Hallo,
ich habe mich bei Ferchau und anderen potentiellen Arbeitgebern
beworben. Die Firma Ferchau drängt jetzt mit einem Vertragsabschluss.
Ich habe hier im Forum in einem anderen Artikel gelesen, dass es bei
Ferchau Vertragsstrafen gibt.
Es lockt noch eine andere Firma mit einer Festeinstellung, lässt sich
aber durch das "Sommerloch" etwas viel Zeit. Wenn ich die Möglichkeit
bekommen würde die Festeinstellung zu bekommen, dann würde ich die
natürlich lieber warnehmen als die Stelle bei einem Dienstleister.
Ich würde daher gerne bei Ferchau unterschreiben, da ich wening Lust
habe ganz ohne Arbeit da zu stehen, wenn die andere Firma es sich doch
anders überlegt.
Hat jemand Infos wie man die Vertragsstrafe zahlen muss und in welchem
Zeitraum man noch ohne Strafe nach Vertragsabschluss kündigen kann? Ich
würde das ungerne bei Vertragsabschluss bei Ferchau fragen, weil es
vielleicht danach klingt, dass ich mit dem Gedanken spiele...
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.
Jimmini25 schrieb:> Hat jemand Infos wie man die Vertragsstrafe zahlen muss und in welchem> Zeitraum man noch ohne Strafe nach Vertragsabschluss kündigen kann?
auf jeden Fall innerhalb der Probezeit
Jimmini25 schrieb:> Hat jemand Infos wie man die Vertragsstrafe zahlen muss und in welchem> Zeitraum man noch ohne Strafe nach Vertragsabschluss kündigen kann?
Was für eine Vertragsstrafe und wofür?
Wenn Du am ersten Tag bei Ferchau beim Kunden anfängst und du nach 2
Minuten feststellt, es ist nicht alles so, wie es ist, kannst Du doch
kündigen.
Kenne das mit Strafen bei Weiterbildungen bei einem Kollegen.
Er hat einen Teil einer Masterarbeit (2.Diplom) in Südafrika gemacht
(voll bezahlt).
Er mußte wieder zurück in Deutschland 6 Monate nach dieser Arbeit im
Betrieb arbeiten, sonst hätte er einen Teil dieser Reise (Flug) anteilig
selbst zahlen müssen.
Er hat dann noch 8 Monate in der Firma gearbeitet.
In den RAHMENDIENSTVERTRAG bei Ferchau
http://www.ferchau.de/fileadmin/downloads/de/print/form/FERCHAU_FE08_Rahmendienstvertrag.pdf
steht nur etwas von Strafe bei dem Punkt 14. Geheimhaltung.
Aber Geheimhaltung sollte selbstverständlich sein.
Ich schrieb:> Was für eine Vertragsstrafe und wofür?>> Wenn Du am ersten Tag bei Ferchau beim Kunden anfängst und du nach 2> Minuten feststellt, es ist nicht alles so, wie es ist, kannst Du doch> kündigen.
Als normaler Angestellter sicherlich.
Der TO ist sicher kein normaler Entleih-Arbeitnehmer dort.
Jimmini25 schrieb:> Ich habe hier im Forum in einem anderen Artikel gelesen, dass es bei> Ferchau Vertragsstrafen gibt.
Das müsste dann ja auch im Vertrag stehen, also erst einmal durchlesen.
Grundsätzlich ist es so das du deine Arbeitskraft anbietest und die
Firma dir dafür Geld gibt. Das jemand ein Strafe zahlt wenn er einen
vereinbarten Vertrag kündigt (Fristgerecht) ist aber eher
unwahrscheinlich.
In der Probezeit kann übrigens fast immer ohne Angabe von Gründen
gekündigt werden, auch das gilt für beide Seiten.
Wilhelm Ferkes schrieb:> Als normaler Angestellter sicherlich.>> Der TO ist sicher kein normaler Entleih-Arbeitnehmer dort.
Das geht aus dem Beitrag nicht hervor.
Deshalb wundert mich das.
Ferchau (oder auch andere DL) und Vertragsstrafen sind mir neu, was
normale Arbeitnehmer angeht.
