Guten Morgen allerseits,
mir drängt sich eine heikle Frage bzgl. der Themas "Teamviewer" auf.
Wie ist der Sachverhalt einzustufen, wenn jemand auf einer gewerblichen
HP zur Erbringung von PC-Serviceleistungen, vor-Ort oder durch
Fernwartung, einen Link zur HP
http://www.teamviewer.com/de/download/index.aspx
setzt, unter dem Hinweis "KLICK >>> UND LOS GEHTS"?
Der PC-Hilfesuchende muß dann erst mal eine andere Seite dieser
Anbieter-HP, zur Erklärung wie das geht, besuchen, um dann zu erfahren,
daß er die Teamviewer.exe von der Herstellerseite www.teamviewer.com
herunterladen und Starten/Installieren muß.
Dort steht aber ganz unmißverständlich, daß dieses Tool für private
Anwendungen kostenlos ist "Für Privatnutzer ist TeamViewer kostenlos."
Als PC-Laie und Geplagter wird man sich nun nicht wirklich großartige
Gedanken darüber machen müssen, nur wie seiht es aus Sicht des
Gewerbetreibeden da so rechtlich gegenüber dem Hersteller dieses Tools
aus?
Man kann sich ja vorstellen daß auf solche Sachverhalte bestimmte
Berufsgruppen eigentlich nur lauern > Abmahnanwälte oder durch solche
Typen gestreßte Wettbewerber?
Ich sehe da kein Problem. Der "Hilfesuchende" kann sich das Programm
kostenlos laden und nutzen. Derjenige, der die Hilfestellung anbietet
benötigt halt die kommerzielle Version. Der Funktionsumfang ist der
gleiche, nur die Rechtslage ist anders.
Ich sehe im dem Verhalten des Anbieters auch kein Problem, solange er
eine kommerzielle Version vom Teamviewer verwendet. Sein (privater)
Kunde nutzt das Programm schließlich nicht gewerblich, also ist die
Nutzung der freien Version m.M.n. legal. Ob er einen Link zur freien
Version setzen dar, ist Sache des Herstellers. Vermutlich werden die
nichts dagegen haben.
PS: Dies ist nur meine persönliche Meinung und stellt keine
Rechtsberatung dar.
Jens PICler schrieb:> Ich sehe im dem Verhalten des Anbieters auch kein Problem, solange er> eine kommerzielle Version vom Teamviewer verwendet.
Nicht ganz. Wenn dieser nämlich gewerblich Leuten mit diesem Tool helfen
will, so ist die Nutzung, auch wenn er eine gewerbliche Lizenz erworben
hat, unter Umständen asymmetrisch.
Es kommt über den Link unter Umständen hier eine nicht-gewerbliche zu
einer gewerblichen Teamviewer-Session zu Stande. Wie bei solchen
Sessions verfahren wird, sollte in den AGBs festgehalten sein.
Der Sachverhalt wie von dir beschrieben ist schon klar.
Nur habe ich bis jetzt noch keine gewerbliche HP gesehen, die mit dem
Tool arbeitet, welche dann einen Link auf den ursprünglichen Hersteller
setzt.
Ohne jetzt die explizieten Vorgaben von gewerblicher Nutzung im Detail
zu kennen, der Dienstleister hat schon vom Aufbau seiner HP einen ganz
merkwürdigen, sagen wir mal Stil.
@ Harald, von der Seite wundert mich bei dem Dienstleister eigentlich
gar Nichts mehr, wenn deine Vermutung zutreffend ist.
Darüber sollen sich dann vllt. seine Wettbewerber den Kopf zerbrechen,
er habe wohl eine schon längjähige Lizenz.
Könnte, hätte, würde, glaube....
Achaut doch einfach mal die Lizenzierungs FAQ
http://www.teamviewer.com/de/help/cat18-Lizenzierung.aspx
an oder ruft mal eben bei TW an. Dort den Sacherverhalt erklären und
schriftlich bestätigen lassen.
Hat man eine Lizenz, kann man den Client mit dem eigenen Firmenlogo
branden und gewisse voreinstellungen machen. Diese EXE lädt der Kunde
dann von der eigenen Webseite herunter.
Wie genau ist "private Nutzung" definiert?
Unter privater Nutzung verstehen wir die Nutzung von TeamViewer für
Zwecke die weder direkt noch indirekt bezahlt werden. Es geht dabei also
nicht nur darum, ob die über TeamViewer erbrachte Dienstleistung selbst
bezahlt wird, sondern ob die Leistung im Zusammenhang mit einer
Wertschöpfung erbracht wird für die es einen finanziellen Ausgleich in
irgendeiner Form gibt.
