Hi, von meiner Jobsuche als Absolvent habe ich hier noch mehrere unterschriebene Arbeitsverträge liegen. (Abgesagt habe ich den Unternehmen schon.) Aber wann verliert solch ein (vom Unternehmen) unterschriebener Vertrag seine Gültigkeit? Könnte ich den in einem Jahr einfach unterschreiben und denen zuschicken? (Vorausgesetzt ich bin natürlich sonst nirgends angestellt.) Grüße
Die können dir auch ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit binnen 2 Wochen kündigen. Wie kommt man mit so einer naiven Einstellung durchs Studium?
> Aber wann verliert solch ein (vom Unternehmen) > unterschriebener Vertrag seine Gültigkeit? Bei der Absage.
Unterscheib doch einfach und schick den Arbeitsvertrag zurück. Den darin angebenen Anstellungsbeginn bitte nicht so ernst nehmen...
Jobsucher schrieb: > > Aber wann verliert solch ein (vom Unternehmen) unterschriebener Vertrag > seine Gültigkeit? Könnte ich den in einem Jahr einfach unterschreiben > und denen zuschicken? (Vorausgesetzt ich bin natürlich sonst nirgends > angestellt.) > Hm, interessante Frage. Das solltest Du unbedingt einmal ausprobieren und uns berichten! MfG, Egbert
Haben solche Verträge keine Klausel, die eine Unterschrift seitens des Arbeitnehmers bis zum xxx fordern? Mindestens ein Arbeitsbeginn wird bei den allermeisten Arbeitsverträgen aber angegeben sein, spätestens dann erübrigt sich jede Diskussion.
Jobsucher schrieb: > habe ich hier noch mehrere > unterschriebene Arbeitsverträge liegen. Dann dürfte die Tapetenindustrie in Zukunft kaum mit dir Umsatz erwarten dürfen, oder?
genervt schrieb: > Die können dir auch ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit > binnen 2 Wochen kündigen. > So eine kurze Kündigungsfrist enthalten die nicht ;-) @alle, das Anfangsdatum ist ein guter Punkt. Wenn ich den Vertrag in einem Jahr unterschreibe hätte ich ja auch ein Jahr lang meine Leistung nicht erbracht. Die Frage kam mir heute überhaupt erst weil man eben keine Klausel darin findet mit "muss unterschrieben bis zum X.X. bei uns eingegangen sein, sonst ungültig.".
Michael S. schrieb: > Jobsucher schrieb: >> habe ich hier noch mehrere >> unterschriebene Arbeitsverträge liegen. > > Dann dürfte die Tapetenindustrie in Zukunft kaum mit dir > Umsatz erwarten dürfen, oder? Und das Kommentar ausgerechnet von dem, der mit Hartz-4-Bescheiden Tapezieren muss.
Ulrich S. schrieb: > Und das Kommentar ausgerechnet... Wenn schon: ...den Kommentar... Ulrich S. schrieb: > der mit Hartz-4-Bescheiden Wäre ja nicht nötig wenn sich die Leute auf der anderen Seite menschlich und wohl verhalten würden. Tatsächlich wird sich da nur verachtend und respektlos verhalten, so wie du das hier wieder mal zeigst.
Michael S. schrieb: > Ulrich S. schrieb: >> Und das Kommentar ausgerechnet... > Wenn schon: ...den Kommentar... Das erklärt dann auch, warum deine Bewerbungen keine Beachtung finden (ach nein, die schreibst du ja gar nicht). Dass "Und den Kommentar ausgerechnet von dem,..." falsch ist, sollte gar dir einleuchten. Einen Versuch hast du noch, um es richtig zu stellen. Michael S. schrieb: > Wäre ja nicht nötig wenn sich die Leute auf der anderen Seite > menschlich und wohl verhalten würden. Tatsächlich wird sich da > nur verachtend und respektlos verhalten, so wie du das hier wieder > mal zeigst. Die Rolle scheint dir zu gefallen.
Michael S. schrieb: > Ulrich S. schrieb: >> der mit Hartz-4-Bescheiden > > Wäre ja nicht nötig wenn sich die Leute auf der anderen Seite > menschlich und wohl verhalten würden. Tatsächlich wird sich da > nur verachtend und respektlos verhalten, so wie du das hier wieder > mal zeigst. Bei dir ist mal wieder Zeit für einen Tapetenwechsel, aber auch das muss man können.
Jobsucher schrieb: > genervt schrieb: >> Die können dir auch ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit >> binnen 2 Wochen kündigen. >> > So eine kurze Kündigungsfrist enthalten die nicht ;-) Das ist die Gesetzliche Kündigungsfrist.
genervt schrieb: > Jobsucher schrieb: >> genervt schrieb: >>> Die können dir auch ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit >>> binnen 2 Wochen kündigen. >>> >> So eine kurze Kündigungsfrist enthalten die nicht ;-) > > Das ist die Gesetzliche Kündigungsfrist. > Woher hast du den Käse?
Auf was für dämliche Ideen die Leute hier immer kommen... Was soll denn das für einen Arbeitsverhältnis werden, selbst wenn es rechtens wäre? (Zumal die einzige Chance darauf durch "Abgesagt habe ich den Unternehmen schon." eh dahin ist...) genervt schrieb: > Wie kommt man mit so einer naiven Einstellung durchs Studium? Das frage ich mich bei jedem zweiten Thread hier... Und fast immer wird gleich auf Gesetze+Anwälte verwiesen bevor der gesunde Menschenverstand eingeschaltet wird.
Dipl-Inf schrieb: > gesunde Menschenverstand eingeschaltet wird. Da ist wohl bei der Verteilung was schief gegangen.
Dipl-Inf schrieb: > genervt schrieb: >> Wie kommt man mit so einer naiven Einstellung durchs Studium? > > Das frage ich mich bei jedem zweiten Thread hier... Es scheint am Fachkräftemangel mehr dran zu sein, als manche wahrhaben wollen. Michael S. schrieb: > Dipl-Inf schrieb: >> gesunde Menschenverstand eingeschaltet wird. > > Da ist wohl bei der Verteilung was schief gegangen. Schon ärgerlich, dass Hartz IV nur aufs finanzielle beschränkt ist, wo doch der Notstand an anderer Stelle viel größer ist.
> Wann verliert ein unterschriebener Vertrag seine Gültigkeit?
Der muss erst mal gültig werden.
Wenn du am ersten Arbeitstag nicht erscheinst kann unterschrieben sein
was will, rechtskräftig ist er erst wenn du das Arbeitsverhältnis auch
angetreten hast.
Hatte mit der Nachbarin eine Vereinbarung = Vertrag abgeschlossen, dass wir unserer Bude dämmen dürfen und dabei 10 cm über ihre Grundstücksgrenze kommen (im Vorgarten, hinter den Sträuchern). Auf Gegenseitigkeit, bei uns wäre es die Terasse gewesen. Die Nachbarin starb, und weil es sich um eine Grundstücksangelegenheit handelt, ist so etwas nur gültig, wenn man beim Notar war.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.