Vielleicht kann sich Jimmini25 (Gast) dazu äußern, an welche
Vertragsstrafen er dabei denkt, bzw. von welchen er gehört hat.
@TO:
Kann es sein, daß Du die Vertragsstrafen im Zshg. mit abwerbenden
Unternehmen gelesen hast? Dort existiert mWn eine solche Regelung, die
Gelder zahlst dann aber nicht Du sondern das abwerbende Unternehmen...
Letztendlich will (oder wollte) sich Ferchau damit vor der Situation
schützen, daß die Firmen den Bewerbungsprozess auf Ferchau auslagert und
dann die Guten übernimmt (so wurde es mir mal angetragen).
VG,
Wizz
Halte ich für unwahrscheinlich und auch nicht rechtens, weil
sittenwidrig. Ein DL der so was praktiziert würde schnell seine
Gewerbeerlaubnis riskieren.
Nach §12 des Grundgesetzes hat jeder Bürger unter anderem die freie
Wahl des Arbeitsplatzes und zwar ohne solche Nachteile vertraglicher
Natur in Kauf nehmen zu müssen.
Natürlich ist das nur meine Meinung und auch kein juristischer Rat,
aber ich denke das das nachvollziehbar ist.
Ich hab in den Medien mal von Fällen gehört in die Randstad
verwickelt war wo eine seltsame Abrechnungspraxis herrschte.
Leute die davon betroffen waren und geklagt hatten, haben aber
wohl Recht bekommen. Man kann nur hoffen das die daraus gelernt haben,
weil es wohl für die keine gute Lobby ist.
Hallo,
ich habe folgenden Text gefunden:
Eine vorformulierte Vertragsstrafenvereinbarung, nach der der
Arbeitnehmer bei Nichtantritt der Arbeit eine Vertragsstrafe in Höhe
eines vollen Monatsgehalts zahlen muss, ist jedoch wegen unangemessener
Benachteiligung unwirksam (§ 307 Abs.1 S.1 BGB), wenn sich der
Arbeitnehmer rechtmäßig mit einer entsprechend kürzeren Kündigungsfrist
vom Vertrag lösen könnte. Diese Voraussetzung ist, sofern nicht
ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wurde, in der Probezeit erfüllt,
da die gesetzliche Kündigungsfrist in diesem Fall nur zwei Wochen
beträgt. Die Vertragsstrafe darf nach einer Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein dann höchstens ein halbes
Monatsgehalt betragen.
Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/vertragsstrafe-nichtantritt-arbeitsaufnahme-probezeit.htm
Zusätzlich gibt es im Haustarifvertrag von Ferchau den §31, der eine
Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließt. Zumindest im alten Vertrag,
der neue liegt mir nicht vor...
http://www.mikrocontroller.net/attachment/61242/Ferchau_Hautarifvertrag_20072.pdf
Demnach müsste ich nach Unterschreiben die Arbeit antreten und am ersten
Tag kündigen. Dann muss ich noch 2 Wochen da absitzen. Und eventuell die
Vertragsstrafe in Höhe eines halben Monatsgehaltes zahlen... So hab ich
das jetzt mal verstanden.
Jimmini25 schrieb:> Die Firma Ferchau drängt jetzt mit einem Vertragsabschluss.> Ich habe hier im Forum in einem anderen Artikel gelesen, dass es bei> Ferchau Vertragsstrafen gibt.
Eine Vertragsstrafe setzt einen Vertrag voraus.
Hast du einen? Dann schau doch mal da rein.
Wenn du keinen Vertrag hast, gibt es auch keine Vertragsstrafe.
Hast du einen Vertrag, dann gilt das, was da drin steht.
Das Leben kann so einfach sein...
Jimmini25 schrieb:> Demnach müsste ich nach Unterschreiben die Arbeit antreten und am ersten> Tag kündigen. Dann muss ich noch 2 Wochen da absitzen. Und eventuell die> Vertragsstrafe in Höhe eines halben Monatsgehaltes zahlen... So hab ich> das jetzt mal verstanden.