Beispiele für indirekte Entlohnung:
•Eine Softwarefirma verkauft ein Software-Produkt und leistet dann mit
TeamViewer kostenlosen Support
•Firmeninterne Teamarbeit unter Kollegen
•Einsatz in Vereinen und Hilfsorganisationen mit nicht ehrenamtlichen
Angestellten
•Zugriff auf den Firmen-PC um berufsbezogene Tätigkeiten zu erledigen
In den oben genannten Beispielen wird TeamViewer wertschöpfend
eingesetzt, die Bezahlung erfolgt indirekt über das Mitarbeitergehalt,
oder über das Koppelgeschäft Verkauf/ Support.
In jedem Fall zählt zu privater Nutzung die Nutzung von TeamViewer im
Familien- und Freundeskreis ohne finanziellen Ausgleich für die
Tätigkeit
Ein erschöpfende Erklärung deinerseits auf die gestellte Vermutung durch
Harald kann ich nicht erkennen,
wobei bei privater Nutzung im Freundes- oder Bekanntenkreis auch immer
eine gewisse Gegenleistung zu erwarten und damit zu erhalten ist,
ob rein finanziell oder anders wäre dem FA egal > geldwerter Vorteil >
steuerpflichtig
PC-Laie schrieb:> ob rein finanziell oder anders wäre dem FA egal
Nicht ganz. Ich glaube nicht dass auch nur ein einziger Finanzbeamter
Deutschlands je auf die Idee gekommen ist, sich selbst wegen eines
geldwerten Vorteils zu besteuern, bloss weil ihn seine Freundin zu einem
Abend bei ihr einlud und er so das Geld für das Abendessen einsparte
(einen weiteren eher grösseren geldwerten Vorteil zu finden überlasse
ich deiner Phantasie ;-).
PC-Laie schrieb:> wobei bei privater Nutzung im Freundes- oder Bekanntenkreis auch immer> eine gewisse Gegenleistung zu erwarten und damit zu erhalten ist,> ob rein finanziell oder anders wäre dem FA egal > geldwerter Vorteil >> steuerpflichtig
Ja, sofern du Angestellter deines Bekannten bist, also einen
Arbeitsvertrag mit ihm hast.
Man sollte sich auch mal auch die Informationen zur kommerziellen
Version anschauen bevor mach sich ins Hemd macht.
Aus http://www.teamviewer.com/images/pdf/TeamViewer_Prospekt.pdf
unter Kosten / Lizensmodell:
• Mit einer Lizenz betreuen Sie
beliebig viele Kundencomputer oder
Server. Für Hosts fallen keine Kosten
an.
• Nur eine Seite einer Verbindung
benötigt eine Lizenz, d.h. für den
Homeoffi ce-Anwendungsfall, dass
man von jedem beliebigen Computer
aus auf den lizenzierten Bürocomputer
zugreifen kann.
> bevor mach sich ins Hemd macht.
Würdest du 499,- Euro Netto für dieses "Werkzeug" investieren, bei den
onlineweit bekannten Alternativen?
Noch dazu wenn dort sogar kostenlose Module und Testmodule angeboten
werden?
Die rund 500,-Euro sind dabei noch der kleinste Einstiegsbetrag, wenn du
die Seite mit den Preisen und den Leistungsvergleichen gelesen und
verstanden hast.
So jetzt kannst du dir ins Hemd machen.
@ Rolf Magnus, wie oft oder wie intensiv würdest du jemanden erst kurz
Bekannten, in Sachen Onlinehilfe oder überhaupt irgendwelche Hilfe
zukommen lassen, wenn der sich als Nassauer oder Loser herausstellt?
So war mein Ansatz gemeint, rein privater Natur im bekannten- oder
sonstigen ungezwungenen Kreis.
PC-Laie schrieb:> Würdest du 499,- Euro Netto für dieses "Werkzeug" investieren, bei den> onlineweit bekannten Alternativen?> Noch dazu wenn dort sogar kostenlose Module und Testmodule angeboten> werden?> Die rund 500,-Euro sind dabei noch der kleinste Einstiegsbetrag, wenn du> die Seite mit den Preisen und den Leistungsvergleichen gelesen und> verstanden hast.
Was haben die Kosten deiner Sorge aus dem ursprünglichen Posting zu tun?
