Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wann verliert ein unterschriebener Vertrag seine Gültigkeit?


von Jobsucher (Gast)


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Hi,

von meiner Jobsuche als Absolvent habe ich hier noch mehrere 
unterschriebene Arbeitsverträge liegen. (Abgesagt habe ich den 
Unternehmen schon.)

Aber wann verliert solch ein (vom Unternehmen) unterschriebener Vertrag 
seine Gültigkeit? Könnte ich den in einem Jahr einfach unterschreiben 
und denen zuschicken? (Vorausgesetzt ich bin natürlich sonst nirgends 
angestellt.)


Grüße

von genervt (Gast)


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Die können dir auch ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit 
binnen 2 Wochen kündigen.

Wie kommt man mit so einer naiven Einstellung durchs Studium?

von MaWin (Gast)


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>  Aber wann verliert solch ein (vom Unternehmen)
> unterschriebener Vertrag seine Gültigkeit?

Bei der Absage.

von TomA (Gast)


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Unterscheib doch einfach und schick den Arbeitsvertrag zurück. Den darin 
angebenen Anstellungsbeginn bitte nicht so ernst nehmen...

von egbert (Gast)


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Jobsucher schrieb:
>
> Aber wann verliert solch ein (vom Unternehmen) unterschriebener Vertrag
> seine Gültigkeit? Könnte ich den in einem Jahr einfach unterschreiben
> und denen zuschicken? (Vorausgesetzt ich bin natürlich sonst nirgends
> angestellt.)
>

Hm, interessante Frage.
Das solltest Du unbedingt einmal ausprobieren und uns berichten!

MfG,
Egbert

von P. M. (o-o)


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Haben solche Verträge keine Klausel, die eine Unterschrift seitens des 
Arbeitnehmers bis zum xxx fordern? Mindestens ein Arbeitsbeginn wird bei 
den allermeisten Arbeitsverträgen aber angegeben sein, spätestens dann 
erübrigt sich jede Diskussion.

von Michael S. (technicans)


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Jobsucher schrieb:
> habe ich hier noch mehrere
> unterschriebene Arbeitsverträge liegen.

Dann dürfte die Tapetenindustrie in Zukunft kaum mit dir
Umsatz erwarten dürfen, oder?

von Jobsucher (Gast)


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genervt schrieb:
> Die können dir auch ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit
> binnen 2 Wochen kündigen.
>
So eine kurze Kündigungsfrist enthalten die nicht ;-)

@alle, das Anfangsdatum ist ein guter Punkt. Wenn ich den Vertrag in 
einem Jahr unterschreibe hätte ich ja auch ein Jahr lang meine Leistung 
nicht erbracht.

Die Frage kam mir heute überhaupt erst weil man eben keine Klausel darin 
findet mit "muss unterschrieben bis zum X.X. bei uns eingegangen sein, 
sonst ungültig.".

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Michael S. schrieb:
> Jobsucher schrieb:
>> habe ich hier noch mehrere
>> unterschriebene Arbeitsverträge liegen.
>
> Dann dürfte die Tapetenindustrie in Zukunft kaum mit dir
> Umsatz erwarten dürfen, oder?

Und das Kommentar ausgerechnet von dem, der mit Hartz-4-Bescheiden 
Tapezieren muss.

von Karl (Gast)


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http://dejure.org/gesetze/BGB/147.html

Das dürfte deine Frage beantworten

von Michael S. (technicans)


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Ulrich S. schrieb:
> Und das Kommentar ausgerechnet...
Wenn schon: ...den Kommentar...

Ulrich S. schrieb:
> der mit Hartz-4-Bescheiden

Wäre ja nicht nötig wenn sich die Leute auf der anderen Seite
menschlich und wohl verhalten würden. Tatsächlich wird sich da
nur verachtend und respektlos verhalten, so wie du das hier wieder
mal zeigst.

von Vn N. (wefwef_s)


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Michael S. schrieb:
> Ulrich S. schrieb:
>> Und das Kommentar ausgerechnet...
> Wenn schon: ...den Kommentar...

Das erklärt dann auch, warum deine Bewerbungen keine Beachtung finden 
(ach nein, die schreibst du ja gar nicht).
Dass "Und den Kommentar ausgerechnet von dem,..." falsch ist, sollte gar 
dir einleuchten. Einen Versuch hast du noch, um es richtig zu stellen.