Die Vertragsstrafe musst du nur zahlen, wenn du die Arbeit gar nicht
antrittst oder ohne Grund der Arbeit fernbleibst. Wenn du am 1.
Arbeitstag kündigst und deine zwei Wochen absitzt (oder einen gelben
Schein bringst), gibt es auch keine Vertragsstrafe. Im übrigen sind sind
solche Klauseln in den Verträgen oftmals sittenwidrig und damit
ungültig, weil sie das Risiko einseitig auf den Arbeitnehmer verlagern.
Genaueres kann dir hierzu der Rechtsanwalt deines Vertrauens sagen.
Klaus Wachtler schrieb:> Das Leben kann so einfach sein...
Das Leben könnte sogar noch einfacher sein, wenn man die Frage
des TO lesen würde und dementsprechend antworten würde. :-)
Gruss
Harald
Soweit mir bekannt können Arbeitgeber in den Vertrag eine eine Regleung
aufnehmen die besagt das der Arbeitnehmer ( nachdem er den Vertrag
unterschrieben hat) eine 'Strafe' zu zahlen hat wenn er die Arbeit nicht
antritt. Kann ja sein das du die erste Woche davor was besseres findest.
Die Frage ist ob der alte AG dann auch wirklich darauf besteht. Ps. ich
würde den Vertrag unterschreiben und im worst case für nen
guten/fetsen/besser bezahlten job ne strafe zahlen.
Harald Wilhelms schrieb:> Klaus Wachtler schrieb:>>> Das Leben kann so einfach sein...>> Das Leben könnte sogar noch einfacher sein, wenn man die Frage> des TO lesen würde und dementsprechend antworten würde. :-)> Gruss> Harald
Hatte ich gelesen, und aufgrund deines freundlichen Hinweises sogar
nochmals.
Da steht aber nicht mehr drin als das Stichwort "Vertragsstrafe" und daß
er irgendwelche Gerüchte darüber gelesen hat.
Den entsprechenden Passus aus dem konkreten Vertrag kann ich nicht
finden.
Da du offenbar mehr weißt, schon mal alle Achtung für deine
hellseherischen Fähigkeiten, und vor allem Danke für deine passende
Antwort auf die Frage des TO.
Dank deiner Mithilfe ist die Sache ja jetzt umfassend geklärt.
Klaus Wachtler schrieb:>> Das Leben könnte sogar noch einfacher sein, wenn man die Frage>> des TO lesen würde und dementsprechend antworten würde. :-)>> Gruss>> Harald>> Hatte ich gelesen, und aufgrund deines freundlichen Hinweises sogar> nochmals.> Da steht aber nicht mehr drin als das Stichwort "Vertragsstrafe" und daß> er irgendwelche Gerüchte darüber gelesen hat.
Da steht aber auch, das er aus guten Gründen noch nicht unterschrieben
hat und deshalb auch nicht den Vertrag in den Händen hat. :-(
Gruss
Harald
>...das er aus guten Gründen noch nicht unterschrieben hat und deshalb>auch nicht den Vertrag in den Händen hat.
Ich weiß ja nicht, wie deine Bewerbungen gelaufen sind. Aber ich hatte
immer die Verträge zur Unterschrift zur Hause.
Schnelle Unterschriften vor Ort kenne ich eigentlich nur von
Drückerkolonnen.
Sagen dass man den Vertrag mit nach Hause nehmen möchte. Wenn der
Arbeitgeber nein sagt wegen Geheimhaltung, dann ist er entweder seriös
und gestattet dir die Einsicht mit einem Juristen oder es ist ein
Sklaventreiber der fürchtet dass ein Jurist seinen Vertrag durchliest.
Bei letzterem aufstehen und gehen da man zu diesen Bedingungen leider
keinen Vertrag abschließen kann.
Natürlich nicht nur zu Hause durchlesen sondern damit zu einem Juristen.
Es geht hier um Jahresgehälter im 5 stelligen Bereich oder höher, da
fallen diese einmaligen Anwaltskosten nicht ins Gewicht.