Zitat:
> Der PC-Hilfesuchende muß dann erst mal eine andere Seite dieser> Anbieter-HP, zur Erklärung wie das geht, besuchen, um dann zu erfahren,> daß er die Teamviewer.exe von der Herstellerseite www.teamviewer.com> herunterladen und Starten/Installieren muß.>> Dort steht aber ganz unmißverständlich, daß dieses Tool für private> Anwendungen kostenlos ist "Für Privatnutzer ist TeamViewer kostenlos.">> Als PC-Laie und Geplagter wird man sich nun nicht wirklich großartige> Gedanken darüber machen müssen, nur wie seiht es aus Sicht des> Gewerbetreibeden da so rechtlich gegenüber dem Hersteller dieses> aus?
Und nur darum geht es mir, auch wenn der Supportnehmer Gewerbetreibender
ist braucht er keine Lizenz. Auch wenn du den Verdacht hast dass der
Anbieter des Supports Teamviewer illegal einsetzt brauchts du dir keine
Sorgen machen. Denn eines sollte jedem klar sein: Der Verbindungsaufbau
erfolgt über Server von Teamviewer, und die sammeln genug Daten um zu
erkennen welche Seite Teamviewer missbrüchlich nutzt.
Das verlinken der Vollversion statt der Quicksupportversion reicht IMO
nicht das um diesen Verdacht zu begründen.
Übrigens ist mir bekannt dass der gewerbliche Einsatz von Teamviewer
keineswegs billig ist, ob sich das lohnt muss jeder selbst entscheiden.
> Was haben die Kosten deiner Sorge aus dem ursprünglichen Posting zu tun?
Ganz einfach, bei Verstoß gegen die Lizenzregeln bemißt sich daran
i.d.R. der juristische Streitwert!
> Und nur darum geht es mir, auch wenn der Supportnehmer Gewerbetreibender> ist braucht er keine Lizenz.
Hat man dich jetzt richtig verstanden, der, dem geholfen werden soll
(Support-Nehmer), braucht deiner Meinung nach keine Lizenz?
Wie kann man nur auf solche Gedankengänge kommen? Das Werkzeug zur
Ausführung einer Tätigkeit oder Leistung sollte bisher immer der
Leistende stellen, samt allen NK.
> Denn eines sollte jedem klar sein: Der Verbindungsaufbau erfolgt über> Server von Teamviewer, und die sammeln genug Daten um zu erkennen welche> Seite Teamviewer missbrüchlich nutzt.
Welchem Irrglauben unterliegst du denn nun schon wieder?
Du meinst also, daß die sich die Mühe machen und jede Verbindung de- und
weltweit beobachten oder analysieren?
Zweiter Ansatz, das Ausspähen von Daten, was es ja in dem Falle wäre, um
die Lage zu beurteilen, steht ja wohl unter einem Straftatsbestand,
verankert in Gesetzen hier in DE.
> Das verlinken der Vollversion statt der Quicksupportversion reicht IMO> nicht das um diesen Verdacht zu begründen.
Darum ging es ursprünglich aber nicht.
PC-Laie schrieb:>> Was haben die Kosten deiner Sorge aus dem ursprünglichen Posting zu tun?> Ganz einfach, bei Verstoß gegen die Lizenzregeln bemißt sich daran> i.d.R. der juristische Streitwert!
Naja, 1000€ Streitwert lässt die meisten Anwälte nur gähnen.
PC-Laie schrieb:> Hat man dich jetzt richtig verstanden, der, dem geholfen werden soll> (Support-Nehmer), braucht deiner Meinung nach keine Lizenz?
Richtig. Nochmal aus den Lizensbedingungenen:
• Nur eine Seite einer Verbindung benötigt eine Lizenz,
> Wie kann man nur auf solche Gedankengänge kommen? Das Werkzeug zur> Ausführung einer Tätigkeit oder Leistung sollte bisher immer der> Leistende stellen, samt allen NK.
Richtig, und der Leistende ist der Supportgeber. Dieser muss eine Lizenz
kaufen und kann damit beliebig viele Kunden betreuen. Wieviele davon
gleichzeitig und von wieviel Arbeitplätzen aus hängt von der gekauften
Teamviewerlizenz ab.
PC-Laie schrieb:> Du meinst also, daß die sich die Mühe machen und jede Verbindung de- und> weltweit beobachten oder analysieren?
Was gibts da gross zu analysieren? Die müssen nur für jede Teamviewer ID
die Verbindungenen protokollieren und das Protokoll gelegentlich
auswerten. Jemand der z.B. zum Produktsupport Teamviewer unlizensiert
einsetzt fällt dabei ziemlich schnell auf: eine Installation (ID) macht
Verbindungen zu vielen verschiedenen Hosts.
