Wegfahren während Kurzarbeit?

Gast #2696665
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Kurzarbeit ist kein Urlaub!

Du musst dich verfügbar halten, was so viel heißt, dass du in den 
nächsten ein bis zwei Tagen wieder arbeiten kannst.
Grundsätzlich solltest du deinen Chef darüber informieren, wenn du 
weiter weg fährst.
Falls der Fall Eintritt, dass du nicht arbeiten kannst, besteht ja noch 
die Möglichkeit, dass du kurzfristig Urlaub einreichst.

Frag deinen Chef / Personalabteilung, wie das bei euch geregelt ist.

Bin selbst seit 3 Jahren mit 3 monatiger Unterbrechung Kurzarebeiter :-(
Gast #2696689
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> seit 3 Jahren
Das AA hat einiges aktualisiert wie man so lesen kann.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25992/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Kurzarbeit/Kurzarbeit-Nav.html

KA sollte betriebliche Probleme überbrücken helfen. Wie es in Deinem 
Betrieb aussieht, weißt Du besser als wir! Wenn Du Deine freie Zeit dazu 
benutzt, um Dir einen sichereren Arbeitsplatz zu suchen und dazu Deine 
Wohnung verlassen mußt, ist das evtl. zu erklären?
Gast #2696854
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Thomas schrieb:
> Du musst dich verfügbar halten, was so viel heißt, dass du in den
> nächsten ein bis zwei Tagen wieder arbeiten kannst.
Da habe ich Zweifel, dass man mal eben die Kurzarbeit wieder zurück 
ziehen kann. Damals bei VW mussten die Schichtarbeiter einen Monat 
Kurzarbeit machen und wussten, dass sie es später wieder (durch 
Überstunden am Wochenende) reinholen müssen, da die Auftragslage doch 
viel besser war, als erwartet.

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