Hallo!
Soweit ich informiert bin dürfen in einem Betrieb bestimmte Tätigkeiten,
die z.B. mit Hochspannung zu tun haben (Glühbirnen wechseln, Netzkabel
anklemmen, Deckenlampe anklemmen, etc..) ja nur von Elektrikern
durchgeführt werden.
Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische
und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist
mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo
kann man das evtl. nachlesen?
Gruß
Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn
er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul
Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher!
> Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn> er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul> Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher!
Auch nur wenn der Unternehmer ihn mindestens zur Elektrotechnisch
unterwiesenen Person bestellt hat...
> Netzkabel anklemmen,
(a)
> Deckenlampe anklemmen, etc..)
(b)
> Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische> und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist> mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo kann man das evtl. nachlesen?
a) Wenn Bestellung zur Elektrofachkraft vorliegt und die Tätigkeit
seinen Kentnissen und Fähigkeiten gerecht ist... (Und wer ist die
befähigte Person für die Prüfung nach Ende der Arbeiten?)
b) zusätzlich Sachkundenachweis TREI oder betriebseigenes NS-Netz mit
eigenem MS-Trafo/Anschluss.
für Hochspannung brauchst du eine Schalterlaubnis und einen Lehrgang
Hochspannung begibt aber jenseits von 1000V. Glühlampen bis 125W darf
ein Leihe wechseln. Bei den anderen Dingen wäre es ehr was zwischen
können und dürfen
Jemanden, der 230V für Hochspannung hält, würde ich nicht gerade als
Elektrofachkraft einstufen. Damit ist die Frage, was du alles darfst,
hoffentlich selbst beantwortet.
>Was darf ein Mechatronik Ing?
Ich wuerd mal sagen, was er sich zutraut und was man ihn machen laesst.
Also auch einen 500MW Generator anwerfen, wenn das mal vorgefuehrt
wurde. Ein Atom U Boot auslaufen lassen werden sie dich nicht obwohl das
auch machbar waere wenn man zwei mal zuschauen konnte.
Vollakademiker schrieb:> Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn> er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul> Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher!
Erstens wie kommst du drauf das ich von der FH komme.
Zweitens seit der Umstellung gibt es rechtlich keinerlei Unterschiede
zwischen den Abschlüssen der FH und UNI.
Da beide Bachelor und Master vergeben! Und nicht unterschiedlich lange
Diplome.
Danke für eure Antworten!
vn nn schrieb:> Jemanden, der 230V für Hochspannung hält, würde ich nicht gerade als> Elektrofachkraft einstufen. Damit ist die Frage, was du alles darfst,> hoffentlich selbst beantwortet.
Halte ich nicht. Der Text war copy paste einer Frage die hier früher
gestellt wurde und ich hab sie nur überflogen.
Soweit ich weiß ist jeder der min. 3 Semester Elektrotechnik studiert
hat eine Elektrofachkraft im rechtlichen Sinne.
Wiki erklärt das aber auch gut. Kann die Infos die dort stehen
bestätigen
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft
niemand (Gast)
Das was Du schreibst ist genau das Gegenteil von deinem Link.
Elektrofachkraft kannst du erst mit einem Abschluß sein. Bachelor Master
Diplom. Vordiplom hingegen gilt nicht.
Es geht doch im Endeffekt eher darum, was passiert, sollte mit deiner
Installation was schieflaufen und das ganze vor Gericht landen. Wer
haftet?
Die Antwort würde mich auch mal interessieren. Ich habe z.B. auch schon
zig Leuten ihren Herd angeschlossen...immer mit dem Vermerk, ich kann
das machen, ABER: Sollte was damit passieren, dann war ich es nicht, da
ich Ingenieur und kein Elektriker bin.
Wie es aussieht, wenn es hart auf hart kommt, weiß ich aber auch nicht.
nonElektriker schrieb:> Wie es aussieht, wenn es hart auf hart kommt, weiß ich aber auch nicht.
Meines Wissens ist das Problematisch, da Du, als Elektrofachkraft die
Gefahren einschätzen kannst (jedenfalls wird das jedes Gericht so
sehen). Dazu gehört auch, und insbesondere, daß man auch einschätzen
kann wenn man etwas mangels Ausrüstung oder Wissen (entsprechender
Normen) nicht ausführen kann. Entsprechend musst du bei deiner
Installation durch geeignete Maßnahmen sicherstellen / nachweisen, daß
die Installation gemäß den aktuellen Vorschriften durchgeführt wurde.
Üblicherweise ist das ein abschließendes Durchmessen der Anlage.
(Schleifenimpedanz, Auslöseschwelle / -zeit RCD...)
Fazit: Wenn etwas mit dem von dir installierten Teil der Anlage passiert
bist du haftbar. Wenn es ein nicht Fachmann aufbaut ist er zwar auch
haftbar, allerdings ist das Strafmaß für ihn weitaus kleiner, da er die
Gefahr nicht zwingend richtig einschätzen konnte, Du, als
Elektrofachkraft indeß schon. (Hier ist dann immer noch die Frage nach
der Fahrlässigkeit, die vermutlich bei einer Fachkraft nicht erfüllt
ist)
Das alles nat. ohne Gewähr, da ich kein Rechtsanwalt bin.