Übrigens wenn er auffällt gibt es erstmal ein Popup beim Starten von TV.
Da wird auch nicht mit Anwalt gedroht, sondern nur eine höfliche
Aufforderung TV zu lizenzieren. Ist einem Bekannten von mir passiert,
wollte halt erst testen und dann kaufen, der Test ging halt etwas
länger. Er hat dann gekauft, und es bisher auch nicht bereut. TV ist
leicht und stressfrei zu benutzen, und genau das ist bare Münze wert.
> Zweiter Ansatz, das Ausspähen von Daten, was es ja in dem Falle wäre, um> die Lage zu beurteilen, steht ja wohl unter einem Straftatsbestand,> verankert in Gesetzen hier in DE.
Verbindungen zu protokollieren ist keine Ausspähung von Daten.
Wenn du allerdings der Meinung bist dass das gegen die
Datenschutzbestimmungen verstösst steht es dir frei eine Anzeige zu
machen.
Lattice User schrieb:> Verbindungen zu protokollieren ist keine Ausspähung von Daten.> Wenn du allerdings der Meinung bist dass das gegen die> Datenschutzbestimmungen verstösst steht es dir frei eine Anzeige zu> machen.
In den AGB räumen sie sich für die Free Version schon recht umfangreiche
Rechte ein, welche Daten sie denn so erfassen.
PC-Laie schrieb:> Würdest du 499,- Euro Netto für dieses "Werkzeug" investieren, bei den> onlineweit bekannten Alternativen?> Noch dazu wenn dort sogar kostenlose Module und Testmodule angeboten> werden?> Die rund 500,-Euro sind dabei noch der kleinste Einstiegsbetrag, wenn du> die Seite mit den Preisen und den Leistungsvergleichen gelesen und> verstanden hast.
Nenn doch bitte mal ein paar der "onlineweit bekannten Alternativen"
Mir ist bezüglich Teamviewer als Alternative mit ähnlichem
Funktionsumfang nur Netviewer bekannt(und das kostet für professionellen
Support auch Geld)
Netviewer und Teamviewer sidn beide Idiotensicher zu bedienen, und das
ist im Geschäftsumfeld ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Auch der
einfache Filetransfer etc. über Firewallgrenzen hinweg ist praktisch.
Was gibts da an kostenlosen Alternativen die man professionell einsetzen
darf? Und komm jetzt bitte nicht mit VNC oder sowas(nicht das VNC
schlecht ist, aber jemanden der PC-technisch keine Peilung hat kann man
schlecht verklickern das er sich das mal installieren soll)
Für Support ist Netviewer/Teamviewer imho unschlagbar...dem Deppski am
anderen Ende der Leitung einen Link nennen und fertig. Das hat bisher
wirklich noch jeder hinbekommen
PC-Laie schrieb:>> bevor mach sich ins Hemd macht.>> Würdest du 499,- Euro Netto für dieses "Werkzeug" investieren, bei den> onlineweit bekannten Alternativen?
Für eine Firma ist das doch nichts. Das verschwindet irgendwo als einer
der ganz kleinen Teilbeträge im Vollkostensatz des Supportmitarbeiters.
> @ Rolf Magnus, wie oft oder wie intensiv würdest du jemanden erst kurz> Bekannten, in Sachen Onlinehilfe oder überhaupt irgendwelche Hilfe> zukommen lassen, wenn der sich als Nassauer oder Loser herausstellt?
Das hat natürlich irgendwann eine Grenze, aber was hat das jetzt damit
zu tun, ob diese Hilfe als geldwerter Vorteil zu versteuern ist? Oder
damit, welche Lizenzbedingungen TeamViewer für Firmen hat?
PC-Laie schrieb:> Hat man dich jetzt richtig verstanden, der, dem geholfen werden soll> (Support-Nehmer), braucht deiner Meinung nach keine Lizenz?
Nicht nur nach seiner, sondern offenbar auch nach der Meinung des
Herstellers.
A. B. (funky)
> Nenn doch bitte mal ein paar der "onlineweit bekannten Alternativen"
Ich wollte dir jetzt schon ein paar ansagen, doch dann kam von dir ja
das
> Was gibts da an kostenlosen Alternativen die man professionell einsetzen> darf?
such dir selber etwas daraus aus
http://www.heise.de/download/heise-netze-fernwartung-1152978.html
sollte eigentlich reichen, mit Google und den richtigen Suchbegriffen
sind sicher noch einige mehr zu finden
Wem da was am Besten gefällt, ....?
habe selber schon erlebt, dass man ein wenig in der Klemme saß, und sich
per Teamviewer prima helfen lassen konnte, weil der Verkäufer
(Supporter) dem Vor-Ort-Installateur (mir) es einfacher machen wollte >
Anlagentechnik einrichten.