Harald Wilhelms schrieb:> Da steht aber auch, das er aus guten Gründen noch nicht unterschrieben> hat und deshalb auch nicht den Vertrag in den Händen hat. :-(> Gruss> Harald
Und du hast einen Vertrag, den zu unterschreiben sollst, nicht gesehen
und entscheidest darüber anhand von Gerüchten im Internet?
Einer von uns ist hier entschieden neben der Spur. Aufgrund von Wärme
und Alter kann ich nicht sagen, ob ich es nicht bin, aber irgendwie bin
ich hier im falschen Film.
Jedenfalls verstehe ich beim besten Willen nicht, was du mir sagen
willst. Egal, draußen ist schönes Wetter. Schönen Nachmittag!
Es ist im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes VERBOTEN, dem
Angestellten zu untersagen, sich beim Kunden zu bewerben.
Allerdings ist es so, dass Ferchau mit den Kunden Verträge hat, die
ihnen Prämien sichern. Die machen ein Schweinegeld damit. Ein
Schweingeld. Die Familie Ferchau gehört inzwischen zu den reichsten
Familien in Deutschlands und sind nicht mehr weit hinter den Quants.
Ohne alles gelesen zu haben:
Schau in den Arbeitsvertrag, den werden sie Dir zum Unterschreiben
zusenden. Passt Dir was nicht, was da drin steht, dann einfach nicht
unterschreiben.
Vertragsstrafe grundsätzlich nur für Sachen, die Du auch unterschrieben
hast. Dass man aufpassen soll, was genau man unterschreibt, sollte
allgemein bekannt sein.
Maximilian schrieb:> Michael S. schrieb:>> Nach §12 des Grundgesetzes>> Gibts nicht.
Gut, okay, es musste Artikel heißen, nicht Paragraph.
Jimmini25 schrieb:> Demnach müsste ich nach Unterschreiben die Arbeit antreten und am ersten> Tag kündigen. Dann muss ich noch 2 Wochen da absitzen. Und eventuell die> Vertragsstrafe in Höhe eines halben Monatsgehaltes zahlen... So hab ich> das jetzt mal verstanden.
Zahlen musst du da nichts, das wird einfach mit dem dir zustehenden
halben Monatsgehalt VERRECHNET, so das für den Entleiher wie für dich
Null raus kommt.(Ob Sozialleistungen abgeführt werden weiß ich nicht,
aber ich denke mal das es vom Brutto verrechnet wird). Zumindest braucht
dann niemand zur Arbeit erscheinen. Ich würde es nicht tun.
Forensischer Psychologe schrieb:> Ich weiß ja nicht, wie deine Bewerbungen gelaufen sind. Aber ich hatte> immer die Verträge zur Unterschrift zur Hause.
Ich hatte mal den Fall das ich vom Amt zu einer kleinen Firma geschickt
wurde, die mich auch einstellten, aber einen schriftlichen
Arbeitsvertrag verweigerten, weil das angeblich in der Probezeit nicht
nötig wäre. Da ich ein wenig Bammel vorm Amt hatte, hab ich das böse
Spiel mit gespielt und da dann Geräte gebaut. Nach drei Wochen war die
Arbeit erledigt, keine weitere mehr vorhanden und das Gehalt wollten die
dann auch noch um 10% kürzen womit ich natürlich nicht einverstanden
war. Na, die haben mir dann die Klinke in die Hand gegeben und ich
konnte verschwinden. Mein Gehalt hab ich bekommen, aber sicher war das
nicht.
Auf ein Zeugnis hab ich verzichtet. Auf jedem Fall war dieses Erlebnis
bis heute nachhaltig.
Johannes R. schrieb:> Sagen dass man den Vertrag mit nach Hause nehmen möchte. Wenn der> Arbeitgeber nein sagt wegen Geheimhaltung, dann ist er entweder seriös> und gestattet dir die Einsicht mit einem Juristen oder es ist ein> Sklaventreiber der fürchtet dass ein Jurist seinen Vertrag durchliest.> Bei letzterem aufstehen und gehen da man zu diesen Bedingungen leider> keinen Vertrag abschließen kann.