Ich hab meine Verkabelung zu Hause auch selbst verlegt und
angeschlossen, aber eingeschätzt, daß das Durchmessen von einem
anerkannten Meisterbetrieb zu erfolgen hat, auch weil ich die dafür
notwendigen Meßnittel nicht besitze. Die Abnahme der Anlage erfolgte
also durch den Fachbetrieb mit entsprechendem Meßprotokoll.
Vollakademiker schrieb:> Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn> er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul> Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher!
... darf deiner Meinung nach der FH Ingenieur dann wenigstens in der
Pause mit den Arbeitern ein Bier trinken?
@Christian:
Es geht sogar noch weiter: Du haftest nicht nur fuer das, was du
geaendert bzw. installiert hast, sondern auch fuer all den Fusch den
ander VOR dir gemacht haben, weil du eigentlich nach einer Veraenderung
ALLES noch mal ueberpruefen musst um sicher zustellen, dass die Anlage
als solches betriebssicher ist. Und damit steht man quasi mit einem Bein
im Knast.
Deshalb sind Firmen versichert und es werden eigentlich die notwendigen
Messungen durchgefuehrt. Als Privatperson haftest du mit deinem privat
Vermøgen.
Unsere Meister haben wæhrend der Ausbildung (EVU) dringend davon
abgeraten privat fuer andere Hand anzulegen.
Fazit: Duerfen tut man das alles als E-Tech-Ing. auf alle Fælle, obwohl
mir das teilweise nicht einleuchtet, weil man so was im Studium einfach
nicht lernt, bzw. ich habe so etwas nicht mitbekommen. Allein die
Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen
wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz
zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums.
Letztenendes ist eine aber eine Frage der Haftung.
Hochschulabsolventen (Uni) dürfen nur in Begleitung eine Glühbirne
wechseln, d.h. mindestens ein AZUBI aus dem Fachbereich oder wenn es gar
nicht anders möglich ist, der Pförtner muß dabei sein.
Mechatroniker rufen schnellstens einen Nachrichtentechniker zur Hilfe.
So ist das Leben...
Bananen Joe schrieb:> Fazit: Duerfen tut man das alles als E-Tech-Ing. auf alle Fælle, obwohl> mir das teilweise nicht einleuchtet, weil man so was im Studium einfach> nicht lernt, bzw. ich habe so etwas nicht mitbekommen. Allein die> Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen> wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz> zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums.> Letztenendes ist eine aber eine Frage der Haftung.
Naja, Als Fachkraft musst du ja erkennen können, ob das, was du vorhast
dein Wissen übersteigt und dann gibts 2 Möglichkeiten:
1.: Man eignet sich das Fehlende Wissen an, durch Studium der
entsprechenden Normen, Datenblätter u.s.w.
2. man lässt die Finger davon.
Deshalb kann ein Ing. Prinzipiell eine solche Aufgabe ausführen, die
angesprochenen Fachbegriffe wie Verlegeart, Häufung u.s.w. dürfen in dem
Moment aber keine Fremdworte (mehr) sein.
Als Ingenieur sollte man in der Lage sein, den Umfang des fehlenden
Wissens zu erkennen und sich dieses dann anzueignen. Oder man erkennt
die Wissenslücke und erkennt ebenfalls, daß man selbst nicht in der Lage
ist diese Selbstständig zu schließen.
In dem Falle gibt es entweder die Möglichkeit einen Lehrgang zu besuchen
oder eben wieder, es sein zu lassen.
Allerdings bin ich mit der Aussage, daß man für die gesamte Anlage
haftet nicht so ganz zufrieden. Imho betrifft das nur den veränderten
Teil der Anlage (Diesen jedoch von Anfang an, sprich ab Anschlusskasten
/ Unterverteilung und nicht ab Herdanschlussdose für das konkrete
Beispiel)
Ing. schrieb:> Soweit ich informiert bin dürfen in einem Betrieb bestimmte Tätigkeiten,> die z.B. mit Hochspannung zu tun haben (Glühbirnen wechseln, Netzkabel> anklemmen, Deckenlampe anklemmen, etc..) ja nur von Elektrikern> durchgeführt werden.>> Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische> und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist> mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo> kann man das evtl. nachlesen?
In der DIN-VDE 1000-10 wird definiert, was eine Elektrofachkraft ist.
Die darf solche tollen Sachen dann machen.
Obwohl ich hier wohl damit alleine stehe: Ein Ing. sollte wissen was
Hochspannung ist und eine Lampe anklemmen können. Armes Deutschland!
Im Zweifelsfalle haftet bei einem Schaden immer derjenige der die
Installation durchgeführt hat. Kann man dem Installateur hinterher
nachweisen, dass er bei seiner Arbeit irgendwelche Normen (die als Stand
der Technik gelten) nicht beachtet hat, so hat er ein Problem. Dabei ist
es unwesentlich, welche Ausbildung derjenige hat. Die Aussage "das darf
nur ein Elektriker" ist also nur dummes Geschwatz der Elektrikerlobby,
die ihre Pfründe wahren will.