Michael S. schrieb:
> Wäre ja nicht nötig wenn sich die Leute auf der anderen Seite
> menschlich und wohl verhalten würden. Tatsächlich wird sich da
> nur verachtend und respektlos verhalten, so wie du das hier wieder
> mal zeigst.

Die Rolle scheint dir zu gefallen.

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Michael S. schrieb:
> Ulrich S. schrieb:
>> der mit Hartz-4-Bescheiden
>
> Wäre ja nicht nötig wenn sich die Leute auf der anderen Seite
> menschlich und wohl verhalten würden. Tatsächlich wird sich da
> nur verachtend und respektlos verhalten, so wie du das hier wieder
> mal zeigst.

Bei dir ist mal wieder Zeit für einen Tapetenwechsel, aber auch das muss 
man können.

von genervt (Gast)


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Jobsucher schrieb:
> genervt schrieb:
>> Die können dir auch ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit
>> binnen 2 Wochen kündigen.
>>
> So eine kurze Kündigungsfrist enthalten die nicht ;-)

Das ist die Gesetzliche Kündigungsfrist.

von Tim (Gast)


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genervt schrieb:
> Jobsucher schrieb:
>> genervt schrieb:
>>> Die können dir auch ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit
>>> binnen 2 Wochen kündigen.
>>>
>> So eine kurze Kündigungsfrist enthalten die nicht ;-)
>
> Das ist die Gesetzliche Kündigungsfrist.
>
Woher hast du den Käse?

von Jay W. (jayway)


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Vermutlich aus dem BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html - Absatz 3

von genervt (Gast)


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Jay W. schrieb:
> Vermutlich aus dem BGB.

Da kann man es nachlesen, eigentlich weiß man so was!

von Dipl-Inf (Gast)


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Auf was für dämliche Ideen die Leute hier immer kommen...
Was soll denn das für einen Arbeitsverhältnis werden, selbst wenn es 
rechtens wäre? (Zumal die einzige Chance darauf durch "Abgesagt habe ich 
den
Unternehmen schon." eh dahin ist...)

genervt schrieb:
> Wie kommt man mit so einer naiven Einstellung durchs Studium?

Das frage ich mich bei jedem zweiten Thread hier...

Und fast immer wird gleich auf Gesetze+Anwälte verwiesen bevor der 
gesunde Menschenverstand eingeschaltet wird.

von Michael S. (technicans)


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Dipl-Inf schrieb:
> gesunde Menschenverstand eingeschaltet wird.

Da ist wohl bei der Verteilung was schief gegangen.

von genervt (Gast)


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Dipl-Inf schrieb:
> genervt schrieb:
>> Wie kommt man mit so einer naiven Einstellung durchs Studium?
>
> Das frage ich mich bei jedem zweiten Thread hier...

Es scheint am Fachkräftemangel mehr dran zu sein, als manche wahrhaben 
wollen.

Michael S. schrieb:
> Dipl-Inf schrieb:
>> gesunde Menschenverstand eingeschaltet wird.
>
> Da ist wohl bei der Verteilung was schief gegangen.

Schon ärgerlich, dass Hartz IV nur aufs finanzielle beschränkt ist, wo 
doch der Notstand an anderer Stelle viel größer ist.

von Lebenskünstler (Gast)


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> Wann verliert ein unterschriebener Vertrag seine Gültigkeit?

Der muss erst mal gültig werden.

Wenn du am ersten Arbeitstag nicht erscheinst kann unterschrieben sein
was will, rechtskräftig ist er erst wenn du das Arbeitsverhältnis auch 
angetreten hast.

von Michael K. (charles_b)


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Hatte mit der Nachbarin eine Vereinbarung = Vertrag abgeschlossen, dass 
wir unserer Bude dämmen dürfen und dabei 10 cm über ihre 
Grundstücksgrenze kommen (im Vorgarten, hinter den Sträuchern). Auf 
Gegenseitigkeit, bei uns wäre es die Terasse gewesen.

Die Nachbarin starb, und weil es sich um eine Grundstücksangelegenheit 
handelt, ist so etwas nur gültig, wenn man beim Notar war.

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