Es ging hier aber nicht um den TV an sich, sondern um die
Randbedingungen.
Rolf Magnus, wenn bei dir 500,- Euro Nichts ist, warum haben dann manche
Firmen keine wirklichen OS-Lizenzen, die ja ein ganzes Stk. billiger
sind?
Also bitte keine Pauschalisierungen über Kosten und Geld!
Zu der angesprochenen Hilfe, wer brachte den Vergleich mit dem
Finanzbeamten und dem Angestelltenverhältnis des Helfers, ich nicht!
Nur damit wollte ich es klärenderweise richtig stellen.
Die Frage nach dem Eigentum der Lizenz für den Geholfenen, da hätte ich
wohl ein Smilie hinten dran hängen sollen, damit das als Sarkasmus zu
verstehen ist?
Wie kann man aber auch nur sowas ansprechen?, eine Erklärung dazu gab
ich ja schon!
PC-Laie schrieb:> Rolf Magnus, wenn bei dir 500,- Euro Nichts ist, warum haben dann manche> Firmen keine wirklichen OS-Lizenzen, die ja ein ganzes Stk. billiger> sind?> Also bitte keine Pauschalisierungen über Kosten und Geld!
Das hat nichts mit Pauschalisierungen zu tun, sondern mit einfacher
Rechnung. Wenn du da einen Support-Mitarbeiter sitzen hast, dann kannst
du für den einen Vollkostensatz errechnen. Der enthält alles, was du für
diesen Mitarbeiter ausgeben mußt. Eine Lizenz für 500 Euro, die ein paar
Jahre genutzt wird, ist dort ein verschwindend geringer Posten weit
hinter Gehalt, Büro-Einrichtung, Gebäude-Miete, IT, Telefon u.s.w.
> Zu der angesprochenen Hilfe, wer brachte den Vergleich mit dem> Finanzbeamten und dem Angestelltenverhältnis des Helfers, ich nicht!
Natürlich hast du den gebracht:
PC-Laie schrieb:> wobei bei privater Nutzung im Freundes- oder Bekanntenkreis auch immer> eine gewisse Gegenleistung zu erwarten und damit zu erhalten ist,> ob rein finanziell oder anders wäre dem FA egal > geldwerter Vorteil >> steuerpflichtig
Ich hab darauf nur geantwortet, daß das mit dem geldwerten Vorteil nur
für Angestelltenverhältnisse gilt.
Die Abteilungen, die da einen Support-MA sitzen hatten, waren in
mittelständischen und Großfirmen angesiedelt, welche sich schon seit
Jahren vom hiesigen Territorium verabschiedet haben.
Die Supporten jetzt aus Irland, Polen oder Indien, nur um mal die
Relationen zu verdeutlichen, wo deine VollKostenRechnung eventuell
einen Bezug gehabt hätte.
Alle anderen in kleineren Gefilden sehen die Kosten für die ganzen
Arbeitsplatzbedingungen eher locker an, da sind die Personalkosten der
treibende Fakt.
Aber darum geht es hier nicht, ohne den nötigen Geldzufluß über
verkaufte Produkte, welche man dann supportet, überlegt sich jeder
IT-Dienstleister ohne feste und gut zahlende Stammkundschaft zweimal, ob
er diese Lizenzkosten nicht umgehen kann.
Der Markt ist heute überschwemmt von allen möglichen Hilfeleistern, noch
dazu wenn man das über Fernbetreuung zentral weit ab machen kann.
Also mal auf dem Teppich bleiben, es geht hier um andere Relationen als
im großen Business.
Zu der Ansprache mit dem FA-Beamten und dem Angestelltenverhältnis, die
kamen gestern so um die Zeit 11:03 Uhr von A. K. und 13:32 von dir.
Man wollte eigentl. nur verdeutlichen, daß auch private Hilfsleistungen
in gewisser Betrachtung von irgendeiner Seite auch als etwas Geldwertes
angesehen werden kann.
War aber nicht so wichtig für den Fall.
In einem muß man wohl zustimmen, das Tool TV ist wohl absolut einfach
und genial zu handhaben, deshalb wohl auch der stolze Preis.