Kannste nur machen wenn du nicht das Amt im Nacken hast. Als ich das
ganze mal an die Wand manövrierte(hatte gute Gründe) hat mein Vermittler
mir eine schöne Standpauke gehalten, aber ich konnte überzeugen, das der
Ag unseriös war und so eine Meinung hab ich kürzlich auch von meiner
Vermittlerin zu hören bekommen. Selbst das Jobcenter ist als Arbeitgeber
schon in Verruf geraten.
Willi Wacker schrieb:> Vertragsstrafe grundsätzlich nur für Sachen, die Du auch unterschrieben> hast. Dass man aufpassen soll, was genau man unterschreibt, sollte> allgemein bekannt sein.
Wenn man mit Angeboten verwöhnt wird kannst du das machen, aber so viel
Glück hat nicht jeder. Bei mir war es immer mit erheblichen
Schwierigkeiten verbunden, das man irgend wann wirklich keine Lust mehr
hat noch für irgend jemand zu arbeiten, wenn man so behandelt wird.
Michael S. schrieb:> Kannste nur machen wenn du nicht das Amt im Nacken hast. Als ich das> ganze mal an die Wand manövrierte(hatte gute Gründe) hat mein Vermittler> mir eine schöne Standpauke gehalten, aber ich konnte überzeugen, das der> Ag unseriös war und so eine Meinung hab ich kürzlich auch von meiner> Vermittlerin zu hören bekommen. Selbst das Jobcenter ist als Arbeitgeber> schon in Verruf geraten.
Sofern du das Amt im Nacken hast habe ich einen Tipp für dich: Ein
solcher Sklaventreiber lügt dich mit hoher Wahrscheinlichkeit im
Vorstellungsgespräch an, nun bittest du in einem Brief um eine
schriftliche Stellungnahme zu diesem Umstand, dies verweigern sie mit
sehr hoher Wahrscheinlichkeit, aber nun kannst du dem Amt melden dass du
die Stelle leider aufgrund des bereits vor Vertragsabschluss
beschädigten Vertrauensverhältnis nicht annehmen kannst. Das ist ein
schwerwiegender Grund, siehe Kündigungen im Centbereich, hier ging es
auch um das Vertrauensverhältnis.
Wie gesagt empfehle ich bei sowas immer eine handfeste Rechtsberatung
durch einen Juristen, der kennt alle Mittel (egal ob Amt oder
Arbeitgeber) und kann sagen was zu tun ist.
Michael S. schrieb:> Kannste nur machen wenn du nicht das Amt im Nacken hast. Als ich das> ganze mal an die Wand manövrierte(hatte gute Gründe) hat mein Vermittler> mir eine schöne Standpauke gehalten, aber ich konnte überzeugen, das der> Ag unseriös war und so eine Meinung hab ich kürzlich auch von meiner> Vermittlerin zu hören bekommen. Selbst das Jobcenter ist als Arbeitgeber> schon in Verruf geraten.
Sofern du das Amt im Nacken hast habe ich einen Tipp für dich: Ein
solcher Sklaventreiber lügt dich mit hoher Wahrscheinlichkeit im
Vorstellungsgespräch an, nun bittest du in einem Brief um eine
schriftliche Stellungnahme zu diesem Umstand, dies verweigern sie mit
sehr hoher Wahrscheinlichkeit, aber nun kannst du dem Amt melden dass du
die Stelle leider aufgrund des bereits vor Vertragsabschluss
beschädigten Vertrauensverhältnis nicht annehmen kannst. Das ist ein
schwerwiegender Grund, siehe Kündigungen im Centbereich, hier ging es
auch um das Vertrauensverhältnis.
Wie gesagt empfehle ich bei sowas immer eine handfeste Rechtsberatung
durch einen Juristen, der kennt alle Mittel (egal ob Amt oder
Arbeitgeber) und kann sagen was zu tun ist.
KLar muss man lesen, was man unterschreibt, egal ob Arbeitsvertrag,
Handyvertrag oder sonstwas.
Mit was für einer Vertragsstrafe und wofür, muss man als Arbeitnehmer
rechnen, egal bei welchem Arbeitgeber.
Das Dienstleister und Leihbuden schöne Sprüche machen ist bekannt, hat
aber mit Vertragsstrafen wenig zu tun.