Volldepp schrieb:> ... darf deiner Meinung nach der FH Ingenieur dann wenigstens in der> Pause mit den Arbeitern ein Bier trinken?
Wenn kein Alkoholverbot herrscht und er kein Moslem ist.
Bananen Joe schrieb:> Fazit: Duerfen tut man das alles als E-Tech-Ing. auf alle Fælle, obwohl> mir das teilweise nicht einleuchtet, weil man so was im Studium einfach> nicht lernt, bzw. ich habe so etwas nicht mitbekommen. Allein die> Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen> wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz> zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums.
Der Grund, warum man sowas nach dem Studium darf, ist eben u.a., dass
man davon ausgehen kann, dass ein ET-Absolvent genug Sachverstand zu
besitzen, nur Dinge zu machen, von denen er auch Ahnung hat, und er sich
diese Kenntnisse nötigenfalls aneignet oder er es eben nicht macht.
> Der Grund, warum man sowas nach dem Studium darf, ist eben u.a., dass> man davon ausgehen kann, dass ein ET-Absolvent genug Sachverstand zu> besitzen, nur Dinge zu machen, von denen er auch Ahnung hat, und er sich> diese Kenntnisse nötigenfalls aneignet oder er es eben nicht macht.
Trotzdem braucht man doch bei einer Hausinstallation eine Unterschrift
eines Elektromeisters. Oder behaupten das nur die Elektrikerlobbyisten?
Würde jeder alles dürfen, wäre der Meisterzwang ohnehin überfällig -
nicht nur im Elektrohandwerk.
Ich habe zugegebenermaßen in meinem ET-Studium nie von diesen Dingen
gehört. Ich weiß also noch nicht mal, was ich überhaupt darf und was
nicht, bzw wer es darf.
Ing. schrieb:> Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische> und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist> mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo> kann man das evtl. nachlesen?
Warum fragst Du nicht erstmal KANN der das, anstatt Dich freiwillig
unter den Pantoffel der Bürokraten und Lobbyistenkraken zu stellen ?
Wenn ich dann lese: Ich bin (nur) Ingenieur- kein Elektriker (Angst!!),
dann kommt mir langsam die Galle hoch, weil offensichtlich durch das
tägliche Eindreschen der wachsweichen bürokratischen Gummiformeln wie
Fachkraft und befähigte Person und EuP, etc etc. der Menschenverstand
ausgebohrt und durch blöde Formalismen mit Behördenstempel ersetzt
wurde. Leider hat sich das Bohrloch nicht geschlossen, so daß täglich
neue Bürokratenergüsse hineinfließen, die - unaufhaltsam wie Magma - aus
den Amtsstuben quillen und den letzen Rest Freiheitsgefühl erdrücken und
ersticken.
Ist es denn nicht so, daß man zumindest in der Energie und
Automatisierungs- vertiefungsrichtung Dinge wie mehrphasige oder
vermaschte Kurzschlußstromberechnung,symmetrische Komponenten ,
Maschinen, Energieverteilung etc. lernt. Da geht doch keiner als "Laie"
raus. Das weiß auch ein Richter, wenns mal hart auf hart kommt. Mensch,
stellt euch doch nicht freiwillig unter den Scheffel und glaubt jedes
Wort dieser Angstkampagnen.
Bananen Joe schrieb:> Allein die> Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen> wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz> zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums.
wie gesagt, der energietechnisch ausgerichtete ET Ing. lernt das auf
jeden Fall. (so wars zumindest bei uns)
paul schrieb:> Trotzdem braucht man doch bei einer Hausinstallation eine Unterschrift> eines Elektromeisters. Oder behaupten das nur die Elektrikerlobbyisten?> Würde jeder alles dürfen, wäre der Meisterzwang ohnehin überfällig -> nicht nur im Elektrohandwerk.> Ich habe zugegebenermaßen in meinem ET-Studium nie von diesen Dingen> gehört. Ich weiß also noch nicht mal, was ich überhaupt darf und was> nicht, bzw wer es darf.
Geh zur HwK und mach einen TREI Schein, Du erfüllst als Ing. mit
Schwerpunkt Energie/Automat. die Kriterien des $7 der HwO, darfst
automatisch in die Handwerksrolle und mit TREI-Schein in das
Installateurverzeichnis der VNB. Dann brauchst du nur noch die
vorgeschriebene sauteure Normsammlung und die Werkzeugausstattung, und
jetzt darfst du deine Zähleranmeldung selbst ausfüllen. Das Ganze hat
dich bis hierher rund 6000 Hühner gekostet, aber es funktioniert. Die
Frage ist also nicht Elektromeister oder Ing, sondern der Zirkus
drumherum, der sich nur dann lohnt, wenn man gewerblich tätig wird, sei
es als Meister oder Ing. ...