nicht mehr, um in 0,4 Sekunden auszulösen,
ganz zu schweigen von den Spannungen, die an einem metallischen Gehäuse
bei solchen Konstellationen auftreten.
So ganz nebenbei zählen die Steckdosenleisten zu den ortsveränderlichen
Betriebsmitteln und dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden.
Ich wüsste aber von keinem Fall, bei dem der unbeaufsichtigte Betrieb
von Steckdosenleisten zur Verweigerung von Versicherungsleistungen o.ä.
geführt hätte.