Beim Auto Nebelschlussleuchte eigener Schaltkreis

Gast #2754136
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Hallo zusammen!

ich habe eine rechtliche Frage: Und zwar ist mein Auto nicht durch den 
TÜV gekommen, da die Nebelschlussleuchte nicht funktioniert. Sicherung 
und Lampe selbst sind in Ordnung. Statt der 12 V kommen nur 2,2V an. Ich 
vermute deshalb ein Problem bei den elektronischen Schaltern des Suzuki 
Ignis.
Jetzt ist meine Frage, ob ich nicht einfach ein neues Kabel zur 
Nebelschlussleuhte ziehen kann, und neben dem ursprünglichen Schalter 
nen eigenen (Kippschalter) zzgl. Sicherung einbauen kann. Mir persönlich 
würde es reichen, ich kenn nur nicht die Einstellung des TÜVs...

Vielen Dank im Voraus für Infos!
Gustav
#2754249
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H.joachim Seifert schrieb:
> Neulich im Fernsehen: über die Hälfte der Autofahrer (davon der grössere
> Teil weiblich) wissen nichtmal, wo der Schalter dafür ist - pfft.

ah, das ist dann die Hälfte, die die Dinger bei der Kaufeinweisung 
eingeschalten bekamen und nicht in der Lage sind sie auszuschalten... 
jetzt wird mir einiges klar. Und ich dachte, die sind einfach nur 
vollkommen dämlich, wenn sie mit 150 Auf der Autobahn bei Nebel die 
Schlussleuchte einschalten. Vermutlich in der Hoffnung, dass alle 
anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls das Ding an haben und ihnen so 
genug Reaktionszeit verbleibt.
Gast #2754326
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Ok das klingt schonmal gar nicht schlecht. Bestehende Elektronik 
erneuern wollte ich nicht, weil sie sehr versteckt eingebaut ist, und 
ich ggf. erst passende Ersatzteile besorgen müsste. Da finde ich ein 
Kabel selbst zu ziehen doch einfacher, und ich brauch mich nicht um 
Fehlersuche kümmern.

Danke für die Antworten! Gute Nacht!
#2754387
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Korrekt, die Nebelschlußleuchte darf sich nur einschalten lassen wenn 
das normale Fahrlicht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet ist bzw. 
muß verlöschen wenn das Fahrlicht abgeschaltet wird. Jedenfalls wars 
früher mal so.

Ich würd den Fehler dafür suchen und beheben. Kann doch nicht so schwer 
sein rauszufinden, wo anstatt 12V nur noch 2,2 rauskommen. Zumindest 
solltest Du das schaffen wenn Du Dir zutraust ein neues Kabel zu ziehen 
ohne daß irgendein Schalter oder gleich die ganze Karre in Flammen 
aufgeht.

> über die Hälfte der Autofahrer (davon der grössere Teil weiblich)
> wissen nichtmal, wo der Schalter dafür ist - pfft.
Das passiert hier in der Gegend nicht. Ich brauch das Ding nie für 
bessere Sichtbarkeit bei Nebel, sondern nur für die ganze Kompanie hier 
verkehrender Idioten, die nicht weiß wo der Schalter für ihr Fernlicht 
ist. Besonders nicht der zum Abblenden. Bei einigen dieser 
lernresistenten Affen würde aber nur noch der nach hinten gerichtete 
10kW Flakscheinwerfer des Typs "Varta Volkssturm" helfen...

</OT>
#2754444
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gurkenking schrieb:
> Ich vermute deshalb ein Problem bei den elektronischen Schaltern des
> Suzuki Ignis.

Daraus schliesse ich, dass die Nebelschlussleuchte eben nicht direkt per 
Schalter und extra Kabel versorgt wird. Also irgendein Bussystem, bei 
dem der Leistungsschalter für diesen Ausgang platt ist.
Aber der Idee mit der Anhängerkupplung (falls vorhanden) solltest du 
auch mal nachgehen. Vielleicht aber tatsächlich nur ein Bedienfehler  - 
funktioniert tatsächlich nur mit eingeschalter Beleuchtung....
Gast #2754467
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Ben _ schrieb:
> Korrekt, die Nebelschlußleuchte darf sich nur einschalten lassen wenn
> das normale Fahrlicht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet ist bzw.
> muß verlöschen wenn das Fahrlicht abgeschaltet wird. Jedenfalls wars
> früher mal so.

Ist nach wie vor so:

§53d StVZO:

(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann 
leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht 
oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer 
eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die 
Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. 
Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des 
Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht 
ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch 
eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut 
sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
Gast #2754471
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hinz schrieb:
> Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die
> Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können.

Bei meinem alten Golf habe ich einen Drehschalter:
1. Standlicht
2. Abblendlicht

In Stellung 2, nund nur dann, läßt er sich in weiteren 2 Stufen heraus 
ziehen:
1. Nebelscheinwerfer
2. Nebelschlussleuchte

Darf ich jetzt noch weiter damit fahren? >:->>>
#2754495
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Ben _ schrieb:
> Korrekt, die Nebelschlußleuchte darf sich nur einschalten lassen wenn
> das normale Fahrlicht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet ist

Nur bei Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer! Jedenfalls war das früher
so, als man die Leuchten noch selbst nachrüstete. Diese Bedingung lässt
sich aber leicht mit einem zusätzlichem Relais erreichen.
Gruss
Harald
Gast #2754597
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Ben _ schrieb:
> Quatsch. Wieso sollte ich mit Fernlicht nicht mehr mit
> Nebelschlußleuchte fahren dürfen?

Weil es keinen Sinn macht.
Wenn der Nebel so dicht ist das du die Nebelschlußleuchte anmachen 
darfst, ist bei Verwendung des Fernlichtes vor dir nur eine weiße Wand 
mit Sichtweite bis knapp vor die Stoßstange.
Und wenn du mit Fernlicht noch gut sehen kannst, ist der Nebel 
garantiert nicht dicht genug um die Nebelschlußleuchte zu erlauben.
Gast #2754605
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Ralph schrieb:
> Ben _ schrieb:
>> Quatsch. Wieso sollte ich mit Fernlicht nicht mehr mit
>> Nebelschlußleuchte fahren dürfen?
>
> Weil es keinen Sinn macht.
> Wenn der Nebel so dicht ist das du die Nebelschlußleuchte anmachen
> darfst, ist bei Verwendung des Fernlichtes vor dir nur eine weiße Wand
> mit Sichtweite bis knapp vor die Stoßstange.
> Und wenn du mit Fernlicht noch gut sehen kannst, ist der Nebel
> garantiert nicht dicht genug um die Nebelschlußleuchte zu erlauben.

Man, man, man, ... es geht nicht um die große Moral sondern um, um, um 
.... Gesetze und Richtlinien, schleißlich sind wir in D.

hinz schrieb:
> (4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann
> leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht
> oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer
> eingeschaltet sind.

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