1x Pause zulässig?

Gast #2677540
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Laut  § 4 ArbZG ( http://dejure.org/gesetze/ArbZG/4.html )

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 
Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 
45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu 
unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von 
jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs 
Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause 
beschäftigt werden.


Du arbeitest insgesamt 8 Stunden, nicht mehr als 6 Stunden am Stück  und 
hast zusammenhängend 30 Minuten Pause.

Somit ist das rechtlich grünen Bereich und völlig normal.
Gast #2677723
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Hans schrieb:
> ab 6h Arbeitszeit steht dir eine Pause von 30min zu. Alles andere ist
>
> firmenspezifisch

Würd es so sagen:
"ab 6h Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer eine Ruhepause von 30min 
einzulegen".
Der Arbeitnehmer hat da kein Dispositionsrecht, ob er eine Pause einlegt 
oder nicht. Hier ist das Gesetz zu befolgen.
(Gibt auch immer wieder die Schlaumeier. Die meinen, sie bräuchten kein 
Pause einlegen und wundern sich das 8h am Stück arbeiten nicht 8h 
Arbeitszeit ergibt!)
Gast #2678034
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Wie schon geschrieben: Gesetzesbücher lesen, dafür sind sie da. Die sind 
auch relativ einfach formuliert/geschrieben.

Aber wunder dich nicht: In vielen (vor allem kleineren) Firmen wird aufs 
Arbeitsrecht geschissen. Auch bei Azubis <18 Jahren bzgl. wie 
lang/pausen usw.
(in deinem fall hab ichs nicht überprüft!)

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