Hallo zusammen!
ich habe eine rechtliche Frage: Und zwar ist mein Auto nicht durch den
TÜV gekommen, da die Nebelschlussleuchte nicht funktioniert. Sicherung
und Lampe selbst sind in Ordnung. Statt der 12 V kommen nur 2,2V an. Ich
vermute deshalb ein Problem bei den elektronischen Schaltern des Suzuki
Ignis.
Jetzt ist meine Frage, ob ich nicht einfach ein neues Kabel zur
Nebelschlussleuhte ziehen kann, und neben dem ursprünglichen Schalter
nen eigenen (Kippschalter) zzgl. Sicherung einbauen kann. Mir persönlich
würde es reichen, ich kenn nur nicht die Einstellung des TÜVs...
Vielen Dank im Voraus für Infos!
Gustav
Tja - bei mir ist das so: ich sitze im Auto und der Graukittel gibt die
Kommandos.
Also spricht nichts gegen einen eigenen Schalter....
Neulich im Fernsehen: über die Hälfte der Autofahrer (davon der grössere
Teil weiblich) wissen nichtmal, wo der Schalter dafür ist - pfft.
Wenn dein neuer Schalter auch eine Kontrolleuchte besitzt spricht erst
mal nichts dagegen.
Hast du eine Anhängekupplung? Wenn ja, dann ist evtl. die Steckdose
defekt. Diese schaltet im Hängerbetrieb die Nebelschlussleuchte ab.
Relais defekt? Meist werden solche Lampen über Relais gesteuert. Also:
Schalter überprüfen, Relais überprüfen. Evtl. in einem Suzuki Forum mal
fragen...
H.joachim Seifert schrieb:> Neulich im Fernsehen: über die Hälfte der Autofahrer (davon der grössere> Teil weiblich) wissen nichtmal, wo der Schalter dafür ist - pfft.
ah, das ist dann die Hälfte, die die Dinger bei der Kaufeinweisung
eingeschalten bekamen und nicht in der Lage sind sie auszuschalten...
jetzt wird mir einiges klar. Und ich dachte, die sind einfach nur
vollkommen dämlich, wenn sie mit 150 Auf der Autobahn bei Nebel die
Schlussleuchte einschalten. Vermutlich in der Hoffnung, dass alle
anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls das Ding an haben und ihnen so
genug Reaktionszeit verbleibt.
Ok das klingt schonmal gar nicht schlecht. Bestehende Elektronik
erneuern wollte ich nicht, weil sie sehr versteckt eingebaut ist, und
ich ggf. erst passende Ersatzteile besorgen müsste. Da finde ich ein
Kabel selbst zu ziehen doch einfacher, und ich brauch mich nicht um
Fehlersuche kümmern.
Danke für die Antworten! Gute Nacht!
gurkenking schrieb:> Da finde ich ein> Kabel selbst zu ziehen doch einfacher, und ich brauch mich nicht um> Fehlersuche kümmern.
Mutig, mutig!
Wenn die fehlenden Volts an einem Stecker oder Schalter abfallen, kanns
da schnörkeln. Kabelbrand im KFZ ist nicht selten.
Korrekt, die Nebelschlußleuchte darf sich nur einschalten lassen wenn
das normale Fahrlicht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet ist bzw.
muß verlöschen wenn das Fahrlicht abgeschaltet wird. Jedenfalls wars
früher mal so.
Ich würd den Fehler dafür suchen und beheben. Kann doch nicht so schwer
sein rauszufinden, wo anstatt 12V nur noch 2,2 rauskommen. Zumindest
solltest Du das schaffen wenn Du Dir zutraust ein neues Kabel zu ziehen
ohne daß irgendein Schalter oder gleich die ganze Karre in Flammen
aufgeht.
> über die Hälfte der Autofahrer (davon der grössere Teil weiblich)> wissen nichtmal, wo der Schalter dafür ist - pfft.
Das passiert hier in der Gegend nicht. Ich brauch das Ding nie für
bessere Sichtbarkeit bei Nebel, sondern nur für die ganze Kompanie hier
verkehrender Idioten, die nicht weiß wo der Schalter für ihr Fernlicht
ist. Besonders nicht der zum Abblenden. Bei einigen dieser
lernresistenten Affen würde aber nur noch der nach hinten gerichtete
10kW Flakscheinwerfer des Typs "Varta Volkssturm" helfen...
</OT>
gurkenking schrieb:> Ich vermute deshalb ein Problem bei den elektronischen Schaltern des> Suzuki Ignis.
Daraus schliesse ich, dass die Nebelschlussleuchte eben nicht direkt per
Schalter und extra Kabel versorgt wird. Also irgendein Bussystem, bei
dem der Leistungsschalter für diesen Ausgang platt ist.
Aber der Idee mit der Anhängerkupplung (falls vorhanden) solltest du
auch mal nachgehen. Vielleicht aber tatsächlich nur ein Bedienfehler -
funktioniert tatsächlich nur mit eingeschalter Beleuchtung....
Ben _ schrieb:> Korrekt, die Nebelschlußleuchte darf sich nur einschalten lassen wenn> das normale Fahrlicht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet ist bzw.> muß verlöschen wenn das Fahrlicht abgeschaltet wird. Jedenfalls wars> früher mal so.
Ist nach wie vor so:
§53d StVZO:
(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann
leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht
oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer
eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die
Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können.
Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des
Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht
ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch
eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut
sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
hinz schrieb:> Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die> Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können.
Bei meinem alten Golf habe ich einen Drehschalter:
1. Standlicht
2. Abblendlicht
In Stellung 2, nund nur dann, läßt er sich in weiteren 2 Stufen heraus
ziehen:
1. Nebelscheinwerfer
2. Nebelschlussleuchte
Darf ich jetzt noch weiter damit fahren? >:->>>
Ben _ schrieb:> Korrekt, die Nebelschlußleuchte darf sich nur einschalten lassen wenn> das normale Fahrlicht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet ist
Nur bei Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer! Jedenfalls war das früher
so, als man die Leuchten noch selbst nachrüstete. Diese Bedingung lässt
sich aber leicht mit einem zusätzlichem Relais erreichen.
Gruss
Harald
Ben _ schrieb:> Quatsch. Wieso sollte ich mit Fernlicht nicht mehr mit> Nebelschlußleuchte fahren dürfen?
Weil es keinen Sinn macht.
Wenn der Nebel so dicht ist das du die Nebelschlußleuchte anmachen
darfst, ist bei Verwendung des Fernlichtes vor dir nur eine weiße Wand
mit Sichtweite bis knapp vor die Stoßstange.
Und wenn du mit Fernlicht noch gut sehen kannst, ist der Nebel
garantiert nicht dicht genug um die Nebelschlußleuchte zu erlauben.
Ralph schrieb:> Ben _ schrieb:>> Quatsch. Wieso sollte ich mit Fernlicht nicht mehr mit>> Nebelschlußleuchte fahren dürfen?>> Weil es keinen Sinn macht.> Wenn der Nebel so dicht ist das du die Nebelschlußleuchte anmachen> darfst, ist bei Verwendung des Fernlichtes vor dir nur eine weiße Wand> mit Sichtweite bis knapp vor die Stoßstange.> Und wenn du mit Fernlicht noch gut sehen kannst, ist der Nebel> garantiert nicht dicht genug um die Nebelschlußleuchte zu erlauben.
Man, man, man, ... es geht nicht um die große Moral sondern um, um, um
.... Gesetze und Richtlinien, schleißlich sind wir in D.
hinz schrieb:> (4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann> leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht> oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer> eingeschaltet sind.